Liebe Leute,
ich lese unter
Wenn der Beitragsservice beim Flüchtling klingelt (Febraur 2017)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21961.0.htmlUnd bei der Kundengewinnung nach Art des Hauses ist er äußerst rührig. So schnellte die Zahl der versandten Mahnungen und Zahlungserinnerungen – erste Stufe der Forderungseintreibung – zwischen 2013 und 2015 um zehn Millionen auf 24 Millionen hoch.
Wie wir alle wissen, ist der Beitragsservice ein privatrechtlich organisiertes Unternehmen, deren verwaltungsrechtliche Befähigung maximal durch eine Art "Beleihung von Hoheitsbefugnissen" durch eine immer noch nicht eindeutig identifizierte öffentliche Einrichtung erfolgt.
Wie viele von Euch auch wissen dürften, sind bei Privatfirmen öffentliche Aufträge äußerst beliebt, weil man
1) relativ
hohe Preise machen,
2) bei offenem Auftragsvolumen die
Eigenarbeit in die Höhe treiben und
3) sich auf eine eher
nachlässige Rechnungsprüfung durch den öffentlichen Auftraggeber verlassen kann.
Dass
4) die Kohle auch immer kommt und nicht erst nach einem oder zwei Jahren gezahlt wird,
ist ein weiteres dickes Plus.
Der Beitragsservice wird sich in meinen Augen bei 1. sicher nicht lumpen lassen, 2. möglichst ganz viele "Kunden" "gewinnen" (die Verkleisterung der Begriffe wird immer widerlicher) und 3. aufgrund dessen, dass die LRA mangels eigener Kapazitäten (Tübingen lässt widerspenstig grüßen) , auf eine mutmaßlich sehr oberflächliche Nachprüfung der Rapports verlassen (bei den LRA multiplizieren sie maximal die regulären Beitragszahler mal 17,50 Euro, um diese Summe grob irgendwo in der Bilanz wiederfinden zu können.)
Der Beitragsservice kann bei einschlägig Interessierten (aus dem Verwaltungsrechtswesen, von Justizsekretär und nicht nur bis zu Leuten, die sich an einem Kopiergerät im Gebäude des BVerwG aufhalten) mit seiner "Marke" punkten und zweifelhafte Seminare anbieten. Ich gehe davon aus, dass dermaßen soviel Gewinn durch die Arbeit an den Beitragszahlern reinkommt, dass diese Seminare sauber abgetrennt rein privatrechtlich (also ohne Einbezug des Rundfunkbeitragsaufkommens) mit echten Gewinn, der vom BS voll eingesackt werden kann, angeboten werden können. Am Flipchart ein bisschen Juristensprech labern und wahlweise seriös oder reißerisch gucken, schon sind die Teilnehmer eingelullt bzw. gegen die pöhsen Verweigerer eingenommen und denken nicht nach, ob das Zuhören nicht schon ihren dienstrechtlichen Obliegenheiten widerspricht.
Diese "Zahlungsbitten" sind gedruckte Geldscheine. Alles, was da im Briefwechsel statthat, kann ja beim Staat abgerechnet werden zuzüglich einem kleinen Chichi-Aufschlag fürs Eintüten. Bei 2 Millionen Mahnverfahren nochmals selbstgedrucktes Geld. Ein echter Fehlanreiz. Aber es funktioniert, weil die Verwaltunsgerichtsbarkeit in irritierender Homogenität zuarbeitet. Der Beitragsservice macht einen Mordsreibach.
Verdient jeder Geschäftsführer des Beitragsservices auch mehr als unsere Kanzlerin?
Weiß die KEF davon?
Ist der Beitragsservice letztlich ineffizient?
Sollten die LRA sich eine andere Firma suchen?
Oder den Beitragseinzug doch selbst durchführen (wieder: Tübingen)?
Edit "Bürger":
Quelle/ Link zum Zitat ergänzt.
Bitte für Zitate und auch für Thesen Quelle/ Links angeben.
Ursprünglicher Betreff "Zockt der BS den öR ab?" erschien nicht aussagekräftig genug und musste zum Zwecke einer zielgerichteten Diskussion präzisiert werden.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.