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Autor Thema: Treibt der BS seinen Aufwand & seine Kosten aus Eigeninteresse in die Höhe?  (Gelesen 5155 mal)

o
  • Beiträge: 1.575
Liebe Leute,

ich lese unter
Wenn der Beitragsservice beim Flüchtling klingelt (Febraur 2017)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21961.0.html
Zitat
Und bei der Kundengewinnung nach Art des Hauses ist er äußerst rührig. So schnellte die Zahl der versandten Mahnungen und Zahlungserinnerungen – erste Stufe der Forderungseintreibung – zwischen 2013 und 2015 um zehn Millionen auf 24 Millionen hoch.

Wie wir alle wissen, ist der Beitragsservice ein privatrechtlich organisiertes Unternehmen, deren verwaltungsrechtliche Befähigung maximal durch eine Art "Beleihung von Hoheitsbefugnissen" durch eine immer noch nicht eindeutig identifizierte öffentliche Einrichtung erfolgt.

Wie viele von Euch auch wissen dürften, sind bei Privatfirmen öffentliche Aufträge äußerst beliebt, weil man
1) relativ hohe Preise machen,
2) bei offenem Auftragsvolumen die Eigenarbeit in die Höhe treiben und
3) sich auf eine eher nachlässige Rechnungsprüfung durch den öffentlichen Auftraggeber verlassen kann.
Dass
4) die Kohle auch immer kommt und nicht erst nach einem oder zwei Jahren gezahlt wird,
ist ein weiteres dickes Plus.

Der Beitragsservice wird sich in meinen Augen bei 1. sicher nicht lumpen lassen, 2. möglichst ganz viele "Kunden" "gewinnen" (die Verkleisterung der Begriffe wird immer widerlicher) und 3. aufgrund dessen, dass die LRA mangels eigener Kapazitäten (Tübingen lässt widerspenstig grüßen) , auf eine mutmaßlich sehr oberflächliche Nachprüfung der Rapports verlassen (bei den LRA multiplizieren sie maximal die regulären Beitragszahler mal 17,50 Euro, um diese Summe grob irgendwo in der Bilanz wiederfinden zu können.)

Der Beitragsservice kann bei einschlägig Interessierten (aus dem Verwaltungsrechtswesen, von Justizsekretär und nicht nur bis zu Leuten, die sich an einem Kopiergerät im Gebäude des BVerwG aufhalten) mit seiner "Marke" punkten und zweifelhafte Seminare anbieten. Ich gehe davon aus, dass dermaßen soviel Gewinn durch die Arbeit an den Beitragszahlern reinkommt, dass diese Seminare sauber abgetrennt rein privatrechtlich (also ohne Einbezug des Rundfunkbeitragsaufkommens) mit echten Gewinn, der vom BS voll eingesackt werden kann, angeboten werden können. Am Flipchart ein bisschen Juristensprech labern und wahlweise seriös oder reißerisch gucken, schon sind die Teilnehmer eingelullt bzw. gegen die pöhsen Verweigerer eingenommen und denken nicht nach, ob das Zuhören nicht schon ihren dienstrechtlichen Obliegenheiten widerspricht.

Diese "Zahlungsbitten" sind gedruckte Geldscheine. Alles, was da im Briefwechsel statthat, kann ja beim Staat abgerechnet werden zuzüglich einem kleinen Chichi-Aufschlag fürs Eintüten. Bei 2 Millionen Mahnverfahren nochmals selbstgedrucktes Geld. Ein echter Fehlanreiz. Aber es funktioniert, weil die Verwaltunsgerichtsbarkeit in irritierender Homogenität zuarbeitet. Der Beitragsservice macht einen Mordsreibach.

Verdient  jeder Geschäftsführer des Beitragsservices auch mehr als unsere Kanzlerin?
Weiß die KEF davon?
Ist der Beitragsservice letztlich ineffizient?
Sollten die LRA sich eine andere Firma suchen?
Oder den Beitragseinzug doch selbst durchführen (wieder: Tübingen)?


Edit "Bürger":
Quelle/ Link zum Zitat ergänzt.
Bitte für Zitate und auch für Thesen Quelle/ Links angeben.
Ursprünglicher Betreff "Zockt der BS den öR ab?" erschien nicht aussagekräftig genug und musste zum Zwecke einer zielgerichteten Diskussion präzisiert werden.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Juli 2017, 19:58 von Bürger«

c
  • Beiträge: 1.025
Wie wir alle wissen, ist der Beitragsservice ein privatrechtlich organisiertes Unternehmen, deren verwaltungsrechtliche Befähigung maximal durch eine Art "Beleihung von Hoheitsbefugnissen" durch eine immer noch nicht eindeutig identifizierte öffentliche Einrichtung erfolgt.

Gibt es eigentlich Beweise für diese Aussage?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Juli 2017, 19:58 von Bürger«
Aktion (Kommunal-)Politik - aktiv gegen den Rundfunkbeitrag!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22747.0
Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24635.0
Anträge bei "Beitragsservice" / GEZ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0

  • Beiträge: 1.192
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Für den BS guggst du hier, welche Rechtsform und wer Gesellschafter ist:
Definition "Öffentliches Unternehmen" -> EU-Recht
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23169.msg150179.html#msg150179

Für Beleihungen und Hoheitsbefugnisse können gerne andere user des Forums ihren Beitrag leisten.
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Juli 2017, 19:58 von Bürger«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

T
  • Beiträge: 545
Der BS ist die nicht rechtsfähige (eine juristische Null) Inkassoabteilung der LRA und hat keine eigene Rechtsform.

Guggst Du hier -->
https://www.rundfunkbeitrag.de/impressum/index_ger.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Juli 2017, 19:58 von Bürger«
"Sich fügen heißt lügen!"
(Der Gefangene. Erich Mühsam)

"Die einzige Kunst im Kapitalismus ist der Aufstand gegen alle Autoritäten!" (Graffiti)

"Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist."
(Charles-Louis de Montesquieu)

http://www.zahlungsstreik.net

  • Beiträge: 1.192
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Der BS hat keine eigene Rechtsform.

Das ist so nicht ganz richtig!

Die Rechtsform ist definitiv folgende:

Zitat
Der nichtrechtsfähige Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten (ARD), des Zweiten Deutschen Fernsehen und des Deutschlandradio. Creditreform-Nr.: 5190154416 und USt-IdNr.: DE 122790216, eine privatrechtlich organisierte Organisationsform als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts GbR, vertreten durch 3 Gesellschafter ...

Weiterlesen:

Definition "Öffentliches Unternehmen" -> EU-Recht
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23169.msg150179.html#msg150179
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Juli 2017, 20:12 von DumbTV«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

  • Moderator
  • Beiträge: 11.745
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Hinweis:
Der ursprüngliche Thread-Betreff "Zockt der BS den öR ab?" erschien nicht aussagekräftig genug und musste zum Zwecke einer zielgerichteten Diskussion präzisiert werden in
"Treibt der BS seinen Aufwand & seine Kosten aus Eigeninteresse in die Höhe?"
Die eigenständige Frage der genauen Rechtsform hier bitte nicht weiter vertiefen, da dies nicht die eigentliche Kern-Frage dieses Threads ist und bereits andernorts im Forum diskutiert wird.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.



Egal, ob "privatwirtschaftlich" oder "öffentlich-rechtlich" organisiert:
Es ist "systemimmanent", dass "Bedarf" erzeugt wird, wo "Absatz" gewünscht ist.

Wer auf Inkasso-und "Verwaltungs"-Ebene tätig ist, dürfte - wie auch in allen anderen Branchen unserer Fremdversorgungswirtschaft - aus Gründen der Besitzstandswahrung bzw. gar aus "Selbstbehauptungs- und Ausweitungsinteresse" ganz grundsätzlich ein Interesse an aufwands- und kostenverursachender Inkasso-und "Verwaltungs"-Tätigkeit haben.
Letzteres nennt sich auch "Bürokratie"... ;)

Siehe u.a. auch unter
Worin erschöpft sich die "Finanzierungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
7. Rundfunk-Urteil des BVerfG vom 06. Oktober 1992
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21559.0.html
Zitat
Rn 81
[...] Rundfunkanstalten haben wie jede Institution ein Selbstbehauptungs- und Ausweitungsinteresse, das sich gegenüber der ihnen auferlegten Funktion verselbständigen kann.[...]

"q.e.d."


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Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

  • Beiträge: 7.388
Da der BS evtl. aus dem Rundfunkbeitragsaufkommen bezahlt wird, also aus jenem Teil, den jede LRA erhält, denn separat erfasst ist er ja im Rundfunkbeitragsaufteilungsschema gemäß Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag ja nicht, hat er freilich ein Interesse, die Summe der Rundfunkbeiträge möglichst hoch zu halten.

Man müsste hier jetzt im Detail wissen, wie und auf Basis welcher Finanzmittel der BS und seine Mitarbeiter/innen bezahlt werden und (!) ob die Höhe dieser Bezahlung monatlich gleich ist oder tatsächlich in direkter Relation zur Summe der eingetriebenen Rundfunkbeiträge steht.

Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV)
https://bravors.brandenburg.de/vertraege/rfinstv

Zitat
§ 9 Aufteilung der Mittel

(1) Von dem Aufkommen aus dem Rundfunkbeitrag erhalten die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten einen Anteil von 72,0454 vom Hundert, das ZDF einen Anteil von 25,1813 vom Hundert und die Körperschaft des öffentlichen Rechts „Deutschlandradio“ einen Anteil von 2,7733 vom Hundert.

Den größten "Reibach" macht hier sogar das ZDF mit dem größten Einzelanteil am Rundfunkbeitragsaufkommen, denn die 72,0454 % sind ja durch die Anzahl der LRA zu teilen, nämlich 9. Es erhält also jede LRA vom Gesamtkuchen genau 8,005044 %.

Die Frage wäre jetzt, ob jede LRA aus diesen 8,005044 % Mittel an den BS abführt?

Eine nun aufkommende, weitere Frage:
Woraus erklärt sich die nationale Ungleichbehandlung der einzelnen LRA gegenüber dem ZDF?

Jede einzelne LRA bekommt gerundet 8% vom Gesamtkuchen, das ZDF alleine 25%.

Schon gewusst?

ZDF=25%; Land Rheinland-Pfalz
WDR=8%; Land Nordrhein-Westfalen
BS=?%; Land Nordrhein-Westfalen

Besteht ein geheimer Wettbewerb um den größten Anteil am RB-Kuchen zwischen diesen beiden Ländern?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Juli 2017, 23:02 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Da der BS evtl. aus dem Rundfunkbeitragsaufkommen bezahlt wird, ...

Eventuell? Aus welchem Topf sollte der BS denn alternativ bezahlt werden? Egal ob die LRA das Inkasso selbst übernehmen oder es auslagern, gezahlt wird natürlich aus den sogn. Rundfunkbeiträgen.

M. Boettcher


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  • IP logged
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 1.192
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
... gezahlt wird natürlich aus den sogn. Rundfunkbeiträgen.

Ja genau,

die Aufwendungen sind exakt:

AUFWENDUNGEN FÜR DEN ZENTRALEN BEITRAGSSERVICE IM JAHR 2015:

171.271.010, 88 EURO
(Einhunderteinundsiebzigmillionenzweihunderteinundsiebzigtausendzehneuroachtundachtzig)

Quelle: https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e4730/Jahresbericht_2015.pdf
Achtung: dieser LINK führt zu einem Mitglied des Verbands der Vereine Creditreform e.V.!
+++
 :o

PS.
Da existieren doch noch die sogen. "DEZENTRLAEN" Beitragsservicestellen, beim jeweiligen Wohnsitz der LRAn. Wo sind diese Aufwendungen dann angegeben? Man(n) Frau liest auf Seite 22 des Geschäftsbericht des BS folgendes ...
Zitat
(...) Im Rahmen der Aufgabenteilung zwischen dem Beitragsservice und den dezentralen Stellen bei den Landesrundfunkanstalten (...)
>:D 8) ::)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Juli 2017, 11:12 von marga«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Also ehrlich gesagt...

... gezahlt wird natürlich aus den sogn. Rundfunkbeiträgen.
...
Quelle: https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e4730/Jahresbericht_2015.pdf
...

...ich tät' mich ja jedesmal schämen, auf deren Website zu gehen. Mit jedem Aufruf fühlen die Herrschaften sich noch wichtiger.


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"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

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  • Beiträge: 436

AUFWENDUNGEN FÜR DEN ZENTRALEN BEITRAGSSERVICE IM JAHR 2015:

171.271.010, 88 EURO
(Einhunderteinundsiebzigmillionenzweihunderteinundsiebzigtausendzehneuroachtundachtzig)

Quelle: https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e4730/Jahresbericht_2015.pdf

Die Zahlen sind durchaus plausibel und korrekt. Wir wissen jeder Mitarbeiter verdient ca. 9.000 Euro im Schnitt.

Nehmen wir die 171.271.010,-- Euro und teilen diese durch 1.400 Mitarbeiter in Bocklemünd so kommen wir auf 122.336,-- Euro pro Mitarbeiter.

Ein gesunder Betrieb der Metallbranche hat auch  125.000,-- den Umsatz pro Mitarbeiter.
Wenn der Betrieb nur 90.000,-- Euro Umsatz pro Mitarbeiter hat, dann zahlt er nicht gut oder er lebt zwischen Bank und Konkursverwalter.

Die Frage bleibt, ob in einer Verwaltungsorganisation solch hohe Löhne bezahlt werden.


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  • Beiträge: 15
Zitat
Nehmen wir die 171.271.010,-- Euro und teilen diese durch 1.400 Mitarbeiter in Bocklemünd so kommen wir auf 122.336,-- Euro pro Mitarbeiter.
Bitte Umsatz und Wertschöpfung auseinanderhalten.
Die reinen Personalkosten geben da ein realistischeres Bild. Rund 86 Millionen sind da angegeben. Sind etwa 60.000 je Mitarbeiter. Scheint mir passender.
Irritierend hoch sind die Aufwendungen für die Altersvorsorgung zusätzlich zu den gesetzlichen sozialen Aufwendungen mit 13,5 Mio (2016).


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