Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Klage gegen RBB  (Gelesen 6028 mal)

a
  • Beiträge: 338
Klage gegen RBB
Autor: 02. Februar 2017, 21:56
Erstmal als Übersicht einer -fiktiven- Klage ohne den Begründungskram

Zitat
"KLAGE

des Herrn X, Adresse Y, 12345 Berlin
- Kläger und Antragsteller -

gegen

Rundfunk Berlin-Brandenburg, Masurenallee 8-14, 14057 Berlin
vertreten durch seine Intendantin Patricia Schlesinger
- Beklagte und Antragsgegnerin -

wegen Rundfunkbeitrag und Widerspruchsbescheid vom xx.12.2016.

Ich erhebe Klage - Anfechtungsklage, hilfsweise Feststellungsklage - gegen den Widerspruchsbescheid des Beklagten vom xx.12.2016, zugestellt am xx.12.2016, mit der von der Landesrundfunkanstalt Rundfunk Berlin-Brandenburg vergebenen Beitragsnummer 123 456 789, und beantrage

1.   den Beitragsbescheid vom xx.07.2014, den Gebühren-/Beitragsbescheid vom xx.08.2014, den Festsetzungsbescheid vom xx.11.2014 sowie entsprechend den Widerspruchsbescheid vom xx.12.2016 (eingegangen am xx.12.2016) aufzuheben,

2.   festzustellen, dass zwischen dem Kläger und dem Beklagten kein Vertragsverhältnis besteht, welches eine Rundfunkbeitragspflicht des Klägers begründet, und dem Kläger keine Rechte oder Pflichten als unbeteiligter Dritter aus Verträgen zwischen dem Beklagten und seinen Vertragspartnern erwachsen,

3.   festzustellen, dass das VwVfG für die Landesrundfunkanstalt Berlin-Brandenburg bis 30.04.2016 gültig ist,

4.   festzustellen, dass das VwVfG für die Landesrundfunkanstalt Berlin-Brandenburg gemäß des in Art. 31 GG normierten Prinzips „Bundesrecht bricht Landesrecht“ ab 01.05.2016 weiterhin gültig ist,

5.   die Beklagten zu verpflichten, den Kläger entsprechend einem gesonderten Antrag zur Befreiung in einem besonderen Härtefall laut § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV von der Rundfunkbeitragspflicht zu befreien bzw. dem Kläger eine äquivalente Befreiungsmöglichkeit einzuräumen, damit die beim Kläger entstandene Einschränkung der Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses abgewehrt werden kann und der garantierte Schutz laut Art. 4 Satz 1 und 2 GG für den Kläger wiederhergestellt wird,

6.   festzustellen, ob die Behördeneigenschaft der Landesrundfunkanstalt Rundfunk Berlin-Brandenburg vorliegt und entsprechend zu überprüfen und festzustellen, ob es sich bei der Beklagten um eine Behörde oder eine Firma handelt (Tübingen-Urteil) und ggf. entsprechend sämtliche ergangenen Bescheide der Beklagten aufgrund fehlender Behördeneigenschaft für ungültig erklären,

7.   die Kosten in Höhe von xxx,xx EUR der ungenehmigten und somit fehlerhaften, weil vom Kläger nicht autorisierten, Zahlung per Überweisung durch die dritte unbeteiligte Person Z (wohnhaft in Adresse XYZ) an selbige Person - oder hilfsweise mich - zu erstatten und den Rückstand des Beitragskontos mit der Beitragsnummer 123 456 789 des Klägers entsprechend zu verrechnen,

8.   die aufschiebende Wirkung wird angeordnet,

9.   die Kosten des Verfahrens der Beklagten aufzuerlegen,

10.   den Streitwert auf xxx,xx EUR, ggf. jedoch aufgrund des Antragpunktes Nummer 7 auf xxx,xx EUR, festzulegen.

Ich beziehe mich zur Begründung zunächst auf den Vortrag im Verwaltungsverfahren. Eine weitere und ausführliche Begründung sowie das Beifügen weiterer Dokumente und Belege erfolgt mit gesondertem Schriftsatz."

Hintergründe und bisheriges Klagegeschehen:
Der RBB hat sich bereits geäußert (152! Seiten langes Geschwafel, davon 7 Seiten als Zusammenfassung per Abschrift/Doppel an Herr X geschickt). Jetzt hat X vom Verwaltungsgericht Berlin allerdings einen Brief erhalten, weil der RBB ihm ein Ultimatum stellt.

Das Verwaltungsgericht Berlin schreibt:
Zitat
"[...] Es wird um Mittelung gebeten, ob das Angebot des Antragsgegners angenommen und der Eilrechtsschutzantrag zurückgenommen werden soll. [...]"

Gleichzeitig informierte das Gericht, dass X nur noch 1/3 der Gerichtsgebühren zahlen müsste, wenn er dem Angebot nachkomme.

Der RBB schreibt:
Zitat
"In der Verwaltungssache [...] sichert der Beklagte zu, vor einer Entscheidung der Kammer im vorläufigen Rechtsschutz von einer Vollziehung/Vollstreckung abzusehnen. Der Beklagte bietet an, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Klageverfahrens von einer Vollziehung/Vollstreckung abzusehen, wenn der Kläger im Gegenzug den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz zurücknimmt."

Herrn X muss dazu erwähnen, dass er neben dem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz (gesondertes Aktenzeichen, um das es geht) auch noch den Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung (Haupt-Aktenzeichen; siehe Punkt 8 der Klagen im oberen Zitat) gestellt hatte. Der RBB wurde in einem gesonderten Brief gefragt, ob er freiwillig die Vollziehung/Vollstreckung bis zum Ende der Klage aussetzen will. Sollte Herrn X das machen und demnach den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz zurücknehmen? Welche Vorteile hätte Herrn X davon, abgesehen von der reduzierten Gerichtsgebühr?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Februar 2017, 10:15 von Uwe«

H
  • Beiträge: 583
Re: Klage gegen RBB
#1: 03. Februar 2017, 10:46
Das Verwaltungsgericht Berlin schreibt:
Zitat
"[...] Es wird um Mittelung gebeten, ob das Angebot des Antragsgegners angenommen und der Eilrechtsschutzantrag zurückgenommen werden soll. [...]"

Gleichzeitig informierte das Gericht, dass X nur noch 1/3 der Gerichtsgebühren zahlen müsste, wenn er dem Angebot nachkomme.

Der RBB schreibt:
Zitat
"In der Verwaltungssache [...] sichert der Beklagte zu, vor einer Entscheidung der Kammer im vorläufigen Rechtsschutz von einer Vollziehung/Vollstreckung abzusehnen. Der Beklagte bietet an, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Klageverfahrens von einer Vollziehung/Vollstreckung abzusehen, wenn der Kläger im Gegenzug den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz zurücknimmt."

Person A würde hier wirklich überlegen, ob er den Richter als befangen ansehe, und Befangenheitsantrag stellen würde. Das Gericht informiert nicht vollständig:
Richtig ist, dass wenn der Antrag zurückgenommen wird, die Kosten dem Antragsteller auferlegt werden. Warum das Gericht aber nicht auf die Möglichkeit der Erledigung hinweist, erschließt sich A nicht.

Fakt ist:
Der RBB ist erst nach gerichtlicher Inanspruchnahme bereit, die Vollstreckung (wenn auch "nur" vorläufig") einzustellen.

Person A würde daher den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz aufgrund der Erklärung des RBBs für erledigt erklären, und gleichzeitg beantragen, die Kosten für den vorläufigen Rechtsschutz dem Beklagten aufzuerlegen.

Begründung wie zu vor.

Die Antragsrücknahme ist in der Tat für den Antragsteller kostenpflichtig.

Grüße
Adonis

Edit Uwe:
Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Februar 2017, 11:45 von Uwe«

a
  • Beiträge: 338
Re: Klage gegen RBB
#2: 03. Februar 2017, 11:41
Person A würde hier wirklich überlegen, ob er den Richter als befangen ansehe, und Befangenheitsantrag stellen würde. Das Gericht informiert nicht vollständig:
Richtig ist, dass wenn der Antrag zurückgenommen wird, die Kosten dem Antragsteller auferlegt werden. Warum das Gericht aber nicht auf die Möglichkeit der Erledigung hinweist, erschließt sich A nicht.

Fakt ist:
Der RBB ist erst nach gerichtlicher Inanspruchnahme bereit, die Vollstreckung (wenn auch "nur" vorläufig") einzustellen.

Ich würde daher den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz aufgrund der Erklärung des RBBs für erledigt erklären, und gleichzeitg beantragen, die Kosten für den vorläufigen Rechtsschutz dem Beklagten aufzuerlegen.

Herr X will hier nicht alles reinschreiben (z. B. "Mit freundlichen Grüßen" oder das Zeug mit den Gerichtskosten). Das Verwaltungsgericht selbst hat Ihn hinreichend über die Kosten informiert. Für befangen hält X den Richter daher nicht. Die Gerichtskosten sind auch überhaupt kein Thema.

Die Frage ist nur, ob Herr X den Eilrechtsschutzantrag, wie vom RBB erbeten, zurückgenommen werden sollte. Und könnte es sein, dass der RBB Angst hat, falls mit dem vorläufigen Rechtsschutz mir vor dem Urteil vorläufig recht zuerkannt wird?

Herr X möchte dem Gericht mitteilen:
"Der Kläger nimmt das Angebot des RBB unter der Voraussetzung an, dass der RBB die entsprechenden Gerichtsgebühren, die durch die Antragrücknahme entstehen, übernommen werden. Weitere Voraussetzung ist das Fortführen der Klage im Hauptsacheverfahren."


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Februar 2017, 11:47 von Uwe«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.247
Re: Klage gegen RBB
#3: 03. Februar 2017, 12:23
Achtung: Eine Rücknahme ist immer damit verbunden, dass die Kosten vom Antragsteller /Kläger übernommen werden müssen. Wird die Klage als erledigt erklärt, liegt es im Ermessen des Gerichts, wer die Kosten zu tragen hat. Eine Rücknahme ist eine einseitige Erklärung des Klägers und sozusagen "Irrtumseingeständnis". Bei Erledigung kann auch eine Aktion des Beklagten/ Antragsgegners dazu geführt haben.

Der RBB möchte natürlich die Kosten nicht tragen und verschweigt die Möglichkeit der Erledigterklärung. Warum der Richter nicht darauf hinweist... behalte ich für mich...


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Februar 2017, 12:29 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

H
  • Beiträge: 583
Re: Klage gegen RBB
#4: 03. Februar 2017, 12:29
Herr X möchte dem Gericht mitteilen:
"Der Kläger nimmt das Angebot des RBB unter der Voraussetzung an, dass der RBB die entsprechenden Gerichtsgebühren, die durch die Antragrücknahme entstehen, übernommen werden. Weitere Voraussetzung ist das Fortführen der Klage im Hauptsacheverfahren."

Person A würde vielleicht soetwas wie:
Der Kläger A erklärt hiermit die Erledigterklärung aufgrund des Angebotes der Beklagten B unter ausdrücklicher Verfahrung gegen die Kostenlast. Die Kosten sind der Beklagten B aufzuerlegen.
schreiben


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Moderator
  • Beiträge: 3.247
Re: Klage gegen RBB
#5: 03. Februar 2017, 12:33
Trotz Allem würde ich dem Gericht nicht vorschreiben, was es zu tun hat. Formulierungen wie "Ich bitte das Gericht folgenden Sachverhalt bei der Kostenverteilung zu berücksichtigen..." sind m.M. nach besser geeignet.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

  • Beiträge: 7.280
Re: Klage gegen RBB
#6: 03. Februar 2017, 16:10
Warum ist auch diese Klage so gestaltet, daß sie faktisch nicht zugunsten des Klägers behandelt wird?

Da wird monatelang geschrieben, daß EU-Recht vorrangig anzuwenden ist, da werden Entscheidungen des BVerfG genannt, die genau dieses aussagen, da werden Entscheidungen des BVerfG zur Vorlagepflicht am EuGH benannt, und es interessiert keinen Kläger? -> Ihr wollt gar nicht gewinnen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

K
  • Beiträge: 215
Re: Klage gegen RBB
#7: 03. Februar 2017, 17:29
Warum ist auch diese Klage so gestaltet, daß sie faktisch nicht zugunsten des Klägers behandelt wird?

wo sind die Anwälte, die das EU-Recht in ihre Klage einarbeiten und den Gegner vernichtend schlagen ? Ist wirklich alles so einfach ?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
- Omnipräsente Vielschreiber (Trolle) gebrauchen politisch motivierte Foren vielfach als Plattform um ein schon seit langer Zeit existierendes potemkinsches Dorf als funktonierenden Rechtsstaat zu propagieren.
- Horst Seehofer: "Diejenigen die entscheiden sind nicht gewählt und diejenigen die gewählt werden haben nichts zu entscheiden"
- Der deutsche Steuer- und Abgabenkuli stellt den Eliten eine Allmende bereit auf der sich jedes Rindvieh sattgrasen kann.

  • Beiträge: 7.280
Re: Klage gegen RBB
#8: 03. Februar 2017, 19:28
wo sind die Anwälte, die das EU-Recht in ihre Klage einarbeiten und den Gegner vernichtend schlagen ?
Kommt es nicht primär erst einmal auf den Kläger selber an?

Wer, bitte schön, hat denn das Schriftstück, also die Klage, im vorliegenden Fall aufgesetzt? Der Kläger selber oder sein Anwalt?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

a
  • Beiträge: 338
Re: Klage gegen RBB
#9: 04. Februar 2017, 02:15
Warum ist auch diese Klage so gestaltet, daß sie faktisch nicht zugunsten des Klägers behandelt wird?

Sehr gute Frage. In einem Schreiben mit der ausführlichen Begründung des Klägers steht:

Zitat
[...] beantrage ich hiermit ergänzend [...], dass auch Europäisches Recht in diesem Klagefall zu berücksichtigen und anzuwenden ist. Ich begründe nun meine zugrunde liegende Klage (AZ [...] und [...]) wie folgt [...] Meine weitere und ausführliche Begründung sowie die weiteren Dokumente und Belege als Anhang in zweifacher Ausführung, einschließlich dieser Begründung mit dem oben genannten ergänzenden Antrag: [...]


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 2.342
  • Sparquote 2013...2024: 12x(~210)=~2500€
Re: Klage gegen RBB
#10: 04. Februar 2017, 11:11
Sofern der Antrag aufrecht erhalten bleibt, ist das Gericht gehalten,
- zu bewilligen (Aussichten also "gut")
- oder abzulehnen - die Aussichten also durch das Gericht als schlecht eingestuft.

Dies muss das Gericht dann aber bei derart viel Schriftsatz ausführlich begründen.
Das ist nicht nur echt viel Arbeit, sondern hat für den Kläger einen Vorteil:
Das Gericht wird dann auf das Bundesverwaltungsgericht verweisen. Das muss es sogar in der gegenwärtigen Konstellation.
Wie wir wissen, ist dort nur ein Standardtext das Pseudo-Urteil - und dies auch noch voller Rechtsfehler.

Dann kann der Kläger anschließend sagen:
- Wurde abgelehnt mit Berufung auf das Bundesverwaltungsgericht.
- Dessen Urteile sind auch in meiner Sache aber bereits geschrieben.
- Also: Versagung des rechtlichen Gehörs
- und weitergehene Ausschöpfung des Rechtsweges nicht verlangbar, weil aussichtslos wegen Versagen des rechtlichen Gehörs.

Langer Rede kurzer Sinn:
Sofortiges Recht zur Verfassungsbeschwerde mit Aussicht auf Annahme ohne formale Erschöpfung des Rechtsweges.

Übrigens werden Konten bei engagierten Streitern wohl manchmal oder oft oder meist oder immer insgesamt ruhig gestellt: Dann wohl kein Inkasso mehr - vielleicht in der Hoffnung, dass die dann nicht weiter streiten.
Oh nein. "Nur ein abgeurteilter Rechtsverletzer ist ein guter Rechtsverletzer."

Vorschlag: Bitte in diesen Thread hinein berichten,
was dann gewählt wurde und wie es ausging, weil das dann im anhängigen Mammutverfahren für Neuordnung der Rundfunkabgabe, geführt beim RBB, strategisch hilfreiche Zusatzinfo wäre.

Und - kein Schreibfehler - 152 Seiten Schwurbel-Prosa aus dem Textbaustein-Kasten der ARD-Volljuristen?

Da haben die ja glatt 10 000 Euro Gehaltskosten von 500 armen Beitragszahlern hinein versenkt?
Auch Unverhältnismäßigkeit kann Straftat der Veruntreuung darstellen... Natürlich machte man nie Strafanzeigen... Sondern klopft damit anfragend bei der Intendantin im Büro an, ob das sicherlich keine Veruntreuung sei?

Wird gerne von hier aus mit erledigt im jetzigen "Aufwasch" eines Liebesbriefes dorthin. Dann aber bitte über das Nachrichtensystem eine halbwegs vertretbare Beweiskraft.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

  • Beiträge: 7.280
Re: Klage gegen RBB
#11: 04. Februar 2017, 14:59
Das Gericht wird dann auf das Bundesverwaltungsgericht verweisen. Das muss es sogar in der gegenwärtigen Konstellation.
->

Vorlagepflicht an den EuGH gemäß BVerfG - 2 BvR 221/11 -
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21897.0.html

Zitat
muss ein letztinstanzliches nationales Gericht seiner Vorlagepflicht nachkommen, wenn sich in einem bei ihm anhängigen Verfahren eine Frage des Unionsrechts stellt,


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

a
  • Beiträge: 338
Re: Klage gegen RBB
#12: 16. Februar 2017, 13:41
Herr X hat eine Antwort von Verwaltungsgericht B bekommen. Darin heißt es sinngemäß:
Eine Antragsrücknahme kann nicht unter einer Bedingung/Voraussetzung erfolgen. Die Antragsrücknahme ist daher grundsätzlich unwirksam. Der Antragsgegner (LRA) wird zur Stellungnahme auf das Gegenangebot des Herrn X weitergeleitet.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

a
  • Beiträge: 338
Re: Klage gegen RBB
#13: 09. März 2017, 14:38
Heute hat Person X den Beschluss bekommen: "Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf unter 500,00 Euro angesetzt."

In der Begründung wird detailliert, aber oft auch widersprüchlich, anhand sämtlicher bekannter Gerichtsurteile alles zum Nachteil ausgelegt. Sogar meine Mutter - die einmal für mich aus Angst über ihr eigenes Konto, aber mit meiner Beitragsnummer, bezahlt hat - bekommt nicht ihr Geld zurück (Hatte ich ebenfalls beantragt).

Zur Rücküberweisung haben die geschrieben: "Zu ergänzen ist, dass für eine Rücküberweisung (Klageantrag 7.) kein entsprechender Anspruch des Antragstellers gegen den Antragsgegner ersichtlich ist und sich ein Grund für eine Rücküberweisung (auch an einen Dritten) nach dem oben Ausgeführten [sic!] nicht ergibt, insbesondere nicht aus einer nachträglichen Befreiung von der Beitragspflicht".

Die gehen in der Begründung auf das Europarecht ein, beziehen sich manchmal auf eine Verfassung (gibt es die?) und manchmal auf das Grundgesetz. Es gibt einen Satz, in dem wird sinngemäß gesagt "die Empfangsmöglichkeit ist ein Vorteil und rechtfertigt den Rundfunkbeitrag zur Finanzierung" und an anderer Stelle heißt es sinngemäß "Der Rundfunkbeitrag ist gerechtfertigt, weil es als Gegenleistung das Programmangebot gibt, um die Finanzierung zu sichern.

Unter anderem wird der RBB laut diesen Beschluss vom Verwaltungsgericht Berlin eine Behörde. In Klammern steht (ausdrücklich entgegen dem Urteil des LG Tübingen vom 19.09.2016.

... Ich habe gerade keine Zeit, um alles zu posten oder den Wisch einzuscannen. Kann ich später auch nachreichen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 2.342
  • Sparquote 2013...2024: 12x(~210)=~2500€
Re: Klage gegen RBB
#14: 09. März 2017, 16:00
a) Richter müssen die Aktenstapel weg arbeiten - wie in allen Berufen / Verwaltungen.

b) Die Anwendung der herrschenden Rechtsprechung ist hierbei im Prinzip Pflicht.

c) Sofern diese stark rechtsfehlerhaft ist, wird das sehr komplex. Damit kommen selbst Anwälte kaum klar, weil sie aus standesrechtlichen Gründen nicht ohne weiteres Klartext reden dürfen.

d) Wir haben also einen Justizskandal. Dafür versagen ziemlich sicher alle üblichen einfachen Lösungsansätze.

e) Das, was dann die Handlungsalternative ist, ist komplex und geschieht gegenwärtig. Leider dauert das eine Weile mit Fristsetzung, Nichtbearbeitung, Nachfrist usw.. Denn der Justizskandal steht für derart viel Geld, dass es um die zukünftige Existenz des Staatsfernsehens ARD, ZDF,... geht.

f) Mein resignierender Kommentar wieder einmal: "Wie viel Unrecht muss noch den Fluss hinunter fließen, bis der Rechtsstaat gegen diese asymmetrische Übermacht des Staatsfernsehens ARD, ZDF,... wiederhergestellt ist?"
Bis dahin kann man zu Einzelfällen nur sagen: Seht zu, dass kein Geld kassiert wird.
Die noch nicht gezahlten Scheinforderungen werden wohl irgendwann untergehen. Das Gezahlte zurück zu holen wird schwer sein.

g) Die Mutter mit "Geschäftsführung zugunsten Dritter": Mal im BGB-Recht nachlesen. Da der Dritte verweigert, dürfte die Mutter die Rückzahlung verlangen können und vielleicht erhalten. ... Allerdings schwer, sofern im gleichen Haushalt, weil dann selber "potentiell zahlungspflichtig".


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

 
Nach oben