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Autor Thema: Prozesse - Rundfunkbeitrag beschäftigt erneut Bundesverwaltungsgericht  (Gelesen 19097 mal)

M
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Ob man selber alles richtig sieht, weiß man aber nie. Man sei seiner eigenen Meinung nie sicher.

Pjotre, es ist Geschmackssache. Dir gefällt der Barock, mir die Schlichtheit der Antike oder des Mittelalters.

Lukas, Arzt und Ikonenmaler, nicht Rubens, hat mich gemalt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. März 2017, 21:31 von MichaelEngel«

  • Beiträge: 687
Hallo Leute,

vielen Dank für den Tip mit "wdiff" - ich habe es gleich erfolgreich ausprobiert.

Ich bin wirklich überrascht, dass geschätzt 90% des aktuellen Urteils mit denen vom 18.03.2016 identisch sind.

Es wird Zeit, dass die falschen Behauptungen des BVerwG endlich öffentlich angeprangert werden!


Viele Grüße
Euer Mork vom Ork


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. März 2017, 19:27 von Bürger«

e
  • Beiträge: 811
Na, die machen sich doch keine Arbeit mehr. Haben eh zuviel zu tun. Was sollen die sich damit abmühen, wo eh alles klar ist unter den "Machthabern"?


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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

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Zitat
Ich bin wirklich überrascht, dass geschätzt 90% des aktuellen Urteils mit denen vom 18.03.2016 identisch sind.

So, nun wissen wir, was ich "erhofft" hatte:
"Hoffen" ist das verkehrte Wort für den Beweis eines Justizskandals, bei rund 8 Millionen betroffenen Bürgern trotz der niedrigen Beträge, als der größte Justizskandal der letzten 150 Jahre einzustufen, gemeint seit Beginn des Deutschen Reiches, wenn wir einmal die beiden Diktaturperioden ausklammern. (Vor 150 Jahren Beginn des gesamtdeutschen Rechtssystems.)
Das Urteil von vor einem Jahr wurde einfach "fortgeschrieben" unter Austausch von Aktenzeichen und mit ein paar anpassenden Worten. Nun können die Konsequenzen einsetzen.
Nun beweiskräftig: Der "GAU", der Größte Anzunehmende Unfall der Rechtsprechung: Koordinierte Manipulation der richterlichen Rechtsprechungsquellen, in Kettenwirkung das Niederwalzen von Widerstand gegen 8-millionenfaches Falschinkasso.
- so die hier vertretene Meinung, die nicht verwehrt werden kann -
- anderslautende Meinungen werden übernommen, soweit nachvollziehbar belegbar -

Nun zum Randthema der Software-Tools:
Für Vergleich hat sich in der Tat wohl wdiff
am meisten bewährt (abgeleitete Komfortvariante von Basis-Tools).
Die von mir einmal eingebrachte Bezeichnung "Plagiats-Software" passt nicht ganz - wissen wir alle - macht die Dinge aber mit einem einzigen Begriff besser einordenbar für diejenigen, die die Software-Ebene der Sache nicht näher kennen.

Da die meisten nun einmal MS-Windows benutzen und in dieser Sache einen vollwertigen Editor brauchen könnten: 
- Ohne Kenner zu sein - am meisten verbreitet ist wohl "Notepad++" ?
  Aus eigener ganz sporadischer Benutzung zu bestätigen: "ist o.k.".
- Mein Liebling Kate gibt es vielleicht gleichwertig auch für MS-Windows - durch mich aber nie ausprobiet.
 
Etwas abseits vom Thema, also ganz kurz:
- aber nicht ganz abseits vom Thema - auch hier geht es um Strategie Freiheit vom kostenpflichtigen Monopol-Diktator mit seinen typischen Qualitäts-Defiziten -
Was ist der optimale Editor unter Linux? (für "MichaelEngel")
Es geht um den Funkionen-Reichtum... bis vor rund 10...15 Jahren war Emacs für das hier Benötigte bevorzugt, nun mit Abstand Kate.

Und die Brücke zurück zum Thema:
Zufällig war Kate für den Vergleich der Urteilstexte nochmals eine Optimierung "oben drauf", vorausgesetzt der kleine Trick wie bereits beschrieben. 
Irgendwann werde ich das dann wohl erneut und für alle Urteile des BVerwG machen und ins Forum einliefern.

Allerdings, wenn ich mich richtig erinnere, sollte dann ein A3-Farb-Drucker im Haus sein, wenn die Präsentation für das Gericht ganz optimal sein soll. Mit A4 farbig im Querformat sollte es ebenfalls gehen.


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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

M
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ellifh, das ist für mich eine große Sorge. Auch wenn der Rundfunkbeitrag eine ganz unbedeutende Sache wäre, ist es wirklich bedauerlich, wie die Justiz mit den Klägern und ihren Anliegen umgeht.

Die Richterin in meinem Verfahren war ganz vornehm, und ich war entsprechend ganz ein Engel. Als ich mich kritisch über Kirchhofs Argumente äußerte, sagte sie sinngemäß, man kann verschiedener Meinung sein, sonst verlief alles ganz harmonisch. Ohne diese Bemerkung wäre eine Gehörsrüge angemessen, denn sonst nirgendwo erschien, dass sie gegen mich entscheiden würde. Ich bedauere, nicht gesagt zu haben: einer anderen Meinung beim Offensichtlichen und Offenkundigen zu sein, bedeutet Befangenheit. Ich bedauere, sie nicht aktiv zu einem Dialog gereizt zu haben und dabei, wenn nötig, die Höflichkeit zur Seite gelassen.  Es findet einfach keine Argumentation, keine Dialektik, das sagte ich im Verfahren auch, und trotzdem vermied die Richterin mit ihrer "Harmonie" jegliche Diskussion. Uns werden abstruse "Argumente" aufgezwungen, die Möglichkeiten der Korrektur der Fehler durch die Prozessordnung wird mit Tricks außer Kraft gesetzt. Die Sache liegt schon beim BVerfG, und bisher hat sich keine niedrigere Instanz mit der Sache ernst beschäftigt, ebenso wenig wie die Landesparlamente, die den Rundfunkbeitrag beschlossen. Sie haben nur die Propagandafloskeln für den Rundfunkbeitrag ad nauseam wiederholt. Was soll man jetzt vom BVerfG erwarten? Die Richter da machten auch Karriere durch die Instanzen, sie werden von den selben Politikern ernannt, die die Intendanten der Rundfunkanstalten ernennen. Das kann man nicht Justiz nennen! Das macht wirklich Sorgen. Manchmal denke ich an Auswandern.

Pjotre, "den optimalen Editor" gibt es nicht. Wenn man einen Editor in einem Script aufrufen will, benutzt man sicher weder Kate noch Emacs noch vi, sondern ed, wenn sed nicht reicht. Viele Coole Features, was ein barocker Editor anbietet, ist nicht alles. Bei sensiblen Sachen, wie Systemdateien, benutzt man bis heute vi oder etwas Primitiveres, wenn es über eine langsame Netzverbindung geht, selbst Emacs ist zu aufgeblasen dafür. Echte Profis benutzen sicher nicht Kate, sondern jene, die ich aufzählte.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. März 2017, 19:42 von Bürger«

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Wir haben weniger ein Jura-Problem, mehr ein Problem von Institutionen, Rechtspolitik, Rechtsprechungs-Theorie usw.
Sofern durch Manipulation der Rechtsprechung die richterlichen Rechtsprechungsquellen deformiert wurden, so ist das im Prinzip keine verfassungsrechtliche Problematik. Es war den Klägeranwälten freigestellt, diesen Problemkern zu analysieren und zum Thema zu machen.

Bei etwa 4 bis 8 Millionen Beitragskonten basiert das Zwangsinkasso auf der Missachtung von geltendem Recht.
Was soll das Bundesverfassungsgericht da bitte entscheiden? Dem Kölner Beitragsservice die Bundespolizei ins Haus hetzen, damit die die Computer umprogrammieren?
Da geschieht gegenwärtig etwas anderes. Diese Kurzanmerkung soll insoweit einstweilen genügen.

Der Irrtum vieler Bürger, alles, was mit § beginnt, sei mit einem einfachen Auftrag an einen Rechtsanwalt garantiert der obersten Gerechtigkeit zuzuführen,
beruht auf einer - verständlichen - üblichen Unkenntnis der komplexen Grundlagen von Justiz, Rechtsphilosophie, Rechtslogik. Leider erzeugt auch und intensivst unser Staatsfernsehen ARD, ZDF,... diese total übersetzte Journalisten-Illusion.
Dies wurde vorsätzlich für rund 8 Millionen unzulässige Beitragskonten ausgenutzt - so die hier bestehende und auch in Schriftsätzen u.a.m. seit September 2016 vorgetragene Meinung, die bisher von niemandem begründet widerlegt wurde.

Wofür dann noch Verfahren beim Bundesverfassungsgericht?
Die Beschwerdeführer haben ja auch nicht-finanzielle verfassungsrechtliche Bedenken vorgetragen.

LINUX-Editoren.
Dank an "MichaelEngel" für den Nachdenkstoff. So gehe ich mit ihm nun einig.

Nun ein wichtiges Detail: Dr. jur. Sven Rugullis, Honorarprofessor in Berlin
Im Januar 2017 hat er beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einen Kläger R. gegen den SWR vertreten.
Die Kontaktdaten - insbesondere E-Mail-Adresse - von Dr. Rugullis waren bisher leider nicht ohne weiteres ermittelbar.
Immerhin, seine Dissertation 1991 wie auch anderes von ihm erzeugte hier Interesse an seinen Argumenten beim Bundesverwaltungsgericht.
1991: "Die Barbaren in den spätrömischen Gesetzen" von Sven Rugullis.

Sicherlich wird auch unser "ProfätiX di AboloX" hier im Forum mal pausieren mit dem Schmeißen von Hinkelsteinen auf den BeitraX ServiX in AgrippiniX ColoniensiX und sich interessieren für das Werk von Rugullis, das eine umfassende Analyse von rechtshistorischem Einmaligkeitswert darstellt:

Wer die Kontaktdaten von Sven Rugullis kennt, bitte über das Nachrichtensystem persönlich hierher übermitteln. Bitte Kontaktdaten nicht ungefragt in ein öffentliches Forum setzen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. März 2017, 19:45 von Bürger«
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