Darauf hin folgten mehrere Schreiben mit einer Klammer zusammengetackert Los geht's:
Verwaltungsstreitsache_Antrag gemäß § 80 Abs. 5 VwGO:Verwaltungsstreitsache
Hans Wurst
gegen Bayerischer Rundfunk
Anstalt des öffentlichen Rechts
Juristische Direktion
wegen Rundfunkbeitrag
hier: Antrag gemäß § 80 Abs. 5 VwGO
Sehr geehrter Herr Wurst,
Ihr Antrag ist am 19.01.2018 beim Verwaltungsgericht München eingegangen und wird unter dem oben angegebenen Aktenzeichen geführt. Er wurde der Gegenseite mit der Bitte um sofortige Äußerung und Vorlage der vollständigen Akten zugestellt. In richterlichem Auftrag werden Sie gebeten,
bei jeder Zuschrift das Aktenzeichen anzugeben,
alle weiteren Schriftstücke 2-fach einzureichen, damit den übrigen Beteiligten die erforderlichen Abschriften zugeleitet werden können,
mitzuteilen, ob Sie damit einverstanden sind, dass der Vorsitzende oder der Berichterstatter anstelle der Kammer entscheidet.
Es wird Gelegenheit gegeben, sich zur möglichen Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter zu äußern (§ 6 Abs. 1 VwGO).
Reichen Sie Schriftstücke bitte nur dann vorab per Telefax ein, wenn dies zur Fristwahrung erforderlich ist.
FAX-Mehdertigungen werden kostenrechtlich angesetzt (Kostenverzeichnis zum GKG - KV 9000 Schreibauslagen).
Bitte verwenden Sie bei Schreiben an unsere Dienststelle immer die Postfachanschrift mit der Nr. 20 05 43, 80005 München.
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit bietet den Beteiligten anhängiger Streitverfahren die Möglichkeit, den bestehenden Konflikt in einer Mediation durch Güterichter zu lösen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie unter
www.vgh.bayern.de/Mediation.htm oder bei der Mediationsgeschäftsstelle des Verwaltungsgerichts München (089/5143-xxx).
Die Geschäftsstelle
(ohne Unterschrift)