Auszug aus einer aktuellen Klage:
Der RBB als Landesrundfunkanstalt bezieht sich auf die Wohnung, wenn es um den Rundfunkbeitrag geht, und ist damit vielmehr eine Gebietskörperschaft.
Eine öffentlich-rechtlichen Körperschaft ist eine Konstellation aus einer öffentlichen Körperschaft, welcher einer unbegrenzten Staatshaftung unterliegt und einer privaten Körperschaft, welche haftungsbeschränkt ist. Diese Konstellation ist widersprüchlich und verwischt die Grenzen zwischen Behörden und
Firmen. Es gibt zwei Arten von Körperschaften, die Gebietskörperschaften (als Staaten, Bundesstaaten etc.)
sowie Personengesellschaften (
Firmen, politische Parteien, Gewerkschaften, Vereine, Stiftungen etc.)
Die öffentlich-rechtlichen Körperschaft ist eine Konstellation aus einer öffentlichen Körperschaft (mittels Legitimation einer vom Staat verliehenen Urkunde), welcher einer unbegrenzten Staatshaftung unterliegt und einer privaten Körperschaft, welche haftungsbeschränkt ist. Diese Konstellation ist widersprüchlich und verwischt die Grenzen zwischen Behörden und Firmen. „Das öffentliche Recht ist das Recht desjenigen, der die VertragsHOHEIT besitzt.“
Der RBB bezeichnet sich in §1 (1) RBStV als
"....eine gemeinnützige rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Die Anstalt hat im Rahmen dieses Staatsvertrags das Recht der Selbstverwaltung.
Der RBB hat einen Eintrag im Internationalen Handelsregister und gilt als Dienstleistungsbetrieb bzw. eigenes privates Unternehmen mit Steuernummer. Ein Betrieb, der im Internationalen Handelsregister eingetragen ist, ist ein Gewerbebetrieb und kein Hoheitsbetrieb. Siehe hier auch § 4 KStG
„Ein Betrieb gewerblicher Art kann nicht mit einem Hoheitsbetrieb zusammengefasst werden“ Das Handeln einer Gebietskörperschaft wird auch als “hoheitliches Handeln” bezeichnet. “Hoheitliches Handeln” ist immer gebietsbezogenes Handeln. Man spricht auch von der Ausübung von Hoheitsgewalt, da das Handeln einer Gebietskörperschaft nicht immer im Einverständnis mit den betreffenden Personen stehen muß, die sich im definierten Territorium der jeweiligen Gebietskörperschaft befinden!
Der RBB - und da auch
keine Behörde - ist definitiv und aus eben noch unzählig anderen Gründen eben
keine Gebietskörperschaft.