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Autor Thema: Vollstreckung (Ehepaar) nach abgewiesener Klage > Wie weiter?  (Gelesen 3084 mal)

F
  • Beiträge: 3
Hallo alle zusammen,

bin neu hier und habe schon so einiges durchgelesen doch zu einem fiktivem Fall.

Ein Ehepaar verweigerte die Anmeldung.
Nach einem Jahr und paar Monaten wurde die fiktive Frau zwangsangemeldet.

Es flatterten Geldforderungen ohne Rechtsbehelf ins Haus.
Erst nach zwei Jahren kam einer mit der Rechtsbehelfsbelehrung.
Fiktive Person hat darauf widersprochen und danach ging das Gleiche von vorne los.
2016 nach dem dritten fiktivem Brief würde vorm VG geklagt mit dem Verweis aufs EU-Recht und dem Weiterleiten des Verfahrens an das EU Gericht.
Doch die fiktive Klage wurde durch copy und paste abgewiesen ohne auf viele Klagepunkte einzugehen.

Seit neustem schreibt die fiktive Vollstreckungsbeamtin des Finanzamtes Briefe mit der Zahlungsaufforderung.
Brief widersprochen mit der Bitte, erst einmal den Vollstreckungstitel vorzulegen jedoch ohne Erfolg.

Wir nehmen mal an, dass in diesem fiktiven Fall:

a) die fiktive Frau kein Konto besitzt und keine Einnahmen hat.
> Darf dann der Vollstrecker einfach den Ehepartner pfänden?

b) der GEZwang die fiktive Frau abmeldet und den fiktiven Ehemann anmeldet.
> Darf er sofort die Vollstreckung anordnen, ohne dass der Ehemann die Möglichkeit hatte, zu klagen?

c) Ist der Streitwert, der vom VG festgelegt worden ist, verloren oder kann sich die fiktive Person noch dagegen wehren?


Edit "Bürger":
Layout zwecks schnellerer Erfassbarkeit angepasst.
Der ursprüngliche nicht aussagekräftige Betreff "Was wäre die beste Lösung?" musste ebenfalls angepasst werden.
Bitte immer und überall die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Januar 2017, 01:40 von Bürger«

w
  • Beiträge: 6
Hallo Freunde
Dieser Fall ist mir bekannt hat uns auch getroffen und ich möchte mich zur dieser Frage anschließen.
Bitte bitte dringend
Kölner Raum
Mfg


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Januar 2017, 01:40 von Bürger«

v
  • Beiträge: 1.194
Das kommt mir doch irgendwie bekannt vor...

a) die fiktive Frau kein Konto besitzt und keine Einnahmen hat.
> Darf dann der Vollstrecker einfach den Ehepartner pfänden?

Soweit mir bekannt, gibt es in D keine Sippenhaft. Ergo: nein

b) der GEZwang die fiktive Frau abmeldet und den fiktiven Ehemann anmeldet.
> Darf er sofort die Vollstreckung anordnen, ohne dass der Ehemann die Möglichkeit hatte, zu klagen?

In D ist immer der Rechtsweg einzuhalten (erfahrene Forennutzer das Lachen jetzt bitte wieder einstellen..). Der ist auch nicht durch Hochzeit abzukürzen. Ergo: nein

c) Ist der Streitwert, der vom VG festgelegt worden ist, verloren oder kann sich die fiktive Person noch dagegen wehren?

Der Streitwert ist nur ein Richtwert, nachdem dann die Verfahrenskosten berechnet werden. Verloren ist der nicht. Allenfalls die daraus berechneten Kosten.

Achtung! Keine Rechtsberatung, sondern Meinung eines juristischen Laien!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Januar 2017, 01:40 von Bürger«
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
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  • Moderator
  • Beiträge: 3.247
Ehepartner sind auch Gesamtschuldner (RBStV §2 (3)).
Die Frau ist nicht Gesamthandschuldnerin.
Die Schuld ist teilbar.

Der Ansatz bei
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/33-zwangsvollstreckung-vollstreckung-vollziehung-ve-c-vollstreckung-gegen-mehrere-schuldner_idesk_PI17574_HI7360142.html
ist interessant.

Demnach sind es bei Vollstreckung gegen 2 Gesamtschuldner 2 getrennte Vollstreckungsverfahren! Auch bei Ehepartnern. Nicht zu verwechseln mit der gesamtschuldnerischen EINZIEHUNGSMÖGLICHKEIT des Gläubigers!

Jeder ist nur für seine eigene Schuld verantwortlich. Und hier wird nach https://dejure.org/gesetze/BGB/426.html hälftig geteilt.

Bitte den GV darauf hinweisen! Und unbedingt dranbleiben, da die Gesamtschuldnerschaft aktiv verschleiert wird von den LRAen!!! - um genau diese Trennung nicht geschehen zu lassen....das würde das System zum zusammenbrechen bringen, da verwaltungstechnisch nicht mehr verarbeitbar. Es müssten dann erst Einzelforderungen an jeden Bewohner der Wohnung gestellt werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Januar 2017, 01:41 von Bürger«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

v
  • Beiträge: 1.194
Ehepartner sind auch Gesamtschuldner (RBStV §2 (3)).
...

Würde ich so pauschal nicht behaupten...

Wer sagt denn, dass die einkommenslose Ehefrau Wohnungsinhaberin ist? Das wird im allg. ja nur aufgrund der Meldedaten vermutet.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Januar 2017, 01:41 von Bürger«
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


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Einfach.
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  • Moderator
  • Beiträge: 3.247
Au Mann!
Ich behaupte das ja auch nicht pauschal. Es geht um diesen fiktiven Fall! und einen bestimmten Weg! Ziel: Aufdröselung nach Einzelschuldnern und Nachweis dafür, dass die LRAen den zur Zahlung Verpflichteten als Einzelschuldner behandelt. Bitte nicht mischen!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Januar 2017, 01:41 von Bürger«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

F
  • Beiträge: 3
Ein wunderschönen Samstag allen zusammen,
Person X hat Post bekommen, will Montag Fiktiv anrufen um klar zu stellen das es keine Einnahmen gibt und nicht im Besitz eines Kontos ist.
Nach einem  letztem fiktivem Gespräch ist Der/Die liebe Vollzieher /in selbst nicht glücklich über die Beiträge an die ÖRR und würde am liebsten diese wieder zurückbekommen  :)
Seinem/Ihrem Job muss er/sie ja trotz dem machen
Werde Montag posten was aus dem fiktivem Gespräch rausgekommen ist


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F
  • Beiträge: 3
So etwas spät,
Ein Fiktiver anruf erbrachte folgendes.
Person x geht zu Vollstreckung und gibt an das weder Einkommen noch Konto besteht.
So mit hätte sich das mit der Vollstreckung erledigt, vorerst.
Weitere Strategie:
Erst fiktive Post an das Meldeamt schicken mit dem Verweis auf das Datenschutzrecht der EU und denn verbot, die fiktiven Daten ohne Zustimmung der fiktiven Personen weiterzuleiten mit der Androhung das falls dies passiert Rechtlich vorgegangen wird.

Nun dürfte das EMA keine Daten weiterleiten und Person y dürfte nicht angemeldet werden.
mal gucken was passiert.


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  • Moderator
  • Beiträge: 3.158
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Person x geht zu Vollstreckung und gibt an das weder Einkommen noch Konto besteht.
Mir scheint die "liebe" Vollstreckungsperson ist persönlich auch nicht gerade positiv auf den Zwangsrundfunkbeitrag anzusprechen, ist wohl auch eine Zwangsbeitragsschuldnerin. ;)
In einem fiktiven Fall werden ganz andere Methoden durchgeführt. Person Y wird gar nicht gefragt, ob Einkommen oder Konto besteht. Es werden Schufaeintrag und Kontenabfrage von der Vollstreckungsperson ohne Benachrichtigung an Person Y durchgeführt.


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

 
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