Vielen Dank für Deine Beiträge hier B*itzbirne.
B*itzbirne ist in der gleichen Situation wie Person B, beide möchten nicht noch mehr Geld für erfolglose Klagen ausgeben.
Wer kein Geld für die Klage ausgibt, gibt Geld für den Rundfunkbeitrag aus.
Bekanntlich kommt da über die Jahre einiges zusammen.
Dass Karlsruhe in absehbarer Zeit entscheidet halte ich für fernliegend. Verfahren dauern da oft Jahre. Insofern wäre es ein Trugschluss zu glauben, man könne sich mit Hinhalten und Verzögern bis zu einem Karlsruher Urteil durchmogeln. Vielleicht bekommen wir ein Urteil in fünf Jahren. Insofern sehe ich nur die Möglichkeit zu klagen, dann mit der Bereitschaft und den finanziellen Möglichkeiten, das Verfahren durch die Instanzen zu schicken, oder zu zahlen... oder sich vollstrecken zu lassen.
Wer klagt sollte auf jeden Fall - wenn das denn stimmt - darauf hinweisen, dass er keinen Rundfunk konsumiert, denn die fehlende Abgrenzung der Beitragspflichtigen zum Kreis der Allgemeinheit ist sicher einer der zahlreichen Pferdefüsse der irreführend Beitrag titulierten Wohnungsabgabe. Das Verfassungsgericht wird zumindest Mühe haben, wenn es erklären möchte, warum der "Beitrag" nicht verfassungswidrig die Allgemeinheit belastet, aber der Kohlepfennig eine verfassungswidrige Sonderabgabe war, weil er die Allgemeinheit der Stromkunden belastete...
Schön wäre auch, wenn Anfang nächsten Jahres nicht mehr "nur" 50 Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe vorliegen, sondern einhundert oder auch einige hundert