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Autor Thema: Klagefolgen und ruhende Verfahren?  (Gelesen 5950 mal)

a
  • Beiträge: 19
Klagefolgen und ruhende Verfahren?
Autor: 15. Januar 2017, 18:55
Hallo,

könntet ihr bitte ein paar Infos darüber geben, wie es momentan mit Klageverfahren aussieht?
Konkreter (alles rein fiktiv, natürlich): Eine Person hat diverse Widersprüche eingereicht, monatelang bzw. jahrelang keine Bescheide erhalten,
nun diese doch erwirkt (Fax an den Intendanten der LRA)
Die Person hat ja nun 4 Wo. Zeit (inzwischen weniger), um zu entscheiden, ob sie Klage einreichen will.
M.E. bringt eine Klage ja höchstens zeitlichen Aufschub...
Sehe ich das richtig? Wenn ja, wie viel Zeit kann da ins Land gehen?
Gibt es derzeit noch ruhende Verfahren (VG Karlsruhe)?
Und kann der BS bzw. der SWR in der Zwischenzeit trotzdem vollstrecken?
Werden solange das Vefahren läuft (bzw. ggf. ruht) weitere Festsetzungsbescheide erstellt?
Würde mich freuen über Aufklärung der Mitleser(innen) mit Erfahrung.
Ganz lieben Dank im voraus!  :)

P.S.: Falls mein Post hier nicht reinpasst, bitte entsprechend verschieben, danke!

---
Edit:
Bitte Forenregeln beachten. Text oben rechts auf der Seite beachten. Auf jeden Fall auch die Suchfunktion bemühen, um nicht immer wieder dieselben Themen behandeln zu müssen. Vielen Dank!
René/Administrator


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Januar 2017, 08:42 von René«

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  • Beiträge: 19
Re: Klagefolgen und ruhende Verfahren?
#1: 25. Januar 2017, 12:10
Hallo liebe MitstreiterInnen,

weiß den niemand was und könnte mir und vielleicht auch anderen helfen?
Sicher bin ich nicht alleine in einer solchen Situation.
Was ist mit den ruhenden Verfahren? Ruhen die immer noch, und wenn ja, auf welche Entscheidung wird gewartet?
Ich bin momentan dran, die Einzelkämpferei aufzugeben, denn ich merke, dass ich nur noch in Angst und Schrecken lebe.
Informationen und Aufklärung hätten da echt weiterhelfen können.
An den Admin: Ich habe die Suchfunktion wirklich bemüht und hab mich mehrere Nächte durch's Forum gelesen, aber die erhofften Infos nicht gefunden.
Ansonsten: Ich find's toll, dass es euch gibt, denke aber, es wäre sinnvoller, sich auf eine politische Lösung zu konzentrieren bzw. auf eine verfassungsrechtliche bzw. europarechtliche Lösung hinzuarbeiten.
Ich möchte auch nochmal auf meine Anregung mit einem Schreiben an das Justizministerium verweisen! Wer bereit wäre, sich mit mir (juristisch völlig unbeleckt) zusammenzusetzen und ein solches Schreiben zu verfassen, bitte gerne melden.

Danke!


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D
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Re: Klagefolgen und ruhende Verfahren?
#2: 25. Januar 2017, 12:29
Hallo apfelroeschen,

meine pragmatische Meinung:

Dass die Klage hauptsächlich zeitlichen Aufschub bringt hast du korrekt erkannt.
Jede Klage mehr (auch wenn abgewiesen) ist aber auch ein Zeichen. Mein Eindruck ist, dass die Gerichte und Rechtsabteilungen der LRA schon jetzt quasi überfordert sind, jede weitere Klage treibt hier noch mehr Sand ins Getriebe.

Ruhende Verfahren gibt es bundesweit viele. Ein Hinweis auf die am BVerfG anhängigen Verfassungsbeschwerden sollte für einen Antrag auf Ruhendstellung in der Klage hilfreich sein.

Auch meine Klage ruht, ist aber mittlerweile als "statistisch erledigt" hinterlegt, da länger als 6 Monate ausgesetzt.

Unabhängig von der Klage kann trotzdem vollstreckt werden.
So war es bei mir. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung wurde abgelehnt.
Kurz gesagt bist du ab dem Punkt an das Gemüt deines zuständigen GV ausgeliefert.
Meinen haben die ruhende Klage oder sonstige Einwände nicht interessiert. 

Die Kohle ist bei mir nun also weg, ich persönlich werde aber niemals freiwillig zahlen und immer vollstrecken lassen.
Werde das gleiche Spiel bei allen Bescheiden spielen.
Jedes Mal Stress für die LRA. Die Mehrkosten dadurch halten sich in Grenzen, der Aufwand auch, wenn man die ganze Sache bereits einmal hinter sich hat. Einfach machen möchte ich es den Anstalten nicht.

Vom ersten Bescheid, über Klage, bis hin zur Vollstreckung ist bei mir übrigens über ein Jahr Zeit vergangen.

Gruß
Dr. Knuff



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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Re: Klagefolgen und ruhende Verfahren?
#3: 25. Januar 2017, 18:32
Was ist mit den ruhenden Verfahren? Ruhen die immer noch, und wenn ja, auf welche Entscheidung wird gewartet?

Ich zahle exakt seit Januar 2013, d. h. mit der Forderung eines sogn. Rundfunkbeitrags, keinen Cent für öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Nach diversen Erinnerungen kam im August 2013 ein Beitragsbescheid, dem ich kurzfristig widersprochen habe. Den Widerspruch hat der Sender erst im März 2014 zurückgewiesen. Daraufhin habe ich im April 2014 Klage eingereicht. Dann gab es noch einigen Schriftverkehr, das Gericht hat mir dabei auch eine anonymisierte Musterentscheidung übermittelt. Das Verfahren ruht, da das Gericht zunächst die Ergebnisse anderer Verfahren, später dann die vor den höheren Gerichte abwarten wollte. Seit dem ist mehr oder weniger tote Hose. Einmal kam vom Sender noch eine Forderung wegen drohender Verjährung, die mit einem Verzicht auf Vollstreckung auch ohne Widerspruch einher ging. Ich habe dennoch widersprochen.

Zitat
Ich bin momentan dran, die Einzelkämpferei aufzugeben, denn ich merke, dass ich nur noch in Angst und Schrecken lebe.

Angst und Schrecken? Dein Risiko besteht letztlich in a) der Summe, die die LRA von dir fordert bzw. bis zum Ende des Verfahrens auflaufen, b) den Gerichtskosten und c) ggf. Säumnisgebühren. Ich halte das für überschaubar und aushaltbar, die Summe liegt derzeit noch unter 1.000 €, von denen ich  andernfalls schon ca. 850 € gezahlt hätte.

Was es bringt? Ich persönlich glaube, dass selbst dann, wenn jeder Satz im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verfassungswidrig wäre, dies das BVerfG nicht feststellen wird. Selbst wenn, wird es den Ländern vermutlich großzügige Fristen einräumen den Fehler zu beseitigen. Warum ich dennoch geklagt habe? Ich möchte mir meine Vorurteile bezüglich der Richter am BVerfG gern einmal schriftlich bestätigen lassen.  8) Außerdem schadet ein wenig Sand im Getriebe öffentlich-rechtlicher Großmannssucht gewiss nicht, im Gegenteil. Eine Zahlungsverweigerung und anschließende Klage macht vor allem deutlich, dass man mit dem Rundfunk in der bestehenden Form nicht einverstanden ist. Wenn wir alles widerspruchslos schlucken, was man uns auftischt, dann gibt es bezüglich der Zumutungen durch die Politik irgendwann kein Halten mehr. Je mehr Bürger also ihren Protest artikulieren, desto besser und wirkungsvoller ist es. Dass so etwas funktionieren kann, wurde schon bewiesen. Z. B.: am 6. Juni 1971 erschien im Stern eine Titelgeschichte, in der 374 Frauen öffentlich behaupteten, ihre Schwangerschaft abgebrochen und damit gegen geltendes Recht verstoßen zu haben. Am Ende eines langen Kampfes stand am Ende die Fristenregelung. Die ist ggf. nicht völlig überzeugend, aber gegenüber dem alten §218 ein wahrer Segen. Warum sollte am Ende eines Kampfes um die Finanzierung nicht ein besserer, wirklich unabhängiger und preiswerterer ÖRR stehen?

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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Re: Klagefolgen und ruhende Verfahren?
#4: 27. Januar 2017, 10:35
Hallo an alle,

ganz lieben Dank, dass sich doch einige gemeldet haben. :-*
Ich gebe auch allen recht, die meinen, es gehört "Sand ins Getriebe".
Nur hatte ich den Eindruck, dass inzwischen mehr Sand in meinem Getriebe ist als bei den Verantwortlichen. Es gibt sicher noch mehr Leute, die Rechtsstreitigkeiten gegen einen mächtigen Gegner nicht so cool nehmen.
Da ist Unterstützung und Austausch eine sehr willkommene Hilfe.
Das bestärkt momentan auch mich wieder darin, vielleicht doch zu klagen.

LG
apfelroeschen


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Re: Klagefolgen und ruhende Verfahren?
#5: 27. Januar 2017, 10:43
@ drboe
Zitat
Dein Risiko besteht letztlich in a) der Summe, die die LRA von dir fordert bzw. bis zum Ende des Verfahrens auflaufen, b) den Gerichtskosten und c) ggf. Säumnisgebühren. Ich halte das für überschaubar und aushaltbar, die Summe liegt derzeit noch unter 1.000 €, von denen ich  andernfalls schon ca. 850 € gezahlt hätte.
Ich füge dem noch d) die Vollstreckungskosten, die man mir auf die Rechnung gesetzt hat in Höhe von € 37,nochwas hinzu.
Und wenn man dann doch dazu verdonnert wird, zu zahlen, addiert sich das ganz schön. Vor allem für geringverdienende Singles wie mich. >:(

Was das "man kann nicht alles einfach hinnehmen" anbelangt, sind wir einer Meinung! Bloß können die Konsequenzen sehr an die Nieren gehen...


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Re: Klagefolgen und ruhende Verfahren?
#6: 27. Januar 2017, 11:00
Person A zahlt auch seit 2013 keinen Cent an dieses Unternehmen GEZ.Bisher musste Person A 30E an das Amstgericht zahlen.Weil Person A keine Eidesstattliche Auskunft abgegeben hat,bekam Person A einen Schufaeintrag letztes Jahr.Jetzt geht die Scheisse von vorne los.
Wäre nett wenn Person XYZ Person A helfen könnte wie Person A den Schufaeintrag löschen lassen kann.Person A ist in Vollzeit berufstätig und blickt hier nicht mehr durch.
Danke


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px3

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Re: Klagefolgen und ruhende Verfahren?
#7: 29. Januar 2017, 11:08
Hallo Karlsruher,

wie ich von Person Y erfahren habe, kann Person X den Schufa Eintrag nicht löschen lassen, da das ein Eintrag im Schuldnerregister sein soll, der mindestens 3 Jahre Bestand hat.

Habs nur so von Person Y gehört.


Gruß

px3


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Re: Klagefolgen und ruhende Verfahren?
#8: 29. Januar 2017, 16:23
Ok wenn aber die ganze GEZ Schei... nicht rechtens ist,dann kann auch ein Schufaeintrag nicht rechtens sein.


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Re: Klagefolgen und ruhende Verfahren?
#9: 29. Januar 2017, 18:05
Zur Thema "Löschung von Einträgen im Schuldernerverzeichnis" kann ein Blick ins Gesetz lohnend sein, § 882e Abs. 3 und Abs. 4 ZPO (Zivilprozessordnung):

www.gesetze-im-internet.de/zpo/__882e.html

Über "Schufa-Einträge" kann man im Internet einiges googeln + finden. Z.B. dies hier:

www.akademie.de/wissen/eidesstattliche-versicherung/loeschung-schuldnerverzeichnis-schufa


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Aktion (Kommunal-)Politik - aktiv gegen den Rundfunkbeitrag!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22747.0
Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24635.0
Anträge bei "Beitragsservice" / GEZ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0

D
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Re: Klagefolgen und ruhende Verfahren?
#10: 29. Januar 2017, 19:08
Hallo apfelroeschen,

Ich kann das gut nachvollziehen, wenn das Gefühl breit wird, das mehr Sand im eigenen Getriebe ist.
Also, weißte Bescheid, hier ist noch jemand, dem es genauso geht.

Aber drboe,

Wie hast du deine Klage begründet, so das sie ruht?

Wie "umfangreich" sollte sie sein?
Und worauf ist prinzipiell zu achten?

Danke + Gruß
D.


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Re: Klagefolgen und ruhende Verfahren?
#11: 30. Januar 2017, 10:06
Hallo Apfelroeschen,

wenn Du/man sich gegen diese Ungerechtigkeit wehren will, gibt es bei kleinerem Geldbeutel
tatsächlich im Moment nur folgende Möglichkeiten:

1. Widersprüche gegen die Bescheide einlegen. Dies sorgt für Extra-Arbeit. Lohnt sich für den
    Widerstand, wenn es viele machen.

2. Einzugsermächtigung widerrufen und auf Einzelschreiben der Rundfunkanstalt warten + Schreiben
    des Beitragsservice ignorieren. Aber wichtig!, immer die Briefe öffnen, denn die wenden den Trick
    an, dass draußen Beitragsservice auf dem Umschlag steht, aber im Brief ein rechtsgültiger Bescheid
    der Landesrundfunkanstalt steckt

3. Ggf. gegen jeden Bescheid vor dem Verwaltungsgericht in erster Instanz klagen. Dies geht noch ohne
    Anwalt. Erst in der zweiten Instanz gibt es den Anwaltszwang, dann wird es teuer. Für Menschen die
    die auf das Geld achten müssen, nicht ratsam, da man auch dort (bis zum Bundesverwaltungsgericht)
    verlieren wird. Danach sollte man unter Vorbehalt bezahlen, wenn man es sich nicht leisten kann,
    einen Eintrag im Schuldnerverzeichnis zu haben.

4. Die öffentliche Wahrnehmung der Freunde und Bekannten im eigenen Umkreis schärfen und denen mit-
    teilen, was für eine Sauerei hier tatsächlich läuft. Die Rundfunkanstalten wollen auch den Kampf um die
    öffentliche Wahrnehmung in ihrem Sinne beeinflussen.

5. Tatsächlich zur Bundestagswahl und zur Landtagswahl gehen und eine Partei wählen, die gegen den Öffent-
    lich Rechtlichen Rundfunk in der Form ist, wie wir ihn heute zu spüren bekommen. Und da gibt es nur eine
    einzige, ob man diese mag oder nicht. Es ist die AfD. Es reicht schon, wenn ein Bundesland aus dem Rundfunk-
    staatsvertrag aussteigt. Dann kippt das Ganze! Nicht wählen oder Rot, Gelb, Grün, Schwarz wählen bedeutet
    automatisch, dass des so weiter geht wie bisher. Dort denkt niemand im Traum daran, auch nur im Ansatz
    das für beide Seiten so profitable Arrangement zu ändern.

LG Peli



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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Re: Klagefolgen und ruhende Verfahren?
#12: 30. Januar 2017, 11:14
Wie hast du deine Klage begründet, so das sie ruht?

Wie "umfangreich" sollte sie sein?
Und worauf ist prinzipiell zu achten?

Du wirst hier schwerlich einen Rechtsrat erhalten, da sich Juristen dies als exklusives Recht gesichert haben. Ich glaube zudem nicht, dass der Umfang einer Klage wesentlichen Einfluss darauf hat, dass bzw. ob sie erfolgreich ist. Allerdings sollten die Argumente natürlich ausreichend begründet werden. Meine Klage ist übrigens knapp 9 Seiten lang. Was die nutzbaren Argumente angeht, so findet man hier ja eine Reihe von Anknüpfungspunkten, auf die man aufbauen kann. Ich hatte zum Zeitpunkt, als ich die Klage verfasste, einige Arbeiten/Gutachten zum Thema gelesen, u. a. die Dissertation von Anna Terschüren, das Gutachten von Prof. Dr. Christoph Degenhart, Texte von Ermano Geuer, das Gutachten von Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof für den ÖRR, das Basis des sogn. Rundfunkbeitrags ist, das Gutachten von Prof. Dr. iur. Thomas Koblenzer, und einiges mehr. Die meisten kritischen Texte setzten sich mit der Natur der Abgabe auseinander, allerdings mit dem Schwerpunkt auf Unternehmen. Der Aufsatz von Dr. Thomas Exner und Dennis Seifarth war bis dahin der einzige, der sich explizit mit der Wohnungsabgabe auseinander setzte. Zwischenzeitlich gibt es hier diverse Diskussionen der Argumente der Verwaltungsgerichte, bis hin zur Kritik an Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts, die ich, hätte ich sie damals schon gekannt, sicher zum Teil in meinen Text eingearbeitet hätte.

Worauf kann man achten? Ich habe vom Verwaltungsgericht zunächst naiver Weise verlangt, es möge auch die Verfassungswidrigkeit des sogn. Rundfunkbeitrags feststellen. Im Grundsatz basiert meine Klage primär darauf, dass der "Beitrag" eine unter falscher Flagge segelnde Steuer ist, da lag es für mich nahe diese Feststellung zu fordern. Daraufhin hat der Justitiar des NDR erwidert, dass dies dem Gericht gar nicht möglich sei. Ich habe dann diese Forderung zurück genommen, war aber doch recht erstaunt, als ich in einem ersten Urteil des selben Gerichts lesen musste:  "Die Festsetzung des Rundfunk­beitrages verstößt nicht gegen höherrangige verfassungsrechtliche und europarechtliche Vorgaben" und "Die Freie und Hansestadt Hamburg hat die Grenzen der Gesetzgebungs­kompetenz nicht überschritten". Ein Gericht, dass die Verfassungsmäßigkeit nicht in Zweifel ziehen kann, kann dennoch feststellen, dass ein Gesetz verfassungskonform ist? Dagegen sträubt sich bei mir alles. Der Rest im Urteil war ziemliches Geschwurbel, Juristensprech halt.

Ich kann nicht genau sagen, was dazu geführt hat, dass das Verfahren ruht. Der Vorschlag kam vom Gericht, ich habe dem zugestimmt, da ich stets davon ausgegangen bin, dass letztlich das BVerfG entscheiden wird. Vielleicht waren zu dem Zeitpunkt schon viele ähnliche Klagen eingegangen und das Gericht befürchtete eine Überlast. Ich erhielt den Ablehnungsbescheid auf meinen Widerspruch erst im März 2014, exakt an dem Tag, als das BVerfG seine Entscheidung zum ZDF Rundfunkrat verkündete. Der NDR hatte sich mehr als 6 Monate Zeit gelassen diese Ablehnung zu erstellen. Erst im April 2014 konnte ich dann die Klage einreichen. Ich muss allerdings sagen, dass ich an einen Erfolg in dem Sinne, dass das BVerfG den Rundfunkbeitrag kippt und die ÖR-Anstalten dann ohne Finanzierung sind, nicht glaube. Ich werde gelegentlich gefragt, warum ich trotz dieser Einschätzung klage. Meine Antwort: ich bin "vergnügungssüchtig" und möchte meine Vorurteile bezüglich des BVerfG gern einmal schriftlich haben. Ich habe auch nichts gegen ÖRR, allerdings einiges gegen den ÖRR, den wir derzeit haben.

M. Boettcher


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  • Status: Klage am VG seit 5/2016
Re: Klagefolgen und ruhende Verfahren?
#13: 30. Januar 2017, 18:07
Wie hast du deine Klage begründet, so das sie ruht?

Wie "umfangreich" sollte sie sein?
Und worauf ist prinzipiell zu achten?
...

Ich kann nicht genau sagen, was dazu geführt hat, dass das Verfahren ruht. Der Vorschlag kam vom Gericht, ich habe dem zugestimmt, da ich stets davon ausgegangen bin, dass letztlich das BVerfG entscheiden wird. Vielleicht waren zu dem Zeitpunkt schon viele ähnliche Klagen eingegangen und das Gericht befürchtete eine Überlast. Ich erhielt den Ablehnungsbescheid auf meinen Widerspruch erst im März 2014, exakt an dem Tag, als das BVerfG seine Entscheidung zum ZDF Rundfunkrat verkündete. Der NDR hatte sich mehr als 6 Monate Zeit gelassen diese Ablehnung zu erstellen. Erst im April 2014 konnte ich dann die Klage einreichen. Ich muss allerdings sagen, dass ich an einen Erfolg in dem Sinne, dass das BVerfG den Rundfunkbeitrag kippt und die ÖR-Anstalten dann ohne Finanzierung sind, nicht glaube. Ich werde gelegentlich gefragt, warum ich trotz dieser Einschätzung klage. Meine Antwort: ich bin "vergnügungssüchtig" und möchte meine Vorurteile bezüglich des BVerfG gern einmal schriftlich haben. Ich habe auch nichts gegen ÖRR, allerdings einiges gegen den ÖRR, den wir derzeit haben.

M. Boettcher

Du hast das Glück ein Kläger "der ersten Stunde" zu sein. Seit Mitte/Ende 2015 werden Klageverfahren nicht mehr ruhendgestellt, da in zeitlich nachfolgende Verfahren hinein, die Urteile des BVerwG eintrudelten und die LRA (zumindest zu 99,9%) seit dem einer Ruhendstellung nicht mehr zustimmen. Forenweit wurde -soweit mir bekannt- nur einmal berichtet, dass eine LRA nach Verweis auf die Verfassungsbeschwerden noch im 3. oder Anfang 4. Quartal 2016 einer Verfahrensruhe zugestimmt hat. Da die VG (und die LRA) noch mit laufenden Verfahren beschäftigt sind, sind die ruhenden Verfahren noch nicht wieder aufgenommen worden.


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Re: Klagefolgen und ruhende Verfahren?
#14: 30. Januar 2017, 19:06
Zitat
Seit Mitte/Ende 2015 werden Klageverfahren nicht mehr ruhendgestellt, da in zeitlich nachfolgende Verfahren hinein, die Urteile des BVerwG eintrudelten und die LRA (zumindest zu 99,9%) seit dem einer Ruhendstellung nicht mehr zustimmen. Forenweit wurde -soweit mir bekannt- nur einmal berichtet, dass eine LRA nach Verweis auf die Verfassungsbeschwerden noch im 3. oder Anfang 4. Quartal 2016 einer Verfahrensruhe zugestimmt hat. Da die VG (und die LRA) noch mit laufenden Verfahren beschäftigt sind, sind die ruhenden Verfahren noch nicht wieder aufgenommen worden.

Trifft das für jedes Bundesland zu?
Konkreter gefragt: Wird das auch am Verw.gericht KA momentan so gehandhabt?
Vielleicht kann ja jemand ERfahrungen beitragen, der/die nach Ende 2015 Klage eingereicht hat?
1000 Dank!


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