Wie hast du deine Klage begründet, so das sie ruht?
Wie "umfangreich" sollte sie sein?
Und worauf ist prinzipiell zu achten?
Du wirst hier schwerlich einen Rechtsrat erhalten, da sich Juristen dies als exklusives Recht gesichert haben. Ich glaube zudem nicht, dass der Umfang einer Klage wesentlichen Einfluss darauf hat, dass bzw. ob sie erfolgreich ist. Allerdings sollten die Argumente natürlich ausreichend begründet werden. Meine Klage ist übrigens knapp 9 Seiten lang. Was die nutzbaren Argumente angeht, so findet man hier ja eine Reihe von Anknüpfungspunkten, auf die man aufbauen kann. Ich hatte zum Zeitpunkt, als ich die Klage verfasste, einige Arbeiten/Gutachten zum Thema gelesen, u. a. die Dissertation von Anna Terschüren, das Gutachten von Prof. Dr. Christoph Degenhart, Texte von Ermano Geuer, das Gutachten von Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof für den ÖRR, das Basis des sogn. Rundfunkbeitrags ist, das Gutachten von Prof. Dr. iur. Thomas Koblenzer, und einiges mehr. Die meisten kritischen Texte setzten sich mit der Natur der Abgabe auseinander, allerdings mit dem Schwerpunkt auf Unternehmen. Der Aufsatz von Dr. Thomas Exner und Dennis Seifarth war bis dahin der einzige, der sich explizit mit der Wohnungsabgabe auseinander setzte. Zwischenzeitlich gibt es hier diverse Diskussionen der Argumente der Verwaltungsgerichte, bis hin zur Kritik an Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts, die ich, hätte ich sie damals schon gekannt, sicher zum Teil in meinen Text eingearbeitet hätte.
Worauf kann man achten? Ich habe vom Verwaltungsgericht zunächst naiver Weise verlangt, es möge auch die Verfassungswidrigkeit des sogn. Rundfunkbeitrags feststellen. Im Grundsatz basiert meine Klage primär darauf, dass der "Beitrag" eine unter falscher Flagge segelnde Steuer ist, da lag es für mich nahe diese Feststellung zu fordern. Daraufhin hat der Justitiar des NDR erwidert, dass dies dem Gericht gar nicht möglich sei. Ich habe dann diese Forderung zurück genommen, war aber doch recht erstaunt, als ich in einem ersten Urteil des selben Gerichts lesen musste:
"Die Festsetzung des Rundfunkbeitrages verstößt nicht gegen höherrangige verfassungsrechtliche und europarechtliche Vorgaben" und
"Die Freie und Hansestadt Hamburg hat die Grenzen der Gesetzgebungskompetenz nicht überschritten". Ein Gericht, dass die Verfassungsmäßigkeit nicht in Zweifel ziehen kann, kann dennoch feststellen, dass ein Gesetz verfassungskonform ist? Dagegen sträubt sich bei mir alles. Der Rest im Urteil war ziemliches Geschwurbel, Juristensprech halt.
Ich kann nicht genau sagen, was dazu geführt hat, dass das Verfahren ruht. Der Vorschlag kam vom Gericht, ich habe dem zugestimmt, da ich stets davon ausgegangen bin, dass letztlich das BVerfG entscheiden wird. Vielleicht waren zu dem Zeitpunkt schon viele ähnliche Klagen eingegangen und das Gericht befürchtete eine Überlast. Ich erhielt den Ablehnungsbescheid auf meinen Widerspruch erst im März 2014, exakt an dem Tag, als das BVerfG seine Entscheidung zum ZDF Rundfunkrat verkündete. Der NDR hatte sich mehr als 6 Monate Zeit gelassen diese Ablehnung zu erstellen. Erst im April 2014 konnte ich dann die Klage einreichen. Ich muss allerdings sagen, dass ich an einen Erfolg in dem Sinne, dass das BVerfG den Rundfunkbeitrag kippt und die ÖR-Anstalten dann ohne Finanzierung sind, nicht glaube. Ich werde gelegentlich gefragt, warum ich trotz dieser Einschätzung klage. Meine Antwort: ich bin "vergnügungssüchtig" und möchte meine Vorurteile bezüglich des BVerfG gern einmal schriftlich haben. Ich habe auch nichts gegen ÖRR, allerdings einiges gegen den ÖRR, den wir derzeit haben.
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.