Nehmen wir folgenden rein fiktiven Sachverhalt an.
Person G bekomt vom Beitragsservice seite Mitte 2013 jede Menge bunte Infobriefe, die G unbeantwortet lässt. Auf einen
"Gebühren/Beitragsbescheid" aus dem Jahre 2014 legt G
fristgerecht Widerspruch ein (bzw. weist die Forderung zurück). Auf einen kurz darauf eintreffenden
"Festsetzungsbescheid" reagiert G ebenfalls fristgerecht.
Anfang 2015 erhält G einen
"Widerspruchsbescheid" mit jeder Menge nichtssagener Worthülsen. Auf diesen reagiert G mit einer fristgerechter umfassend begründeter
Klage vor einem sächsischen Vewaltungsgericht.
Mitte 2016 erhält G von diesem ein Urteil, welches die Klage zurückweist, ohne nennenswert auf die Klagebegründung einzugehen. Da das Verwaltungsgericht die
Berufung zugelassen hat, geht G mit anwaltlicher Unterstützung in Berufung. Diese
Berufung wird
vom sächsichen Oberverwaltungsgericht per Beschluss abgewiesen und dabei
weitere Rechtsmittel ausgeschlossen.
Auf diesen Beschluss reagiert G mit
fristgerechter Einreichung einer Verfassungsklage (ebenfalls anwaltsgestützt).
Am Montag den 09.01.2017 erhielt G Post vom Beitragsservice ein Schreiben mit einer
"Mahnung" mit Zahlungsfrist einer Woche. G ist bekannt, das nach der Mahnung die Ankündigung der Zwangsvollstreckung kommen wird.
G hat natürlich keine Lust auf negative Schufaeinträge, möchte natürlich nach den bisherigen Investitionen auch nicht klein beigeben. G fragt sich, was zu tun ist und sieht nun folgende Handlungsoptionen:
A) den geforderten Betrag zu zahlen --> das lehnt G aber aus Prinzip ab es geht G nicht ums Geld
B1) einfach abwarten und sich wenn es soweit ist mit dem GV und dem Amtsgericht verhandeln
B2) auf die Mahnung mit einem (erneuten) Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (mit Hinweis auf die Verfassungsbeschwerde) zu reagieren
Bei beiden Möglichenkeiten von B) denkt G auch über die Möglichkeit nach, um die Vollstreckung zu verhindern, die geforderte Summe (auch zu 110%) unter Vorbehalt auf ein Treuhandkonto zu überweisen bis der Sachverhalt endgültig entschieden ist. G hat aber bisher keine Möglichkeit in dieser Richtung gefunden.
C) noch ein paar Euronen zu investieren und die Konversation den
Anwalt führen lassen
Ist es hier sinnvoll den Anwalt vor Ablauf der Frist zu kontaktieren?
D) Gibt es noch weitere Optionen
Zurzeit tendiert G zu Variante C, weil der Kampf gegen den Rundfunkbeitrag auf Dauer ziemlich zermürbend ist....
Edit "Bürger":
Ursprünglicher nicht aussagekräftiger Betreff "Was tun, wenn die Mahnung eintrudelt?" musste präzisisert werden.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.