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Autor Thema: Nicht nur die AfD geißelt die verpflichtende Haushaltsabgabe  (Gelesen 3155 mal)

C
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Südkurier, .01.2017

Dauerstreitthema Rundfunkbeitrag:
Nicht nur die AfD geißelt die verpflichtende Haushaltsabgabe

Zitat
Wer Vielfalt will, der soll dafür bezahlen. Aber auch nur der. Dieser Meinung ist Jörg Meuthen, Bundesvorsitzender der AfD. Seine Fraktion wünscht sich in Baden-Württemberg die Abschaffung des Rundfunkbeitrags. Kritik am bisherigen Modell kommt aber nicht nur von den Rechtspopulisten. [..]

Weiterlesen auf:
http://www.suedkurier.de/nachrichten/baden-wuerttemberg/Dauerstreitthema-Rundfunkbeitrag-Nicht-nur-die-AfD-geisselt-die-verpflichtende-Haushaltsabgabe;art417930,9076565


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  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Moin.

„Was wir tatsächlich brauchen, ist eine komplett neuartige Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.“ ...
Aus der Sicht von Hans-Peter Siebenhaar wäre eine Halbierung des Rundfunkbetrags möglich. ...

Ich denke, da geht noch mehr: max. 5 € pro Monat pro Haushalt, oder max. 2,50 € pro Person & Monat, im Gegensatz zur derzeitigen Regelung aber gesetzeskonform geregelt, für einen unabhängigen Informations-Rundfunk ohne Werbung, vielleicht ein TV-Sender und 3 Radiosender mit unterschiedlicher Musikrichtung und einem Regionalteil, wäre meiner Meinung nach sozial verträglich.

Unterhaltung und Sport gibt es auf den privaten Sendern, Pay-TV und bei Online-Angeboten m.M. genug, und da sollte jeder selber entscheiden können ob er/sie die nutzt und dafür zahlt.

Frei  8)


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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

s

six2seven

Ich denke, da geht noch mehr: max. 5 € pro Monat pro Haushalt,…

Es ist naiv zu glauben, dass die Geldvernichtungsmaschinerie Ö.r.R. zurückgefahren werden kann.
Gerade wird versucht, nach verschiedenen/vergeblichen Wiederbelebungsversuchen,
einen Multimillionär wieder im Radio unterzubringen, das geht nicht für Kleingeld, dafür liegt die Latte zu hoch, musste man doch schon Millionen für - Nichts - zahlen.
Die Betteleien um geringere Beiträge/Gebühren, sind also hoffnungslos und eine Aufweichung der Bemühung, eine radikale Neuaufstellung - Öffentlichen Rundfunks - zu erreichen,… ( übrigens ist die nächste Beitragserhöhung schon abgenickt ).


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Januar 2017, 12:44 von Bürger«

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  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Moin.

übrigens ist die nächste Beitragserhöhung schon abgenickt
Wo finde ich verlässliche Quellen dazu?

Ich finde nur diese Infos:
... heißt es in dem Papier, dass die ARD ein Indexmodell für die Höhe des Rundfunkbeitrags erstellt habe. Das Modell sei an das Bruttoinlandsprodukt gekoppelt und so würde der Beitrag im Jahr 2021 auf 18,28 Euro und im Jahr 2025 auf 19,59 Euro erhöht werden. ...
Die Rundfunkanstalten wollen sich zu einem „öffentlich-rechtlichen Content-Netzwerk“ entwickeln. Allein um dieser Herausforderung gewachsen zu sein, müsse der Beitrag erhöht werden, heißt es in den Papieren weiter. ...

Frei  8)


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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

P
  • Beiträge: 3.997
Zitat
Wo finde ich verlässliche Quellen dazu?
Der Beitrag wurde doch nicht auf unter 17,50 € gesenkt, somit entspricht das doch einer Beitragserhöhung, die nächste kommt dann in < 2 Jahren (also noch 2017) das wird doch bereits jetzt vorausschauend beschlossen, laut Prognose soll der Beitrag doch wahrscheinlich auf über 19 EURO steigen.

https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2016/pressemitteilung.532884.php

Zitat
Aus der Sitzung des Senats am 15. November 2016:
Der Senat hat heute auf Vorlage des Regierenden Bürgermeisters Michael Müller dem Entwurf des 20. Rundfunkänderungsstaatsvertrages zugestimmt und den Regierenden Bürgermeister zur Unterzeichnung nach Unterrichtung des Abgeordnetenhauses ermächtigt. Nach Abschluss des Ratifizierungsverfahrens in allen Landesparlamenten soll der Staatsvertrag zum 1. September 2017 bzw. teilweise zum 1. Januar 2017 in Kraft treten

... Weiterer Regelungspunkt des 20. Rundfunkänderungsstaatsvertrages ist die Höhe des Rundfunkbeitrags und die Verteilung des Beitragsaufkommens auf ARD, ZDF und Deutschlandradio auf Basis der Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) in ihrem 20. Bericht. ... 

Irgendwie komisch wo doch zum 1.1.2017 erst der 19. in Kraft sein soll ;-).


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Januar 2017, 15:48 von PersonX«

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Zitat
2015 erhielten ARD, ZDF und Deutschlandradio 8,1 Milliarden Euro aus den Rundfunkbeiträgen, sie sind ihre Haupteinnahmequelle.
Die Rundfunkanstalten präsentieren sich als Unternehmen und ihre Beteiligungen an Tochterfirmen sind bekannt. Diverse Preisabsprachen einzelner Tochterfirmen wurden bereits vom Bundeskartellamt geahndet. Trotzdem wollen die Bundesländer ARD und ZDF Kartell-Priviliegien verschaffen, um angeblich mehr "Kooperationen" zu ermöglichen.
Bundesländer wollen ARD und ZDF Kartell-Privilegien verschaffen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21077.msg135589.html#msg135589

ARD und ZDF sind bereits im Visier von Gerichten, Kartellamt und Rechnungshof. Auch diese Institutionen beginnen an der "verpflichtenden Haushaltsabgabe" zu zweifeln. Es ist anzunehmen, dass nicht nur die Rundfunkbeiträge zur Haupteinnahmequelle zählen.
MDR - Rechnungshof moniert Fehler bei "Tatort"-Produktionen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21555.msg138105.html#msg138105

Man darf davon ausgehen, dass in den nächsten Wochen weitere Missstände bei ARD und ZDF aufgedeckt werden. Parteien und Politiker, die dem grundgesetzwidrigem Zwangsabgesystem weiterhin die Stange halten, werden mit den Konsequenzen rechnen müssen. 
Es ist anGerichtet!!! 8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Januar 2017, 22:00 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

 
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