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Autor Thema: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern  (Gelesen 70667 mal)

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Siehe nunmehr freigeschaltete aktualisierte/ überarbeitete Version des Datenschutz-Beispiel-Schreibens vom 13.01.2017 im Anhang des Einstiegsbeitrags unter
[Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21571.0.html

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zuwider

Nur Mut auch den jeweiligen Datenschutzbeauftragten des Landes mit einzuschalten.
Habe gestern erst Antwort von ihm wegen einer Sache mit "Unister" (die mit den Reisegutscheinen, die selten ausgezahlt werden,...) erhalten und bin überrascht, wie ernst sie die Sache nehmen!
Möchte aus Datenschutzgründen aber nichts hier einstellen  ;)

Jedenfalls hat Unister mir nun meine komplette Datensammlung ausgehändigt und versprochen, sie zu löschen. Da waren Mail-Adressen bei, die hatte ich schon längst vergessen.

...nun, ob wirklich alles dauerhaft gelöscht wird - wer weiß?

Aber vor den nächsten Wahlen tut man scheinbar alles, den Wutbürger zu beruhigen.


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Antwortschreiben auf Datenschutzanfrage von BS/LRA erhalten.
> Wie kann ich nun darauf reagieren?


Eines Tages wird vermutlich wieder Post von BS oder LRA bei euch eintreffen. Doch diesmal - oh großes Wunder - handelt es sich nicht um eine erneute Zahlungsaufforderung oder einen Drohbrief, sondern um die Beantwortung eurer Datenschutzanfrage. Und möglicherweise könnte dieses Schreiben vom Tonfall her sogar etwas freundlicher ausfallen, als man es bislang vielleicht gewohnt war. Denn der Spieß wurde diesmal umgedreht, indem wir unsere Rechte gegenüber BS/LRA geltend gemacht haben, so dass diese wiederum in der Pflicht waren, uns zu antworten.

Ist die Sache damit nun abgehakt oder erledigt? Das kommt rein fiktiv betrachtet auf den jeweiligen Einzelfall an. Denn sofern BS/LRA tatsächlich auf jede grundlegende Frage durch eine angemessene und ausführliche Stellungnahme eingehen würde, dann wäre diese Form der Reaktion natürlich nur zu begrüßen. Die Vermutung liegt jedoch nahe, dass dies so allerdings nicht geschehen wird. Stattdessen ist wohl eher davon auszugehen, dass BS/LRA vermutlich nur ein Mindestmaß an Informationen liefern werden, um scheinbar den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

Mögliche Formulierungen des BS oder der LRA wie ''Ihr Datenschutzanliegen ist uns besonders wichtig'' oder ''gerne kommen wir Ihrer Anfrage nach'' würden außerdem laut Meinung einer fiktiven Person A etwas entlarvend sein, sofern die meisten Aspekte eurer konkreten Datenschutzanfrage unbeachtet blieben.

Daher der Hinweis von dieser fiktiven Person: Schaut euch das erhaltene Antwortschreiben im Detail genau an. Prüft nach, auf welche Fragen BS/LRA eingegangen sind und welche Informationsauskünfte ihr hierbei erhalten habt. Vermutlich werden sich diese auf die hinterlegten Stammdaten zu eurer Person und auf einige Rechtsgrundlagen beziehen, mit der die Datenerhebung und -speicherung von BS/LRA gerechtfertigt wird. In der Summe wären die Informationsauskünfte unter diesen Voraussetzungen zwar sehr dürftig, aber immerhin besser dies als gar nichts. Man ist aber auf diese Weise bereits schon einen kleinen Schritt weitergekommen und hat nun einen ersten Nachweis schwarz auf weiß.

Noch wesentlich spannender und interessanter könnte es in dem fiktiven Fall laut Meinung von Person A sein, auf welche Fragen BS/LRA in ihren jeweiligen Antwortschreiben jedoch nicht eingegangen sind, obwohl wir uns doch so viel Mühe bei der Formulierung der Datenschutzanfrage gegeben haben. Insbesondere wenn noch nicht mal eine kurze Bezugnahme zu wesentlichen Aspekten der eigenen Anfrage erfolgt, sollte das die eigene Aufmerksamkeit schärfen! Gibt es hier vielleicht etwas zu verbergen oder soll uns gegenüber etwas verschwiegen werden? Gut, fiktive Person A möchte zwar nicht all zu viel herumspekulieren, möchte allerdings ebenfalls betonen, dass man bei einem ersten (minimalen) Antwortschreiben noch nicht darauf bauen bzw. vertrauen sollte, dass dem eigenen Datenschutzanliegen wirklich allumfassend und in vollem Umfang entsprochen wird. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass BS und LRA sehr genau wissen, was sie tun und welche potentielle Konsequenzen es für sie haben könnte, sofern sie in ihrem Schreiben durch eine bereitwillige und allumfassende Auskunft evtl. sogar auf gewisse Unzulänglichkeiten oder Missstände hinweisen würden. Denn dies könnte unter gewissen Umständen sehr teuer werden, sofern hierbei möglicherweise auch nur der Anhaltspunkt für einen potentiellen Tatbestand geliefert wird, der Schadenersatzansprüche grundsätzlich rechtfertigen oder begründen könnte. Und sollten - natürlich nur rein hypothetisch angenommen - LRA/BS sich sogar im Klaren darüber sein, dass gewisse Mängel oder schlimmstenfalls sogar auch Verstöße gegen bestimmte Datenschutzbestimmungen in der Praxis vorliegen dürften, dann werden sie dies uns gegenüber gewiss nicht einfach so direkt und offen zugeben. Wie der Teufel das Weihwasser vermeidet, so würde nämlich jede Einrichtung potentielle Forderungen auf Schadenersatz vermeiden wollen! Beispiele aus der alltäglichen Praxis gibt es dafür genug.

Fiktive Person B sieht die Sache daher eher sportlich und studiert das Antwortschreiben von BS/LRA sehr genau: Was wurde konkret beantwortet und was nicht? All die Fragen, auf denen BS/LRA bislang nicht eingegangen sind bzw. welche schlichtweg ignoriert wurden, schnürt sie in schriftlicher Form zu einem neuen ''Paket'' zusammen. Schließlich muss man ja etwas für seine Rechte tun, wenn die andere Seite auf begründete Fragen und berechtigte Sorgen offensichtlich nicht in vollem Umfang eingehen will. Fiktive Person B geht hierbei auch sehr zielorientiert vor, indem sie das neue ''Geschenkpaket'' an BS/LRA so zusammenschnürt, dass diese letztendlich keinen so großen Handlungsspielraum mehr haben, um die bislang unbeantworteten Fragen erneut zu ignorieren. Dadurch, dass fiktive Person B alle noch offen gebliebenen Datenschutzaspekte in ihrem Schreiben wiederholt beleuchtet, ihre Rechte erneut geltend macht und auch auf potentielle Schadenersatzforderungen noch einmal deutlich hinweist, stehen nun wieder BS/LRA in der Verantwortung, ihre Pflichten zu erfüllen und zu antworten.

Durch den dokumentierten Schriftverkehr kann sich fiktive Person B ein Stück weit zugleich auch die mögliche Option auf potentielle Schadenersatzansprüche für die Zukunft offen halten. Denn falls tatsächlich mal - natürlich wieder rein fiktiv und hypothetisch betrachtet - ein zukünftiger Datenskandal oder ein Rechtsverstoß ans Tageslicht gelangen sollte, dann hat fiktive Person B ja bereits schon einige Schriftstücke (ihre eigenen Datenschutzanfragen sowie die entsprechenden Antwortschreiben) in der Hand. Notfalls kann Sie diese dann auch als Beweismittel vor Gericht vorbringen und damit bescheinigen, dass Sie in der Vergangenheit bereits auf die Rücksichtnahme und vollumfängliche Beachtung ihrer Datenschutzrechte nicht nur einmal, sondern sogar mehrfach ausdrücklich hingewiesen hat. Wenn sie bei einem möglichen Verstoß gegen Auflagen und Bestimmungen des Datenschutzes ebenfalls betroffen wäre, dann hätte die Gegenseite vor Gericht aufgrund des dokumentierten Schriftverkehrs voraussichtlich sehr schlechte Karten in diesem fiktiven Fall.

Grundsätzlich sollte man natürlich das eigene weitere Schreiben an BS/LRA sachlich und höflich (natürlich nicht zu verwechseln mit untertänig  ;) !), jedoch durchaus auch selbstbewusst, mündig und bestimmt formulieren.

Einige fiktive Möglichkeiten werden nachfolgend vorgestellt:


Fiktive Person X ist aufgrund von Beruf, Familie und Alltag normalerweise recht beschäftigt und hat daher leider meist nicht so viel Zeit für andere Dinge des Lebens. Die Drohbriefe vom BS nerven diese Person jedoch gewaltig und sie lehnt den auferlegten Rundfunkbeitragszwang grundsätzlich ab. Sie hat auch ihre Datenschutzrechte gegenüber BS/LRA bereits geltend gemacht und sogar ein Antwortschreiben mit einigen geforderten Informationsauskünften erhalten. Ihre Fragen wurden weitestgehend jedoch nicht beantwortet. Sie entscheidet sich aufgrund der knappen Zeit zwar zu antworten, kopiert aber hierbei alle offenen Gesichtspunkte, die noch zu klären sind, einfachershalber aus ihrem ersten Schreiben heraus. Das Schreiben sieht ungefähr wie folgt aus:

Zitat
Sehr geehrte/r Frau/Herr XXX

vielen Dank für Ihre Reaktion auf meine Datenschutzanfrage vom XXX. Sie haben hierbei Auskünfte zu folgenden Gesichtspunkten erteilt XXX

Mir ist jedoch bei näherer Auseinandersetzung mit Ihrem Schreiben vom XXX aufgefallen, dass wesentliche Aspekte meiner Anfrage bislang in Ihrer Rückmeldung noch unberücksichtigt blieben. Ich bitte daher um eine ausführliche und angemessene Stellungnahme auch zu diesen Aspekten. Schließlich verarbeiten und speichern sie die Daten von Millionen von Bundesbürgern inklusive meiner eigenen. Daher besteht begründeter Anlass, eine entsprechende Auskunft auch zu diesen relevanten Gesichtspunkten von Ihnen zu verlangen, zumal Ihnen aufgrund der zu verarbeitenden und speichernden Datenfülle eine besondere Sorgfaltspflicht obliegt.

Nachfolgend habe ich alle offenen Fragen für Sie noch einmal zusammengestellt, auf die ich jeweils eine Antwort innerhalb von zwei Wochen nach Eingang meines Schreibens von Ihnen erwarte:

[Kopie der offenen Fragepunkte aus dem ersten Schreiben]

Mit freundlichen Grüßen


Fiktive Person Y hat in der Vergangenheit bereits schon mal eine Datenschutzanfrage an BS/LRA geschickt. Im Nachhinein muss Sie aber feststellen, dass sie bei weitem noch nicht alle wesentlichen Aspekte zum Thema Datenschutz mit ihren ersten Anfrage abgedeckt hat, weil sie es vielleicht einfach nicht besser wusste, Zeitmangel bestand oder erst jetzt durch dieses wunderbare Forum auf einige wichtige Aspekte aufmerksam geworden ist. Auch Sie hat bereits ein recht kurzes und knappes Antwortschreiben bereits erhalten. Nun will sie ihre bisherige Datenschutzanfrage durch folgendes neues Schreiben ergänzen:

Zitat
Sehr geehrte/r Frau/Herr XXX

vielen Dank für Ihre Reaktion auf mein Schreiben vom XXX. Sie haben mir zu einigen Fragen bezüglich der geltenden Datenschutzgesetze in kurzer Form bereits geantwortet.

Mir ist bewusst, dass Ihre Einrichtung die Datensätze von Millionen von Bundesbürgern inklusive meiner eigenen verarbeitet und speichert. Aufgrund des großen Datenumfangs, der hierbei insgesamt erhoben und verarbeitet wird und aufgrund der Tatsache, dass es sich insgesamt um recht sensible und persönliche Daten hierbei handeln dürfte (inklusive zu meiner eigenen Person), möchte ich meine an Sie gerichtete Datenschutzanfrage um folgende Gesichtspunkte und Fragestellungen hiermit ergänzen:

[als eine mögliche Orientierungsgrundlage kann hierbei der fiktive Entwurf
aus diesem Thread dienen]

Da Ihre Einrichtung den Datenschutz laut eigener Angaben sehr ernst nimmt, haben Sie gewiss Verständnis dafür, dass ich meine Anfrage nun ergänzt und konkretisiert habe. Ich bitte Sie um eine schriftliche Beantwortung dieser jeweiligen Fragen innerhalb von zwei Wochen nach Eingang meines Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen


Fiktive Person Z leistet ebenfalls zivilen Widerstand gegen den Rundfunkbeitragszwang und setzt sich mit friedlichen Mitteln für die Beachtung und Einhaltung unserer Bürger-, Grund- und Menschenrechte engagiert ein, die offenbar in zunehmenden Maß eingeschränkt werden sollen. Der gewaltfreie Widerstand gegen diese Fehlentwicklung stellt für Person Z hierbei ein legitimes und friedliches Mittel innerhalb einer Demokratie dar. So auch in Bezug auf den RBStV, welches  die Bürger ihrer Auffassung zufolge zu reinen Zahlsklaven gemacht hat und hierbei durch den Beitragszwang sogar noch ein Rundfunksystem befördert, welches die Allgemeinheit zunehmend mit schlecht recherchierten, lückenhaften und einseitigen Informationen beliefert.

Auch in Sachen Datenschutz hat sich Person Z besonders gut belesen und sich hierbei fast schon zu einem Experten entwickelt. Wer die eigenen Rechte kennt, ist klar im Vorteil – so die eigene Devise.

Nun zu der eigenen Datenschutzanfrage: Diese wurde zwar durch ein minimales Antwortschreiben beantwortet und liefert sogar auch einige Informationsauskünfte, die z.T. interessante Rückschlüsse ermöglichen. Aber zufrieden stellen lässt sich fiktive Person Z jedoch nicht damit. Denn ihr sind die eigenen Datenschutz- und Bürgerrechte besonders wichtig. Sie verfasst daher einen Brief, welcher demjenigen von Person X zunächst sehr stark ähnelt. Das ganze Schreiben wurde insgesamt jedoch noch wesentlich individueller gestaltet und persönlicher formuliert. Einige Fragestellungen wurde außerdem noch detaillierter ausgeführt und ergänzt, wobei nochmals betont wurde, dass man auf die Einhaltung der eigenen Datenschutzrechte besteht und die formulierten Datenschutzanforderungen nachdrücklich geltend macht, so dass konkrete und spezifische Informationsauskünfte zu jeder Fragestellung erneut eingefordert werden.

In dem fiktiven Fall ist Person Z auch aufgefallen, dass sich BS/LRA zum geltenden EU-Recht mit keinem einzigen Satz geäußert haben. Daher greift Person Z dies in Ihrem Schreiben wie folgt auf:

Zitat
''In Ihrem Schreiben beziehen Sie sich zwar auf einige nationale rechtliche Regelungen, mit denen Sie die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung meiner Daten begründen. Allerdings stelle ich fest, dass Sie mit keinem Wort auf die rechtsverbindlichen Regelungen nach EU-Recht eingegangen sind. Warum haben Sie hierzu bislang noch keine konkrete Stellung bezogen und wie beurteilen Sie die Tatsache, dass der nationale Rechtsrahmen vom EU-Recht in wesentlichen Aspekten offensichtlich sehr deutlich abweicht (vgl. hierzu vor allem die Ausführungen des Europäischen Gerichtshofs in seinem Urteil, Abs. 33, EuGH C-201/14 sowie die geltenden Bestimmungen nach Unionsrecht Richtlinie 95/46, Abschnitt VI, Art. 13)? Sind Sie etwa der Auffassung, dass innerhalb der Bundesrepublik Deutschlands dieses Unionsrecht nicht anzuwenden ist und keine formelle Gültigkeit besitzt?

Sollten Sie meine Anfrage zu diesem wichtigen Aspekt weiterhin missachten oder einer Beantwortung nur lediglich geschickt ausweichen wollen, mache ich Sie bereits darauf aufmerksam, dass ich mich ggf. auch an den zuständigen Datenschutzbeauftragten der EU oder die eingerichteten EU-Beschwerdestellen wenden werde, um die Angelegenheit verbindlich klären zu können. Außerdem mache ich Sie darauf aufmerksam, dass alle mir vorenthaltenen Informationen zu meinem Datenschutzanliegen, welche ich nun erneut Ihnen gegenüber konkret vorgetragen habe, sich auch zu ihrem eigenen Nachteil entwickeln könnten. Als datenverarbeitende und -speichernde Stelle sind Sie mir gegenüber nämlich auskunftspflichtig und sollten daher den Betroffenen gegenüber auch somit keine relevanten Informationen vorenthalten. Sofern mir durch diese als eher fragwürdig anzusehende Vorgehensweise unzulässige oder unangemessene Nachteile entstehen sollten, mache ich Sie bereits darauf aufmerksam, dass dies für Sie mit möglichen Konsequenzen und Schadenersatzansprüchen verbunden sein könnte. Von meinen Rechten werde ich notfalls auch Gebrauch machen. Es sollte daher in Ihrem Interesse liegen, alle bislang noch ungeklärten Gesichtspunkte zu meiner Datenschutzanfrage im Rahmen einer ordentlichen Auskunftserteilung rasch und umfassend zu klären.

Ich danke Ihnen vielmals für Ihr Verständnis und eine entsprechende Beachtung meiner persönlichen Datenschutzanliegen''


Der AnstaltsSchreck äußert dazu noch abschließend: Ich denke, dass all diese fiktiven Beispiele schon eine ganze Menge Stoff für eine potentielle Reaktion liefern können. Mit einem kurzen und eher dürftigen Antwortschreiben muss man sich als Betroffener nämlich nicht zwangsläufig zufrieden geben, zumal es ja ebenfalls auch um den Umgang mit Daten von Millionen von Bundesbürgern geht. Und der nächste große Datenabgleich steht offensichtlich auch schon vor der Tür (es war mal ursprünglich die Rede von einem ''einmaligen'' Datenabgleich. Offensichtlich soll uns der Datenabgleich aber nun als neuer Dauerzustand untergeschoben werden).

Bislang haben BS und LRA viele ehrliche und anständige Bürger dieses Landes aufgrund des Beitragszwangs zu Betroffenen und Getriebenen gemacht. Damit sollte jedoch möglichst bald endlich Schluss sein! Kehren wir die Situation daher um und fordern nun von BS/LRA unsere Rechte ein.  >:D

Der AnstaltsSchreck


P.S.: Wie im 1. Posting bereits erwähnt, keine Gewähr und keine Rechtsauskunft. Die aufgeführten Hinweise und Beispiele sind nur rein fiktiver Natur. Andernfalls stellen diese lediglich eine Meinungsäußerung dar, die vor allem zum eigenen Nachdenken anregen soll und dem ein oder anderen vielleicht hilfreiche Impulse vermitteln kann.


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Liebe Leute,

ich bin schon etwas aufgeregt und gebe hiermit bereits bekannt, dass ich in den nächsten Tagen (voraussichtlich zu Beginn der kommenden Woche) eine wichtige Neuigkeit an alle Leser mitzuteilen habe. Also bitte dran bleiben und in der Zwischenzeit fleißig an den individuellen Datenschutzanfragen basteln  ;).

Wir dürfen uns freuen und gespannt bleiben!

Oder wie Bürger es so schön formuliert hat:

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Das Schöne daran ist, dass auch alle aus Angst vor Repressalien (noch) zahlenden Betroffenen mitmachen können - also nicht nur ZahlungsVERWEIGERER und GrundrechtsVERTEIDIGER.
Beispiel-Schreiben wie diese sollten daher z.B. auch an jedem Info-Stand ausliegen.
Dieses (Datenschutz-)Thema geht nun wirklich *alle* an.

Ebenfalls schön daran ist, dass hierbei auch vom Beitrag Befreite mitmachen können.

Und am "schönsten" ist, dass dies eigentlich auch alle diejenigen Mitbewohner tun können, zu denen Daten erhoben und verarbeitet wurden, die aber aufgrund eines bereits bestehenden Beitragskontos selbst gar nicht abgabepflichtig sind.

Wichtig wäre in diesem Zusammenhang nämlich auch, ob
a) zu den Wohnungen/ Beitragsnummern eine Liste der zugehörigen Personen geführt wird
oder
b) ob/ wann/ wie die Daten der nicht Abgabepflichtigen nach Erfassung und Zuordnung gelöscht werden.

Im Falle von
a) würde ein bundesweites Personen- und Wohnungsregister entstehen, welches jegliche Vorstellungskraft sprengen würde - in den Händen eines Medien-Giganten - angreifbar und missbrauchbar - auch und gerade durch den Staat selbst - und somit letztlich ein Daten-GAU orwellschen Ausmaßes.

Im Falle von
b) wäre nie nachvollziehbar, wer sich eigentlich unter welcher Wohnung/ Beitragsnummer angemeldet hat.
Es bliebe dann z.B. zu fragen, wie sichergestellt wird, dass sich nicht etwa unberechtigt und ohne Wissen des Wohnungsinhabers Dritte auf das gleiche Beitragskonto anmelden können bzw. mglw. bereits angemeldet haben.
Siehe hierzu auch die Problematik der "verwaltungspraktischen Untauglichkeit" des Anknüpfungspunkts "Wohnung" u.a. unter
siehe u.a. unter
WG: A verweigert Auskünfte zu zahlender Person B > nun Vollstreckung von A
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20199.msg130741.html#msg130741
[...]
Siehe hierzu u.a. das
FAZIT zur VERWALTUNGSpraktischen UNTAUGLICHKEIT der ANKNÜPFUNG an die WOHNUNG
unter
K&R: Der Rundfunkbeitrag im Konflikt mit der Verfassung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19744.msg129359.html#msg129359
Anmerkung: Personen A und B könnten dies ganz einfach einmal anhand der Kopien ihrer Einwohnermeldeamts-Anmeldungen prüfen. Sie werden sehen, dass eine eindeutige Zuordnung von Personen zu einer Wohnung nicht möglich ist, da die Anmeldungen i.d.R. lediglich auf eine Adresse, d.h. lediglich auf eine Straßennummer erfolgen - nicht aber auf eine Wohnung.
[...]

Erschwerend kommt hinzu, dass im Sichtfenster jedes Schreibens(!!!) von ARD-ZDF-GEZ einschl. der Festsetzungsbescheide eine 9-Stellige Nummer über der Adresse mit vollständigem Vor- und Nachnamen des Adressaten angegeben ist.
Diese 9-Stellige Nummer (XXX XXX XXX) ist für jeden, der auch nur halbwegs mit dem sog. "Rundfunkbeitrag" vertraut ist, als zum angegebenen Namen unter der angegebenen Adresse zugehörige "Beitragsnummer" erkenn- und somit auch missbrauchbar.

Wie wird dieser Missbrauch verhindert?

Würde eine Person A gegenüber ARD-ZDF-GEZ den Verdacht äußern, dass sich mglw. Dritte unberechtigt und ohne ihre Kenntnis (z.B. weil der Briefumschlag mal im Hausflur lag oder halb aus dem Briefkasten herausschaute) auf ihr Beitragskonto angemeldet haben und somit unzulässigerweise ihre eigene Zahlungspflicht umgehen würden, könnten ARD-ZDF-GEZ nur im Falle von
a) diesen Missbrauchs-Verdacht nachprüfbar widerlegen (was aber wie gesagt mit einer orwellschen Datensammlung einhergehen müsste)

Im Falle von
b) könnten ARD-ZDF-GEZ hierzu den Missbrauchs-Verdacht nicht widerlegen, da sie ja alle möglichen anderen sich auf das gleiche Beitragskonto Angemeldeten gelöscht hätten - bis auf den Inhaber des Beitragskontos selbst.
Hier wäre dann aufgrund der verwaltunspraktischen Untauglichkeit wegen fehlender Überprüfbarkeit ein Erhebungsdefizit unermesslichen Ausmaßes denkbar.


So oder so:
Ein Fass ohne Boden...


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K
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Datenschutz beginnt dort wo die Daten erhoben und gespeichert werden, also bei den Meldeämtern.

So gesehen wären bei dieser Aktion, in welcher die LRAs die Adressaten sind, auch die genannten Stellen über die Datenschutzverstöße zu informieren.

Dieses auch weil hier der Datenschutzbeauftragte direkter politisch einwirken kann Unregelmäßigkeiten bei der Weitergabe von Daten zu unterlassen.


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- Omnipräsente Vielschreiber (Trolle) gebrauchen politisch motivierte Foren vielfach als Plattform um ein schon seit langer Zeit existierendes potemkinsches Dorf als funktonierenden Rechtsstaat zu propagieren.
- Horst Seehofer: "Diejenigen die entscheiden sind nicht gewählt und diejenigen die gewählt werden haben nichts zu entscheiden"
- Der deutsche Steuer- und Abgabenkuli stellt den Eliten eine Allmende bereit auf der sich jedes Rindvieh sattgrasen kann.

  • Beiträge: 7.385
Datenschutz beginnt dort wo die Daten erhoben und gespeichert werden, also bei den Meldeämtern.
...die gar nicht befugt sind, Daten an eine Nicht-Behörde, wie bspw. den RBB, herauszugeben und insbesondere nach der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung auch unmittelbar selber für etwaige finanzielle Schäden verantwortlich sind, die dem Bürger durch ihre Mißachtung europäischer Bestimmungen entstehen.

Siehe:
Fragen an Rundfunkanstalt (u.a.) für Begründung der Rechtsmittel/Anträge
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21499.msg138526.html#msg138526
Bleibt festzuhalten, daß der RBB keine Behörde ist.
Zitat
7.      Ist der RBB eine Behörde? Wo genau ist dies geregelt?
Der rbb ist eine Anstalt öffentlichen Rechts und damit eine Institution, deren Aufgaben ihr vornehmlich nach dem Rundfunkstaatsvertrag, dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sowie dem rbb-Staatsvertrag gesetzlich zugewiesen worden sind. Der rbb ist weder nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz noch im organisatorischen Sinne eine Behörde, sondern eine unabhängige und der Selbstverwaltung unterliegende, nur einer eingeschränkten subsidiären Rechtsaufsicht zugänglichen Anstalt des öffentlichen Rechts.


Edit "Bürger":
Soviel erst mal als neuer Input. Bitte hier vorerst nicht weiter vertiefen, sondern eng am Kern-Thema bleiben, welches da lautet
[Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
und insbesondere auch konkrete "Aktionen" beinhalten soll (Fragen-Vorschläge etc.).
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

d
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Danke @KlarSchiff und @pinguin für diesen wichtigen Hinweis, der natürlich völlig korrekt/zutreffend ist und auch beachtet werden sollte. Der nächste große Datenabgleich scheint uns ja demnächst auch wieder bevorzustehen, so dass die Datenleitungen von den EMAs an BS/LRA wieder bald voll ausgelastet sein dürften  :o  >:(  >:D
 
Entsprechend des Moderationshinweises von Bürger halte ich es jedoch für zweckmäßig, dass diese Thematik in folgendem Thread weiter diskutiert werden kann/sollte, weil zu diesem Thema ein entsprechender Thread bereits ja schon eröffnet wurde.

Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16273.0.html

Vielen Dank für das Verständnis!
der AnstaltsSchreck


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Liebe Leser,

nun ist es soweit und ich gebe mit großer Freude hiermit allen bekannt:

Innerhalb von 1 einzigen Woche wurde diese Aktion bereits rund 15.000 mal abgerufen! Dieses Ergebnis ist absolut sensationell und war zumindest von meiner Seite aus für diesen sehr kurzen Zeitraum kaum zu erwarten gewesen.

Ganz konkret bedeutet dies, dass Tausende Bürger dieses Landes sich mit dieser Angelegenheit bereits beschäftigen, die Aktion mitverfolgen oder diese sogar aktiv unterstützen. Es geht darum, die eigenen Datenschutzrechte gegenüber BS/LRA auf engagierte und vor allem wirksame Weise geltend zu machen! Dieses Recht kann uns derzeit niemand nehmen! Schieben wir dieser Riesen-Monsterdatenkrake einen gehörigen Riegel vor, welche diese letztendlich verdient hat.

Das ursprüngliche Ziel, zumindest 1 Promille der derzeitigen Rundfunkbeitragsgegner und Zahlungsverweigerern zu mobilisieren, ist unter aller Voraussicht und konservativer Annahme nun bereits erreicht! Das Ganze, wie gesagt, innerhalb von nur einer einzigen Woche!  8)  8)  8)

Der Protest geht jetzt nun in die nächste Runde und bewegt sich von nun an auf einer noch höheren Stufe. In diesem Zusammenhang verkündige ich hiermit, dass sich diese Aktion möglicherweise zu der größten, individuellen Datenschutz-Protestbrief-Aktion entwickeln könnte, die in der gesamten bundesdeutschen Geschichte jemals existiert hat. Jeder kann zu einem Teil dieser Bewegung werden, egal ob man Rundfunknutzer ist und den Beitrag zahlt oder diesen aus diversen guten Gründen ablehnt. Selbst beitragsbefreite dürfen sich ebenfalls angesprochen fühlen, denn auch ihre persönlichen Daten wurden ja verarbeitet und gespeichert

(Danke @Bürger für die entsprechenden Ausführungen und Erläuterungen!).

Für alle gilt:
Gelangen diese Daten durch Datenklau oder eine Datenpanne in Umlauf, könnten wir alle zu Geschädigten werden. Daher das eigene Recht auf Datenschutz nun einfordern und jetzt bereits die Option auf Schadenersatz sichern!


und wie Bürger es ebenfalls bereits gesagt hat:

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Diese Bewegung ist nicht mehr aufzuhalten! Ich danke euch allen und wünsche euch ebenfalls einen guten Start in die neue Woche (und einen ausgesprochen schlechten, miesen Start den jeweiligen Verantwortlichen sowie deren Handlangern oder Helfershelfer, welche unsere grundlegenden Rechte mehrfach missachtet haben. Euch sollte nun klar werden, dass die Menschen hierzulande allmählich erwachen und sich eure Schandtaten nicht mehr einfach so gefallen lassen. Kehrt endlich um, bevor ihr den bereits angerichteten Schaden nicht mehr wieder gut machen könnt oder völlig die Kontrolle darüber verliert!)

der AnstaltsSchreck


P.S.: Ein besonderer Dank an all die Organisatoren und Moderatoren dieses Forums, die das Ganze hier aktiv begleiten und am Leben erhalten! Dank dieser Gegebenheiten ist diese Aktion erst möglich geworden. Wer kann, sollte daher bitte die geleistete ehrenamtliche Arbeit per Spende unterstützen!


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C
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Hallo AnstaltsSchreck,

kann man das ganze vielleicht etwas verändert sogar übers Gericht laufen lassen wenn man in der erste Instanz klagt und sich dabei auch auf den zur Zeit nicht gegebenden EU Datenschutz beruft, bzw. gegen die Zwangsanmeldung wehrt, nach dem die Meldedaten Abgeglichen wurden?

Könnte das den Druck vielleicht noch etwas erhöhen oder sollte man das lieber komplett unabhängig von einer Klage laufen lassen?


Viele Grüße

Cali


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C
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Hallo zusammen,

Person A hat nun Antwort vom NDR zwecks "Datenschutzrechte" erhalten.
Dies könnt Ihr euch im Anhang anschauen, es wurde nur die erste Seite hochgeladen, da die anderen 2 persönliche Daten beinhalten.
Natürlich wird Person A ein Antwortschreiben verfassen, da er die Antwort zu kurz findet und nach mehr Inhalt verlangen wird :D


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Zitat
Cali schrieb:

kann man das ganze vielleicht etwas verändert sogar übers Gericht laufen lassen wenn man in der erste Instanz klagt und sich dabei auch auf den zur Zeit nicht gegebenden EU Datenschutz beruft, bzw. gegen die Zwangsanmeldung wehrt, nach dem die Meldedaten Abgeglichen wurden?

Könnte das den Druck vielleicht noch etwas erhöhen oder sollte man das lieber komplett unabhängig von einer Klage laufen lassen?

Hallo Cali und alle anderen,

eine Datenschutzanfrage ist zunächst einmal eine völlig unabhängige Angelegenheit, da die Beantwortung all dieser Fragen in den Zuständigkeitsbereich der jeweils verantwortlichen Datenschutzbeauftragten fällt. Daher wird ein Gericht hierzu natürlich kaum Auskunft geben können. Wer sich aber durch den Entwurf dennoch inspiriert fühlen sollte, den ein oder anderen Aspekt in abgewandelter Form auch als Argument für eine Klagebegründung aufzugreifen (neben vielen weiteren Gründen), der kann das natürlich gerne tun.

Dazu meint eine fiktive Person A, dass es unter Umständen tatsächlich Schnittmengen geben kann, die auch bei einer gerichtlichen Klage von Bedeutung sein könnten: Sofern nämlich vor Gericht schlüssig dargelegt werden kann, dass datenschutzrechtliche Anforderungen eindeutig missachtet wurden oder Verstöße zu beklagen sind, die wiederum zur Nichtigkeit des gesamten Verwaltungsakts ggf. führen könnten, wäre das natürlich ein möglicher Angriffspunkt. Hier müsste der Argumentationsfaden jedoch sorgsam im Vorfeld abgestimmt werden.

Nach Meinung der fiktiven Person A reicht es wahrscheinlich aber nicht aus, zu behaupten, dass der Datenabgleich an für sich schon gesetzwidrig sei (laut der aktuellen nationalen Gesetzgebung ist ein Datenabgleich zum Zweck der Beitragserhebung grundsätzlich erlaubt, auch wenn das EU-Recht dem z.T. entgegenstehen könnte). Es könnte vor allem auch die Frage interessant sein, ob bei der konkreten Durchführung des sogenannten Meldedatenabgleichs evtl. gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen wurde. Wäre nämlich das der Fall, besteht vielleicht auch vor Gericht Anlass zur Hoffnung, dass ein Bescheid evtl. aufgehoben werden müsste.

Daher kann es durchaus Sinn machen, eine Datenschutzanfrage im Vorfeld oder ggf. auch parallel zu einer bereits eingereichten Klage abzuschicken, um nach entsprechenden Anhaltspunkten oder Indizien für mögliche Rechtsverstöße gegen Datenschutzbestimmungen zu suchen, welche dann ggf. auch später vor Gericht vorgebracht werden. Allgemein betrachtet kann es sicherlich aber auch nicht schaden, wenn in einer Klagebegründung bereits schon auf datenschutzrechtliche Aspekte zusätzlich verwiesen wird (ggf. auch mit Hinweis auf das EU-Recht). Die Ausführungen zum Datenschutz in einer Klagebegründung können zu einem späteren Zeitpunkt ja ggf. noch weiter ergänzt werden, sofern man bei der Klageerhebung sich das Recht auf weitere Ergänzungen vorbehält.

Nach meinem Wissen hatte jemand genau dies irgendwo in diesem Forum bereits auch schon getan und in der Klagebegründung u.a. Bezug auf den Datenschutz genommen (es ging hierbei auch um die Tatsache, dass die vom Beitragsservice zugeteilte Beitragsnummer im Brieffenster öffentlich sichtbar war; vgl. dazu auch Abschnitt C des Entwurfs). Ich finde jetzt gerade leider nicht den entsprechenden Link dazu. Vielleicht kann aber ein anderer Nutzer diese Info noch ergänzen.

An alle: Weitere Meinungen und Ergänzungen dazu?


P.S.: Wie im 1. Posting bereits erwähnt, keine Gewähr und keine Rechtsauskunft. Die aufgeführten Hinweise sind nur rein fiktiver Natur oder stellen andernfalls eine subjektive Meinungsäußerung dar.


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d
  • Beiträge: 24
@ Capriello

Zu 100% exakt genau das, was ich bereits schon zuvor vermutet habe. Der Satz

Zitat
Gerne kommen ich Ihrer Bitte um Auskunft über zu Ihrer Person als Beitragszahler gespeicherte Daten nach.

des NDR-Datenschutzbeauftragter  offenbart im Grunde genommen, dass man sich wieder mal einigen wohl formulierten Floskeln bedient, aber zu den eigentlichen Sachfragen kaum Stellung bezieht. Du kannst ja mal überlegen, wieviele deiner Fragen tatsächlich beantwortet wurden. Ich vermute, dass es noch nicht einmal 10% waren.

Daher kann ich dein Vorgehen nur bestärken: Weitermachen, hartnäckig bleiben und die andere Seite mit den eigenen Fragen weiter nerven!


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B
  • Beiträge: 422
Gibt es das Anschreiben für alle Laien auch als endgültiges WORD-Dokument oder als formatierbares PDF-Formular, wo "Kundennummer" und Adresse eingefügt wird?

Ehrlich gesagt, blicke ich noch nicht wirklich durch, was ich an wen schicken soll.

Und wenn dann so eine Standard-Textbaustein-Antwort zurückkommt, wie muss dann reagiert werden?


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"Die Geschichte des Fernsehens ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Dabei hat dieser kleine Kasten vielleicht mehr für die Verblödung der Menschheit getan als jedes andere Medium." - Oliver Kalkofe, Kalkofes letzte Worte, Eichborn, 1997, S. 22

S
  • Beiträge: 403
Nach meinem Wissen hatte jemand genau dies irgendwo in diesem Forum bereits auch schon getan und in der Klagebegründung u.a. Bezug auf den Datenschutz genommen (es ging hierbei auch um die Tatsache, dass die vom Beitragsservice zugeteilte Beitragsnummer im Brieffenster öffentlich sichtbar war; vgl. dazu auch Abschnitt C des Entwurfs). Ich finde jetzt gerade leider nicht den entsprechenden Link dazu. Vielleicht kann aber ein anderer Nutzer diese Info noch ergänzen.

Ist nicht leicht zu finden. Aber unter 

Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16463.msg115814.html#msg115814

das dort hinterlegte PDF öffnen. Darin findet man auf Seite 4 den folgenden Klagepunkt:

Zitat
1.1.5 Mangelhafter Datenschutz bezüglich der im Brieffenster sichtbaren Nummer

Die mir von dem sogenannten Beitragsservice zugeteilte Beitragsnummer war im Briefenster öffentlich sichtbar, so dass sie für andere Menschen, die diesen geschlossenen Brief sahen, zugänglich war und missbraucht werden konnte, z.B. um online auf der Homepage dieses sogenannten Beitragsservices weitere Personen auf dieser Nummer anzumelden etc.


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Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

 
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