Es ist von hohem Wert, die Logik der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung zu verwenden, gegen den Rundfunkbeitrag zu argumentierten. Bei der eigenen in Vorbereitung befindlichen Serie von Landesverfassungsbeschwerden (Einreichung wohl Ende Februar 2017) wird eine brutale Alternative gewählt:
Der Begriff der "gewandelten Rahmenbedingungen"(wonach beispielsweise das Beundesverfassungsgericht "seine" einstige schon damals schändliche Befürwortung (immerhin: ANDERE Richter) von Strafbarkeit bei Ehebruch und Homosexualität später zu camouflieren bemüht war).
Der generell für Wandlung von Rechtsprechung gängige Begriff der "gewandelten Rahmenbedingungen" ist aber kein Fehler. Die brutale Lösung lautet deshalb wie folgt:
Durch die Internet-Revolution haben sich die Rahmenbedingungen für Medien völlig geändert.Das durch Verbreitungstechnologie zementierte "natürliche" (also "zwingende") Monopol oder Oligopol der "Funkwellen-Besitzenden" ist fortgefallen.
Folgewirkung ist, dass im Vergleich zum Staatsfernsehen ARD, ZDF nun mindestens die 1000-fache Menge an Qualitätsinformation kostenfrei im Internet verfügbar ist.
Alle verfassungsrechtliche Rechtfertigung eines Finanzierungs-Monopols für Qualität ist damit gegestandslos geworden durch die Veränderung der Rahmenbedingungen. Weniger als ein Tausendstel der Angebotsmenge kann die Welt nicht mehr in messbarer und begründbarer Weise beeinflussen.
Im nächsten Schritt sind Wirtschaftler und Kultur-Soziologen anzuhören: Sind Qualität und Nicht-Qualität für zivilisatorische Information in praktisch unbegrenzter Menge kostenfrei verfügbar, so ist das Wahlverhalten nicht mehr "angebots-induziert" beeinflussbar.
Inhalte-Konsum wandelt sich zu "voll nachfrage-induziert". Zur Verdeutlichung:
Ob es je stimmte, dass paternalistisch das "gute" Staatsfernsehen ARD, ZDF die "Unterschichten" bildete, muss gar nicht mehr überdacht werden. Sobald die Angebots-Diversität praktisch "unendlich" ist, gilt ein völlig neues Verhaltensmodell für die Qualitäts-Selektion:
Wer zivilisatorische "Oberschicht" ist - was auch immer das sein mag - , wählt aus der "unendlichen Kostenlos-Auswahl", was seinem "hohen"(
) Niveau entspricht.
Und umgekehrt: Wer Teil der Bildungs-"Unterschicht" ist - was auch immer das sein mag - , der wird selbst vom schönsten "Kultur"- oder "Wissens" -Programm sofort umschalten zu irgend etwas anderem aus der "unendlichen Auswahl" von anderem.
Konsequenz: Alle verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Staatsfernsehens ARD, ZDF ist gegenstandslos geworden, soweit vor 2014 formuliert oder soweit mit Bezugnahme auf solche Rechtsprechung legitimiert.Wieso 2014? Es ist - unscharf und ungefähr - das Jahr, von dem an sogar sehr viele technophobe Senioren zu lernen begannen, dank der "einfacheren" Tablet-"PCs" die neuen Medienformen zu benutzen. Inwieweit dies auch für manchen der Obersten Richter gelten mag, ist eine Frage, die korrekterweise nicht gefragt werden darf, aber als nicht-erfragt kommuniziert werden darf.
Also Wandlung der Rahmenbedingungen als klassischer Grund für das Gegenstandsloswerden von früherer Rechtsprechung:
Grund ist die größte Zivilisationsrevolution seit dem Erfinden der Buchdruckerkunst, eine historische Singularität. 1 kostenloses Wikipedia liefert 100x mehr Qualitätsinformation als 50 Jahre Staatsfernsehen ARD, ZDF über entsprechende Wissenschaft.
Für das "andere", nämlich nicht-listbare Wissen gibt es im Internet erst recht kostenlos mindestens 1000x mehr als das Staatsfernsehen ARD, ZDF laufend liefert.
In Ökonomensprache: Dem Geschäftsmodell des Staatsfernsehens ARD, ZDF ist die Geschäftsgrundlage weggefallen; und es wird sie nie wieder geben. Bleibt nur noch die harmonievolle Agonie-Verwaltung 3 Jahrzehnte lang und die Auslagerung der Pensionsansprüche in die Landeshaushalte. Die Sender sind durch Landesrecht durch die Parlamente als "nicht insolvenzfähig" gegründet worden. Damit entstand implizit eine landesrechtliche Staatsgarantie für die Verbindlichkeiten. Im Hinblick auf die Bundesgarantie für die Länderfinanzen trägt auch der Bund diese gewaltigen Restverbindlichkeiten. Richtiger gesagt, der Steuerzahler wird wieder einem bluten für Politiker-Unvernunft.
Das Kulturpotential des Staatsfernsehens ARD, ZDF ist ohnehin weitgehend ausgelagert auf Externe, ist also bereits "privatisiert". Bleibt nur noch der Überbau zu privatisieren.
Wegen Katastrophenschutz und Resilienz und gesicherter Staatskommunikation könnten die Tagesnachrichten fortgesetzt werden - rund 1 Euro pro Jahr und Bürger genügen - "Beitragsservice" überflüssig - geht aus dem Staatshaushalt mühelos.
Etwa so kommt es sicherlich ohnehin - das ist nur eine Frage des Zeitbedarfs. Dies sollte auch Gerichten vermittelbar sein, was sich hier aus den Gesetzen der Ökonomie deduzieren lässt als unvermeidliche Zukunft. Man hat nur die Wahl, ob es kontrolliert evolutiv erfolgt oder aber disruptiv mit plötzlichen Gesetzen. Im letzteren Fall würde viel Werthaltiges zerstört werden. Also haben Rechtsprechung, Politik und Sender ein hohes Eigeninteresse und eine hohe Schutzpflicht, eine Abwicklung des Staatsfernsehens ARD, ZDF in raschen Schritten einzuleiten: Die Wahl des besseren "evolutiven" Modells für Wandel.
Im ersten Schritt sollten die rund 7 Millionen ungesetzlich geführten Beitragskosten aufgehoben werden - entspricht rund einem Viertel der Budgets und die Gegendeckung wäre durch sofortige Sparprogramme einzuleiten.