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Autor Thema: ARD will einen höheren Rundfunkbeitrag ab 2021  (Gelesen 6714 mal)

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ARD will einen höheren Rundfunkbeitrag ab 2021
Autor: 15. Dezember 2016, 20:52

Bildquelle: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/thumb/7/7e/Hamburger-abendblatt-schriftzug.svg/640px-Hamburger-abendblatt-schriftzug.svg.png

Hamburger Abendblatt, 15.12.2016

ARD will einen höheren Rundfunkbeitrag ab 2021
Quelle: epd

Zitat
Frankfurt/Main.  Die ARD wehrt sich in einem internen medienpolitischen Papier gegen eine dauerhafte Festschreibung des Rundfunkbeitrags auf 17,50 Euro. Dies sei "nicht realistisch" und stünde auch "im Widerspruch zur verfassungsrechtlichen Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks", heißt es in dem Papier zu "Auftrag und Strukturoptimierung der öffentlich-rechtlichen Anstalten in Zeiten der Digitalisierung der Medien".

Weiterlesen
https://www.abendblatt.de/kultur-live/tv-und-medien/article208993915/ARD-will-einen-hoeheren-Rundfunkbeitrag-ab-2021.html

Der Artikel findet sich auch auf:
http://www.morgenpost.de/kultur/tv/article208993915/ARD-will-einen-hoeheren-Rundfunkbeitrag-ab-2021.html
http://www.wp.de/kultur/fernsehen/rundfunkbeitrag-bei-17-50-euro-einfrieren-ard-ist-dagegen-id208993915.html

Anmerkung:
Das "Papier" ist TOP auf der Sitzung des Rundfunkrats des HR, am 16.12.
http://www.hr-online.de/website/extern/rundfunkrat/index.jsp?rubrik=84777

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K
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Zitat
Dies sei "nicht realistisch" und stünde auch "im Widerspruch zur verfassungsrechtlichen Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks"

Mit der "Bestands- und Entwicklungsgarantie" hat das Bundesverfassungsgericht dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk einen Freifahrtschein für das praktisch schrankenlose Ausufern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gegeben. Es mag sein, dass man ihm "aufgrund seiner gesellschaftlichen Bedeutung" eine Bestandsgarantie zugesteht, aber auch die gesellschaftliche Bedeutung wandelt sich im Laufe der Zeit. Ob es zeitgemäß ist, sämtliche Wohnungsinhaber und sämtliche Betriebsstätteninhaber für über 20 Fernsehsender und über 60 Radiosender zwangsweise zahlen zu lassen, ist die große Frage. Letztlich wird der Freifahrtschein "Bestands- und Entwicklungsgarantie" immer dann gezückt, wenn die Rundfunker mehr Rente haben wollen. Seien wir ehrlich: Das Programm ist nur der Vorwand, es geht in erster Linie um den eigenen Geldbeutel.


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P
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Die wissen genau, dass die Ausgaben für Pensionen und Renten nicht mehr ausreichend durch die Zwangsbeiträge gedeckt werden.
Man hat beim ÖRR wieder Mut dreist zu werden.
Dies könnte man auch dahingehend interpretieren, dass sie nach Abebben der Klagewelle und der Feststellung/Wissen, dass sie die gesamte Verwaltungsgerichtsbarkeit wie eine Wand geschlossen hinter sich haben, annehmen, dass die Sache für Sie nun in trockenen Tüchern ist.

Bliebe dann nur noch das Bundesverfassungsgericht, der EuGH, die AfD und das einzelne Ansprechen von Politikern quer durch die Parteien (Demos unter 70 000 - 100 000 Teilnehmern werden in der Regel von den Politikern nicht ernst genommen).


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Dezember 2016, 19:15 von Bürger«

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Bis 2021 kann noch einiges passieren, Ministerpräsidenten, Parteien, Netzwerke, Arbeitsgruppen, Abzocker kommen und gehen, das Bruttoinnlandsprodukt steigt und fällt, es wird ständig neue Klagebegründungen geben... 8)


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

S
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Wie nachvollziehbar die "Nutzer" das Argument mit der "Bestands- und Entwicklungsgarantie" finden, zeigt die Umfrage unterhalb des Artikels: 91% sind klar gegen eine Erhöhung. Ist ja auch putzig, wie sehr sich die ÖR plötzlich für die Verfassung interessieren, sobald es um die Durchsetzung eigener Interessen geht.


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fox

  • Beiträge: 437
Ich habe mal eine kleine Korrektur vorgenommen. Denn Diese entspräche mehr der Wahrheit:

Zitat
Frankfurt/Main.  Die ARD wehrt sich in einem internen medienpolitischen Papier gegen eine dauerhafte Festschreibung des Rundfunkbeitrags auf 17,50 Euro. Dies sei "nicht realistisch" und stünde auch "im Widerspruch zur verfassungsrechtlichen Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks der Intendatengehälter und -pensionen", heißt es in dem Papier zu "Auftrag und Strukturoptimierung der öffentlich-rechtlichen Anstalten in Zeiten der Digitalisierung der Medien".
>:D


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Ich sehe in der Forderung nach einer Erhöhung des Rundfunkbeitrages bereits eine vorbeugende Handlung: Man geht vermutlich davon aus, dass es für finanziell besonders schwach gestellte Gruppen evtl. eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag geben wird analog zu Hartz4-Empfängern. Wenn man aber z.B. alle Mini- und Midi-Jobber (d.h. Personen mit bis zu 850 Euro Einkommen pro Monat) vom Rundfunkbeitrag per Sozialklausel befreit, müssen alle anderen mehr bezahlen. Die Leute ab 850 Euro müssen dann mit höheren Beiträgen die Finanzierungslücke schließen. Das trifft dann auch Leute wie die Friseurin, die Kassiererin und den Lagerhelfer, die etwas mehr als 850 Euro verdienen ... 


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Warum begreift der öffentlich-rechtliche Rundfunk der Bundesrepublik Deutschland nicht, daß er aus inoffizieller Sicht der anderen Mitglieder der Europäischen Union zu groß ist?

Nur der RBB hat es offenbar begriffen und die Thematik "Gier" offenbar aufgegriffen; siehe separates Thema hier im Forum
Raupe Nimmersatt: rbb Fernsehen – GIER (Antworten ausdrücklich erwünscht!)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21316.0.html

Den Begriff "Gier" sollte man dabei nicht nur auf finanzielle Aspekte reduzieren; "Gier" ist es ebenfalls, wenn jemand, (hier offenbar der dt. ÖRR), grundsätzlich größer sein will, als andere.

Der dt. ÖRR ist heute schon der größte öffentlich-rechtliche Rundfunk der Welt, und das reicht immer noch nicht? Was ist das anderes als Gier? Der RBB hat dieses offenbar(?) korrekt erkannt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Dezember 2016, 19:35 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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[...] Wenn man aber z.B. alle Mini- und Midi-Jobber (d.h. Personen mit bis zu 850 Euro Einkommen pro Monat) vom Rundfunkbeitrag per Sozialklausel befreit, müssen alle anderen mehr bezahlen. Die Leute ab 850 Euro müssen dann mit höheren Beiträgen die Finanzierungslücke schließen. Das trifft dann auch Leute wie die Friseurin, die Kassiererin und den Lagerhelfer, die etwas mehr als 850 Euro verdienen ...

Dass diese bereits bestehende Übertragung von "Transferleistungsverpflichtungen" auf die Beitragspflichtigen verfassungsrechtlich zu beanstanden ist, wird sowohl von Prof. Kirchhof als auch von Prof. Kube, d.h. also von beiden Auftragsgutachtern von ARD-ZDF-GEZ, gleichermaßen beanstandet - siehe u.a. unter
Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19787.0.html
[...]
Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126156.html#msg126156
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126216.html#msg126216
>>> Gruppe der Beitragszahler trägt keine besondere Verantwortung für die Ermöglichung der Teilhabe sozial Schwacher/ Bedürftiger - dies ist stattdessen allgemeine Staatsaufgabe, wurde jedoch von den Ländern bei der Gesetzgebung sträflicherweise und wissentlich(!) nicht umgesetzt.
Begünstigend bei diesem Argument dürfte sein, dass selbst die Auftrags-Gutachter von ARD-ZDF-GEZ, Herr Prof. Kirchhof sowie auch Herr Prof. Kube, gewichtige unterstützende Begründungen für dieses Argument liefern und eine richterlich angeordnete Änderung der jetzigen Regelung ggf. einen "Kaskadeneffekt" auslösen könnte... ;)
[...]

Ein einfaches, zwar höchst-theoretisches, dennoch sehr anschauliches Beispiel:
Wenn aufgrund flächendeckender Befreiungstatbestände nur noch 1 Beitragszahler übrig bliebe, müsste dieser nach der aktuellen Regelung die Ausfälle komplett decken und somit die über 8 Milliarden Euro jährlich allein aufbringen.
Da kann erkennbar etwas nicht stimmen...


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Zitat
Dies sei "nicht realistisch" und stünde auch "im Widerspruch zur verfassungsrechtlichen Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks"
Mit der "Bestands- und Entwicklungsgarantie" hat das Bundesverfassungsgericht dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk einen Freifahrtschein für das praktisch schrankenlose Ausufern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gegeben. Es mag sein, dass man ihm "aufgrund seiner gesellschaftlichen Bedeutung" eine Bestandsgarantie zugesteht, aber auch die gesellschaftliche Bedeutung wandelt sich im Laufe der Zeit. Ob es zeitgemäß ist, sämtliche Wohnungsinhaber und sämtliche Betriebsstätteninhaber für über 20 Fernsehsender und über 60 Radiosender zwangsweise zahlen zu lassen, ist die große Frage. [...]

Sehr interessant in diesem Zusammenhang eine aktuell zitierter Auszug aus einer der Rundfunk-Entscheidungen des BVerfG, in welcher sich die vom BVerfG zugestandene sog. "Bestands- und Entwicklungsgarantie" deutlich zu relativieren scheint... - und demgemäß eben gerade nicht als "Freifahrtschein" für "schrankenloses Ausufern" oder auch nur die "Besitzstandswahrung" zu verstehen ist...

Ist eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt eine Behörde?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17453.msg137027.html#msg137027
[...]
Die Richter des Ersten Senats am Bundesverfassungsgericht schrieben zur "dienenden Freiheit" im Urteil vom 5. Februar 1991 -- 1 BvF 1/85, 1/88 – (BVerfGE 83, 238 - 6. Rundfunkentscheidung) :
Zitat
[...] Dem dienenden Charakter der Rundfunkfreiheit würde ein Verständnis von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, das sich in der Abwehr staatlicher Einflußnahme erschöpfte und den Rundfunk im übrigen den gesellschaftlichen Kräften überließe, nicht gerecht. Zwar entfaltet das Grundrecht der Rundfunkfreiheit seinen Schutz auch und zuerst gegenüber dem Staat. Daneben bedarf es jedoch einer positiven Ordnung, die sicherstellt, daß der Rundfunk ebensowenig wie dem Staat einzelnen gesellschaftlichen Gruppen ausgeliefert wird, sondern die Vielfalt der Themen und Meinungen aufnimmt und wiedergibt, die in der Gesellschaft insgesamt eine Rolle spielen. Zu diesem Zweck sind materielle, organisatorische und prozedurale Regelungen notwendig, die an der Aufgabe der Rundfunkfreiheit orientiert und geeignet sind zu bewirken, was Art. 5 Abs. 1 GG in seiner Gesamtheit gewährleisten will (vgl. BVerfGE 57, 295 [320]). Wie diese Ordnung im einzelnen ausgestaltet wird, ist Sache der gesetzgeberischen Entscheidung. Das Grundgesetz schreibt weder ein bestimmtes Modell vor noch zwingt es zu konsistenter Verwirklichung des einmal gewählten Modells. Von Verfassungs wegen kommt es vielmehr allein auf die Gewährleistung freier und umfassender Berichterstattung an.

Die Frage, die sich hieraus ergibt, jedoch aufgrund ihrer Eigenständigkeit separat vertieft werden sollte:

Worin erschöpft sich die vom BVerfG zugestandene sog. "Bestands- und Entwicklungsgarantie", wenn gleichzeitig das Grundgesetz gerade nicht "zu konsistenter Verwirklichung des einmal gewählten Modells" zwingt, sondern es vielmehr "allein auf die Gewährleistung freier und umfassender Berichterstattung" ankommt?!?


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Daneben bedarf es jedoch einer positiven Ordnung, die sicherstellt, daß der Rundfunk ebensowenig wie dem Staat einzelnen gesellschaftlichen Gruppen ausgeliefert wird, sondern die Vielfalt der Themen und Meinungen aufnimmt und wiedergibt, die in der Gesellschaft insgesamt eine Rolle spielen.

Der Trick, den die Politik gerade versucht, ist Rundfunk mit Internet irgendwie gleichzusetzen. Dazu wird eine Propagandalawiene über Fake-News losgetreten, um am Ende den staatlichen Eingriff in die Medienvielfalt mit der Meinungsfreiheit als Rechtfertigungsgrund durchzusetzen.

Mit anderen Worten: jetzt wo das TV nicht mehr relevant ist, muss das Internet durch Zwangsabgaben meinungsmäßig kontrolliert werden. Wie sich's so trifft, haben wir bereits den ÖRR am Start, der das gerne übernehmen kann  |-

Auch wenn mir da wieder Verschwörungstheorien unterstellt werden: Ihr werdet sehen, so wird's kommen.  (#)


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ARD will Rundfunkbeitrag erhöhen und nennt konkrete Zahlen [VIDEO]
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Ab dem ersten Januar 2013 wurde die Rundfunkgebühr durch einen geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag ersetzt.
Monatlich muss demnach jeder Haushalt eine Summe von 17,50 Euro an die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zahlen.

http://www.focus.de/finanzen/videos/festbeitrag-nicht-realistisch-17-50-monatlich-nicht-genug-ard-will-rundfunkbeitrag-erhoehen-und-nennt-konkrete-zahlen_id_6367406.html


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Irgendwie sehr unverständlich, auf der einen Seite würde wahrscheinlich endlich angefangen auch aufzuräumen mit Sendungen hoffentlich auch Strukturen und auf der anderen Seite soll dennoch mehr Geld kommen --> Irgendwie scheint wurde es immer noch nicht verstanden, was das Problem ist. Der Beitrag unabhängig seiner Art (Steuer oder Beitrag) ist aktuell deutlich zu hoch. Dem Bürger nicht vermittelbar. Es ist ein Fass ohne Boden.

Beitrag runter auf unter 5,- € Umlage nach Leistung, Sender deutlich verschlanken  das könnten Dinge sein, welche dazu beitragen könnten etwas zu ändern. Aber wer immer mehr fordert und das Problem verkennt, dem ist nicht zu helfen.



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Beitrag runter auf unter 5,- € Umlage nach Leistung, Sender deutlich verschlanken  das könnten Dinge sein, welche dazu beitragen könnten etwas zu ändern. Aber wer immer mehr fordert und das Problem verkennt, dem ist nicht zu helfen.

Das sehe ich auch so. Das Groß der Landespolitik ignoriert jedoch, trotz aller öffentlichen Debatten und Leitartikeln in den grossen Printmedien, diese Problematik, wie die Landtagsdebatten zum AfD-Antrag zur Kündigung der RStV es verdeutlichen. Sie geht kaum darauf ein. Das aktuelle Rundfunksystem und sein Beitrag werden verteidigt auf Teufel komm raus.
Ich befürchte, da muss noch einiges an "Lobbyarbeit" unsererseits mit Briefen und Gesprächen in den Bürgersprechstunden der MdLs erfolgen und zu hoffen, dass es etwas bringt.

Zudem:
Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.
*


* siehe Ablaufschema


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„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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