Ja, ist lange her, da hatte es diese Feuerwehrabgabe in Sachsen; Vater hatte jahrzehntelang bei der FFW mitgemacht. Aus irgendwelchen Gründen, die mir jetzt nicht bekannt sind, wurde diese Abgabe wieder eingestampft; könnte sogar sein, daß diese Angelegenheit dem BVerfG oder dem BGH zur Entscheidung vorlag.
Denn etwas, was von allgemeinem Interesse ist, ist aus Steuermitteln zu finanzieren.
@Nichtgucker
Vergiß es; es ist mit heutigem Rechtsverständnis nicht vereinbar, den Bürger in normalen Zeiten zu irgendetwas zu verpflichten. Primär bleiben FFW, THW und Co für jene Bürger, die sich freiwillig dafür melden. Zwang sorgt nämlich nicht dafür, daß der, der gezwungen wird, auch hinter jener Sache steht, zu die er gezwungen wird. Und gerade im Rettungsdienst, mal egal, ob FFW, THW und Co., ist eine LMAA-Einstellung, das letzte, was gebraucht wird.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;