Danke für den Link, aber so muß es wohl sein, wenn ein Teil der audio-visuellen Medien meinen, sie dürften Scheuklappen tragen und nur einseitig berichten? Das ist auch erst der Anfang, denn künftig wird die Printpresse noch genauer hinsehen und(!) darüber berichten, wenn Themen und Beiträge des ÖRR einseitig und unausgewogen publiziert werden.
Gerade vom NDR hatte ich Besseres erwartet, ist seine damalige auf DVD erschienene Dokumentation über Deutschlands Wölfe doch ausgewogen und excellent gelungen. Können tun sie das also.
Andererseits, die DVD-Publikation stammt aus 2012, (NDR-Naturfilm); evtl. ist das allgemeine Bildungslevel ja inzwischen derartig gesunken, (evtl. auch, weil alle satt sind und sich keiner mehr anstrengen mag?), daß sie seriöse Berichterstattung nun nicht mehr hinbekommen?
Die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten hat den Rang eines Bundesgesetzes, (BVerfG - 2 BvR 1481/04 - Rn. 30), und bricht gemäß Art. 31 GG jede Art von Landesrecht, das sich außerhalb der vom Bund gesetzten Norm bewegt, (BVerfG - 2 BvN 1/95 - Rn. 66).
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