... der BS erklärte die Vollstreckung für die Dauer des Widerspruchsverfahrens einzustellen
1.)
Aus meiner Sicht kann der Antrag auf Eilrechtsschutz damit vor Gericht
als erledigt erklärt werden, wobei dies ausdrücklich mit Verweis auf die o.g. Zusage des Beitragsservices begründet werden sollte und ein Kostenfestsetzungsantrag zu Lasten der Rundfunkanstalt für das Eilrechtsschutzverfahren gestellt werden sollte.
Der Antrag auf Eilrechtsschutz sollte
nicht zurückgenommen werden. Bei einer einfachen Zurücknahme droht eine Kostenfestsetzung zu Lasten des Antragsstellers.
2.)
Zudem muss
innerhalb eines Monats nach Zugang der Widerspruchsbescheide Klage beim Verwaltungsgericht erhoben werden, damit die Widerspruchsbescheide nicht rechtskräftig werden und das Verfahren vor Gericht fortgesetzt werden kann. Ein Bescheid gilt regelmäßig drei Tage nach Absendung als zugestellt (Zugangsfiktion).
Die Klage kann fristwahrend ohne Begründung erhoben werden. Um Postlaufzeiten zu vermeiden, kann der Antrag direkt beim Gericht persönlich eingereicht werden und wird dort mit dem Tagesstempel versehen. Das Gericht wird dann vermutlich eine Frist von einem Monat setzen, in dem die Klagebegründung nachgereicht werden soll. Ansätze, die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrages in Frage zu stellen, gibt es reichlich (z.B. Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes bei der Beitragserhebung, Verstoß gegen den Eigentumsschutz durch Zwangsfinanzierung des ÖRR aus privaten finanziellen Mitteln). Die Person kann sich von Beiträgen hier im Forum bei der Formulierung der Klagebegründung inspirieren lassen ...