Liebe Mitstreiter, werdet listig, macht die Jäger zu den Gejagten statt zu jammern!Eine angeblich extrem effiziente Strategie wurde vorgetragen in:
Aktuell wirksame Maßnahmen gegen die Landesrundfunkanstalten und den BShttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18743.msg143464.html#msg143464Das ist eine derart effiziente Hypothese, ob man dem Gegner unterhalb der Gürtellinie eine Behandlung angedeihen lassen könnte, dass ich mir einen Verstoß gegen das viel diskutierte "Leistungsschutzrecht" erlaube und es hierher übertrage:
Die geniale Strategie, vor Ablauf der nächsten 100 Jahre voraussichtlich nicht zur Zahlung verurteilt zu werden?Sie verschickt dazu ihre Klagebegründung nach und nach, immer so im Abstand von ca. 4-8 Wochen raus. Klagebegründung auf Raten sozusagen. Also immer nur einzelne Punkte aus dem großen Ganzen der Klagebegründung. Das Verwaltungsgericht sendet diese dann der Rundfunkanstalt.
Diese gibt Ihren Senf dazu ab. Macht im Fall meiner entfernten Verwandten eine Frau Dr.(!) aus dem Justiziariat.
Dies wiederum geht an das Verwaltungsgericht zurück, welches den Rundfunk-Mostrich meiner Verwandten zur Kenntnis- und möglichen Stellungnahme zuschickt. Nun beginnt das Spiel von vorne.
Also eine Art Kettenbrief der Hampelmänner. Einzige Ausnahme: meine entfernte Verwandte! Sie kann dieses Kettenbriefmonster geschickt für ihre Klageergänzungen/erweiterungen/empörungen/verzögerungen am Nasenring deutscher Ordnung herumführen. Kostet zwar etwas mehr Porto, bringt dafür aber maximalen Sand ins Getriebe und wirkt im Enddefekt wie eine Ruhendstellung des Verfahrens.
Magengeschwüre kommen bei meiner entfernten Verwandten nicht auf. Ihre Empörung wird im Frühstadium regelmäßig auf Papier gebannt und dem Verwaltungsgericht als Klageergänzung dargereicht. Abschließender Satz ihrer Schriftstücke sieht etwa so aus: Ausdrücklich behalte ich mir weitere Klageergänzungen vor!
Ja, das kann klappen. Also mit rund 120 Euro für die Klage plus etwas Arbeit die Rundfunkabgabe definitiv los werden?Darf man das? Gegenfrage: Kann das irgendwie unzulässig sein - wieso?
Der dauerhafte Erfolg ist aus verschiedenen Gründen nicht ganz eindeutig. Aber es könnte gegenwärtig vielleicht klappen.
Könnte man das allerdings noch durch eine besondere Raffinesse erweitern?Unmittelbar an die ARD-Anstalt - mit Kopie an das Gericht -
die Aufforderung. sämtliche Widersprüche usw. endlich nachvollziehbar zu bearbeiten:
- Bezugnahme auf das Briefdatum des Bürger-Schreibens;
- Punkt für Punkt abarbeiten mit Angabe der Abschnittsnummern (die man deshalb und sowieso immer machen sollte).
Wenn eure Schreiben gewichtige konzentrierte juristische Substanz vortragen, dann habt ihr bei öffentlich-rechtlichen Stellen im Prinzip einen Rechtsanspruch auf eine etwa derartige Bearbeitungsweise. Die Baustein-Textlein der Kölner Callcenter-Service-Mitarbeiter sind dafür unverwendbar.
Zulässig? Gegenfrage: Wieso sollte das unzulässig sein?
Und dies Schreiben werden mutige zornige Bürger vielleicht adressieren an den namentlich(!) genannten Intendanten, - persönliches Büro - . Zornbürger sagen dazu: Ich verhandle nur "mit den Köpfen, nicht mit den Füllhaltern" vom Beitragsservice. Nur die "Köpfe" sind meiner würdig. Darf man das so sehen wie die Zornbürger? Gegenfrage: Wieso sollte das irgendwie unzulässig sein?
Und Antrag an das Gericht, dieser Bearbeitung abwartend entgegenzusehen. Hat man ausreichend viele gut abschnittweise nummerierte Briefe geschrieben - sagen wir, 50 Seiten, 200 Abschnittnummern - , so muss das Gericht voraussichtlich leider sehr sehr lange warten, bis der Eingang der Bearbeitung feststellbar ist. Naja, wegen des leider zu langsamen Fortschritts der Medizin werdet ihr die nächsten 100 Jahre wohl nicht mehr vollzählig erleben.
Liebe Leute, werdet schlitzohriger! Das "eklatante" Unrecht der Rundfunkabgabe legitimiert es.- "eklatant" ist Juristen-Jargon, um Stammtisch-Kraftausdrücke zu vermeiden -
Nicht jammern, nicht schimpfen. Extrem höflich juristische Argumente aus dem Forum zusammenpicken und vortragen. Immer hübsch jedem Abschnitt eine Nummer verpassen.
Und dann vorgehen wie beschrieben.... und dann warten... warten... warten...
Oder aber nichts davon tun. Denn was jemand tut, tut er/sie eigenverantwortlich. In einem Forum gibt es weder Empfehlungen noch Rechtsberatung. Aber man darf austauschen, was andere tun. Das zuvor Beschriebene ist in etwa dieser Form oder ähnlch bei mindestens einem Verwaltungsgericht in Anwendung. Das ergab sich eher rein zufällig so, ist nun aber so.