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Autor Thema: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.  (Gelesen 71888 mal)

m
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Bundesverfassungsgericht
1 BvF 1/11, 1 BvF 4/11
Urteil vom 25. März 2014
Leitsatz: Die Organisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss als Ausdruck des Gebots der Vielfaltsicherung dem Gebot der Staatsferne genügen.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2014/03/fs20140325_1bvf000111.html


Der Begriff der Organisation lässt sich nicht eindeutig definieren. Die Begriffslegung ist abhängig von der jeweils zugrundegelegten organisations-theoretischen Herangehensweise. Im Rahmen des vorliegenden Beitrags wird unter Organisation das formale Regelwerk eines arbeitsteiligen Systems verstanden


Spezialisierung nach Verrichtungen oder Funktionen

Die Aufgabe wird daraufhin analysiert, welche Tätigkeiten notwendig sind, um sie zu erfüllen. Es werden dann alle Tätigkeiten der gleichen Art zusammengefasst und zur Grundlage der Stellenbildung gemacht. Gliedert man ein gesamtes Unternehmen nach Verrichtungen, entsteht die so genannte Funktionalorganisation mit den Abteilungen Beschaffung und Logistik, Produktion, Absatz, Forschung und Entwicklung sowie Verwaltung.

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/organisation.html

Folgt man dem Leitsatz des BverfG fällt die immer wieder auftauchende hoheitliche Tätigkeit unter Verwaltung - die staatsfern zu regeln ist.
Oder hat Person X hier was falsch verstanden ?


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Oder hat Person X hier was falsch verstanden ?
Es ging in der Entscheidung zum ZDF wohl eher darum, daß bspw. Parlamentarier oder ehemalige Mitarbeiter des Staates nicht als staatsfern gelten können und daher nicht in die Verwaltungsräten berufen werden dürfen.

Bis Ende 2015 hatte der Gesetzgeber Zeit, das neu zu regeln.

Könnte man ja glattweg die Zusammensetzung sämtlicher LRA-Verwaltungsräte ebenfalls prüfen? Sind die heute noch ähnlich zusammengesetzt, wie es das ZDF war, wären auch die zugrundeliegenden LRA-Staatsverträge verfassungswidrig.


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

m
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Genau, hab mir die Entscheidung durchgelesen. Es geht Person X jedoch um den dort genannten Leitsatz 2, welche sich auf Organisation bezieht
Zitat
Die Organisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss als Ausdruck des Gebots der Vielfaltsicherung dem Gebot der Staatsferne genügen. Demnach (also auf Grund dieses Leitsatzes) ist der Einfluss der staatlichen und staatsnahen Mitglieder in den Aufsichtsgremien konsequent zu begrenzen.

Zur Organisation gehört aber ebenfalls die Verwaltung(s.o.), die dann auch staatsfern sein soll / muss.

VLG


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Zur Organisation gehört aber ebenfalls die Verwaltung(s.o.), die dann auch staatsfern sein soll / muss.
Damit scheidet jede Art "staatlicher Verwaltung" aus, damit jede Art von Amt, Behörde und Co. Damit auch jede Art von Amtshilfe, oder?


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- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

b
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Verwaltung wird meistens in Landesverfassungen genannt und entsprechende Rollen werden dort aufgeteilt.

Beispiel, Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen

Zitat
Artikel 3
[...]
(2) Die Verwaltung liegt in den Händen der Landesregierung, der Gemeinden und der Gemeindeverbände.
[...]

Verb "liegt" sagt alles: die Verwaltung darf nicht an andere übergeben werden. Die Landesrundfunkanstalten agieren in Selbstverwaltung und die Landesregierung hat nur eine beschränkte Rechtsaufsicht auf die Landesrundfunkanstalt.


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exakt @ Pinguin - Person X denkt damit etwas anfangen zukönnen - in der bevorstehenden klagebegründung!!! #
@boykott2015 muss jedoch zwecks Normenklarheit im "Gesetz" ausdrücklich benannt werden!!!!

Anmerkung: Verkehrsschild : 30 Schulkinder!!! jetzt wird fiktive Person "Horst"  nachts um 3.00 geblitzt. Muss er zahlen?
Immerhin zielt das Schild nicht auf den Kernbereich Schulkinder aus, denn nachts um 3 laufen keine Schulkinder auf der Strasse ?

Demnach könnte man i.e.S alles in Frage stellen


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Februar 2017, 22:20 von mullhorst«

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Das Gesetz zum Tempolimit ist eindeutig. Tempo 30 ist einzuhalten - immer. Der Zusatz "Schulkinder" fordert erhöhte Aufmerksamkeit, um im Gefahrenfall sofort bremsen zu können. Es sind zwei Regeln. Das kann man leicht durchschauen.

Beim RBStV haben wir es mit Regeln zu tun, die örR selbst erstellt hat und durch Beeinflussung zum Gesetz werden ließ. Im Laufe der Jahre wurden die Gesetze zum Rundfunk immer undurchsichtiger. Da blickt wohl nur ein Rundfunkjustiziar durch und freut sich, wenn er die Bürger seines Landes übers Ohr hauen kann, weil noch nicht mal der geneigte Richter etwas gegen dieses Unrecht unternehmen kann.


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@ Roggi
Das im Beispiel genannte "Verkehrsschild" existiert tatsächlich - teilweise sogar mit Zeitangabe (@roggi) -meinetwegen  von morgens 6 Uhr bis mittags  16 uhr - solange jedoch nicht zeitlich ausfühlich (Normenklarheit) "von Gesetz" angegeben-  hat dieses Schild nachts um 3 uhr keine Bedeutung - da nicht - laut Gericht den  Kernbereich treffend ( siehe Verwaltung / Behörde) z.B.  " Tätigkeit / Kernbereich des Rundfunk" Kernbereich Schulkinder -  morgens 6 Uhr bis Nachmitttag großzügig bis 16 Uhr  betreffend, jedoch Nachts nich betreffend dieses Verkehhrsschild demnach keine Gültigkeit hat !! Auslegungssache !
@Roggi - keine Panik - Person X könnte alleinerziehender daddy sein (solls geben)- überfahrt keine Kinder
Und das Gericht darf sich nicht auslegen "wies grad `Bock hat" - hierzu hat mein "Insperator" (imperator) pinguin schon einiges sachlich rechtlich genügend vorgetragen.
nochmals vielen dank an @pinguin


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Februar 2017, 01:49 von mullhorst«

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@mullhorst: ich würde mich nicht darauf verlassen, dass Gerichte sich "gesunden Menschenverstandes" bedienen. Einmal, weil Juristerei teils wirklich kompliziert ist, aber auch, weil das, gerade in Rundfunkfragen, nicht opportun ist. Beispiel: Beim Übergang von analoger Fernsehausstrahlung zu DVB-T blieb der Bildschirm bei denen schwarz, die keinen neuen Fernseher bzw. keine Set-Top-Box beschafft hatten. Mensch fragte sich, ob er dann nicht bzw. nur noch die Rundfunkgebühr zahlen müsste, weil er ja kein Fernsehen mehr empfangen könnte. Pustekuchen! Im Gesetz stand ja, dass allein der Gerätebesitz die Gebührenpflicht auslöste. Eigentlich entspricht das Abschalten des analogen Signals doch dem Ausbau des Empfangsteils, der Fernseher mutiert dadurch zum Monitor. Aber nein, man könnte sich ja eine Box kaufen. Klar, man kann sich auch einen Rennwagen kaufen und an Formel-1 Rennen teilnehmen. Oder sich einen Ring durch die Nase ziehen; wenn es klappern soll: zwei. Es gibt eine Fülle von Möglichkeiten, aber man ist nicht gezwungen von allen Gebrauch zu machen.

Sie sind bei "rot" über die Kreuzung gefahren! Macht 100 €.
- Ich habe doch keinen Führerschein!
Dann macht das 500 €!
- Ein Auto habe ich auch nicht!
Aber Sie könnten eines haben!


M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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Bezüglich Haftbefehl:
"Sieglinde Baumert: Suche nach einem Amtshilfeersuchen des MDR ab 09.2016"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22098.0.html

Schon immer musste an sich bei Vollstreckungen der Haftbefehl (Beugehaft) ausdrücklich(!) ausgeschlossen werden
wegen Unverhältnismäßigkeit der Kosten. Diese mögen bei Ausführung rund 3000 Euro monatlich betragen - genau weiß ich es nicht. Es könnte dann - nach fruchtloser Unterlassungsaufforderung - ein Anfangsverdacht von Veruntreuung gegen den jeweiligen ARD-Anstalt-Intendanten-prüfenswert sein. Denn unverhältnismäßige Beugehaft-Haftbefehle sind nicht eine Erfüllung des Zwecks der Rundfunkabgabe.

Sofern Amtshilfeersuchen aus der Zeit ab Oktober 2016 vorliegen,
die in irgendeiner Weise den Haftbefehl anweisen oder ausschließen oder einfach durch Globalauftrag ermöglichen, wäre es von Interesse, dass das hier eingebracht wird. Sodann müsste je nach Textdetails gesichtet werden, ob sich das eignet als Stein in Davids Schleuder, um Goliath im Auge zu treffen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Februar 2017, 03:08 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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Straftat: Darstellung von Kindern beim Rauchen ohne Warnhinweis im Staatsfernsehen ARD, ZDF.
Berichtet unter:
Klage wg. Misshandlung Schutzbefohlener gg. den ÖRR (minderjährige Raucher)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17290.msg113955.html#msg113955

Waffennutzung A: Gewissensgründe - Härtefall -Verweigerung der Rundfunkabgabe.
Das kann jeder beantragen. Jeder kann es jederzeit in einem anhängigen Verfahren nachschieben.

Wer den Tatbestand des § ... StGB an einem Kind erfüllt, der hat sich damit strafbar gemacht.“
Aus dem anderen Thema übernommen.
Zitat
Jeder ist nach § 323c StGB "Unterlassene Hilfeleistung" verpflichtet, Kindern die misshandelt werden (jedem anderen natürlich auch) zu helfen, sie vor diesem Missbrauch zu schützen. Dies ist am einfachsten und effektivsten möglich, wenn man die eigene finanzielle Unterstützung an diesem Verbrechen einstellt. Die Justiz muss diese Hilfeleistung und den Schutz des eigenen Gewissen, sich vor dieser Mittäterschaft an Kindesmisshandlung zu schützen, immer höher werten, als die Verpflichtung der untergeordneten Rundfunkstaatsverträge, welche jeden zur Zahlung verpflichten. Aufgrund der illegalen Herstellung und Vermarktung, steht den Gebühren keine gesetzeskonforme Gegenleistung gegenüber. Der ÖRR hat also kein Recht, diese Gebühren überhaupt einzuziehen.

Und ferner wichtig, so richtig "Frist verstreichen" kann es eigentlich gar nicht geben
bei Verweigerung, Straftat-Fortsetzungshandlungen mit zu finanzieren. Hieraus darf im Prinzip jeder jederzeit neu aussteigen. Das gilt auch für alle anderen Bürger bei diesem Thema Kinderschutz. Interessantes Argument, für das die Juristen dann dort noch neue Bausteintexte zu erfinden haben....
Mit läppischen Hinweisen wie "Sie können ja Programmbeschwerde einreichen" geben wir uns bei Straftat nicht zufrieden. Hier geht es nicht um gut oder schlecht - also Ermessen - , sondern um "verboten".

Waffennutzung B: Aufforderung der Unterlassung an Intendanten.
Das kann nicht jeder, weil man ein paar Sachen beachten muss, damit es ins Schwarze trifft und so richtig weh tut. Mal sehen, wann Zeit dafür hier übrig ist.

Was ist nötig? Klare Liste der Verstoß-Rechtsgrundlagen.
Objektiv / Sachverhalt: Im obigen Thema genannt und von dort ungeprüft hierher übertragen: (hier nicht gesichtet, ob alles passt und trifft)
§ 3 RStV
§ 41 RStV Programmgrundsätze
§ 10 JuSchG seit 2007 laut Jugendschutzgesetz § 10 verboten ist, Minderjährigen (also unter 18 jährige) Tabakwaren auszuhändigen oder ihnen das rauchen zu erlauben.
§ 138 BGB.
 Misshandlung Schutzbefohlener § 225 StGB - bis zu 10 Jahre Haft,
 vorsätzliche Verletzung der Fürsorgepflicht § 171 StGB - bis zu 3 Jahre Haft,
§ 221 StGB Aussetzung (Freiheitsstrafe von 1-10 Jahren),
 § 323c StGB Unterlassene Hilfeleistung (bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe),
schwere Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz, Arbeitsrecht, Arbeitsstädteverordnung, Nichtraucherschutzgesetze,
Nötigung § 253 StGB Abs 4 (gewerbsmäßig), Erpressung,
Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien, Rundfunkstaatsverträge, schwere Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht und weitere.

Was ist nötig? Klare Liste der Belangbarkeit-Rechtsgrundlagen.
Subjektiv / Belangbarkeit:
Aus dem obigen Thema hierher ungeprüft übernommen::
§§ 25, 26, 27, 211 StGB
§ 830 BGB.


Was ist nötig? Klare Liste der Beweise.
Aus obigem Thema hierher übernommen:
Zitat
Ich hatte umfangreiches Beweismaterial in den letzten Jahren zusammengetragen, eine Filmliste und Videomitschnitte aus dem Programm des ÖRR, die im Verfahren vor dem VG Aachen nicht bestritten wurden. Nicht eine einzige Szene wurde von der Anwältin des ÖRR (Kanzlei Lo..., Köln) als unrichtig benannt.
Bezüglich dieser Filmliste und der Videobeweise verweist auf meinen Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Köln von 09.01.2017. Dort liegt alles vor (3 Datenträger mit 4,61 GB).

Das brauchen wir eigentlich für Verwertbarkeit in Verfahren als textliche Liste:
Bezeichnung des Dokuments,
wann wohl entstanden,
wann wohl verbreitet durch welche Sender.

Wenn der Mitstreiter, der dies alles erarbeitet hat, uns die Liste hier nachtragen könnte,
könnten wir alle damit etwas in unseren Verfahren und Widersprüchen damit unternehmen.
Eine solche Liste ist auf jeden Fall zulässig und nicht verbietbar. Sie darf durchaus mit Ungewissheits-Vermerken zu Details ausgestattet sein.

In diesem Themen-Thread, wenn irgend möglich, diese Liste, aber möglichst nicht lange Texte.
Lange Texte schädigen die Effizienz bei Verfahren. Die Unzulässigkeit steht im Gesetz. Da muss man nichts mehr hinzu texten.
Diie §§ muss jeder der Verwender eigenverantwortlich sichten.  Dann kommen die hinein mit max. rund 3 Zeilen Text pro §, wenn nicht ganz gewichtige Gründe für mehr.

Strafanzeige wird hier wie üblich NICHT empfohlen.
Vorab, es ist Strafanzeige, nicht Strafantrag.
Die nicht erfolgte Strafanzeige, die jederzeit erfolgen könnte, ist das nicht viel interessanter? Und auch, Regel, ein Rechtslaie erstatte nie eine Strafanzeige ohne Beratung durch einen Anwalt, und zwar nur einen, der praktisch nur Strafrecht macht.
Das war kein "Pseudo-Disclaimer", sondern für Strafanzeigen durch Laien hat der Anwalt mal wirklich eine Muss-Funktion.

Lange Diskussion im anderen Thread: Darf man im Internet Beweismittel re-publizieren?
Die Rechtslage ist: Wenn man es argumentativ einbindet, dann darf man das, was für diese Einbindung als Beweis nötig ist.
Beispiel: Foto (besser nicht zu groß), Zitat, ein paar Sekunden Video.
Man bedenke, dass eingereichte längere Videos oder Links zu längeren Videos oder viel Bildmaterial auf Datenträgern der beste Weg sind, eine Ablehnung zu bekommen. Da niemand die Zeit haben will, sich das anzusehen, "sofern nicht gerade Tatvideo von realem Verbrechen", wird ein Grund gesucht, das nicht bearbeiten zu müssen. Tätet ihr das anders, wenn sich auf dem Tisch unbearbeitete Akten stapeln und der Chef fragt, wieso?
Angaben nicht Rechtsberatung und ohne Gewähr. Bitte beispielsweise bei wikipedia.de absichern, erst nachlesen, dann endgültig Meinungen bilden und entscheiden.


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Die Beweise sind nun verfügbar.
Dank "Checkout24" in
Klage wg. Misshandlung Schutzbefohlener gg. den ÖRR (minderjährige Raucher)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17290.msg141406.html#msg141406
Die Fotos sind strafrechtlich dokumentierend und argumentativ eingebunden. Nach meiner (unmaßgeblichen) Rechtsmeinung besteht absolut 0 Problemrisiko wegen Urheberrecht.
(Persönliche Meinungen sind unmaßgeblich - aber hier voll durchdacht und begründbar.)

So, jetzt können wohl 100 % der Forumsteilnehmer einen Brief an ihren Staatsfernsehen-ARD-Sender machen:

- per Einschreiben mit Rückschein -
Frau Intendantin S....
- persönliches Büro -
in Funktion für Staatssender RBB
Masslos-Str. 88
88778 Berlin
--- ANMERKUNG--- Natürlich die Daten des jeweiligen ARD-Senders eintragen -

Betrifft: Mein Infosteuer-Konto, Infosteuer-Nr. ....
(Ihre Tarnbezeichnung: Beitragskonto, Beitrags-Nr. .... )
bei Ihrer Außenstelle des Landesfinanzamts (Ihre Tarnbezeichnung: Beitragsservice)

Sehr geehrte Frau Intendantin S.,

1. bitte weisen Sie an, dass mein Infosteuer-Konto sofort beitragsfrei gestellt wird,
und zwar rückwirkend ab 1. Januar 2013.
Frist für Bestätigung: 1 Monat.

2. Straftaten?
Neben anderen Gründen wende ich ein, dass Aufdeckung von Handlungen erfolgte, die nach meiner persönlichen Meinung eine Prüfung des Anfangsverdachts von Straftat geboten erscheinen lassen.

3. Anlage 1: Fotos mit Beispielen für 2013 bis 2014 -

-  für Folgejahre überlasse ich gerne Ihrem Personal die Ermittlungen, da ich selber Ihr Staatsfernsehen ARD, ZDF,... nicht nutze und auch nie mehr nutzen will.

4. Die Frage, ob Straftat, bleibe Ihren Hausjuristen zur Prüfung überlassen.
Auf jeden Fall erkläre ich, dass ich auf keinen Fall mit meinem Gewissen vereinen kann, Mitfinanzierer hiervon zu sein. Ihr landesrechtlcher Zwangs ist in Kollision mit dem bundesrechtlichen Zwang für mich, auf keinen Fall etwas mitzufinanzieren, was in meinem Empfinden Straftat ist und zwar Vergreifen am Kindeswohl, also besonders verwerflich.

4. Ein Verweis auf mein Petitinosrecht gegen Programmmängel
bei irgendwelchen Kommissionen, Ausschüssten, Kontrollräten und was auch immer ist überflüssig. Jeder gut Informierte weiß, wofür man solche Einrichtungen macht: Das ist fast ausschließlich takltisch motivierte reine Blitzableiter-Funktion, "Opium für's Volk", ein Abreagier-Instrument für die Verschleierung von Nichtbearbeitung.

5. Insbesondere ist eine Einschränkung auf unverbindliche Beschwerden nur angebracht,
sofern es um Ermessensfragen zwischen "gute Sendung" / schlechte Sendung" geht. Wenn es um mutmaßliche Straftaten geht, so habe ich nicht nur ein unverbindliches Beschwerderecht, sondern ein Recht des verbindlichen Zwangs zur Unterlassung.

6. Da ich nicht Zuschauer des Staatsfernsehens ARD, ZDF,... bin,

sind mir die Verstöße erst jetzt bekannt geworden. Sie beginnen in 2013. Daher rührt die geltende gemachte Rückwirkung meiner Verweigerung ab 1.1. 2013.

7. Bitte veranlassen Sie also binnen 1 Monat die rückwirkende Annullierung der mir trotz Nicht-Nutzung aufgezwungenen Zahlung.


8. Diese Mitteilung geht in 2 original-unterzeichneten Ausfertigungen  an das Verwaltungsgericht in ... bezüglich meiner Klage AZ...
Das Verwaltungsgericht wird hierdurch informiert über Vorgänge unmittelbar zwischen den Klageparteien und kann nun Ihrer Bearbeitung entgegensehen.
Bitte geben Sie also Ihren Entscheid auch an das Verwaltungsgericht.
Beantragt wird, für das gerichtliche Verfahren diese Bearbeitung abzuwarten vor weiteren Schritten seitens des Gerichts. 

9. Diese .Mitteilung geht in 2 original-unterzeichneten Ausfertigungen  an die Vollstreckungsstelle ...  AZ...

Die Vollstreckungsstelle wird hierdurch informiert über Vorgänge unmittelbar zwischen den Klageparteien und kann nun Ihrer Bearbeitung entgegensehen.
Bitte geben Sie also Ihren Entscheid auch an die Vollstreckungsstelle. 
Beantragt wird, die Vollstreckung auszusetzen und diese Bearbeitung abzuwarten vor weiteren Schritten. 

Mit freundlichem Gruß
Siegfried Siegermann

Anlage 1: Die Fotos.
Anlage 2: Übersicht von Rechtsgrundlagen für die Unzulässigkeit.

 
Wie immer: In einem Forum ist nie Rechtberatung. Dies ist ein Beispielbrief, wie jemand es gemacht hat oder machen will. Es ist weder Mustertext noch Empfehlung. Was Sie machen, machen Sie dann aber eigenverantwortlich.
Des weiteren: Sie müssen Ihre persönlichen Verhältnisse berücksichtigen, insbesondere bei oben Nummer  8. und 9.. Bei vielen wird das eine oder andere entfallen - oder beides.


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(Nachkorrektur beim Briefbeispiel hatte ich versäumt - Dank an "Bürger" dafür!)

Warum sollte man solche Briefe machen - oder auch nicht?
Mit der Rundfunkabgabe wird in rund 7 Millionen Einzelfällen deutsches Recht vorsätzlich durch den Staatssektor verletzt. Der Streiter gegen diese Unvorstellbarkeit hat keinen Grund, mit den Mitteln zimperlich zu sein, sofern
a) verhältnismäßig
b) möglichst gut frei gehalten von Risiko für den Bürger
c) für den Bürger nützlich.

Worin liegt der Nutzen? Aufschub gewinnen.
Mit Mitteilungen ab 14. Februar hat die Auseinandersetzung gegen die Chefs begonnen, die Rechtsverletzungen zu revidieren. Aufgefordert wird zunächst, die rund 4 Millionen Niedrigverdiener frei zu stellen rückwirkend ab 1. Januar 2013. Danach analog für die Nichtzuschauer und für die Betriebsstätten- und Kfz-Abgabe.
Irgendwann wird irgendwas davon dann kommen und wir wissen noch nicht, ob / wann/ wie.
Deshalb also auf Zeit arbeiten und also die Schlussformulierungen, um Geldzahlung möglichst zu verhindern oder wenigstens aufzuschieben. Was gezahlt wurde, kommt schwer zurück, weil jemand dann Verantwortung für die Unterschrift tragen muss. Was noch nicht gezahlt wurde, geht möglicherweise unter.
Beim Klageverfahren könnte die Strategie klappen. So lange die Akte sich mindestens 1x alle 2 Monate durch Neuzugang "bewegt", könnten Richter entscheiden, noch abzuwarten.
Allerdings mögen Richter nicht, hierbei laufend für Anträge "arbeiten / entscheiden zu müssen". Darum die Direktaufforderung an Intendanten mit Kopie an das Gericht.
Beim Vollstreckungsverfahren ist die Hoffnung auf Effizienz der Strategie deutlich bescheidener anzusetzen. Das könnte besser gehen, wenn verbunden mit Körpereinsatz, also Besuch.

Wichtig sind die Fotos, vorzugsweise in Farbe.
Zum Teil haben sie eine leicht pädophile Komponente - noch nicht im strafrechtlichen Bereich, aber immerhin. Kann man ja ebenfalls anmerken - ist ja ein Reizbegriff.

Wie ist die Zahlungsverweigerung rechtlich verankert?
Das könnt ihr bei solchen Briefen ja noch schöner heraus arbeiten. Briefe sollen nicht einheitlich sein, damit die Juristen hinter dem Beitragsservice nicht Standard-Textbausteine in die Software knallen können. Diese läuft in 7 privaten Callcentern, die uns allen die kindischen Bausteintext-Entscheide aus Textmodulen zusammen klicken. Nichts da mit "öffentlich-rechtliche neutrale qualifizierte" Rechtssachen-Bearbeitung.
Holen wir einmal weit aus: Bei Herdenverhalten - hier Duldung solcher Rechtsverletzungen bezüglich Rauchen durch fast alle Rundfunkabgabe-Zahler - gilt hochtrabend formuliert der "Kant'sche Imperativ": Jeder hat sich dennoch so zu verhalten, dass die Welt besser wäre, wenn alle sich so verhalten würden - selbst wenn das Einzelverhalten nichts ausrichten kann.
Im Strafrecht wie folgt umgesetzt: Jeder hat das Recht und an sich sogar die Pflicht, Mitfinanzierung zu verweigern, weil er sonst zum finanziellen Förderer von Straftat werden würde.
Auf diese Pflicht der Nicht-Mitfinanzierung beruft ihr euch also.

Es besteht wohl eine Schulungs-Anweisung für die Callcenter-Angelernten:
Erfolgt durch den Bürger der Qualitätseinwand gegen Zahlungspflicht, so wird verwiesen auf das Beschwerderecht an irgendwelche Kommissiönchen. Diese Bearbeitungsstrategie muss ein solches Schreiben also sofort durchkreuzen, also schon vorab als unzulässig erklären.

Rückwirkung ab 1. Januar 2013:
Eigentlich reklamiert ihr zu spät. Das wird begründet mit "Nicht-Zuschauer". Wir haben bisher Beweise nur verfügbar für 2013...2014...?2015?. Dies ist damit auch bereits halbwegs ausgebügelt. Fürs Erste reicht das.

Warum an die Intendanten?
Weil die Obersten keinen Spielraum haben, sich auf erhaltene Weisungen, Unkenntnis usw. zu berufen. Sie sind damit zwar nicht strafrechtlich belangbar, aber sind die einzigen Ansprechpartner, die der Sache nicht "taktisch" ausweichen können.
Natürlich wissen wir, dass der Einwand von Einzelstraftaten an sich ein schwaches Schwert ist gegen die Rundfunkabgabe. Hier geht es um den strategischen Nutzen des Arguments. Jetzt bringt ihr die Intendanten in die Verantwortung für Unterbindung von Straftat zu denkbar peinlichen Sachen des Kindeswohls. Was können die wohl antworten, ohne das Gesicht zu verlieren? Abwarten, widersprechen, Antwort und den eigenen Widerspruch zur Antwort zur gerichtlichen Akte geben, das könnte dann ein wählbarer Ablauf sein.

Zurück zur Frage:
Warum sollte man solche Briefe machen - oder auch nicht?
Individuelle Entscheid-Sache.
Welcher Bürger kann schon mit starken juristischen Argumenten für diese sehr komplexen Rechtsfragen bearbeiten. Selbst Rechtsanwälte haben das System der 7-millionenfachen Rechtsverletzungen nicht zur Neuordnung zwingen können - jedenfalls bisher (diverse anwaltliche Verfahren sind ja noch anhängig beim Bundesverfassungsgericht). 

Also mag der Bürger stattdessen wählen, im Rahmen seines jeweiligen juristischen Informationsstandes eine Eigenmeinung zu bilden und vielleicht im Rahmen dieses Informationsstandes zu attackieren - siehe das Briefbeispiel.

Wie immer sei wiederholt: Keine Rechtsberatung in Foren und keine zur Verwendung empfohlenen Mustertexte. Beispieltexte nur, was manche so machen und was man nachmachen kann oder auch nicht - und das immer in voller Eigenverantwortung.


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Das wird begründet mit "Nicht-Zuschauer".
Ein Nicht-Zuschauer, Nicht-Rundfunkkonsument kann solche Bilder gar nicht haben, jedenfalls nicht durch Eigenaufnahme. Da bräuchte es einer käuflich erwerbbaren, handelsüblichen Video-DVD, mittels derer die entsprechenden Filme anzusehen wären. Als Beweis läge dann auch diese DVD vor.

Oder es hat Fotoaufnahmen von Rundfunkkonsumenten, die an die Öffentlichkeit gebracht worden sind.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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  • Sparquote 2013...2024: 12x(~210)=~2500€
Bei der Verweigerungspflicht der Mitfinanzierung von Straftaten kommt es auf den subjektiven Zeitpunkt der subjektiven Kenntnisnahme an.
Das ist also ab jetzt hier im Forum verfügbar. Von nun und unbegrenzt in die Zukunft kann jeder sagen: "In diesen Tagen habe ich es erstmals entdeckt - deshalb erst jetzt meine Verweigerung."

"Nichtzuschauer", "deshalb erst jetzt darüber informiert", das ist also bewusst so eingefügt worden,

um die Rückwirkung der Befreiung bis Januar 2013 jetzt 2017 verlangen zu können.
Der Nichtzuschauer kann also die Fotos in Kopie seinem Schreiben beifügen und die Fundstelle hier im Forum angeben. Eine Beifügung in Dateienform würde ich persönlich eher als kontraproduktiv ansehen, egal, welche Adressaten. Das kann man allerdings auch anders sehen. Je unterschiedlicher die Verweigerungsbriefe und die Anlagen dazu, desto besser, damit die "Justitiare" (hochdeutsch "Mitarbeiter der Rechtsabteilung") Arbeit bekommen für ihre wohl rund 12 000 Euro pro Monat, mit Pensionsanspruch wohl rund 20 000 Euro.

Bei der Verweigerungspflicht ist die landesrechtlich eingesetzte Verjährung von 3 Jahren im Sinn zu tragen. Strafrechtliche Verjährung ist meist 5 Jahre und ist Bundesrecht, also stärker. Da wir hier in einer Strafrechts-Logik sind, wurde im Beispielschreiben also nicht auf die Verjährung eingegangen. Ist das o.k.??...?? - Da das Ganze sowieso strategisch und nicht "rechts-analytisch" ist, ist es wohl besser, es nicht durch Details zu überladen - das würde die taktische Wirkung wohl mindern.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Februar 2017, 19:05 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

 
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