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Autor Thema: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.  (Gelesen 72221 mal)

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Weitere Rechtsgrundlage schon mal hier festgehalten: Datenschutzrecht.
Das ARD-Inkasso verfügt auch über Meldedaten mit Schutzklausel. Unzulässig zwar - aber so ist nun einmal Neo-Aristokratie... Private Inkasso-Unternehmen dürfen allein deshalb nicht mitwirken.
Und dann der Sonderfall "Bertelsmann": Soweit hier bekannt, ist ein Unternehmen der Bertelsmann-Gruppe einer der 2 Lieferanten von einigen Millionen Adressen an die Nicht-Person "Beitragsservice" in Köln. Ein weiteres ist wohl auf Medien-Inkasso spezialisiert - mutmaßlicher Wunschpartner... Die Gewinne der "Ausbeutung der Armen" (?)  würden dann wohl mitfinanzieren bei der Bertelsmann-Stiftung, engagiert für Studien gegen "Ausbeutung der Armen" (?).... Diese eventuelle Finanzquelle wird vermutlcih nicht jedem gefallen...

Weitere Rechtsgrundlage: Unzulässigkeit von Inkasso auf Beteiligungsbasis
Soweit aus Informationen rekonstruierbar, soll die neue Strategie dem Beitragsservice 20 Millionen Euro Mahnkosten pro Jahr ersparen. Dies würde heißen: Wird an privat delegiert auf "Basis Beteiligung am Ertrag". Dies ist im öffentlich-rechtlichen Vollstreckungsrecht untersagt. Ferner Konflikt zum Rechtsberatungsrecht.


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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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Ideenentwicklung / Briefbeispiel:
- nach Anregungen heute in: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21395.msg137533/topicseen.html#msg137533 -

Getarnter faktischer Forderungsverkauf ist unzulässig.

Frau Intendantin
Charlotte Bildungsbringer
- persönliches Büro -
in XXX - öff.-rechtl.Anstalt)
Aristokratenstraße 88
95959 Feudalstadt

Sehr geehrte Frau Intendantin Bildungsbringer,

(A1) es ist folgende Rechtsverletzung bekannt geworden:
ARD-Senderanstalten wollen zunehmend private Inkasso-Unternehmen beauftragen.

(Sender-intern gemeinschaftlich administriert durch die Nicht-Rechtsperson mit der Etablissement-Bezeichnung "Beitragsservice" in Köln.)

A2. Aufforderung der Unterbindung:
Sie werden hiermit aufgefordert, binnen 1 Monat anzuweisen, dass dies für den von Ihnen geleiteten ARD-Sender nicht zur Anwendung kommen darf. Etwaige Regeln, die es zum Schein erlauben, sind nichtig, weil als (mutmaßlich vorsätzlicher) Verstoß gegen übergeordnetes Recht zu werten.

A3. Sie werden aufgefordert, mir diese Anweisung binnen 1 Monat zu bestätigen;

oder sofern Sie diese verweigern, diese Verweigerung in nachvollziehbarer Weise zu begründen und eine Rechtsmittelbelehrung beizufügen.

A4.1. Begründung 1: Diese Beauftragung ist als rechtlich unzulässig anzusehen wegen Datenschutzverletzung. 
Die allgemeinen Grundsätze sind ersichtlich aus Anhang N4.1.
Hinzu kommt, dass für den Rundfunkbeitrag auch die verdeckten geschützten Daten übermittelt wurden. Schon jetzt wäre zu prüfen, ob die Benutzung durch den Beitragsservice unzulässig ist, weil 7 (!) private (!) Callcenter zu diesen Daten Zugang haben.

A4.2. Begründung 2: Diese Beauftragung an private Inkassounternehmen ist als unzulässig anzusehen,
weil es sich um einen verdeckten Forderungsverkauf handelt, was für öffentlich-rechtliche Forderungen in Deutschland unzulässig ist.
Nicht ohne Grund unterliegen Inkasso-Unternehmen in Deutschland auch einer BAFIN-Kontrolle. Denn bei den gängigen Transaktionen der wesentlichen Anbieter handelt es sich um Kreditgeschäft der Forderungsfinanzierung.
Siehe hierzu wiederum auch den Anhang NA4.1..

A5. Weitere Untersagungsgründe bestehen, werden aber einstweilen zurückgestellt in Erwartung Ihres Entscheids.
Sobald Sie den Forderungen gemäß A2. und A3. entsprechen, erübrigt es sich, weitere Anspruchsgrundlagen vorzutragen.

Mit freundlichem Gruß
Sigfried Siegermann


Anhang N4.1.
https://www.datenschutz.hessen.de/tb34k06.htm
  6.1.1.2    Öffentlich-rechtliche Forderungen
    Der "Verkauf" von kommunalen öffentlich-rechtlichen Forderungen ist hingegen rechtlich als Übertragung von Hoheitsgewalt zu verstehen. Dadurch gehen Datenzugriffsrechte auf Private über, ohne dass eine förmliche Beleihung erfolgt. Anders als bei einer Beauftragung Dritter verbleiben der Kommune beim Verkauf auch keine Steuerungsmöglichkeiten mehr. Im Übrigen hat der Gesetzgeber die Vollstreckung zugunsten der Gemeinden dahingehend geregelt, dass sie durch eigene Vollziehungsbeamte oder die des Kreises durchgeführt werden (§ 16 HessVwVG). Ein Verkauf öffentlich-rechtlicher Forderungen ist damit datenschutzrechtlich unzulässig.


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   Beispiel eines vorgesehenen Bürger-Briefes:

Aufforderung der Wiederherstellung der Datenschutz-Kontrolle durch den Landesdatenschutzbeauftragten

Zitat
An Herrn Intendant
Bildungsmeister
Aufklärungsstr. 77
99999 Besserwisserstadt

Betrifft: Aufforderung des faktischen Schließens einer gesetzgeberischen Lücke

Sehr geehrter Herr Intendant Bildungsmeister,

Sie werden aufgefordert, mir innerhalb von 1 Monat zu bestätigen, dass Sie dem Landesdatenschutzbeauftragten meines Bundeslandes Ihre Senderanstalt unterstellen für alle Vorgänge, soweit mit meinem Bundesland datenschutzrechtlich verbunden und normalerweise Teil des Aufgabenkreises des Landesdatenschutzbeauftragten.
Dies gilt beispielsweise und insbesondere für den Meldedaten-Abgleich, vorgesehen für 2018, der nach herrschender Meinung der Experten wohl als unzulässig einzustufen ist.


Zur Begründung wird mitgeteilt:

B1.  Mir wurde bekannt, dass Ihr Sender nicht dem Landesdatenschutzbeauftragten unterstellt ist. Da ihre Sender-Anstalt im Hinblick auf Bundesverfassungsrecht ausdrücklich nur im Landesrecht verankert ist, scheidet wohl auch eine Zuständigkeit des Bundesdatenschutzbeauftragten aus.

B2.  Eine eventuelle Unterstellung für die externen Belange unter den betriebsinternen Datenschutzbeauftragen wäre nichtig, da die betriebsinternen Abhängigkeiten mit einer Wahrnehmung von betriebs-übergeordneten Status-Fragen in Kollision sind: Der betriebsinterne Datenschutzbeauftragte kann in der Hierarchie nur Aufgaben unterhalb der Chef-Ebene ausüben. Dies ergibt sich aus der allgemeinen Lebenserfahrung, aus den Denkgesetzen und aus der rechtlichen Festsetzung der EU-Regeln und des daran bemessenen Bundesrechts bezüglich Datenschutz.
Im Konfliktfall gegenüber dem Chef kann sich der betriebliche Datenschützer normalerweise hierarchisch an den Landesdatenschutzbeauftragten wenden. So muss es sein und so ist es für Ihre Senderanstalt nicht.

B3. Also haben wir in unserem Bundesland eine Regelungslücke. Die Daten-Interaktion Ihrer Senderanstalt auf externer Ebene wurde einer effizienten datenschutzrechtlichen Kontrolle entzogen, obgleich übergeordnetes Recht dies zwingend vorschreibt (EU-Recht, Bundesrecht).

B4. Eventuelle Regelungen, die dem hausinternen Datenschutzbeauftragten in widersinniger Weise den externen Datenschutz anvertrauen (an Stelle des Landesdatenschutzbeauftragten), wären als nichtige Umgehungsversuche von übergeordnetem Recht anzusehen.
Wegen der Eindeutigkeit der Rechtslage drängt sich die Frage von Vorsatz der Verfasser des Regelungsentwurfes auf. Doch auf diese Frage des eventuellen Vorsatzes sei einstweilen nicht näher eingegangen.

B5.  Ihre Sender-Anstalt ist eindeutig als öffentlich-rechtlich und eindeutig als "gemeinnützig" gegründet worden.
Es soll hier nicht erörtert werden, inwieweit dies vereinbar damit ist, dass Sie kraft Ihres Amtes vermutlich als Multi-Millionär Ihr Rentenalter werden genießen können. Die rund 4 Millionen Ärmsten im Land, denen die letzten paar frei verfügbaren Euros des Monatsendes dafür weggepfändet werden, dass Intendanten zu Multi-Millionären werden dürfen mit Einkommen wie die Bundeskanzlerin oder mehr, würden dies vermutlich gerne einmal mit Ihnen erörtern - doch das lasse ich hier beiseite. 

B6. Faktum ist: "öffentlich-rechtlich" und "gemeinnützig". So lange die Vertreter des Staatsfernsehens (also eines Staatsunternehmens - Sozialismus also) sich mit den vorgenannten Attributen rühmen, sind sie daran gebunden.   
Damit sind Sie gehalten, als der maßgebliche Verantwortliche der Sender-Anstalt die gesetzliche Regelungslücke in geeigneter Weise zu schließen.

B7. Die einzige geeignete Weise ist: Ihre Sonderanstalt durch Eigenerklärung der Zuständigkeit des Landesdatenschutzbeauftragen sofort zu unterstellen. So erfordert es übergeordnetes Recht. Sie haben meines Erachtens keine andere Wahl.

B8. Anheim gestellt bleibt Ihnen, sodann auf entsprechende Anpassung der fehlerhaften jetzigen Regelungen bezüglich Ihres Senders hinzuwirken. Ich bin überzeugt, dass alle Entscheider der Politik ihrem Willen entsprechen werden.

Gerne sehr ich Ihrer Entsprechung zu meinem Antrag vom Briefanfang entgegen, Frist 1 Monat.
Mit freundlichem Gruß
Siegfried Siegermann

--- Ende des Briefbeispiels ---


Rechtsgrundlagen:

In wohl der Mehrzahl der Bundesländer sind die Senderanstalten ARD, ZDF usw. nicht der im Bundesrecht wohl vorgeschriebenen externen (!) Datenschutzaufsicht unterstellt. Damit unterliegen nur die üblichen betriebs-internen (!) Datenschutzgesichtspunkte einer Aufsicht.

In einer Minderzahl - so in Berlin, wohl auch in Brandenburg - ist der Landesdatenschutzbeauftragte durchaus zuständig.
In wohl allen Bundesländern ist der Landesdatenschutzbeauftragte auch für ARD usw. zuständig für den Teilbereich der Auskunftsersuchen gemäß IFG, was aber weniger wichtig ist.

Beispiel: NRW
http://www1.wdr.de/unternehmen/der-wdr/profil/organisation/Taetigkeitsbericht_Datenschutz100.pdf
    23. Tätigkeitsbericht der WDR-Datenschutzbeauftragten - S. 6
Zitat
    Nach § 53 Abs. 1 WDR-Gesetz tritt der/die Beauftragte für den Datenschutz beim WDR an die Stelle des oder der Landesbeauf-tragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit, soweit es um datenschutzrechtliche Fragen geht. Die Beauftragte für den Datenschutz beim WDR nimmt ausdrücklich nicht die Aufgaben einer Beauftragten für die Informationsfreiheit wahr.

Die praktische Wichtigkeit ist:

In der vorgesehenen Landesverfassungsbeschwerde in Berlin (auch für Brandenburg wirkend) stellt sich die vorstehende Problematik nicht. Der Meldedatenabgleich kann demnach relativ aussichtsreich als unzulässig beantragt werden.
Der Beschwerde-Mustertext soll für andere Bundesländer ebenfalls durch dortige Bürger selber anwendbar sein. Dieser Mustertext müsste also zusätzlich die vorstehende Argumentation integrieren.
 
Natürlich wäre schön, wenn für die betroffenen anderen Bundesländer schon einmal streitwillige Bürger mit einem Brief die vorstehenden Fragen stellen. Wer sich vom Briefbeispiel inspirieren lässt, eine selbst getextete  Aufforderung in seiner vollen eigenen Verantwortung zu formulieren, der muss zunächst für sein Bundesland die Rechtslage klären. Ein Anruf beim Landesdatenschutzbeauftragen dürfte das sofort klarstellen.

Irgendwo im forum war einmal eine Übersicht, 
in welchen Bundesländern die Landesdatenschutzbeauftragten "dürfen" bzw. "nicht dürfen".
Wenn jemand das verfügbar hat und hier einfügen könnte, so wäre das hilfreich.

Websites der Datenschutzbeauftragen der Bundesländer:
Das ist hier ersichtlich gemacht und hierdurch dürfte ein Anruf im eigenen Bundesland rasch möglich sein.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18128.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Januar 2017, 17:05 von Bürger«
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Verdacht auf Veruntreuung von Rundfunkabgaben wegen Elbphilharmonie?

In der FAZ in diesen Tagen:
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/buehne-und-konzert/am-rande-des-abgrunds-der-rundfunkchor-berlin-14597900.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2

Die Fragen der Legitimierung der Teil-Finanzierung von Orchestern und Chören durch die Rundfunkabgabe lasse ich hier einmal aus dem Spiel. Das ist ein komplexes Thema und an sich durchaus von Interesse bezüglich der möglichen rechtlichen Angreifbarkeiten.

Bei der FAZ lohnt sich immer das Sichten der Leser-Kommentare - oft weit mehr Bedeutung als im journalistischen bereits hochwertigen Beitrag. Beim obigen Artikel war folgender Leserbeitrag:

Zitat
Was darf und was darf nicht mit Rundfunkgebühren gefördert werden?
Ulrich Kl... - 01.01.2017 ... wie sieht es mit dem "Elbphilarmonie- Orchester" aus? Im NDR hören Sie dieses Orchester unter dem Dirigenten Günter Wand mit Aufnahmen aus einer Zeit als die Elbphilarmonie noch nicht einmal in Planung war. Was ist hier an Geld der Gebührenzahler geflossen zur Quersubventionierung Hamburgs und seines aus den Fugen geratenen Bauprojekts?

Zu prüfen ist, ob Anfangsverdacht besteht, dass NDR- / ARD- / ZDF- Gelder verdeckt in den Hamburger Haushalt geflossen sind, um die überforderten Netzwerk-Freunde der Politik in ihrer Überforderungs-Panik finanziell etwas zu entlasten. Gegenleistung wäre, dass diese dann wieder brav abnicken beim nächsten Staatsvertrag
- zur manischen Perfektionierung
- der manischen Treibjagd
- auf 7 Millionen zu Unrecht gebildete "Beitragskonten".
 
Also, wer weiß mehr zu dem, was dieser Leserkommentar anscheinend gut informiert anspricht? Was geschah mit den jährlichen Subventionszuweisungen des NDR an die Musiker, sofern nicht Musik geschah?

Wer Lust und Zeit hat für eine IFG-Anfrage, der mag das ja mal machen.

Dann bitte hierher berichten, weil 1 Anfrage ja an sich genügt. Sobald wir Fakten wissen, kommt dann hier der ohnehin generell nützliche Mustertext, wie jedermann zur Unterlassung von Verschwendung die Intendanten höchst persönlich auffordern kann, sofern Anfangsverdacht wegen Veruntreuung nicht ohne weiteres ausgeschlossen werden kann.
Solche Briefe gehören zu den effizientesten Waffen, sich bei Intendanten unbeliebt zu machen. So lange diese gegenüber 7 Millionen Beitragskonten die Anwendung von Gerechtigkeit verweigern, haben sie keinen Grund, sich über Bürgerzorn zu beschwerten.


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Wie adressiert man Briefe in Sachen "infosteuer" (Tarnbezeichung "Rundfunkbeitrag")


Liebe Mitstreiter, fast alle senden immer noch wie gut dressierte Untertanen ihrer Aristokraten an den Kölner "Beitragsservice". Das absurde System der Rundfunkabgabe wäre längst für die 25 % ungerecht zur Kasse gebetenen aufgehoben (darunter ziemlich alle in diesem Forum), wenn alle den nachstehenden Briefanfang verwenden würden. Würden die werdenden Multi-Millionäre an den ARD-Sender-Spitzen jeden Tag einen Waschkorb voll von namentlich adressierter Korrespondenz erhalten (Summe der Mahnvorgänge), so wären die streitigen illegalen Teile des  System aus Image-Gründen der obersten Chefs längst aufgehoben worden. 

Also ab sofort besser machen? Das muss jeder selber entscheiden. Hier ein besonders vollständiges Beispieltext. Vielleicht im Forum mit Link immer hierher verweisen, sofern jemand noch unterwürfig sich verkehrte Korrespondenz aus Köln gefallen lässt?

Natürlich kann und soll jeder das nach seiner Laune ändern.... Und wie immer, hier ist keine Rechtsberatung, sondern dies ist nur ein Beispieltext, wie jemand das in etwa so machte und weiterhin macht. Was jeder selber macht in Rechtssachen, muss jeder selber entscheiden - eigenverantwortlich - und wer sich nicht traut, wende sich an einen Juristen seines Vertrauens zum Gegenlesen.


Briefbeispiel für den Briefanfang - und etwa so macht das ein jemand tatsächlich.

Zitat

An Frau Intendantin Sabine Immerklug
- pesönliches Büro -
(in Funktion der Intendantin des ARD-Senders RXX)

Gutmenschenschenstr. 17 
919191 Aristokratenstadt

Betrifft: Infosteuer-Konto 134 2341 des ARD-Staatsfernsehens (Ihre Tarnbezeichnung: "Beitragskonto")

Sehr geehrte Frau Intendantin Immerklug,
mitgeteilt wird: 

1. Vorbemerkungen zur Adressierung:

1.1. Vorab sei angemerkt: Da ich bis heute keine original-handschriftliche lückenlose Vollmachtenkette

von Ihnen zu meinem zuständigen Vorgangs-Bearbeiter erhielt, bin ich leider gezwungen, unverändert an Sie persönlich zu adressieren. Denn mangels Dienstherrenfähigkeit kann Ihre Sender-Anstalt keine Beamten beschäftigen. Kraft Auftretens autonom Verantwortliche kann es in Ihrem Haus also nicht geben. Entweder Sie unterzeichnen zukünftig selber oder die unterzeichnende Person muss durch eine lückenlose handschriftliche Vollmachtenkette ihr Zeichnungsrecht nachweisen.

1.2. Von einer Nicht-Rechtsperson aus Köln erhielt ich die in Kopie beigefügte Mitteilung.

Dieses Etablissement mit der Etablissement-Bezeichnung "Beitragsservice" ist mangels Rechtsperson nicht befugt, mit eigener Adresse mit Außenwirkung aufzutreten. Bitte sorgen Sie dafür, dass dies jedenfalls mir gegenüber nie wieder geschieht. Laut Verwaltungsvereinbarung sind die Konten bei Ihrer ARD-Sender-Anstalt zu administrieren, sobald an die Intendanz adressiert wurde. Dies ist hiermit erfolgt.
Dem Kölner Etablissement sende ich ohne Rechtspflicht diesmal ausnahmsweise eine Kopie dieses Vorgangs.
Im übrigen und wie auch zukünftig immer sende ich jeweils etwa 2 Tage nach ihnen eine Kopie zusätzlich an den örtlichen Beitragsservice Ihres Hauses mit den eigenen fest angestellten Mitarbeitern einer ARD-Anstalt. Dies ist ohne Rechtspflicht. Es dient nur der Vorbeugung, damit mir nicht ein Informationsversäumnis gegenüber Ihrer zuständigen Abteilung entgegengehalten werden kann.
Alle Mitteilungen erfolgen original-unterzeichnet.

1.3. Die in Kopie beigefügte erhaltene Mitteilung ist auch deshalb nichtig, weil auf nichtiger Rechtsgrundlage wegen Verletzung des Datenschutzes.

Bearbeitet wird in Köln nicht etwa durch die Nicht-Person mit der Etablissement-Bezeichnung "Beitragsservice", sondern durch Verteilung auf 7 private Callcenter, ausgewählt im Gebotsverfahren des Billigsten. Hierbei werden meine Meldedaten dem Zugriff von einigen 1000 Niedrigstverdienern ohne Recht der Eigenverantwortung zugänglich gemacht, vermutlich überwiegend ohne Festanstellung und häufig wechselnd. Der Landesdatenschutzbeauftragte meines Bundeslandes hat zu dieser meines Erachtens unzulässigen und unverantwortlichen Verwendung meiner amtlichen Meldedaten seine Zustimmung meines Wissens bisher nie erteilt, zumal auch unter Sonderschutz stehende Daten der Einwohnermeldeämter dorthin übermittelt wurden. Die innerbetrieblichen Datenschutzbeauftragten können diese Zustimmung nicht erteilen, weil es ihnen an Zuständigkeit für die am Wohnsitz extern durch die Meldeämter verwalteten Meldedaten fehlt.
Bitte weisen Sie mir die Einholung der Zustimmung des Landesbeauftragten für Datenschutz meines Bundeslandes nach oder aber sorgen Sie dafür, dass meine Daten zukünftig bei den Kölner Diensten (also privaten Callcentern) nicht mehr einsehbar sind. Das Wie ist nicht meine Aufgabe. Nicht der in seinen Rechten Gestörte hat Lösungen zu ermitteln, sondern der Störer, also Ihre ARD-Anstalt.  Frist 1 Monat. Auf schriftlichen Antrag von Ihnen würde ich schriftlich Ihnen Fristverlängerung gewähren, sofern umstellungsbedingt nötig.

 1.4.  Eine Pflicht zur  Bearbeitung des beigefügten Vorgangs besteht meines Erachtens nicht,

so lange den vorstehenden Bedingungen nicht entsprochen wurde.
Allerdings wird für die ARD-Anstalten häufig behauptet, dass eine Gewähr von Einhalten des Rechts nicht gewährleistet sei und dass selbstherrlich gegen Bürgeranträge gehandelt werde. Leider muss ich befürchten, dass diese Abweichung von Prinzipien des öffentlichen Rechts auch mich treffen kann. Deshalb wird ausnahmsweise zum beigefügten an sich unwirksamen Schreiben bereits Stellung genommen.
Bitte sorgen Sie dafür, dass die anschließende Antwort Ihres Hauses den Bearbeitungsregeln des öffentlichen Rechts entspricht:
- Bearbeiten in etwa in Reihenfolge meines Schreibens, damit Vollständigkeit nachvollziehbar und überprüfbar wird.
- Die jeweils bearbeitete Abschnittsnummer meines Schreibens ist ausdrücklich zu bezeichnen - gleicher Grund.
- Bei Zitaten von Gerichtsentscheiden müssen diese präzis argumentativ relevant und eingebunden sein und es darf nie die Randnummern-Angabe fehlen.
- Bei Zitaten von Rechtsquellen, die nicht im Internet öffentlich kostenfrei einsehbar sind, ist in Kopieform ein ausreichend umfassender Auszug beizufügen.
Also: Die Verwendung von schwammigen Textbausteinen ohne festen Bezug zu meinem Schreiben wird nicht als eine Bearbeitung nach den Regeln des öffentlichen Rechts gewertet werden.

Nach diesen Vorbemerkungen beginnt nun die eigentliche Bearbeitung bezüglich der in Kopie beigefügten Mitteilung der Kölner Nicht-Person mit Etablissement-Bezeichnung "Beitragsservice".

2. Mitgeteilt wird zu Absatz 1 des beigefügten Schreitens:
,,, ,,, ,,,

3. Mitgeteilt wird zu Absatz 3 des beigefügten Schreitens:
,,, ,,, ,,,


... usw. usw.... Hier also beginnt der eigentliche Brief zur Sache.


Darf man das alles so machen?
Besser umgekehrt gefragt: Ist da irgend etwas, was man NICHT darf?

Jemand, der es nach Empfehlung von hier in etwa so machte - allerdings viel viel kürzer - , hatte immerhin die Ehre, einen unterschriebenen netten Brief zu erhalten von einer verantwortlichen Person, sie sei von Intendant / Intendantin beauftragt worden, ihm zu schreiben... usw.usw.

Anscheinend machen das bisher so wenige von uns, dass die Multi-Millionen-Glückskinder an der Spitze sogar noch 6 Sekunden lang auf den Brief zu blicken die Zeit finden in der täglichen Unterschriften-Vorlage-Mappe.
Leute, warum seid ihr fast alle so unterwürfig, einem punktuell hier Unrecht verfügenden Staat euren Gehorsam anzudienen? "Empört euch!" 


Denkt immer daran, was für echte Gefahren unsere Vorfahren, die echten Widerständler, einst zu wagen hatten unter den 2 Diktaturen des letzten Jahrhunderts. Demgegenüber ist das bisschen Kampf gegen das bisschen Rundfunkabgaben-Unrecht eine niedliche Bagatelle. Bisher ist kein Fall bekannt, dass ein Bürger dafür erschossen wurde, den Rundfunkabgabe-Rechtsverletzern mit juristischem Waffenarsenal das Spiel zu durchkreuzen, und offen gesagt, die Gefahr ist exakt 0,0000 Prozent. Hier geht es nur darum, zivilisiert und verhätnismäßig den unzivilisierten Anfängen des punktuellen Rechtsstaatsverlustes entgegenzutreten.


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Ein weiteres Urteil, welches in den Tiefen des Forums fast vergessen wurde:
Beschluss vom 30. November 2011 - 1 BvR 3269/08
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2011/11/rk20111130_1bvr326908.html

Auch hier wird der Streitwert auf 8000 Euro festgesetzt. Es geht um Befreiung von der Gebührenpflicht wegen Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs.
Alles in diesem Beschluss ist eine derbe Klatsche gegen die Vorinstanzen und auch gegen die damalige Gebührenerhebung bei Geringverdienern. Umgesetzt wurde im neuen RBStV nichts davon, es wurde bekanntlich weitergemacht wie bisher.

Auszüge aus dem Beschluss:

RN1
Zitat
Die Verfassungsbeschwerden betreffen die Befreiung von Rundfunkgebühren.

RN6
Zitat
Die Rundfunkanstalt hat die Beschwerdeführerin von den Rundfunkgebühren nach Zustellung der Verfassungsbeschwerden rückwirkend befreit und dies mit den - nicht weiter substantiierten - Besonderheiten des vorliegenden Falles trotz der seinerzeit zutreffenden Ablehnung eines besonderen Härtefalles im Sinne von § 6 Abs. 3 RGebStV begründet.

RN8
Zitat
Der Beschwerdeführerin sind ihre notwendigen Auslagen in den Verfassungsbeschwerdeverfahren zu erstatten.

RN17
Zitat
Die Auslegung und Anwendung der § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und § 6 Abs. 3 RGebStV durch die Ausgangsgerichte, insbesondere die restriktive Anwendung der Härtefallregelung in § 6 Abs. 3 RGebStV, wird den vom Bundesverfassungsgericht formulierten Voraussetzungen einer zulässigen Typisierung nicht gerecht.

RN19
Zitat
Fehlt damit schon eine der kumulativ erforderlichen Voraussetzungen für eine zulässige Pauschalierung, Generalisierung und Typisierung, kann es dahinstehen, ob eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betroffen ist und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist. Beides dürfte indes zu verneinen sein. Dass eine nicht unwesentliche Anzahl von Personen betroffen ist, lassen schon die zahlreichen verwaltungsgerichtlichen Verfahren vermuten, die sich mit dieser Problematik des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 RGebStV befassen.

RN20
Zitat
Aufgrund der mit der Pauschalierung in § 6 Abs. 1 Nr. 3 RGebStV verbundenen Härten ist die Anwendung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages durch das Verwaltungs- und das Oberverwaltungsgericht nicht mehr mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, ohne dass der Rundfunkgebührenstaatsvertrag selbst verfassungswidrig wäre.


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Das Vertrauen in die künftigen Entscheidungen des BVerfG wird auch dadurch gefestigt, dass sich das Gericht nicht von der Anstalt manipulieren lässt.

Beschluss vom 30. November 2011 - 1 BvR 3269/08
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2011/11/rk20111130_1bvr326908.html
Zitat
b) Die Billigkeitsentscheidung über die Auslagenerstattung ist nicht allein anhand der - nicht eindeutigen - Erklärung der Rundfunkanstalt zu treffen, die Kosten des Verfahrens „auf der Basis des ... Mindeststreitwertes“ übernehmen zu wollen. Denn als anhörungsberechtigte Dritte im Sinne des § 94 Abs. 3 BVerfGG ist die Rundfunkanstalt schon nicht Beteiligte des Verfahrens oder berechtigt, Anträge zu stellen (vgl. BVerfGE 55, 132 <133>) und damit erst recht nicht befugt, über die Auslagenerstattung zu disponieren. Die nicht eindeutige Erklärung der Rundfunkanstalt hat auch nicht das Rechtsschutzbedürfnis der Beschwerdeführerin entfallen lassen.


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Der Forums-Thema
ARD und ZDF lassen Mutter zweier Kinder (2 und 10) verhaften!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21838.msg139443.html#msg139443

hat die wichtige Aufgabe der Mobilisierung und Protestverbreitung. Dies darf dort nicht durch lange Texte verwässert werden. Deshalb werden die beiden nachstehenden Texte nicht dort eingefügt, sondern hier.

Bitte ganz besonders beachten: Hier werden keine Mustertexte geliefert. Es sind Beispiel-Ideen. Jeder muss eigenverantwortlich entscheiden, was er/sie tut oder nicht tut.
"Damit Sie nie im Leben Fehler machen, wenden Sie sich bei allen Rechtsfragen bitte vor jedem Entscheid an den Anwalt ihres Vertrauens."
Nun eine Beispiel-Idee zur Sache:


Zitat
   An Frau Intendantin
   XXX XXX
   - persönliches Büro -
   Senderstr. 999
   999999 Senderstandt
   
 Betrifft: Haftbefehls-Androhung / Infosteuer (ihre Tarnbezeichnung: "Rundfunkbeitrag").
 Für das Nachstehende bitte ich um Einhaltung einer Bearbeitungsfrist von 1 Monat.
 
Sehr geehrte Frau XXX XXX,
 
in Ihrem Verantwortungsbereich ist eine Haftbefehl-Androhung ergangen im Fall von
Frau .... ??    in XXXstadt, XXXstraße NNN
wegen eines Betrages von XYZ Euro. Folgende gravierenden Fehler liegen meines Erachtens vor - sofern Sie mich ncht eines Besseren belehren können - : 
 
a) Durch die fruchtlose Vollstreckungsversuche ist als ausreichend belegt anzusehen, dass diese Bürgerin nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts meines Wissens zu befreien war, nämlich über die Härtefallklausel.
 
b) Es fehlt meines Erachtens an der Verhältnismäßigkeit. Man bedenke den erheblichen Nachteil für Betroffene, beispielsweise nach der Lebenserfahrung Kündigung von Kontoüberziehung, Teilzahlungs-Krediten, in Kettenwirkung Pfändung von Gehältern, in Kettenwirkung Gefährdung des Arbeitsplatzes u.a.m..
 
c) Für die vorgesehene Maßnahme muss der Gläubiger seine Einschußbereitschaft der beträchtlichen Kosten bekunden oder auch bereits einen Vorschuss einzahlen. Die Kosten können 10 000 Euro oder mehr betragen. Diese wären aus dem Beitragsaufkommen zu leisten. Sind sie der Meinung, dies sei nicht als Veruntreuung der anderen Zwangs-Beiträge der Bürger einzustufen?
 
d) Im Fall der Einstufung als Veruntreuung: Sind Sie der Meinung, dass der in Ihrem Haus dafür Zuständige die Kostenlast durch  Abzug von seinem Gehaltskonto dem Beitragsaufkommen zu erstatten hat?

e) Da der Beitragsservice Köln keine Rechtsperson hat, sind nach herrschender Rechtsprechung alle dortigen Vorgänge unmittelbar Ihrem Haus zuzurechnen und damit ihrem persönlichen Verantwortungsbereich. Sie können nicht alles wissen, haben aber eine Pflicht für Organisation, Weisung, Eingriff.
 
Sofern Sie meinen, keine Maßnahmen gegen den in Ihrem Haus hierfür Verantwortlichen einleiten zu müssen, wird beantragt, mir diesen zu bezeichnen. Je nach Ihrer Stellungnahme zur Gesamtheit der vorstehenden Punkte werde ich meine Meinung bilden und sodann gegebenenfalls einen Anwalt für Weiteres ansprechen.
 
Mit freundlichem Gruß
Siegrief Siegesmeier.



 
Sobald überregionale Medien darüber berichteteten:
An die Staatsanwaltschaft für den Sender-Ort:

 
Zitat
An die
 Staatsanwaltschaft
 Gerichtsstraße 999
 999999 Senderstadt
   
Sehr geehrte Damen und Herren,
sicherlich ist Ihnen nicht entgangen, dass in den Publikumsmedien über eine Haftbefehlsandrohung berichtet wurde, weil eine Person für den Rundfunkbeitrag nicht über die nötigen vollstreckbaren Vermögenswerte verfügte.
 - Hier auch in Kopie beigefügt: .... Zeitung ... vom ....
(erschienen in verschiedenen weiteren Zeitungen, was gerne belegt werden kann)
 
Beigefügt mein Schreiben an die Intendantin, worin ich meine Unsicherheit zum Ausdruck bringe, ob der in Betracht gezogene Einsatz von einigen 1000 Euro für ein Inkasso von einigen 100 Euro einen Anfangsverdacht für Veruntreuung auslösen könnte.

Eine Antwort liegt bisher nicht vor.

Nun will ich mich der Meinungsbildung der Fachkunde der Staatsanwaltschaft mit meiner Meinungsbildung unterwerfen.
Für den Fall, dass ein Anfangsverdacht für Straftat an Hand der allgemein bekannten Veröffentlichung erkannt wurde, bitte ich um Mitteilung des Aktenzeichens.

Sofern kein Aktenzeichen entstanden ist, so bitte ich, mich in diesem Sinn zu informieren.

 Mit freundlichem Gruß
 Siegrief Siegesmeier.

   
Bitte ganz besonders beachten: Hier werden keine Mustertexte geliefert. Es sind Beispiel-Ideen. Jeder muss eigenverantwortlich entscheiden, was er/sie tut oder nicht tut.
"Damit Sie nie im Leben Fehler machen, wenden Sie sich bei allen Rechtsfragen bitte vor jedem Entscheid an den Anwalt ihres Vertrauens."
Und ein Hinweis: Auf keinen Fall will der Beispieltext anregen, selber Strafanzeige zu erstatten. "Selber Strafanzeige machen" wird oft empfohlen, von hier jedoch nie. 


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Nun ist die Pressepublizierung erfolgt:

ARD und ZDF lassen Mutter zweier Kinder (2 und 10) verhaften!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21838.msg139486.html#msg139486

Demnach in.
http://www.insuedthueringen.de/region/hildburghausen/hildburghausen/Eisfelderin-droht-Haft-wegen-nicht-gezahlter-Rundfunkbeitraege;art83436,5338846

Das ist Ausdruck des angstvollen Verhaltens der Senderanstalt.  Deshalb müsste einer Anfrage bei der Staatsanwaltschaft auch dies als Ausdruck beigefügt werden, also das Originalschreiben:

ARD und ZDF lassen Mutter zweier Kinder (2 und 10) verhaften!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21838.0.html
(Gelesen 62678 mal)

Mit "gelesen an 1 Tag über 60 000x" ist es ebenfalls "Publizierung".

Wir haben nun seitens der Senderanstalt bereits ein Fehlereingeständnis gemäß Antwort an die Presse.
Umso besser. Denn es ist Heuchelei.
Für eine Vollstreckung bestimmt immer der Zahlmeister den Maßnahmen-Umfang. Zahlmeister ist die Senderanstalt. (Die Nicht-Person des Kölner "Beitragsservice ist sozusagen "Sache", ist nur die "Beißwaffe" als Ausführungs-Waffe seines vollverantwortlichen Herrn - die ARD-Senderanstalt.)

Also ist die Rechtslage nach diesem Fehlereingeständnis erst recht ausgesprochen trächtig für Hebelwirkung von Eingaben.
Hierzu Anmerkungen:

(1) Keine Empfehlung, es zu tun. Es ist erklärtermaßen nur Beispiel-Idee.

(2) Der einzige Weg, die Welt zu ändern, ist, die Schuldigen legal und verhältnismäßig durch juristische Hebelwirkung in die Enge zu treiben. Schimpfen im Internet hilft Nullkommanichts (oder sagen wir, 0,00001 - approximativ Nulliommmanichts). Ist es zu viel gewagt, Briefe zu wagen?

(3) Haben wir das Recht zur Angst? Erinnern wir uns daran, was unsere Verfahren zu riskieren hatten bei Abwehr von staatlicher Illegalität in den zwei Diktaturen auf deutschem Boden.
Wenn ihr heutzutage mitten im schützenden Rechtsstaat nun Angst habt oder zu faul seid, ein paar Briefe gegen staatliche Rechtsfehler zu riskieren mit einem Risiko von vergleichsweise Null, so ist das euer Recht. Damit vergebt ihr aber die einzige wirklich effiziente Chance, die Täter aus ihrem gesetzverletzenden Selbstbedienungs- Multimillionäre- Paradies zu vertreiben.
Es geht da auch um unsere Würde, unsere Rechte als Staatsbürger uns nicht von ein paar werdenden Multi-Millionären stehlen zu lassen. Den Ärmsten die letzten frei verfügbaren Euros zu pfänden, um Muli-Millionären an den Senderspitzen die nächste Million zu finanzieren, dies zu dulden muss wohl unvereinbar erscheinen mit unserer Würde?

Langer Rede kurzer Sinn: Hört auf, nur zu schimpfen. Fangt an, dem Gegner das Leben schwer zu machen. Kämpft nicht nur für eure paar 17,50 Euro im Monat. Kämpft für den Rechtsstaat. Das ist es, worum es hier im Kern geht.


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Es wird kein Kampf der Massen gegen die ungerechten Selbstbedienungsmillionäre. Immerhin nutzen fast 90 % der Bürger den Rundfunk und viele freuen sich (gesteuert durch Propaganda in eigener Sache), wenn andere ebenfalls einen Beitrag bezahlen, damit die eigene monatliche Belastung niedriger wird. Da gerade in der älteren Generation die Rundfunknutzung intensiv ist und diese ältere Generation noch geprägt ist von damaligen Ängsten und deshalb "vorrauseilenden Gehorsam" leistet, wird das System nicht so schnell durch Zahlungsboykott oder unseren Widerstand gerechter. Obwohl bei den Infoständen sehr viele ältere Menschen sich über das Unrechtsystem beklagen, tun sie nichts dagegen. Sie nehmen Infomaterial mit und können es nicht umsetzen. Selbst vorgeschriebene Briefe werden nicht abgesendet.

Wie schon oft in der Vergangenheit festgestellt wurde: es reicht, wenn ein Einziger mit seiner Klage Erfolg hat. Deshalb ist es so wichtig, dass die "Schwarmintelligenz des Forums" immer wieder neue Angriffspunkte findet, wie das System gekippt werden kann.

Völlig überflüssig erscheint es, dass örR so sehr darauf bedacht ist, dass niemand dem System entkommt, nicht mal die ärmsten. Wird wohl der Drohkulisse dienlich sein, letztendlich ist es aber wohl das, was die Ungerechtigkeit so empörend und widerwärtig macht, so dass auch von Rundfunkteilnehmern Unterstützung kommt. Die junge Generation ohne TV-Nutzung hat "kein Bock" sich zu wehren, sondern fällt aus allen Wolken, wenn die Zwangsvollstreckung droht. Dann zahlen sie lieber. Hier wäre mehr Aufklärung hilfreich.

Zudem dürfte es schwer für die Gerichte sein, die ungerechten Urteile so zu verfassen, dass es nicht in andere Bereiche strahlt und dort für weitere Ungerechtigkeiten sorgt, weil sich ja irgendwann auch auf solche ungerechten Urteile berufen wird. Wobei die Begehrlichkeiten von Konzernen unbegrenzt sind und sie diese Urteile für sich nutzen werden.


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c

cleverle2009

Hallo @all,
seit 2013 versucht Person P von der Rundfunkanstalt die gesetzliche Grundlage für die Zwangsrundfunkabgabe zu erfahren. Ihr ständiges Credo an die Absender der Bitt- und Drohbriefe war, es besteht für die Zahlung kein Rechtsgrund.
Allen Schreiben hat P widersprochen.
Im Februar 2016 verpasste ihr der für P zuständige Gerichtsvollzieher in Hof einen Eintrag im Schuldnerregister.
P´s Auskunftsforderungen an Gerichtsvollzieher, den über den Gerichtsvollzieher die Aufsicht führenden Richter blieben ohne Antwort.
Ihre Forderungen an Gerichtsvollzieher, den über den Gerichtsvollzieher die Aufsicht führenden Richter die Übereinstimmung seines Handelns mit dem Grundgesetz zu belegen blieb ohne Antwort.
Ihre Beschwerde an den Amtsgerichtsdirektor brachte die Aussage des Amtsgerichtsdirektors "der Gerichtsvollzieher sei nicht gehalten, die Übereinstimmung seines Handelns mit dem Grundgesetz nachzuweisen".
Eine Forderung an die Staatsanwaltschaft die Rechtmäßigkeit des Festsetzungsbescheid zu prüfen wurde abgelehnt.
Jetzt hat Person P Klage gegen den Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht eingereicht.
a) Der Gerichtsvollzieher ist nicht ermächtigt hoheitliche Handlungen durchzuführen siehe GVO.
b) Der Gerichtsvollzieher ist Beteiligter am Verfahren und darf deshalb keine  hoheitlichen Handlungen durchzuführen, denn er bekommt einen Teil der Beute, siehe dazu das Beamtengesetz.
c) Der Gerichtsvollzieher ist weiterhin Beamter und hat deshalb alle seine Handlungen auf Übereinstimmung mit den Gesetzen zu prüfen und bei Kenntnis von Gesetzwidrigkeit zu remonstrieren.
Der Direktor des Amtsgerichtes hat nun das Klageschreiben an den für P zuständigen Richter weitergeleitet.
Der Direktor des Amtsgerichtes bekommt morgen von Person P noch ein Schreiben, in dem P darauf besteht, dass meine Klage an den für sie zuständigen gesetzlichen Richter gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG weitergeleitet wird.

P fühlt sich gerade um 80 Jahre zurück in die Vergangenheit gebeamt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Januar 2017, 05:57 von René«

b
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Der Direktor des Amtsgerichtes bekommt morgen von Person P noch ein Schreiben, in dem P darauf besteht, dass meine Klage an den für sie zuständigen gesetzlichen Richter gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG weitergeleitet wird.

Auch wäre es möglich, dass dieser gesetzlicher Richter folgende zusätzliche Anforderungen erfüllen muss:
- Richter selbst soll kein Beitragsschuldner sein
- Gericht, bei dem dieser Richter arbeitet, soll ebenfalls kein Beitragsschuldner sein.


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Ein paar Meinungen ohne Anspruch auf Besserwissen:

Wird erst bei Vollstreckung erkennbar, dass die Grundlage verfassungswidrig ist, so würde ich meinen: Die Vollstreckung muss abgebrochen werden.
Verfassungswidrig ist nach dem hier verfolgten Beschwerdeplan jedenfalls:
- 100 % Rundfunkabgabe gegen 4 Millionen Niedrigstverdiener.
- Mindestens rund 95 % der Betriebsstättenabgabe und der Kfz-Abgabe. (3 Millionen Betriebsstätten?)
- 100 % der Abgabe gegenüber Nicht-Zuschauern. (Weitere 2 bis 6 Millionen Haushalte?)

Die Störfeuer-Eingaben der Bürger sind nicht immer rechtlich gut greifend, sind aber immer das, was unbedingt sein muss und Bürgerpflicht ist.
Man kann das System durch Formalismus-Verfahren zur Weißglut bringen. Anwälte können und dürfen das nur in ganz engen Grenzen. Da hat der anwaltlos auftretende Bürger ein Waffen-Privileg. Wenn viel mehr diesen Mut hätten, wäre das gesetzverletzende System längst an sich selbst kollabiert.

Ablehnung von Richtern wegen Befangenheit?
Das war vielleicht gemeint mit der Frage an das Gericht, ob der Richter beitragspflichtig sei (?)
Beitragspflicht ermöglicht einen Einwand wegen Befangenheit wohl nicht.
Ferner: Befangen sein kann nur ein einzelner Richter, nicht ein Gericht insgesamt. Die Betriebsstättenabgabe geht dann übrigens in den Landeshaushalt und da zahlt man dann eben.
Wäre ein Richter ein engagiert kämpfender Verweigerer, so könnte die Sender-Anstalt ihn wohl ablehnen. Ein derartiger Fall eines Richters ist hier nicht bekannt. Oder auch, mal beim Landgericht Tübingen nachfragen? Die Richter werden wohl zahlen, aber Richter haben sehr oft studierende Kinder...

Dass ein ganzes Gericht befangen sein kann, das kann es aber geben,
nämlich, dass das Gericht mit den verfügbaren Richtern rein zahlenmäßig keinen "Spruchkörper" für ein Verfahren bilden kann.. Dieser Einwand wird bereits gerichtlich vorgetragen gegen den Entscheid des Landesverfasssungsgerichts Bayern. Der Entscheid wird damit als zwar ergangen anerkannt, aber nicht als "Recht"-Sprechung anerkannt.


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m
  • Beiträge: 203
Zitat
Artikel 5 des Grundgesetzes : Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet

weshalb wird
Pressefreiheit nicht unter Schutz einer öffentlich rechtlichen Finanzierung gestellt,
Berichterstattung durch Rundfunk und Film unter dem Schutz  öffentlich rechtlichen Finanzierung gestellt?

Oder anders : Demnach müsste es doch auch einen Pressestaatsvertrag geben ? ( öffentlich rechtliche Zeitung )
Weshalb werden Presse und Rundfunk unterschiedlich bewertet ?


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G
  • Beiträge: 1.548
Als diese Rundfunkfinanzierung erfunden wurde, war Rundfunk sehr aufwändig und teuer, Zeitungen zu drucken war relativ einfach und billig. Heute ist das alles anders, niemand hat jedoch die Rundfunkfinanzierung an die geänderte Entwicklung angepasst. Das müssen jetzt wir versuchen.


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