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Autor Thema: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.  (Gelesen 81615 mal)

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Hier mal ein Vorschlag - was wird dann wohl passieren?
Wenn mehrere Personen sich den Betrag von 17,50 Euro teilen...

Zitat
Absender: Siegfried Siegermann, Sieglinde Kraftfreude, Emmy McMesser, Volker Friedreich
alle wohnhaft in 98765 Schildafelden, Kampfhundstr. 99

- per Einschreiben mit Rückschein -
Frau Intendantin S....
- persönliches Büro -
in Funktion für Staatssender RBB
Masslos-Str. 88
88778 Berlin
--- ANMERKUNG--- Natürlich die Daten des jeweiligen ARD-Senders eintragen -

Betrifft: Unser Infosteuer-Konto, Infosteuer-Nr. ....
(Ihre Tarnbezeichnung: Beitragskonto, Beitrags-Nr. .... )
bei Ihrer Außenstelle des Landesfinanzamts (Ihre Tarnbezeichnung: Beitragsservice)

Sehr geehrte Frau Intendantin S.,
wir wohnen zusammen und keiner soll diskriminiert sein durch Ihre Infosteuer. (Ihr Staatsfernsehen ARD, ZDF,... schaut hier keiner - wir sind doch nicht verblödungssüchtig).

Bitte stellen Sie das Infosteuer-Konto (Ihre Tarnbezeichnung: "Beitragskonto) um auf unsere 4 Namen. Post erreicht uns ja problemfrei, wenn entsprechend adressiert.

Ab jetzt zahlt jeder ein Viertel der Infosteuer jeden Monat von seinem eigenen Bankkonto mit Dauerauftrag.
Macht 4,39 Euro pro Person. Den kleinen Überhang reduzieren wir dann irgendwann in der Zukunft (12 Monate * 3 Cent = 36 Cent jährlich).

Anweisung: Ihre automatische Abbuchung muss sofort annulliert werden. Da Sie das Geld laufend bekommen, besteht kein Grund zur Mahnung.

Jeder Einsender schreibt in den Betreff seinen vollen Namen. Sollte einer der Einzahler nicht zahlen, so können Sie das den Belegen also mühelos ersehen. Bitte berücksichtigen Sie, dass nur diese eine Person gemahnt werden darf und für Mahngebühren in Anspruch genommen werden darf.

Es bleibt Ihnen anheim gestellt, zur Klarheit 4 Einzelkonten zu je 4,39 Euro einzurichten mit einem Bonus von 9 Cent jeweils im Dezember.

Ihre jetzige Verfahrensweise, nur 1 von 4 Nichtzuschauern zum Zahlen zu zwingen, verstößt gegen das Willkürverbot. Bitte veranlassen Sie, dass unser Mehrzahler-Modell in Ihre Software integriert wird.

Zukünftige Mitteilungen von Ihnen, sofern nur an 1 Person gerichtet, werden Ihnen zurückgereicht werden mit der Bitte um Nachbesserung. Diese kann gerne manuell ausgeführt werden, so lange Ihre Informatik diesbezüglich noch nicht gesetzeskonform ist.

Mit freundlichem Gruß

Siegfried Siegermann, Sieglinde Kraftfreude, Emmy McMesser, Volker Friedreich
alle wohnhaft in 98765 Schildafelden, Kampfhundstr. 99


Was wird dem wohl entgegenzusetzen sein?
So lange die ihr Geld bekommen, haben sie kein Recht zum Mahnen, egal, was im Brief steht.
Der Wunsch der Vierteljahreszahlung statt monatlich, dies Detail lasse ich mal der Kürze wegen beiseite.

Verschiedenes hierzu wurde schon im Forum behandelt.
Sofern jemand das weiß und sofern der andere Thread hilfreich ist, dann bitte hier als Beitrag beitragen. Je nach Befund würde ich dann vielleicht den Text ändern.

Es ist durchaus von Interesse, diese Fragen zu klären. Denn es geht um rechtliche Hebelwirkung:
Verstoß gegen das Gleichheitsgebot gemäß Grundgesetz(Einpersonenhaushalte zahlen 3x so viel per Kopf).
Verstoß gegen die Sozialpflicht gemäß Grundgesetz (Niedrigverdiener haben im statistischen Mittel nur die halbe Haushaltsgröße, zahlen im Mittel das Doppelte - Umverteilung von unten nach oben, strikt verboten, sofern Regelwirkung eines Gesetzes.


Und wie immer: Keine Rechtsberatung, keine Empfehlung, nicht "Mustertext" - sondern "Beispieltext", wie jemand das gemacht hat oder für machbar hält. Was der einzelne macht oder nicht macht, ist immer voll eigenverantwortlich.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. März 2017, 00:05 von Bürger«
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Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

L
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Verschiedenes hierzu wurde schon im Forum behandelt.
Sofern jemand das weiß und sofern der andere Thread hilfreich ist, dann bitte hier als Beitrag beitragen. Je nach Befund würde ich dann vielleicht den Text ändern.

Nützlich könnte es sein, dass die vermeintlichen "Beiragsschuldner" sich auf die "gesamtschuldnerische Haftung" gemäß RBStV berufen, ein Thema, das bereits mehrfach im Forum diskutiert wird, unter anderem:

Gesamtschuldnerische Haftung lt. RBStV
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18445.0.html

MUSTER für Studenten WGs: Antrag auf Splitting der Wohnabgabe
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20488.0.html

WG - Rechtslage bei Gesamtschuldnerschaft
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11933.0.html


Siegfried Siegermann, Sieglinde Kraftfreude, Emmy McMesser und Volker Friedreich könnten außerdem anführen, dass sie als Gesamtschuldner einen zivilprozessualen Nachweis eines Ausgleichanspruchs verhindern möchten und deshalb jeder seinen "Beitrag" zahlen möchte.

Denn das Bürgerliches Gesetzbuch bestimmt ja folgendermaßen:
Nur bei den zusammenwohnenden Vollzahlern ist eine Anwendung nach BGB möglich:
§ 426 BGB: (1) Die Gesamtschuldner sind im Verhältnis zueinander zu gleichen Anteilen verpflichtet, soweit nicht ein anderes bestimmt ist.

Siehe dazu das Thema:
Zivilprozessualer Nachweis eines Ausgleichanspruchs bei Gesamtschuldnerschaft
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21174.0.html


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Danke für die Links und für die viele Arbeit,
die in den betreffenden Threads andere vorgeleistet haben. Nun wird es klar, dass ist ein ganz wichtiges Thema und viel mehr als nur eine kleine Stichelei.
Zur Zeit fehlt hier die Zeit, das voll zu erarbeiten. Als Übergangslösung wird vorgeschlagen, dass diejenigen, die - leider - schon zahlen müssen, Aufteilungsanfragen etwa nach dem hier gerade gelieferten Muster machen und dann hier die Antwort einbringen.

Nach flüchtigem Studium der anderen Threads ist hier die Rechtsmeinung:
Die müssen die Aufteilung hinnehmen und müssen den Beitrag sogar reduzieren, sofern befreiungsberechtigte Personen Mitbewohner sind - beispielsweise in studentischer Wohngemeinschaft die BAFÖG-Bezieher.
Aber alles vielleicht nur auf Antrag.
Wird der Antrag fehlerhaft abgelehnt, so entsteht ein zusätzlicher Rechtsgrund für spätere Rückforderung.
Der Textbaustein, der vom Beitragsservice dann wohl immer geliefert wird, ist jedenfalls - wie die meisten Textbausteine - juristisch unterbelichtet und ein weiterer plumper Versuch, den rechtsunkundigen Bürger zu übertölpeln - was eine öffentlich-rechtliche Stelle nicht darf.


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Wie kann man seinen kaputten Fernsehsender seiner ARD-Anstalt übersenden, dies mit Annahmepflicht?
Rücksendung wegen Rücknahmepflicht von Elektronikschrott?
Es würde in Grenzen bis 25 cm für alles gehen, sofern die auf mindestens 400 qm Verkaufsfläche Elektronik-Sachen verkaufen.
Das kriegen wir wohl nicht hin / nicht nachgewiesen.
Immerhin könnte man ja mal die kommerziellen Tochter-Unternehmen sichten... Vielleicht handelt da jemand mit Filmemacher-Geräten?

Sonstige Rechtsgrundlage? "Das Beweisstück!"
Man macht Antrag auf Härtefallprüfung als Nicht-Zuschauer
(ja, das ist rechtlich o.k., auch wenn die illegalen Textbausteine das Gegenteil besagen).
Im Antrag darauf hinweisen: Inzwischen rund 20 % Nichtzuschauer, also heutzutage Befreiungspflicht.
Und dem Antrag als Beweisstück beifügen: Den seit Jahren kaputten Fernseher - vielleicht ein schöner dicker Röhrenfernseher aus dem Keller...
Auffordern, das Beweisstück bis zur vorgesehenen Klage (Klageerweiterung) unverändert zu lagern, damit Vorlage bei Gericht des Beweisstücks möglich ist im eingereichten Originalzustand, wofür bei Gericht ein Antrag gestellt werden wird für die mündliche Verhandlung.

Wer sich diesen Spaß erlaubt für  rund 18 Euro Versandkosten, bitte das Ergebnis hierher berichten.   
Darf ja ruhig quer durch die Republik durch diverse Bürger erfolgen, um die jeweils abweichenden entgeisterten Zurückweisungsbriefe als Realsatire auf Youtube zu präsentieren.
Vielleicht Videos machen bei Einpacken und Versandaufgabe (ohne Gesichter, ohne Lesbarkeit der Absenderadresse).

Immer hübsch brav adressieren namentlich an die Intendanten im Brief innen drin, das wisst ihr ja inzwischen? Laut Verwaltungsvertrag hat euer Beitragskonto von da an eine nettere Sonderbehandlung und im besten Fall gar keine mehr in den nächsten 100 Jahren.
Natürlich müsst ihr den richtigen Absender eintragen auf dem Paket. Da dürft ihr also nicht beispielsweise einfach einen anderen ARD-Sender eintragen.

Andere Idee: "Elektrosmog-Lieferant mit mehr als 400 qm Verkaufsfläche"
("Funkwellen von denen" = "Elektrosmog".)
Passt auch nicht so ganz - Elektrosmog ist nicht Gerät.
Und Rücknahmepflicht, wenn überhaupt,  wäre beschränkt auf Sachen bis 25 cm und es muss nicht aufbewahrt werden. 
Immerhin, ein kaputtes Handy mal einsenden und die Reaktion abwarten? Kann man ja mal versuchen?
Da Handys oder jedenfalls Smartphones auch "Empfangsgeräte" sein sollen, kann man ja auch dafür den gleichen Antrag stellen.

Hat jemand etwas bessere Ideen, wie wir erreichen könnten, dass die wirklich eingesandte Geräte lagern MÜSSEN?
Oder jedenfalls annehmen und verschrotten müssen wegen Rücknahmepflicht?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. April 2017, 20:38 von pjotre«
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Liebe Mitstreiter, werdet listig, macht die Jäger zu den Gejagten statt zu jammern!
Eine angeblich extrem effiziente Strategie wurde vorgetragen in:

Aktuell wirksame Maßnahmen gegen die Landesrundfunkanstalten und den BS
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18743.msg143464.html#msg143464

Das ist eine derart effiziente Hypothese, ob man dem Gegner unterhalb der Gürtellinie eine Behandlung angedeihen lassen könnte, dass ich mir einen Verstoß gegen das viel diskutierte "Leistungsschutzrecht" erlaube und es hierher übertrage:

Die geniale Strategie, vor Ablauf der nächsten 100 Jahre voraussichtlich nicht zur Zahlung verurteilt zu werden?
Zitat
Sie verschickt dazu ihre Klagebegründung nach und nach, immer so im Abstand von ca. 4-8 Wochen raus. Klagebegründung auf Raten sozusagen. Also immer nur einzelne Punkte aus dem großen Ganzen der Klagebegründung. Das Verwaltungsgericht sendet diese dann der Rundfunkanstalt.

Diese gibt Ihren Senf dazu ab. Macht im Fall meiner entfernten Verwandten eine Frau Dr.(!) aus dem Justiziariat.

Dies wiederum geht an das Verwaltungsgericht zurück, welches den Rundfunk-Mostrich meiner Verwandten zur Kenntnis- und möglichen Stellungnahme zuschickt. Nun beginnt das Spiel von vorne.

Also eine Art Kettenbrief der Hampelmänner. Einzige Ausnahme: meine entfernte Verwandte! Sie kann dieses Kettenbriefmonster geschickt für ihre Klageergänzungen/erweiterungen/empörungen/verzögerungen am Nasenring deutscher Ordnung herumführen. Kostet zwar etwas mehr Porto, bringt dafür aber maximalen Sand ins Getriebe und wirkt im Enddefekt wie eine Ruhendstellung des Verfahrens.

Magengeschwüre kommen bei meiner entfernten Verwandten nicht auf. Ihre Empörung wird im Frühstadium regelmäßig auf Papier gebannt und dem Verwaltungsgericht als Klageergänzung dargereicht. Abschließender Satz ihrer Schriftstücke sieht etwa so aus: Ausdrücklich behalte ich mir weitere Klageergänzungen vor!

Ja, das kann klappen. Also mit rund 120 Euro für die Klage plus etwas Arbeit die Rundfunkabgabe definitiv los werden?
Darf man das? Gegenfrage: Kann das irgendwie unzulässig sein - wieso?
Der dauerhafte Erfolg ist aus verschiedenen Gründen nicht ganz eindeutig. Aber es könnte gegenwärtig vielleicht klappen.

Könnte man das allerdings noch durch eine besondere Raffinesse erweitern?
Unmittelbar an die ARD-Anstalt - mit Kopie an das Gericht -
die Aufforderung. sämtliche Widersprüche usw. endlich nachvollziehbar zu bearbeiten:
- Bezugnahme auf das Briefdatum des Bürger-Schreibens;
- Punkt für Punkt abarbeiten mit Angabe der Abschnittsnummern (die man deshalb und sowieso immer machen sollte).

Wenn eure Schreiben gewichtige konzentrierte juristische Substanz vortragen, dann habt ihr bei öffentlich-rechtlichen Stellen im Prinzip einen Rechtsanspruch auf eine etwa derartige Bearbeitungsweise. Die Baustein-Textlein der Kölner Callcenter-Service-Mitarbeiter sind dafür unverwendbar. 
Zulässig? Gegenfrage: Wieso sollte das unzulässig sein?

Und dies Schreiben werden mutige zornige Bürger vielleicht adressieren an den namentlich(!) genannten Intendanten, - persönliches Büro - . Zornbürger sagen dazu: Ich verhandle nur "mit den Köpfen, nicht mit den Füllhaltern" vom Beitragsservice. Nur die "Köpfe" sind meiner würdig.
Darf man das so sehen wie die Zornbürger? Gegenfrage: Wieso sollte das irgendwie unzulässig sein?

Und Antrag an das Gericht, dieser Bearbeitung abwartend entgegenzusehen.
Hat man ausreichend viele gut abschnittweise nummerierte Briefe geschrieben - sagen wir, 50 Seiten, 200 Abschnittnummern - , so muss das Gericht voraussichtlich leider sehr sehr lange warten, bis der Eingang der Bearbeitung feststellbar ist. Naja, wegen des leider zu langsamen Fortschritts der Medizin werdet ihr die nächsten 100 Jahre wohl nicht mehr vollzählig erleben.

Liebe Leute, werdet schlitzohriger! Das "eklatante" Unrecht der Rundfunkabgabe legitimiert es.
- "eklatant" ist Juristen-Jargon, um Stammtisch-Kraftausdrücke zu vermeiden -
Nicht jammern, nicht schimpfen. Extrem höflich juristische Argumente aus dem Forum zusammenpicken und vortragen. Immer hübsch jedem Abschnitt eine Nummer verpassen.
Und dann vorgehen wie beschrieben.... und dann warten... warten... warten...

Oder aber nichts davon tun. Denn was jemand tut, tut er/sie eigenverantwortlich. In einem Forum gibt es weder Empfehlungen noch Rechtsberatung. Aber man darf austauschen, was andere tun. Das zuvor Beschriebene ist in etwa dieser Form oder ähnlch bei mindestens einem Verwaltungsgericht in Anwendung. Das ergab sich eher rein zufällig so, ist nun aber so.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Juni 2017, 18:40 von DumbTV«
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Kleiner Nachtrag... nochmals alles überdacht...

Die Lösung mit den Klagebegrüngungen als Fortsetzungs-Story erzeugt dem Verwaltungsgericht eine Mitwirkungspflicht, also Arbeitszeit und auch eine Identifizierung im Sinn: Ja, wird als bearbeitungsbedürftig dem Gegner übermittelt.

Also, das Verwaltungsgericht hat ein ziemlich starkes Gestaltungsrecht. Es bestand der Eindruck in einer spezifisch etwa so geführten Sache, dass das Gericht nur ungern geeignet mitwirkt, soweit es die Klageanträge nicht auf ihren Bearbeitungsbedarf hin werten möchte, weil ja auch das bereits ein impliziter Teilentscheid zur Sache ist.
Also wird das Gericht der Fortsetzungs-Story vermutlich irgendwann ein Ende bereiten und das ist im Verfahrensrecht gedeckt.

Daraufhin wurde gewählt, den Gegner - die namentlich adressierte Intendantin der ARD-Anstalt - unmittelbar zur Stellungnahme an das Gericht aufzufordern; sodann immer nur die üblichen 2 Ausfertigungen an das Gericht zur Akte, darin rot kenntlich gemacht, dass nun darauf gewartet werde, was die ARD-Anstalt dem Gericht als Antwort zur Akte liefern werde.
 
Damit liegt der "Schwar***e Pedro" (die Sternchen zur Vermeidung eines Diskriminierungs-Vorwurfes :) )
voll bei der ARD-Anstalt. Packt man in die Aufforderungen legitime aber zugleich peinliche Punkte hinein, zu denen diese auf keinen Fall wird Stellung nehmen wollen, so wird das auf absehbare Zeit vermutlich nichts mit einer Stellungnahme.
Unser Leid des Wartenmüssens ist unermesslich.


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Vorab ganz herzlichen Dank an die koordinatoren für die Veranstaltung in Berlin 29. April.
Diese enorme Vorarbeit, damit alles klappte wie am Schnürchen. Absolut perfekter Ablauf. Beeindruckend.

Nun zur Verwertung als Waffe - jahrelang: Die Fotos.
Über 80 Fotos habe ich gemacht und alle unter dem Gesichtspunkt der Verwertbarkeit für die Auseinandersetzung als moralische Waffe, also mit den Symbolen der Republik:
- Massive Polizeieskorte für die Freistellung des obersten Boulevards der Republik für die GEZ-Verweigerung.
- Massen-Betonung der Marschierer durch Aufnahmewinkel usw..
- Plakate mit dem Hintergrund Bundeskanzleramt, ARD-Studio, Museen.
- Und Brandenburger Tor als Hintergrund.
- Und die mutigen 4 Frauen - alle Aktion "muss ein Gesicht haben".
    Mindestens 2 der 4 beginnen ja bereits da hinein zu wachsen.

Sonstige Identifizierbare Gesichter wurden weitgehendst vermieden.


Aufbereitung der Fotos für Verwendung in Schriftsätzen an Gerichte und Beitragsservice und Politiker.
Ist unter den Mitstreitern jemand, der die Aufbereitung für Verwendung in Schriftsätzen usw. übernehmen kann und mit den Moderatoren abklärt, wie zu verwenden?
Oder soll ich die einfach alle ins Forum hochladen? (20 MB, rund 15 A4-Seiten.)
Das sollte dann aber ein passender anderer Thread sein.
Hier in die "Waffenkiste" käme dann ein Link dorthin.


Alternativ: Sogleich beispielsweise folgende Varianten für jedes Foto einstellen: 

Das würde Verwendung bei FACEBOOK usw. erleichtern:

Original = je ca 250 KB. Davon abzuleiten je 3 Varianten:
x-Achse 120 bzw. 300 bzw. 600 px.
Qualitätsfaktor 0,40 - Dateien dann zwischen rund 6 und 70 KB.
Alle Fotos sind durch ihre Bildnummer zeitlich geordnet nach Aufnahme-Minute.
Eine Thumbnail-Übersicht könnte dann das Auswählen erleichtern


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(1) Gutachten-Übersicht für Verwertung in Schriftsätzen:
Das entsteht gerade hier im Rahmen einer wesentlichen Streitführung für Neuordnung der Rundfunkabgabe. Die jetzige Erstfassung (Arbeitsfassung) wird hier eingebracht. Nun können Anregungen und Verbesserungsvorschläge von den vielen Forumsweisen vorgeschlagen werden. 
Verwendung ist vorgesehen ganz rasch in den nächsten Tagen, aber mit laufender Nachbesserung. Alle Verbesserungsvorschläge sind hilfreich. Alles muss ganz ganz kurz bleiben. Aber für einige der Gutachten (Teil 2 der Liste) fehlen noch zweckmäßige Links. 

Jedermann kann diese Listen und Mini-Kommentare natürlich in seinen Schriftsätzen als Anhang beifügen.
Auf diese Weise werden die EIGENEN Schriftsatzargumente wissenschaftlich untermauert.


Teil 1 der Liste:
Zitat
   
[Gutacht.:]   ANHANG: Alle unabhängigen Gutachten sind gegen die jetzige "Rundfunkabgabe"?

[Gutacht.:]   Die Rundfunkabgabe seit 2013 ist(!!!) Steuer, hat Deutschlands oberstes Kompetenz-Gremium einstimmig entschieden.

Ein Grundsatz der Rechtsprechung: Zu komplexen Fach- und Experten-Fragen sollen Richter vorzugsweise nicht aus eigener Anschauung und Wertung entscheiden, sondern sollen Expertenrat in der Regel zur Entscheidungsgrundlage wählen. Demnach darf seit dem 18. Dezember 2014 als definitiv entschieden gelten:
Im Gutachten Seite 34: "sind die jetzigen Pflichtbeiträge eine Steuer, die einer Zweckbindung unterliegt."
Also: Ist eine "Steuer" und zwar zugehörig zur Kategorie "Zwecksteuer".

DeuTschlands oberstes Kompetenzgremium: (Stand: Februar 2014)
Verzeichnis der 32(!) Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen QUELLE: http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Ministerium/Geschaeftsbereich/Wissenschaftlicher_Beirat/Verzeichnis_der_Mitglieder/verzeichnis_der_mitglieder.html
Prof. Dr. Kai A. Konrad (Vorsitzender) München
Prof. Dr. Thiess Büttner (Stellv.Vorsitzender) Nürnberg-Erlang.
Prof. Dr. Dieter Brümmerhoff Rostock
Prof. Dr. Lars P. Feld Freiburg/Br.
Prof. Dr. Lutz Fischer Hamburg
Prof. Nicola Fuchs-Schündeln, PhD Frankfurt/M.
Prof. Dr. Clemens Fuest Mannheim
Prof. Dr. Heinz Grossekettler Münster/W.
Prof. Dr. Günter Hedtkamp München
Prof. Dr. Klaus Dirk Henke Berlin
Prof. Dr. Johanna Hey Köln
Prof. Dr. Bernd Friedrich Huber München
Prof. Dr. Wolfgang Kitterer Köln
Prof. Dr. Jan Pieter Krahnen Frankfurt/M.
Prof. Dr. Gerold Krause Junk Hamburg
Prof. Dr. Alois Oberhauser Freiburg/Br.
Prof. Dr. Rolf Peffekoven Mainz
Prof. Dr. Helga Pollak Göttingen
Prof. Dr. Wolfram F. Richter Dortmund
Prof. Jörg Rocholl, PhD Berlin
Prof. Dr. Ulrich Schreiber Mannheim
Prof. Dr. Hartmut Söhn Passau
Prof. Dr. Christoph Spengel Mannheim
Prof. Dr. Klaus Stern Köln
Prof. Dr. Marcel Thum Dresden
Prof. Dr. Christian Waldhoff Berlin
Prof. Dr. Alfons Weichenrieder Frankfurt/M
Prof. Dr. Dietmar Wellisch Hamburg
Prof. Dr. Wolfgang Wiegard Regensburg
Prof. Volker Wieland, PhD Frankfurt/M.
Prof. Dr. Berthold Wigger Karlsruhe
Prof. Dr. Horst Zimmermann Marburg/Lahn

Fundstellen:
(1) Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen "Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung" Oktober 2014 http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2014-12-15-gutachten-medien.html
(2) PDF-Download http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2014-12-15-gutachten-medien.pdf?__blob=publicationFile&v=4

[Gutacht.:]   Die Gutachter bestimmen autonom ihre Gutachten-Themen.
Dieses Thema wählten sie, nachdem zwei unglücklich formulierte Urteile ergangen waren (die nach hiesiger Meinung als eindeutige Fehlurteile zu gelten haben):
Landesververfassungsgericht Rheinland-Pfalz: Betriebsstättenabgabe.
Landesverfassungsgericht Bayern: Haushaltsabgabe (und auch Betriebsstättenabgabe).

Und anekdotisch: Seit Juli 2012 ist die Juristin Christine Strobl Leiterin der "Degeto Film", der zentralen ARD-Steller für Filme (Lizenzen, Produktion, Jahresvolumen 400 Millionen Euro). Strobl (CDU,.früher JU) ist Tochter von Finanzminister Schäuble, also Tocher des "Auftraggebers ohne Themeneinfluss" bezüglich des Gutachtens. Ihr Ehemann ist der CDU-Politiker Thomas Strobl, seit 12. Mai 2016 Minister des Landes Baden-Württemberg sowie stellvertretender Ministerpräsident.

[Gutacht.:]   Der Beirat über seine Ethik:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Ministerium/Geschaeftsbereich/Wissenschaftlicher_Beirat/aufgaben-des-wissenschaftlichen-beirates.html
"In seiner Suche nach rationalen Lösungen versteht sich der Beirat – nicht zuletzt dank seiner satzungsgemäß verbrieften Unabhängigkeit – als „wissenschaftliches Gewissen“ der Politik."


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Teil 2 der Liste:
Hier fehlen noch ein paar Links. Wer sie hat, bitte so nett sein, sie als Antwort nachzumelden.
Oder falls der Autor Moderatoren-Rechte hat, vielleicht besser einfach die Links einfügen?
Für derartige nachträgliche Änderungen in der Ursprungsliste wird vorgeschlagen, immer *** hinzuzufügen. Dann können Übernehmer der Erstfassung der Liste immer umgehend mit der Suchfunktion ermitteln, was sich seither geändert hat.

Es gibt im Forum ja bereits Ansätze für solche Listen. Ziel ist hier aber, eine unmittelbar schriftsatz-verwertbare Vorlage allen im Forum zu liefern und mit Mini-Kommentaren ausgerichtet auf die juristischen Argumentationsregeln. Sollte sich viel Änderungsbedarf ergeben - vermutlich ja - , so soll hier im Thread später eine entsprechend verbesserte Fassung eingestellt werden.

Zeitplan der Verwendung:
Eine vorläufige Erstverwendung erfolgt hier wohl ab 27. Juni 2017. Eine verbesserte Endfassung soll sodann innerhalb von etwa 1 bis 2 Wochen zum offiziellen Einsatz gelangen. Für eventuelle Verbesserungen wäre also hilfreich, dass diese innerhalb der nächsten Tage bereits hier im Thread verfügbar werden.

Zitat
[Gutacht.:]   ANHANG: Alle unabhängigen Gutachten sind gegen die jetzige "Rundfunkabgabe"?

[Gutacht.:]   Weitere Gutachten - alphabetisch geordnet:
Nicht aufgeführt sind Gutachten u.a.m., sofern von ARD, ZDF,... finanziert oder aus dem Umfeld von finanzierten Gutachten oder Stellen. Oft zitiert werden etwa 3 solche Gutachten.
Diese Liste ist ohne Anspruch der Vollständigkeit.

Rechtlich gesehen besonders wichtig ist der Text von Dr. Pagenkopf: Er analysiert die gravierenden Rechtsfehler in den Entscheiden des BVerwG 2016, 2017 und liefert seinen Kollegen ein vernichtendes Urteil über ihr Urteil.

[Gutacht.:]   *Bölck, Thorsten (Rechtsanwalt)
Aufsatz in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht"
NVwZ 2014-266 (Heft 5/2014 vom 01.03.2014)
"Der Rundfunkbeitrag - Eine verfassungswidrige Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe"
https://beck-online.beck.de/Default.aspx?vpath=bibdata%2fzeits%2fNVWZ%2f2014%2fcont%2fNVWZ.2014.266.1.htm#A

[Gutacht.:]   *Degenhart, Christoph (Prof. Dr.)

Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Medienrecht an der Universität Leipzig,
Direktor des Instituts für --- Rundfunkrecht an der Juristenfakultät der Universität Leipzig,
Mitglied des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs (!!!). http://www.verfassungsgerichtshof.sachsen.de/content/742.htm
Rechtsgutachten für Handelsverband Deutschland (HDE) 02/ 2013, Leipzig/ Sachsen - Berlin/ Berlin
"Verfassungsfragen des Betriebsstättenbeitrags nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag der Länder"

Langfassung: www.einzelhandel.de/index.php/presse/aktuellemeldungen/item/122225-gutachten-rundfunkbeitrag-verfassungswidrig.html
www.einzelhandel.de/index.php/presse/aktuellemeldungen/item/download/5233_71d202a151921f45a06a45e436a78e6b.html
Kurzfassung: www.bdd-online.de/index.php/aktuellesundpresse/item/92751-rundfunkbeitragverfassungswidrig ===
www.bdd-online.de/index.php/aktuellesundpresse/item/download/6888_49447bb493e6f5dc5dddcb1e1f01a6cc

Aufsatz im Humboldt Forum Recht [ergänzt] komprimierte Essenz - überschaubar und "gut verdaulich" :)
www.humboldt-forum-recht.de/english/publications/deckblatt.html&artikelid=279
www.humboldt-forum-recht.de/druckansicht/druckansicht.php?artikelid=279

[Gutacht.:]   *Exner, Thomas (Richter & Dr.) und *Seifarth, Dennis (Rechtsanwalt)

Aufsatz in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht"
NVwZ 2013-1569 (Heft 24/2013 vom 15.12.2013)
"Der neue „Rundfunkbeitrag“ - Eine verfassungswidrige Reform"
http://beck-online.beck.de/default.aspx?vpath=bibdata/ents/lsk/2013/4800/lsk.2013.48.1058.htm&pos=128&hlwords=#xhlhit

[Gutacht.:]   *Geuer, Ermano

(seinerzeit: Ass. jur. und/oder wissenschaftlicher Mitarbeiter Universität Passau)
Gutachten für Verband der Zeitschriftenverlage in NRW e.V. (VZVNRW)
01/2013, Passau/ Bayern - Köln/ Nordrhein-Westfalen
"Rechtsschutzmöglichkeiten von Unternehmern gegen den neuen 'Rundfunkbeitrag'"
www.vzvnrw.de
http://vzvnrw.de/images/news/2013/2013_01_23_Gutachten_VZVNRW_Rundfunkbeitrag.pdf
fernsehkritik-tv > Ermano Geuer [~35min]
http://www.youtube.com/watch?v=LYjFh6ak5X8

[Gutacht.:]   Dr. Frank *Hennecke

Dr. Frank Hennecke: Leitender Ministerialrat a.D.
Streitschrift von Dr. Frank Hennecke
"Der Zwangsrundfunk oder Warum die neue Rundfunkabgabe rechts- und verfassungswidrig ist"

[Gutacht.:]   *Hilker, Heiko

Dresdner Institut für Medien, Bildung und Beratung (DIMBB) http://dimbb.de/
Gutachten für Die Linke vorgelegt zum Expertengespräch:
"Der neue Rundfunkbeitrag in der Kritik - Soziale, wirtschaftliche und datenschutzrechtliche Auswirkungen"
01/2013, Dresden/ Sachsen
"Aktuelle Diskussionen zur Umsetzung des Rundfunkbeitrags"
www.linksfraktion.de
www.linksfraktion.de/suche/?q=hilker+rundfunkbeitrag
www.linksfraktion.de/suche/?q=Umsetzung+des+Rundfunkbeitrags&x=0&y=0
http://dokumente.linksfraktion.net/download/130124-gutachten-rundfunkbeitrag-gesamt-2.pdf

[Gutacht.:]   RAe Dr. holger Jacobj, Stefan Kappe, Hannover

Stellungnahme von Gutachten-Wert für Firma Rossmann, 9. September 2013.
RAe Dr. holger Jacobj, Stefan Kappe
Die Rechtsfehler der Betriebsstättenabgabe sind hervorragend gelistet und analysiert.

http://www.rossmann.de/unternehmen/presse/pressemeldungen/rundfunkbeitrag~wt_mc=rundfunkbeitrag~.html
Direkt-Link zur Stellungnahme zur verfassungsrechtlichen Bewertung von Normen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages 5.6 mb / PDF
http://www.rossmann.de/dam/jcr:81582d13-3795-4114-9a47-63394ec35ec1/Jacobj-Kappe_RBeitrStV_verfassungsrechtl__Bewertung.pdf

Allerdings wird die in hiesiger Meinung erfolgende Umdeutung in die Realität (1) einer Kopfsteuer (als Lohnsteuer-Zuschlag) dort nicht vorgetragen. (2) Mit Ungleichheitsfaktor 1:30 und (3) Umverteilung von unten nach oben. (4) Ferner Abgaben-Doppeltbelastung. (5) Ferner Verstoß gegen Willkür-Verbot. (6) Abgabenart fehlt im GG-Kodex zulässiger Abgaben. - Diese Abgabe - inklusive Kfz-Abgabe - wird hier deshalb als "6-fach illegal" angesehen.

[Gutacht.:]   Jörn Axel *Kämmerer

Rundfunkbeitrag oder verkappte Wohnungssteuer? Jörn Axel Kämmerer, DStR 2016
Zum Urteil des BVerwG v. 18.3.2016 - 6 C 6.15

[Gutacht.:]   *Koblenzer, Thomas (Prof. Dr. jur.)

Koblenzer, Thomas (Prof. Dr. jur.), Honorarprofessor Universität Siegen
Gutachten/ wissenschaftliche Arbeit - 03/2013, Siegen/ Nordrhein-Westfalen
"Abgabenrechtliche Qualifizierung des neuen Rundfundfunkbeitrags und finanzverfassungsrechtliche Konsequenzen"
Siehe hierzu:
www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/rundfunkbeitrag-widerstand-gegen-neue-gebuehr-formiert-sich-/7970054.html
www.handelsblatt.com/downloads/7971384/2/Gutachten_Koblenzer
Ergänzender Artikel Focus, 19.08.2013 Neue Klage gegen TV-Gebühr
http://www.focus.de/kultur/medien/tid-33169/kultur-und-medien-leben-neue-klage-gegen-tv-gebuehr_aid_1074386.html

[Gutacht.:]   *MÜNCH , Ingo v.

Perfekte Widerlegung schon 2011 bezüglich der Konzepte im Gutachten von Professor Dr. Paul Kirchhof.
Insbesondere: Die Anbindung an Wohnung ist falsch.
Ferner: Das Bundesverfassungsgericht habe in Länder-Kompetenz "hineinregiert".
Hierzu: http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/rundfunkbeitrag-die-verlorene-freiheit-des-gebuehrenzahlers-1621938.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2

[Gutacht.:]   Dr. Martin *Pagenkopf: Richter am BVerwG a.D.

Dr. Martin Pagenkopf: Rundfunkbeitrag als Demokratieabgabe?
Rundfunkbeitrag als Demokratieabgabe?
Neue Juristische Wochenschrift (NJW) Heft 35/2016. 25.08.2016, Seite 2535-2540
Dr. Martin Pagenkopf: Richter am BVerwG a.D.

[Gutacht.:]   *STEUERZAHLERBUND

Gutachten: "Eine heutzutage total überholte alte Rechtsprechung."
1(!) Gutachten, das dem neuen sogenannten "Rundfunkbeitrag" Verfassungskonformität nahelegt - allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen (die in den aktuellen Staatsverträgen in wesentlichen Teilen nicht berücksichtigt sind!)
1 Ergänzungs-Gutachten, welches offensichtlich nur der Rechtfertigung des ersten dient:

[Gutacht.:]   *Terschüren, Anna (Dr.)

War (ist?) Mitarbeiterin der Hauptabteilung Finanzen des NDR.
Doktorarbeit, interdisziplinär (nebenberuflich/ privat),
Technische Universität Ilmenau, Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
09/2012 eingereicht, 05/2013 verteidigt, Ilmenau/ Thüringen
"Die Reform der Rundfunkfinanzierung in Deutschland - Analyse der Neuordnung und Entwicklung eines idealtypischen Modells"
www.db-thueringen.de/servlets/DocumentServlet?id=22199
www.db-thueringen.de/servlets/DerivateServlet/Derivate-27475/ilm1-2013000224.pdf
ISBN 978-3-86360-062-4

petty news > Anna Terschüren: "Der Rundfunkbeitrag ist verfassungswidrig." [~17min] ===
https://www.youtube.com/watch?v=BIdjm-8J5XI&list=UUKgujj_D2IZ5i9UqBMrcgfA
fernsehkritik-tv > Anna Terschüren [~35min] http://fernsehkritik.tv/folge-116/Start/

[Gutacht.:]   *Waldhoff, Christian (Prof. Dr.)

damaliger Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn
nunmehr Professor für Öffentliches Recht und Finanzrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin

Gutachten im Auftrag des Landes Thüringen 08/2010, Bonn/ Nordrhein-Westfalen
"Die Steuerfinanzierung als rundfunk- und finanzverfassungsrechtlich adäquate Finanzierungsform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks"
www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/rundfunksteuer-thueringen-bremst-ard-zdf-reform/3565376.html


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Hier schon ein erster Nachtrag:

Zitat
[Gutacht.:]   "Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags": Privatinkasso?

Aktenzeichen: WD 10 - 3000 - 057/16 --- Abschluss der Arbeit:22. November 2016 --- Fachbereich: WD 10: Medien, Kultur und Sport
https://www.bundestag.de/blob/491786/f950c55b9b0cca84af8172a4874c27fe/wd-10-057-16-pdf-data.pdf
(Ganz am Ende) "4.... Tätigwerden von ... Inkassounternehmen, für die Rundfunkanstalten... Das Vorhaben der Rundfunkanstalten, im Vorfeld durch die privaten Schuldeneintreiber eine Klärung mit dem Beitragsschuldner hinsichtlich der ausstehenden Rundfunkbeiträge herbeizuführen, bevor es zu Zwangsmaßnahmen kommt, ist nach derzeitiger Rechtslage nicht zulässig.

[Gutacht.:]   *Wiss. Dienst des Bundest.: Betriebsstättenabgabe unzulässig. (2013-02)

WD 10 - 3000 - 007/13 vom 28.02.2013
http://www.bundestag.de/blob/411748/bc6946c49133ac4f559b6470af3f384d/wd-10-007-13-pdf-data.pdf
(im Ergebnis:) "... Beiträge für die Betriebsstätten... die enorme mögliche Abweichung der Beitragshöhe... verstößt ... gegen den Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG....würde ... Betriebe in ihrer durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützten allgemeinen Handlungsfreiheit verletzen."
   


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D
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Bezüglich der Gutachten siehe auch:

Gutachten zum Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag [gesammelte Werke]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.msg45115.html#msg45115


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Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

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Stimmt, die Vorarbeiten waren natürlich hier:
Gutachten zum Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag [gesammelte Werke]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.msg52280.html#msg52280

Es kommt vermutlich in einigen Tagen eine erweiterte Liste
durch mich. Dafür wird der andere Thread noch ausgewertet. Dort sind insbesondere weitergehende Angaben über die Personen der Gutachter.

Für jedes Gutachten sollten ferner rund 3...4 Zeilen sein, die das Ausschlaggebende raffen. Das ist bisher erst teilweise erfolgt.

Links
Sodann sind manchmal zu viele Links. (Beispiel zur Linksfraktion - wir sind hier im Forum aber völlig parteien-neutral).
Manchmal fehlen Links zum Text (für Dr. Frank *Hennecke, da muss dann ein Link zu Auszügen helfen).
Manchmal sind die Fundstellen nicht online oder sind mit Zugangs-Barrieren.
Wie gut wir das behoben bekommen, darauf kommt es nicht an. "So gut wie ohne besondere Klimmzüge möglich."

Damit sind die Lücken aufgezeigt,
soweit ich sie zu überblicken meine. Nun müssen wir gemeinsam die Lückenfüller zusammentragen.

Wer das dann seinen Schriftsätzen bis hin zur Verfassungsbeschwerde als Anhang beifügt, der gewinnt ohne viele Arbeit dann ein völlig neues Kompetenz-Image bei den Gegnern (ARD-Juristen und Richter und Vollstreckungsstellen).


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Zur Frage, ob Dr. Anna Terschüren noch beim NDR arbeitet:

Quelle 1:  https://de.linkedin.com/in/dr-anna-tersch%C3%BCren-4b813183 sagt:
Zitat
Dr. Anna Terschüren: Founder / CEO bei Rolling Average GmbH

Quelle 2: https://www.moneyhouse.de/Rolling-Average-GmbH-Hamburg führt aus:
Zitat
Die Firma Rolling Average GmbH ist im Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg unter der Nummer HRB 144529 registriert. Die eingetragene Rechtsform lautet Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Das Domizil befindet sich in Hamburg. Die Eintragung erfolgte am 9. Januar 2017. Mit der Geschäftsführung ist Anna Terschüren beauftragt.

Quelle 3: https://www.moneyhouse.de/Anna-Terschueren schreibt:
Zitat
Anna Terschüren Hamburg - Geschäftsführer bei Rolling Average GmbH, Prokurist bei Jimdo GmbH

Unter http://www.mietersparstrumpf24.de/rundfunkbeitrag-kuendigung-oder-befreiung-von-ard-zdf-deutschlandradio-beitragsservice/ kann man zudem lesen:
Zitat
Dr. Anna Terschüren – ehemalige Mitarbeiterin des NDR – hat sich bereits vor einiger Zeit in ihrer Dissertation mit dem neuen Rundfunkbeitrag von ARD und ZDF auseinandergesetzt.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

m
  • Beiträge: 436
Solche kleinen Nestbeschmutzer kann man in diesen großen undurchsichtigen Strukturen der Unrechts- und Abzocker-Rundfunkanstalten nicht auf Dauer gebrauchen.

Rolling Average GmbH - Hamburg im Netz zu finden unter https://lazyinvestors.de/
Impressum:
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Dr. Anna Terschüren und Martin Eckardt
Schanzenstr. 83
20357 Hamburg

Gleiches gilt für Ermano Geuer.
Er strenge die Popularklage gegen die neuen Rundfunkbeiträge in Bayern an.
Seine private Internetseite gibt es unter http://ermano-geuer.de/
Tätigkeit:
Von 2013 bis 2014 Syndikusanwalt bei der Media Saturn Holding GmbH (Schwerpunkt: Datenschutzrecht und Jugendschutzrecht).
Seit 2014 Legal Counsel beim IT-Dienstleister einer Bankengruppe in Wien.

Was man Ihm hoch anrechnen sollte, dass er weitere Veröffentlichungen die zumindest weiterhin in Sachen Datenschutz, Rundfunk-Recht, Rundfunk-EU veröffentlicht den Bezug hatten.
http://ermano-geuer.de/pub.html


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V
  • Beiträge: 63
Martin Eckardt profitiert offensichtlich zurzeit vom ÖR:

Zitat:
"Auch Eddy hat sein Leben nicht nur mit "Super Mario"-spielen verbracht und eine beachtliche Anzahl an Bananen-Punkten gesammelt: Nach seinem Abschluss als Diplom-Ingenieur für Medientechnologie ist er heute mit 33 Jahren als Produktionsingenieur beim Fernsehen und sieht zu, dass u.a. die Tagesschau bildtechnisch sauber über die Bühne geht. In der verbleibenden Zeit beschäftigt er sich als "digital native" mit allem, was online so abgeht. Praktisch kümmert er sich um den technischen Rahmen und das Marketing-Gedöns für dieses Projekt."

https://lazyinvestors.de/


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