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Autor Thema: #Viele Umzüge #Ausland #BS schwindelig  (Gelesen 7585 mal)

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#Viele Umzüge #Ausland #BS schwindelig
Autor: 10. Dezember 2016, 10:54
07.2013 Zwangsanmeldung               NRW
03.2015 Festsetzungsbescheid       NRW
04.2015 Festsetzungsbescheid       NRW
05.2015 Bescheid Ablehnung Befreiung    NRW
09.2015 Bescheid                     SWRF
12.2016 Festsetzungsbescheid       Bayern

Juni – Oktober 2015 Umzug          NRW – >BW
Oktober 2015 – August 2016         Ausland (nachträglich von Amtes wegen abgemeldet)       

Ooooh es Weihnachtet wieder ^^
Es gibt gute und schlechte Neuigkeiten.

Eine Person hat mal wieder Post von dem Verein bekommen.

Eine Person möchte hier mal von seinem „bewegendem“ Leben und den Erfahrungen mit dem BS berichten, falls es jemandem weiterhilft. Diese Person hat den BS scheinbar mit den vielen Umzügen schwindelig gemacht :D

Der grobe Ablauf ist oben zusammengefasst. Selbstverständlich wurde stets ein Widerspruch eingelegt. Aus der Zahlungserinnerung vom 09.2016 mit ca. 400€ wurde in Bayern ein Bescheid in Höhe von ca. 300€ für den Zeitraum von 07.2015- 11.2016. Was ist denn da passiert ??? :D Die Forderungen von NRW sind Nicht einberechnet (verloren?) UND eine Auslandszeit sowie 2 Monate als Sozialhilfeempfänger sind ebenfalls NICHT enthalten. Ein Weihnachtsgeschenk?

Nichtsdestotrotz möchte eine Person den Forderungen nicht nachkommen und später Klage einreichen.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen bei Umzügen gemacht?

Ebenso weiß eine Person nicht, ob sie jetzt schon die „von Amtes wegen abgemeldet“ Urkunde dem Widerspruch beilegen soll oder sich diese noch aufheben soll. Vielleicht lässt sich damit noch mehr „Verwirrung“ stiften???

Weitere Umzüge sind leider nicht geplant, deswegen muss eine Person sich wohl damit auseinandersetzen.
Falls jemand Rat bezüglich den speziellen Bedingungen hat, nimmt eine Person diesen Gerne an.
Ansonsten versucht eine Person auf eigene Faust das Beste rauszuholen.

Unabhängig von diesem Thema wohnt die Freundin einer Person in Tübingen und hat ebenfalls Bescheide erhalten. Diese Freundin wird nächstes Jahr in den Haushalt einer Person ziehen/ sich ummelden. Die Freundin könnte in Tübingen Klage einreichen. Wird die Klage beim Umzug an das nächste zuständige Gericht weitergeleitet oder vom Tübinger Gericht weiterverhandelt? Die sind ja bekanntenmaßen GEZ-unfreundlich und das könnte man vor dem Umzug noch als Vorteil nutzen?

Ohhh hoch aus dem Norden, da kommt Person her ^^


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Re: #Viele Umzüge #Ausland #BS schwindelig
#1: 13. Dezember 2016, 19:49
Update
 
August 2016       Anmeldung des Wohnsitzes in Deutschland/NRW
Oktober 2016     Ummeldung von NRW nach BAYERN

KLAGE

Der Großteil der Forderung/des Festsetzungsbescheid bezieht sich auf die Adresse in BW, die eine Person nachweislich in diesem Zeitraum nicht bewohnt hat.

Dementsprechend sollte eine Person ziemlich zügig nach dem Einlegen des Widerspruchs Klage einreichen?! Weil ein zumindest teilweises Stattgeben der Klage als wahrscheinlich gilt?

Ähnliches würde dann für den Fall einer Freundin gelten? Nachweislich im Ausland gewesen. Festsetzungsbescheid abwarten. Klage einreichen?!


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Re: #Viele Umzüge #Ausland #BS schwindelig
#2: 14. Dezember 2016, 16:31
Wenn man in einer bestimmten Wohnung nie gewohnt hat, dann reicht normalerweise ein normaler Brief an den BS aus, in dem der Sachverhalt dargestellt wird. Belege helfen immer, z.B. wenn man eine Festnetz- oder Stromrechnung aus einer anderen Wohnung hat, in der man stattdessen gewohnt hat.

Sollte das nichts helfen oder will man auf Nummer sicher gehen, kann man auch in dem Brief an den BS auch angeben, dass in der fraglichen Wohnung (sollte man dorthin noch Kontakt haben) bereits jemand den Beitrag entrichtet.

Ich habe beides selbst ausprobiert, da ich in meinen gemeldeten Adressen nie gewohnt habe (war im Ausland und konnte mich nie abmelden). Habe dem BS von meinem ausländischen Wohnsitz aus geschrieben und dorthin sogar eine Antwort bekommen. War fortan abgemeldet und sämtliche Forderungen wurden gecancelt (die übrigens für eine längere Zeit auch nicht erfolgreich per Post zugestellt worden konnten, da mein Name nicht mehr an der Klingel stand).

Um in einer Sprache zu sprechen, die der BS auch versteht, habe ich das ganze in deren Abmeldeformular entsprechend geschildert.


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Re: #Viele Umzüge #Ausland #BS schwindelig
#3: 14. Dezember 2016, 18:50
Dass das so gehen könnte bezweifelt eine Person nicht. Jedoch ist eine Person von der Falschheit des BS überzeugt und möchte deswegen möglichst viele Kosten/viel Aufwand seitens des BS verursachen


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Re: #Viele Umzüge #Ausland #BS schwindelig
#4: 14. Dezember 2016, 23:37
Das wird zur Folge haben, dass der Beitrag in Zukunft noch teurer wird. Sagen wir, der Beitrag wird sich stur behaupten, dann ist das für die Menschen natürlich schlecht.
Andererseits erhöht das den Druck der Gesellschaft auf den BS, sich zu reformieren und ggf. ein Pay-TV Modell oder eine gerechtere Regelung einzuführen.

Auf alle Fälle kostet ein derartiger Protest auf der "Schuldner" Seite auch etwas, wenn nicht Geld, dann Zeit. Und wenn der Mindestlohn herangezogen wird, dann dürfte man sich nicht mehr als 2 Stunden pro Monat mit der BS beschäftigen, ansonsten ist das ein persönliches Minusgeschäft.


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Re: #Viele Umzüge #Ausland #BS schwindelig
#5: 15. Dezember 2016, 19:09
Auch das ist einer Person bewusst. Nur scheint der "richtige" Rechts-/Klageweg auch nicht gerade erfolgsversprechend, auf Grund fragwürdiger Rechtssprechung.

Eine Person konfontriert die Politiker und die Umgebung mit dem Thema, um ein Bewusstsein zu schaffen.


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Re: #Viele Umzüge #Ausland #BS schwindelig
#6: 16. Dezember 2016, 13:05
In der Tat. Den *richtigen* Rechtsweg zu gehen, bedeutet nichts anderes als sich die von Spielregeln der anderen Seite aufzwingen zu lassen. Und die agiert gelassen nach dem Motto: kannst ruhig Widerspruch einlegen, wird sowieso abgebügelt.....
Nachdem mir der BS nicht nachweisen konnte, dass er überhaupt zu dem Beitragseinzug befugt und ermächtigt ist, habe ich alle Schreiben des BS ignoriert, da es sich offenkundig um eine Schwindelfirma handelt.
Und jetzt habe ich seit einigen Monaten Ruhe vor der BS-Truppe  >:D


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Re: #Viele Umzüge #Ausland #BS schwindelig
#7: 16. Dezember 2016, 20:16
Jap. Für eine Person geht es nicht nur beim BS um die alles oder nichts Frage. Wie demokratisch ist das Land in dem wir leben? Auch das "notwendige" neue Gesetz für Falschmeldungen sieht eine Person kritisch. Wer entscheidet was falsch ist? Politik? Richter? Wirtschaft? Medien? ARD und ZDF?


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Re: #Viele Umzüge #Ausland #BS schwindelig
#8: 17. Dezember 2016, 00:21
Wer entscheidet was falsch ist?

In Zeiten von Meinungsfreiheit, darf jeder seine also auch "falsche" Meldung abgeben, es obliegt dem jeweiligem Empfänger zu entscheiden was dieser für "richtig" oder "falsch" hält. Sollte sich eine weitere auch "juristische" Person einmischen, und versuchen Meldungen so zu filtern, dass diese keine tatsächliche Verbreitung mehr finden können, in dem diese z.B. als "falsch" deklariert und deshalb z.B. gelöscht werden, dann ist das richtige Wort dafür Zensur. Sollte diese Zensur vom Staat ausgehen, dann ist diese grundgesetzwidrig.
 
Ist eine Meldung jedoch keine freie Meinung, sondern basiert diese auf real prüfbaren Tatsachen, so sind diese nachprüfbar aufzulisten, sollte dabei der Umstand zu Tage treten, dass diese Prüfung fehl geht, dann würde es sicherlich möglich dagegen vorzugehen. Bleibt die Frage wer darf das und wie erfolgt so eine Prüfung.
 
Nachdem mir der BS nicht nachweisen konnte, dass er überhaupt zu dem Beitragseinzug befugt und ermächtigt ist, habe ich alle Schreiben des BS ignoriert, da es sich offenkundig um eine Schwindelfirma handelt.
Und jetzt habe ich seit einigen Monaten Ruhe vor der BS-Mafia

Diese Ruhe hält jedoch nicht so lange an, wie Person A gerne glauben würde.
 
Dementsprechend sollte eine Person ziemlich zügig nach dem Einlegen des Widerspruchs Klage einreichen?! Weil ein zumindest teilweises Stattgeben der Klage als wahrscheinlich gilt?

Es gilt in Bundesländern mit vermeintlicher Widerspruchspflicht 3 Monate abzuwarten. In Bundesländern wo das nur optional sei z.B. Bayern kann sofort Klage erhoben werden, weil dort wahrscheinlich die Rechtsbelehrungen fehlerhaft sind, deshalb verlängert sich jedoch die Frist auch ohne Widerspruch zu klagen auf ein Jahr. (Bedeutet, Person A kann in Bayern zwar Widerspruch erheben, weil es aber nur optional sei (Voraussetzung ist dabei jedoch, dass die Verwaltungsverfahrensgesetze überhaupt gelten) muss Person A das dort aber nicht, sondern die Rechtsbelehrung müsste die Möglichkeit der Klage anzeigen, tut sie aber nicht, deswegen ist diese wahrscheinlich falsch, deswegen Frist 1 Jahr)
 
Bleibt die Frage warum so schnell, so schnell würde nur Sinn machen, wenn Person A zu 100% siegen würde, dann kann Peron A das aber auch direkt mit der LRA so klären ganz ohne Klage, müsste diese doch verstehen ;-).
In allen anderen Fällen (außer Bundesländern wie Bayern) würde gelten: Widerspruchsbescheid abwarten und dann Klage erheben. In Bayern und ähnlichen sollte sagen wir mal die 1 Jahresfrist nach tatsächlicher Bekanntgabe auch dann eingehalten werden, wenn kein Widerspruchsbescheid kommt und man davon ausgeht oder nichts anderes festgestellt würde außer dass die Verwaltungsverfahrensgesetze gelten. Das kann jedoch ebenso wie die Grundlage der Forderung in Frage gestellt werden. Das würde also gleich Bestandteil der jeweiligen Klage sein. Denn es ist fraglich, ob die Verwaltungsverfahrensgesetze wo je nach Bundesland der Rundfunk ausgenommen ist überhaupt zur Anwendung kommen können. Das sollte noch größeres Ziel einer Klärung sein.


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Re: #Viele Umzüge #Ausland #BS schwindelig
#9: 18. Dezember 2016, 16:16
Dementsprechend sollte eine Person ziemlich zügig nach dem Einlegen des Widerspruchs Klage einreichen?! Weil ein zumindest teilweises Stattgeben der Klage als wahrscheinlich gilt?
Es gilt in Bundesländern mit vermeintlicher Widerspruchspflicht 3 Monate abzuwarten. [...]

Eine Person dachte, dass sie halbwegs auf dem Stand der Dinge ist  :-\
Eine Person ist von einer 1 monatigen Widerspruchsfrist ausgegangen wie im Bescheid angegeben, deswegen das "schnelle Klagen".
Dann würde sich eine Person selbstverständlich für die Verlängerung entscheiden.

3 monatige Widerspruchsfrist?
Wahrscheinlich fehlerhaft Rechtsbelehrung?

Eine Person wird sich mal weiter belesen ... :-X


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Re: #Viele Umzüge #Ausland #BS schwindelig
#10: 18. Dezember 2016, 19:09
@pfandammler
Die "3 Monate abzuwarten" bezog sich darauf, nach fristgerechtem Einlegen des Widerspruchs (innerhalb 1 Monat nach Bekanntgabe des Beitrags-/ Festsetzungsbescheids) dann mind. 3 Monate den Widerspruchsbescheid von ARD-ZDF-GEZ abzuwarten, da für derartige Bescheide eine 3-monatige Bearbeitungszeit zugestanden werden soll. Erst danach könnte man Klage erheben.
Wenn es sich - wie aus der Rechtsbehelfsbelehrung hervorgeht - hier um ein Bundesland handelt, in welchem das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren "optional" ist und prinzipiell auch ohne Widerspruch sofort gegen den Beitrags-/ Festsetzungsbescheid Klage erhoben werden könnte, wäre all dies mglw. egal. Entscheidend ist letzenendes, dass das Forcieren der Klage der Person A bei der aktuellen Lage keinerlei Pluspunkte bringt. Vorteilhaft erscheint derzeit hingegen, das gesamte Verfahren so lange wie möglich in die Länge zu ziehen - und allenfalls bei einer zwischenzeitlichen Mahnung o.ä. aktiv zu werden.

Diese allgemeinen Fragen sind aber im Forum bereits mehrfach und ausgiebig behandelt:

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.


Da Mehrfachdiskussionen bereits ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, hier bitte keine diesbezüglichen allgemeinen Diskussionen, sondern allenfalls spezielle Diskussionen zu etwaigen Besonderheiten des hiesigen fiktiven Falls.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Re: #Viele Umzüge #Ausland #BS schwindelig
#11: 18. Dezember 2016, 20:44
@Bürger

Jaja tut einer Person Leid. Ihr ist erst später aufgefallen, dass der Widerspruchsbescheid des BS gemeint war und nicht der Person A  :o
:angel:
Trotzdem danke für das aufmerksame Lesen ;)


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Re: #Viele Umzüge #Ausland #BS schwindelig
#12: 05. Februar 2018, 18:37
Oh weih, oh weih, die armen Leute beim Breitragsservice.

Nehmen wir mal an, eine fiktive Person hätte einen fiktiven Brief erhalten.

Nach über einem Jahr (Dez 2016) melden sich die Herren auf die über 20 Seiten Widerspruch. Muss ja einiges los sein da drüben.

Nur ist eine Person jetzt ganz verwirrt  ??? Es hat sogar eine natürlich Person unterschrieben ??? Muss man sich geehrt fühlen?  8) :o Ohne den Quatsch von einer Belehrung auf der Rückseite? Ist das überhaupt gültig?

Und der Brief ist noch nicht Mal zurückdatiert. Wird jetzt fair gespielt? ^^

Eine Person würde jetzt erstmal auf das EMA zurückverweisen. Kann sie ja nichts für, dass es dort "Abstimmungsschwierigkeiten" gibt. Selbstverständlich kann eine Person Beweise erbringen. Fragt sich nur, ob sie es will/ soll / oder muss? Der Pflicht beim EMA ist eine Person gewissenhaft nachgegangen...



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Re: #Viele Umzüge #Ausland #BS schwindelig
#13: 05. Februar 2018, 21:55
"Nehmen wir mal an, eine fiktive Person hätte einen fiktiven Brief erhalten."
Also es darf fiktiv jetzt noch weiter ausgeschmückt werden, denn in Anbetracht einer Unterschrift, ob es eine Entscheidung zu einem Widerspruch also ein Widerspruchsbescheid oder doch etwas anderes sein soll. Ein Widerspruchsbescheid ist am Wort erkennbar anderes natürlich auch und der Widerspruchsbescheid hat natürlich keine Rechtsbelehrung auf der Rückseite sondern diese befindet sich irgendwo im Fließtext. Bitte fiktiv alle Seiten sichten und auch mal überlegen ob es zwei Unterschriften sein sollen oder nur eine.


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Re: #Viele Umzüge #Ausland #BS schwindelig
#14: 17. Februar 2018, 09:53
Der Widerspruchsbescheid ist definitiv nicht als solcher gekennzeichnet oder gar als Bescheid. Auf der Rückseite befindet sich nichts. Ob es sich um eine oder zwei Unterschriften handeln soll ist fraglich. Eine Person würde eine Unterschrift vermuten.

Unterschrieben, aber mit i.V.

Letztendlich spielt das eh alles keine Rolle, weil die Walze einfach weiterläuft ungeachtet dessen, was rechtens ist und nicht.


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