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Autor Thema: CSU-Grundsatzprogramm: Langfristig ARD und ZDF unter einem Dach zusammenlegen  (Gelesen 1455 mal)

Uwe

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Quelle: medienkorrespondenz.de 04.12.2016

CSU-Grundsatzprogramm:
Langfristig ARD und ZDF unter einem Dach zusammenlegen

Zitat
Die CSU hat in ihr Grundsatzprogramm erstmals Aussagen zur strukturellen Organisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aufgenommen. „Wir streben langfristig die Zusammenlegung von ARD und ZDF unter einem Dach an: Kostspielige Doppelstrukturen sollen beseitigt werden, die Programmvielfalt erhalten bleiben“, heißt es in dem neuem Grundsatzprogramm, das die CSU am 5. November auf ihrem Parteitag in München verabschiedete.

weiterlesen auf:
http://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/csu-grundsatzprogramm-langfristig-ard-und-zdf-unter-einem-dach-zusammenlegen.html


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  • Beiträge: 873
Zitat
Eine lebendige Demokratie sei „auf Vielfalt von Meinungen und Objektivität von Informationen angewiesen“. Der Staat müsse „dies auch im Zeitalter von Suchmaschinen und sozialen Medien sicherstellen“.

Also weiterhin staatlich gesteuerte Meinungspropaganda. Der Staat weiß am besten, welche Meinung objektiv ist (die der Regierungspartei) und was Vielfalt meint (die Meinungen der Volksparteien). Das darf auf keinen Fall den privaten Presseverlegern oder dem Internet überlassen bleiben.

Zitat
Die CSU plädiert daher dafür, großen Plattformanbietern im Internet „vielfaltssichernde Vorgaben“ zu machen... Sie seien ferner „in der Pflicht, gegen automatisierte Meinungsmache und Hasskommentare vorzugehen und sie zu unterbinden“.

A.k.a Zensur.


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@cook
Willst Du bestreiten, daß sich so manch Internetnutzer bei seinen Äußerungen bzw. Unwillensbekundungen im Ton vergreift? Problematisch werden entsprechende Regelungen erst dort, wo sie dazu angewandt werden, jegliche Kritik zu unterdrücken; man sieht ja am Rundfunkbeitrag, wie rechtliche Regelungen von Begünstigten mißachtend und zum eigenen Vorteil ausgelegt werden.

Denn lt. Regelung sind wohnungsinnehabende Nutzer die einzigen Bürger mit Rundfunkbeitragspflicht; so steht es sinngemäß in Übereinstimmung mit europäischem Recht drin. Denn es bräuchte nicht die aufgeführte Gruppe der Nutzer, wenn alle Wohnungsinhaber zahlungspflichtig wären.

Die Intention des Gesetzgebers war ein einfaches, gerechtes System.

Ist halt das Problem, wenn Rechtstexte möglicherweise nur selektiv geschrieben, gelesen und verstanden werden und niemand den Gesamtkontext betrachtet.


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