@cook
Willst Du bestreiten, daß sich so manch Internetnutzer bei seinen Äußerungen bzw. Unwillensbekundungen im Ton vergreift? Problematisch werden entsprechende Regelungen erst dort, wo sie dazu angewandt werden, jegliche Kritik zu unterdrücken; man sieht ja am Rundfunkbeitrag, wie rechtliche Regelungen von Begünstigten mißachtend und zum eigenen Vorteil ausgelegt werden.
Denn lt. Regelung sind wohnungsinnehabende Nutzer die einzigen Bürger mit Rundfunkbeitragspflicht; so steht es sinngemäß in Übereinstimmung mit europäischem Recht drin. Denn es bräuchte nicht die aufgeführte Gruppe der Nutzer, wenn alle Wohnungsinhaber zahlungspflichtig wären.
Die Intention des Gesetzgebers war ein einfaches, gerechtes System.
Ist halt das Problem, wenn Rechtstexte möglicherweise nur selektiv geschrieben, gelesen und verstanden werden und niemand den Gesamtkontext betrachtet.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;