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Aber vielleicht ist es (rein fiktiv natürlich) sinnvoll, erst den Weg der Ruhendstellung versucht zu haben, bevor man das Gericht um Prüfung der möglichen Aussetzung des Verfahrens bis zur höchstrichterlichen Entscheidung bittet...!?
Frei
Vielleicht kann man das fiktiv zusammenfassen?
"...beantrage ich, das Verfahren ruhend zu stellen, ersatzweise die Aussetzung des Verfahrens nach §94 VwGO, bis zur Entscheidung durch das BVerfG" oder so ähnlich?
Die VG's versuchen sich wahrscheinlich damit heraus zu reden, dass ja noch nicht abzusehen ist, wann das BVerfG entscheiden wird. Daher hält ein fiktiver Bekannter von mir es für wichtig, die essentiellen inhaltlichen Übereinstimmungen zwischen eigener Klagebegründung und beklagte Grundrechtsverstöße (soweit möglich) heraus zu arbeiten.