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Autor Thema: Klagebegründung auf "ruhend stellen"  (Gelesen 3262 mal)

b
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Klagebegründung auf "ruhend stellen"
Autor: 05. Dezember 2016, 06:58
Moin zusammen.

Wenn eine Person B einen Widerspruchbescheid bekommen hätte und auf jeden Fall nicht zahlen möchte, bleibt ja nur eine Klage.
Wie müßte so eine Formulierung der Klagebegründung für Person B in etwas aussehen wenn man auf Zeit spielt, da ja schon viele anhängige Verfahren / Aktenzeichen beim BVerfG vorliegen?

Könnte eine Person B das in etwas so schreiben oder wäre das als Begründung auf das "ruhend stellen" falsch?

Zitat
...
1.   Bezüglich der sogenannten "Beitragsnummer" xxxxxxxxx den "Gebühren-/Beitragsbescheid" datiert auf den xx.xx.2014, die Festsetzungsbescheide, datiert auf den xx.xx.2015 und xx.xx.2015, sowie den Widerspruchsbescheid, datiert auf den xx.xx.2016 aufzuheben.
2.   Die Aussetzung der Vollziehung nach §80 Abs. 5 VwGO, bis über die Klage gerichtlich entschieden wurde.
3.   Die "Bestätigung der Anmeldung" durch den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice aufgrund fehlender Rechtsgrundlage für unzulässig und damit für unwirksam zu erklären, sofern diese "Zwangsanmeldung" im Auftrag vom Nordxxx Rundfunk erfolgte.
4.   Die „Ruhendstellung“ des Verfahrens bis höchstrichterlich endschieden wurde, siehe Aktenzeichen xyz (41 Stück?)
5.   Die Kosten des Verfahrens der Beklagten aufzuerlegen




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badboy-72

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Re: Klagebegründung auf "ruhend stellen"
#1: 05. Dezember 2016, 07:28
Moin.

Zur Ruhendstellung eines Verfahrens ist auch die Zustimmung des Beklagten erforderlich, die Aussetzung des Verfahrens kann auch vom Gericht ohne Einverständnis der Verfahrensbeteiligten angeordnet werden, siehe auch den fiktiven Schriftverkehr einer fiktiven Person F (Link in meiner Signatur).

Aber vielleicht ist es (rein fiktiv natürlich) sinnvoll, erst den Weg der Ruhendstellung versucht zu haben, bevor man das Gericht um Prüfung der möglichen Aussetzung des Verfahrens bis zur höchstrichterlichen Entscheidung bittet...!?

Frei  8)


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-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

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v
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Re: Klagebegründung auf "ruhend stellen"
#2: 05. Dezember 2016, 07:46
...
Aber vielleicht ist es (rein fiktiv natürlich) sinnvoll, erst den Weg der Ruhendstellung versucht zu haben, bevor man das Gericht um Prüfung der möglichen Aussetzung des Verfahrens bis zur höchstrichterlichen Entscheidung bittet...!?

Frei  8)

Vielleicht kann man das fiktiv zusammenfassen?

"...beantrage ich, das Verfahren ruhend zu stellen, ersatzweise die Aussetzung des Verfahrens nach §94 VwGO, bis zur Entscheidung durch das BVerfG" oder so ähnlich?

Die VG's versuchen sich wahrscheinlich damit heraus zu reden, dass ja noch nicht abzusehen ist, wann das BVerfG entscheiden wird. Daher hält ein fiktiver Bekannter von mir es für wichtig, die essentiellen inhaltlichen Übereinstimmungen zwischen eigener Klagebegründung und beklagte Grundrechtsverstöße (soweit möglich) heraus zu arbeiten.


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b
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Re: Klagebegründung auf "ruhend stellen"
#3: 05. Dezember 2016, 07:48
Moin.

Aber vielleicht ist es (rein fiktiv natürlich) sinnvoll, erst den Weg der Ruhendstellung versucht zu haben, bevor man das Gericht um Prüfung der möglichen Aussetzung des Verfahrens bis zur höchstrichterlichen Entscheidung bittet...!?

Frei  8)

Person B hätte ja nur einen Monat Zeit eine Klage zu erheben. Wie sollte es zeitlich da möglich sein sich vorher mit der anderen Partei zu einigen, ein Verfahren ruhend zu stellen? Das ist doch Aufgabe des Gerichtes. Vermutet Person B nun einfach mal.
Oder ist mit der fiktiven Aussage gemeint, fristwahrend Klage einreichen und als Begründung die Ruhendstellung zu prüfen, da eine grundsätzliche Bedeutung gegeben ist?


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Re: Klagebegründung auf "ruhend stellen"
#4: 05. Dezember 2016, 09:33
Ich würde beim Einreichen der Klage hinsichtlich einer umgehenden Ruhendstellung / Aussetzung den Begriff "anregen" statt "beantragen" verwenden ...


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Re: Klagebegründung auf "ruhend stellen"
#5: 05. Dezember 2016, 09:52
Vorsicht mit Feststellungsklagen, die könnten eine extra Klagegebühr zur Folge haben.
Die Sache mit der Zwangsanmeldung kann ja auch als Begründung für die Rechtswidrigkeit des Bescheides herhalten.
Ruhendstellung oder Aussetzung kann man auch mit einem weiteren Schreiben "anregen".


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b
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Re: Klagebegründung auf "ruhend stellen"
#6: 05. Dezember 2016, 10:28
Vielen Dank für die Anworten.

Also könnte meine fiktive Person B einfach mal Klage erheben und in einem weiteren Schriftsatz das "ruhend stellen" mit anregen, bzw um Prüfung bitten.

Ob es wohl helfen würde für so eine Klagebegründung äußerst dünnes Papier zu verwenden und dann beidseitig zu bedrucken?


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Re: Klagebegründung auf "ruhend stellen"
#7: 05. Dezember 2016, 11:15
Moin.

Ob es wohl helfen würde für so eine Klagebegründung äußerst dünnes Papier zu verwenden und dann beidseitig zu bedrucken?
Um vom VG als inkompetent und unseriös abgestempelt zu werden hilft das bestimmt... ;)

Ich würde "normales" weißes DIN-A4-Druckerpapier nehmen mit normaler schwarzer Schrift in leserlicher Größe, einseitig bedruckt.

Frei  8)


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-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

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