Was steht in §4 des RSTV!
(2) Großereignisse im Sinne dieser Bestimmung sind:
1. Olympische Sommer- und Winterspiele,
2. bei Fußball-Europa- und Weltmeisterschaften alle Spiele mit deutscher Beteiligung sowie, unabhängig
von einer deutschen Beteiligung, das Eröffnungsspiel, die Halbfinalspiele und das Endspiel,
3. die Halbfinalspiele und das Endspiel um den Vereinspokal des Deutschen Fußball-Bundes,
4. Heim- und Auswärtsspiele der deutschen Fußballnationalmannschaft,
5. Endspiele der europäischen Vereinsmeisterschaften im Fußball (Champions League, UEFA-Cup) bei deutscher
Beteiligung.
2018-2024 werden keine Olympischen Spiele von den Öff.rechtlichen mehr übertragen.
Was rechtfertigt die noch, Zwangsbeiträge in dieser Höhe zu erheben. Dämmerts jetzt so langsam den noch Zwangszahlschäfchen !!!