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Autor Thema: GEZ-Rebellin siegt gegen rbb  (Gelesen 11402 mal)

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GEZ-Rebellin siegt gegen rbb
Autor: 18. November 2016, 19:15

Bildquelle: http://up.picr.de/27467991vd.png

Berliner Abendblatt, 18.11.2016

GEZ-Rebellin siegt gegen rbb
von Daniel Seeger

Zitat
Es war ein Kampf wie David gegen Goliath. Die Berlinerin Kathrin Weihrauch hat sich mit dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) angelegt und am Ende den mächtigen Sender besiegt. Die Brandenburgerin weigert sich seit drei Jahren ihre Rundfunk- und Fernsehgebühren zu zahlen. Konkret geht es um 309,26 Euro. So viel schuldet Weihrauch mit Mahn- und Säumniszuschlägen dem rbb allein für nicht gezahlte Beiträge für 2013. Nachdem Kontopfändung und Zwangsvollstreckung gescheitert waren und die GEZ-Rebellin auch noch eine Vermögensauskunft verweigerte, erwirkte das Landgericht Brandenburg/Havel eine Erzwingungshaft. Sechs Monate sollte Kathrin Weihrauch hinter Gitter. Jetzt hat der Sender klein beigegeben und seinen Antrag auf Haftanordnung gegen die Schuldnerin zurückgezogen. Ein historischer, wegweisender Sieg. [..]

Weiterlesen auf:
http://www.abendblatt-berlin.de/2016/11/18/gez-rebellin-siegt-gegen-rbb/


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Re: GEZ-Rebellin siegt gegen rbb
#1: 18. November 2016, 19:50
Und so geht der Rundfunkbeitrag dahin.
Es wird - egal wie die Gerichte weiter entscheiden - dabei bleiben:
Durch die Bürger (Souverän) wird der Rundfunkbeitrag auf das Abstellgleis geschoben.
Da hilft auch nicht zu erklären,
Zitat
„Das ist ein Einzelfall. Wer sich weigert, geltendes Recht anzuerkennen – nichts anderes ist der Rundfunkbeitrag – muss mit Konsequenzen rechnen“, sagt rbb-Sprecher Demmer. Trotzdem habe der Sender kein Interesse, es wegen der Rundfunkbeiträge zu Vollstreckungsverfahren kommen zu lassen.
und gleichzeitig viele Vollstreckungen zu betreiben, wo die Aussichten auf Erfolg verschwindend gering sind.
Es ist bei weitem kein Einzelfall, wenn 11% sich diesem Beitrag verweigern
 
Durch den Staat aufgezwungene Schulden können nicht gegen das Grundgesetz vollstreckt werden, denn das ist einfach Enteignung. Wer die Behauptung  aufstellt das wäre geltendes Recht irrt, denn das war noch niemals Recht. Solche Gesetze sind nicht mit dem Grundgesetz konform. Erst recht nicht, wenn diese Grundgesetzeinschränkungen noch nicht einmal angezeigt werden.
Damit einhergehen wird wahrscheinlich auch das Ende der Parteiherrschaft wie sie jetzt besteht. Der nächste Schritt darf eine Gerichtsreform sein. Zudem eine Änderung der Gesetzgebungsverfahren, die Gesetze sollten zuvor bevor diese beschlossen werden auf Konformität mit dem Grundgesetz untersucht werden.
Zudem sollten Parlamente nicht ohne Zustimmung der Bevölkerung solche Gesetze abschließen können.
Schon um den wirtschaftlichen Schaden, welcher später durch solche Klagewellen ausgelöst wird, zu vermeiden.


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Re: GEZ-Rebellin siegt gegen rbb
#2: 18. November 2016, 19:56
Zitat
Denn obwohl Bundesverwaltungs- und Bundesverfassungsgericht die sogenannte pauschale Haushaltsabgabe als rechtmäßig gewertet haben,

Was schreiben sie wieder falsch, das BVerfG hat den Fall noch gar nicht behandelt.


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Re: GEZ-Rebellin siegt gegen rbb
#3: 18. November 2016, 20:01
Zitat
„Das ist ein Einzelfall. Wer sich weigert, geltendes Recht anzuerkennen – nichts anderes ist der Rundfunkbeitrag – muss mit Konsequenzen rechnen“, sagt rbb-Sprecher Demmer. Trotzdem habe der Sender kein Interesse, es wegen der Rundfunkbeiträge zu Vollstreckungsverfahren kommen zu lassen.

Es müsste heißen: geltendes Unrecht

"Es ist bei weitem kein Einzelfall, wenn 11% sich diesem Beitrag verweigern"

In Anbetracht von 24 Millionen Mahnmaßnahmen schon im Jahre 2015 (bei 44 Millionen Beitragskonten) und zumal viele weitere Millionen nur zähneknirschend zahlen, dürften es maximal 11% sein, die örR heute noch brauchen, insbesondere für 13000 Euro in lebenslangen monatlichen Raten a momentan 17,50
 


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21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

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Re: GEZ-Rebellin siegt gegen rbb
#4: 18. November 2016, 20:25
Zitat
Wer sich weigert, geltendes Recht anzuerkennen – nichts anderes ist der Rundfunkbeitrag
Soll man ob der Rechtsignoranz Lachen oder Kotzen? Wer weigert sich denn, gültiges europäisches Recht anzuerkennen und anzuwenden?

Es darf gemäß der rechtsverbindlichen Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Artikel 11 zur Meinungs- und Informationsfreiheit, kein behördliche Einwirkung auf den Bürger geben. Der Rundfunkbeitrag ignoriert europäisches Grundrecht, wenn der Staat vom Bürger verlangt, daß er, der Bürger, eine von ihm nicht explizit bestellte Dienstleistung trotzdem zu bezahlen hat.

die Gesetze sollten zuvor bevor diese beschlossen werden auf Konformität mit dem Grundgesetz untersucht werden.
Schon lange mein Reden, neu allerdings unter Einbeziehung der europäischen Grundrechte.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Re: GEZ-Rebellin siegt gegen rbb
#5: 18. November 2016, 22:20
Sieglinde Baumert und Kathrin Weihrauch sind vermeintlich schwache Opfer aus der Sicht des Staates. Deshalb ist ihre Geschichte so "heroisch". Mich würde allerdings mal interessieren, ob Vollstreckungsbedienstete wegen rückständiger Rundfunkbeiträge gegen Mitglieder arabischer Clans in Berlin oder Bremen oder gegen Mitglieder von Rockergruppen wie Hell's Angels oder Bandidos überhaupt vorgehen. Ich meine, die wissen doch ganz genau, dass sie sich ihres Lebens dann nicht mehr sicher sind.


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Re: GEZ-Rebellin siegt gegen rbb
#6: 18. November 2016, 23:19
Zitat
Denn obwohl Bundesverwaltungs- und Bundesverfassungsgericht die sogenannte pauschale Haushaltsabgabe als rechtmäßig gewertet haben,

Steht das Urteil eventuell doch schon fest und muss nur noch veröffentlicht werden?  :o


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Es ist besser, für den gehasst zu werden, der man ist, als für die Person geliebt zu werden, die man nicht ist.
(Kurt Cobain)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
(Mahatma Gandhi)

Die größte Angst des Systems sind "wissende Menschen" ohne Angst.

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Re: GEZ-Rebellin siegt gegen rbb
#7: 18. November 2016, 23:44
Zu einem Repressionsapparat gehört eben auch eine willfährige Justiz. Der sogenannte Rechtsstaat ist doch schon hohl wie ein Kürbis zu Halloween. Am Wahltag ist Zahltag!


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Re: GEZ-Rebellin siegt gegen rbb
#8: 19. November 2016, 16:54
Sieglinde Baumert und Kathrin Weihrauch sind vermeintlich schwache Opfer aus der Sicht des Staates. Deshalb ist ihre Geschichte so "heroisch". Mich würde allerdings mal interessieren, ob Vollstreckungsbedienstete wegen rückständiger Rundfunkbeiträge gegen Mitglieder arabischer Clans in Berlin oder Bremen oder gegen Mitglieder von Rockergruppen wie Hell's Angels oder Bandidos überhaupt vorgehen. Ich meine, die wissen doch ganz genau, dass sie sich ihres Lebens dann nicht mehr sicher sind.

Das wird ganz vornehm unter den Tisch gekehrt und schön totgeschwiegen.

KEINER von denen bezahlt das, darauf würde ich sonstwas wetten.
Und deswegen wird sich weder ein GV noch die Polizei noch die Justiz damit beschäftigen, weil sie genau wissen was dann auf sie zukommt.


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Re: GEZ-Rebellin siegt gegen rbb
#9: 22. November 2016, 22:36
Zitat
Denn obwohl Bundesverwaltungs- und Bundesverfassungsgericht die sogenannte pauschale Haushaltsabgabe als rechtmäßig gewertet haben,
Steht das Urteil eventuell doch schon fest und muss nur noch veröffentlicht werden?  :o
Ich wollte gerade fragen, ob ich etwas verpaßt habe. Welches Urteil des BVerfG?
Das nennt man mal wieder gute Recherche...

So auch hier:
Zitat
Wer kein oder wenig Geld hat, kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Die entsprechenden Nachweise müssen dafür vorgelegt werden: zum Beispiel bei Hartz 4, BAföG, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistung. Möglich für eine Befreiung sind auch körperliche Beeinträchtigungen etwa bei Blinden oder Gehörlosen. In Wohngemeinschaften ist es wichtig zu prüfen, ob der Haushalt die Gebühren bereits zahlt.
Der Beitragsservice befreit noch nicht einmal Leute, die Sozialhilfebescheide geschickt haben. Andere, die keine Sozialhilfe beantragen wollen und sich aus eigenen Mitteln über Wasser (aber unterhalb des Grundfreibetrags halten, also nicht steuerpflichtig sind) werden grundsätzlich nicht befreit. Auch hier ist ein offenkundiger Verstoß gegen das Grundgesetz zu erkennen, denn Geringverdiener oder andere mit geringem Einkommen werden ganz offensichtlich schlechter behandelt als diejenigen, die einen Bescheid vom Sozial- oder Arbeitsamt vorlegen können (Art. 3 GG). Dazu kommt, daß Geringverdiener von vornherein schon von der Befreiung ausgeschlossen sind, da sie erst nach Erhalt ihres Steuerbescheids nachweisen können, daß ihr Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags (Recht auf Würde gemäß Art. 1 GG) liegt. Die Befreiung wird aber laut RBStV nicht nachträglich gewährt.
Was nun die Wohngemeinschaften angeht: Wozu werden eigentlich so fleißig Daten vom Einwohnermeldeamt gesammelt, wenn man dann doch nicht fähig ist, aufgrund der Daten zu erkennen, daß für einen Haushalt schon gezahlt wird? Warum ist es nur für den Beitragsservice überraschend, daß Personen mit gleichem Nachnamen, die miteinander verheiratet sind, auch unter einem Dach wohnen?


Die 26.000 €, die die Erzwingungshaft kostet, ist einfach nur noch absurd. Da ruiniert der politische Wahnsinn doch glatt mal das Leben eines Bürgers, der sich weigert, seine demokratischen Grundrechte aufzugeben. In was für einem Land leben wir eigentlich? Da muß doch endlich auch mal der letzte Träumer aufwachen!

Was das geltende Recht angeht: Soweit ich weiß, gilt das Grundgesetz schon viel länger als dieser Rundfunkbeitragsirrsinn. Warum müssen Politiker und Rundfunkanstalten noch immer nicht mit Konsequenzen wegen verfassungswidrigem Verhalten und offensichtlicher Verachtung der deutschen Bürger rechnen?

Und zu guter Letzt die üblichen Frage:
Wie lange wollen wir uns das eigentlich noch gefallen lassen?


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

b
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Re: GEZ-Rebellin siegt gegen rbb
#10: 22. November 2016, 22:50
Der Beitragsservice befreit noch nicht einmal Leute, die Sozialhilfebescheide geschickt haben. Andere, die keine Sozialhilfe beantragen wollen und sich aus eigenen Mitteln über Wasser (aber unterhalb des Grundfreibetrags halten, also nicht steuerpflichtig sind) werden grundsätzlich nicht befreit.

Alles wird schlüssig, wenn man annimmt, dass Beitragsservice nicht befreit, sondern lediglich die Befreiungen registriert. Befreien die anderen, die Sozialhilfebescheide ausstellen.

Im Rundfunkrecht, um befreit zu werden, wendet man sich nicht an LRA oder Beitragsservice, sondern an die Behörde, die Sozialhilfebescheide (=Befreiung im Rundfunkrecht) ausstellt. Hat man dort irgendwas verbockt und z.B. irgendwelche Dokumente nicht geliefert = Sozialhilfebescheid nicht erstellt = Befreiung ist nicht da.



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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: GEZ-Rebellin siegt gegen rbb
#11: 23. November 2016, 00:30
@boykott2015
Auch wenn es hier vom Kern-Thema abschweift, so erscheint mit doch eine Richtigstellung erforderlich:

Diejenigen Stellen, die Sozialhilfebescheide ausstellen "befreien" eben leider nicht vom Rundfunkbeitrag, sondern stellen allenfalls Bescheinigungen aus, mit Hilfe derer man sich dann erst noch auf Antrag bei der Rundfunkanstalt vom sog. "Rundfunkbeitrag" befreien lassen kann bzw. muss.

Man muss sich also sehr wohl mit den entsprechenden Bescheinigungen an die Rundfunkanstalt wenden.


Dies hier aber bitte nicht weiter vertiefen, sondern bitte eng am Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
GEZ-Rebellin siegt gegen rbb
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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