- Forderung über 500 €?
Der Intendant des "Bayerischen Rundfunk", U.W., verlangt von Person X 550 €.
Details über Zeitraum und einzelne Beträge sind unbekannt: keine Unterlagen, "Rechnungen", o.ä. empfangen
- Wurde der Schuldner innerhalb von 4 Wochen durch den GV über die Anfrage unterrichtet?
Ja, der GV hat Person X informiert.
Allerdings hat Person X keine Mahnungen und keine Vollstreckungsunterlagen bekommen .
Person X hat seit 2014 nichts von ARD/ZDF gehört/bekommen.
- wurde der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss sofort nach Zustellung an den Gläubiger/in auch der Schulder/in zugestellt? (vgl. § 121 GVGA)
Sofort nicht!
Datum der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss lt. Kopfzeile: 21.10.2016
Datum der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss lt. Signatur: 24.10.2016
Datum der Zustellung an Arbeitgeber: 27.10.2016
Datum der Zustellung an Person X lt. Deutsche Post: 15.11.2016
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Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss hat kein Unterschrift !!"Unterschrift Antragsteller/-in": Leer