Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Angeblich kann man durch gemeinnützige Arbeit abarbeiten > Stimmt das?  (Gelesen 6541 mal)

H
  • Beiträge: 6
@Bürger
Was wäre wenn ich alles fake? Also falscher meldebescheid usw..? Damit man denkt ich wäre im Ausland.

Aber es stimmt nicht. Ich versuche es zu einer Straftat umzuwandeln damit gemeinnütziger Arbeit erlaubt sind.

Ordnungswidrigkeit funktioniert nicht. Es muss Strafverfahren kommen, wie die user hier sagten.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 3.239
Es sollte genügen, wenn die Straftaten von den Rundfunkanstalten kommen. Da gibt es reichlich Beweise, die jedoch von den Gerichten ignoriert werden. Zudem der Rundfunkbeitrag durch eine Straftat immer noch nicht abgearbeitet werden kann, sondern nur die darauf folgende Strafe.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

P
  • Beiträge: 4.011
@Bürger
 Was wäre wenn ich alles fake? Also falscher meldebescheid usw..? Damit man denkt ich wäre im Ausland.

Auch wenn PersonX nicht der Bürger ist, so ist dieses beschriebene Anliegen wahrscheinlich auch nur eine Ordnungswidrigkeit nach § 54 Bundesmeldegesetz (BMG, Artikel 1 des MeldFortG (Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesen)).
 
§ 54 kann nachfolgend nachgelesen werden in

 BMG in der Fassung vom 03.05.2013
 http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/media/3D61E8536F2C6320238EE82997C7E753/bgbl113s1084_56185.pdf
 
 Änderung welche nach dem 03.05.2016, also danach erfolgten sind weiteren Gesetzesblättern zu entnehmen, welche nicht verlinkt sind.
 
Eine nicht amtliche Fassung ist zu finden im nachfolgendem Link.
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__54.html

 Bitte beachten, das Gesetze fortlaufend geändert werden. Diese Änderungen werden im jeweiligen Gesetzesblatt veröffentlicht. Ein Gesamttext ergibt sich teilweise nur, wenn diese Änderungen auch mit verfolgt werden oder eine jeweilige gültige Gesamtfassung vorliegt. Maßgeblich sind immer der jeweilige amtliche Abdruck und die amtlich abgedruckten Änderungen.
Teilweise gibt es bei Gesetzen noch einen Mantel drum herum und die Gesetze selbst sind dann eigentlich Artikel in diesem Mantel.
 
 Das kann man vergleichen mit Büchern, jedes Buch ist dabei so gesehen ein Gesetz und hat selbst Artiekl. Ein Buchband würde dann der Mantel sein.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. November 2016, 01:41 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.275
Ich möchte zwischendurch mal etwas warnend darauf hinweisen, dass dieses Forum in erster Linie nicht dazu gedacht ist, irgendwelche Gesetze zu umgehen, sondern eine Änderung des verfassungswidrigen Zustands herbeizuführen. Um Politik und Rundfunkanstalten dazu zu bringen, umzudenken ist natürlich ein probates Mittel, möglichst Zahlungen zurückzuhalten oder zu vermeiden. Dies soll aber nur Mittel zum Zweck darstellen. Ziel ist es, den unerträglichen Rundfunkbeitrag in seiner jetzigen Form abzuschaffen.
- seppl


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

a
  • Beiträge: 35
Das Thema ist doch durch, geht nicht! Laut Satzung und Rbstv ist unbar zu zahlen und fertig. Nix Bargeld und Nix Feudeln der Korridore im Gebäude oder Laubkehren im Pausenpark des Fernsehgartens.
Mods, haut doch bitte mal ein paar Nägel in den Deckel dieses Sarges!


Edit "Bürger":
Danke für die beherzten Worte. Wie dieser und der Vorkommentar zeigen, ist mit "Abarbeiten" - ebenso wie mit Zahlung - nichts am grundsätzlichen Problem geändert.
Aus Kapazitätsgründen, Gründen der Übersicht sowie da derzeit eine Vielzahl wesentlich akuterer Probleme zu behandeln sind, bleibt dieser Thread mindestens vorübergehend geschlossen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. November 2016, 01:43 von Bürger«

 
Nach oben