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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: Trex67 am 08. November 2016, 22:36

Titel: Angeblich kann man durch gemeinnützige Arbeit abarbeiten > Stimmt das?
Beitrag von: Trex67 am 08. November 2016, 22:36
Ich habe mal irgendwo mal gelesen, wo genau weiß nicht mehr.

Aber wenn man die Zahlung verweigert für viele Monaten gilt es als Ordnungswidrigkeit.

Jeder hat das Recht es abarbeiten zu können. Stimmt das? Was muss man genau tun, weiß das einer?

Ich hätte nix dagegen es so machen zu müssen, bin selbst freiwilliger Helfer für DRK.
Titel: Re: Angeblich kann man durch gemeinnützige Arbeit abarbeiten > Stimmt das?
Beitrag von: unGEZahlt am 09. November 2016, 08:44
Bspw. bei Geldstrafen kann ein Antrag auf Abarbeitung durch gemeinnützige Arbeit gestellt werden.
Lt. den Rechtsanwälten Mäder-Hildebrandt müssen aber
Nachweise über Verdienst, Monatsausgaben und Bankguthaben usw. mit eingereicht werden.

Zitat von ihrer Seite http://www.hildebrandt-maeder.de/files/1330682446.pdf :
Zitat
Gemeinnützige Arbeit statt Freiheitsstrafe
Wer eine Geldstrafe auch ratenweise nicht zahlen kann, hat die Möglichkeit einen
Antrag auf Ableistung gemeinnütziger Arbeit zu stellen. Den Antrag sollte man
unmittelbar nach Erhalt der Gerichtskostenrechnung stellen. Zuständig ist die
Staatsanwaltschaft.

Und eine Verurteilung ist also noch notwendig.

Nachdem es nun nach den Verurteilungen von Sieglinde und Kathrin
jetzt angeblich keine weiteren mehr geben soll ( lt. ARDZDFDR )
würde demnach ein Antrag auf Gemeinnützige Arbeit wahrscheinlich, so wie ich das verstehe, dann nicht mehr angenommen werden.


Obwohl mir das persönlich natürlich auch sehr gefallen würde, wenn wir so etwas durchkriegen würden.
Lieber Arbeit für  DRK -> als Geld für schlechtes Zwangsbezahl-TV . Klar.

Lass uns noch abwarten, ob es noch andere Ideen dazu gibt.

Markus
Titel: Re: Angeblich kann man durch gemeinnützige Arbeit abarbeiten > Stimmt das?
Beitrag von: seppl am 09. November 2016, 09:14
Es ist gesetzlich untersagt, Ersatzzahlungen oder -tätigkeiten für den Rundfunkbeitrag zu leisten.

Ich zitiere mich selbst, die Quelle der Aussage finde ich aber immer noch nicht:
Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4968.msg42482.html#msg42482

Bitte nicht sehr viel Energie in dieses Thema setzen, es wird ins Leere laufen.

Vielleicht findet ja irgendjemand die Vorschrift, in der die Untersagung niedergelegt wurde.
Titel: Re: Angeblich kann man durch gemeinnützige Arbeit abarbeiten > Stimmt das?
Beitrag von: Trex67 am 09. November 2016, 13:18
Bspw. bei Geldstrafen kann ein Antrag auf Abarbeitung durch gemeinnützige Arbeit gestellt werden.
Lt. den Rechtsanwälten Mäder-Hildebrandt müssen aber
Nachweise über Verdienst, Monatsausgaben und Bankguthaben usw. mit eingereicht werden.

Zitat von ihrer Seite http://www.hildebrandt-maeder.de/files/1330682446.pdf :
Zitat
Gemeinnützige Arbeit statt Freiheitsstrafe
Wer eine Geldstrafe auch ratenweise nicht zahlen kann, hat die Möglichkeit einen
Antrag auf Ableistung gemeinnütziger Arbeit zu stellen. Den Antrag sollte man
unmittelbar nach Erhalt der Gerichtskostenrechnung stellen. Zuständig ist die
Staatsanwaltschaft.

Und eine Verurteilung ist also noch notwendig.

Nachdem es nun nach den Verurteilungen von Sieglinde und Kathrin
jetzt angeblich keine weiteren mehr geben soll ( lt. ARDZDFDR )
würde demnach ein Antrag auf Gemeinnützige Arbeit
wahrscheinlich, so wie ich das verstehe, dann nicht mehr angenommen werden.


Obwohl mir das persönlich natürlich auch sehr gefallen würde, wenn wir so etwas durchkriegen würden.
Lieber Arbeit für  DRK -> als Geld für schlechtes Zwangsbezahl-TV . Klar.
Was wäre wenn ich unbedingt so machen will? Wenn die mir nicht erlauben, kann ich den sagen ich bringe mich um, wegen euch? DRK hätte dann 1 freiwilligen Helfer verloren.

Wo steht das im Gesetz, das ZDF mir verbieten können eine Straftat zu machen? Fakt ist wenn man viele Monaten oder Jahre nicht bezahlt gilt es als Ordnungswidrigkeit.

Die wollen nur nicht machen wegen Knast usw.., weil wieder Skandal wäre und die Medien z.b RTL Nachrichten, Spiegel Online, Bild, AFD usw.. würden sofort wieder davon berichten.

Aktuell ist mein Rückstand schon bei über 200€ siehe meinen anderen Beitrag hier.
Titel: Re: Angeblich kann man durch gemeinnützige Arbeit abarbeiten > Stimmt das?
Beitrag von: Roggi am 09. November 2016, 17:16
Solange es noch keine höchstrichterlichen Urteile zum Rundfunkbeitrag gibt, ist jede persönliche Aktion ein Vorgriff auf das Urteil, welches ja noch offen ist. Sollte der Zwangsbeitrag für Verfassungskonform erklärt werden, braucht es jeden freiwilligen DRK-Ersthelfer, denn der örR erklärt den Bürgern quasi den Krieg, der Diener hat zuviel Geld bekommen, welches er einsetzt, um noch mehr Geld zu bekommen. Die dienende Funktion des örR wird mit Hilfe des zuviel eingenommenen Geldes ins Gegenteil verkehrt, der Bürger wird zum Sklaven des Rundfunks und soll ihn bezahlen, unabhängig vom persönlichen Gebrauch und unabhängig von dem, was gesendet wird. Die nächste Eskalationsstufe ist noch nicht erreicht. Sie sollte vom örR ausgehen, nicht vom Bürger.
Titel: Re: Angeblich kann man durch gemeinnützige Arbeit abarbeiten > Stimmt das?
Beitrag von: Hansadel am 10. November 2016, 12:39
Es ist gesetzlich untersagt, Ersatzzahlungen oder -tätigkeiten für den Rundfunkbeitrag zu leisten.
Ich zitiere mich selbst, die Quelle der Aussage finde ich aber immer noch nicht:
Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4968.msg42482.html#msg42482
Bitte nicht sehr viel Energie in dieses Thema setzen, es wird ins Leere laufen.
Vielleicht findet ja irgendjemand die Vorschrift, in der die Untersagung niedergelegt wurde.
Ich denke, dass es nicht stimmt. Bin kein Rechtsanwalt, aber hatte einen ähnlichen Fall konnte Gas Zahlung mehrmals nicht zahlen, bekam ich vom Amtsgericht Bescheid und musste die Strafe bezahlen. Aber ich konnte es nicht, ein guter Kollege hat seinen Anwalt um Hilfe gebeten. Der Anwalt meinte Gegenvorschlag und habe dort am Amtsgericht angerufen konnte durch gemeinnütziger Arbeit es abarbeiten. Zur Sicherheit noch extra Schreiben mit Aktenzeichen per E-Mail gesendet den Vorschlag.

Durch die Mahnkosten und extra Zuschläge hatte ich schon hohe Arbeitsstunde bekommen. 28 Stunden waren es.

Ich denke wenn so Beitragsservice Brief kommt, wo der Gerichtvollzieher sich angekündigt würde dort anrufen und es so verlangen mit gemeinnütziger Arbeit. Aber ich kann es leider nicht testen bin Hartz 4 Empfänger und bin befreit. Zum Glück.

Vielleicht haben schon andere User ausprobiert und können die Erfahrungen gern hier mitteilen.

Ich bin auch der Meinung lieber bei DRK bzw wie ich damals bei Seniorenheimen freiwillig helfen, als den nervigen Beitrag zu bezahlen.
Titel: Re: Angeblich kann man durch gemeinnützige Arbeit abarbeiten > Stimmt das?
Beitrag von: abtuten am 10. November 2016, 12:58
Ich denke, dass es nicht stimmt. Bin kein Rechtsanwalt, aber hatte einen ähnlichen Fall konnte Gas Zahlung mehrmals nicht zahlen, bekam ich vom Amtsgericht Bescheid und musste die Strafe bezahlen. Aber ich konnte es nicht..

Sie haben eine gegen Sie verhängte Strafe abgearbeitet, aber wohl keine Forderung beglichen.
Titel: Re: Angeblich kann man durch gemeinnützige Arbeit abarbeiten > Stimmt das?
Beitrag von: Hansadel am 10. November 2016, 13:20
Ja weil nicht bezahlt hatte. Was macht den Unterschied, wenn man den Beitragsservice nicht bezahlt? Sehen sie etwas,ja was genau?

Hier müsste es erlaubt sein, so Vorgehen zu können. Ich kann leider nicht testen. Aber vielleicht andere hier? Würde gern wissen. Aktuell suche Arbeit um vom Hartz 4 weg zukommen.
Bis dahin dauert es noch. Aber andere sollten viel weiter mit der Forderung sein und können es testen. Vielleicht geht es sogar und vielleicht ist hier Anwalt und kann für uns alle mehr dazu, was sagen.
Titel: Re: Angeblich kann man durch gemeinnützige Arbeit abarbeiten > Stimmt das?
Beitrag von: abtuten am 10. November 2016, 13:43
Nein! Die aufgebrummte STRAFE kann entweder durch Zahlung des vom Gericht festgelegten Betrages, oder Leisten gemeinnütziger Arbeitsstunden-wenn die Voraussetzungen gegeben sind- oder Ersatzweise Haft abgegolten werden. Dabei gilt dann 1 Tag Haft entsprechen X Stunden zu leistender Arbeitsstunden. Eine evtl. vorliegende Forderung müssen Sie trotzdem noch begleichen, die bleibt bestehen.
Titel: Re: Angeblich kann man durch gemeinnützige Arbeit abarbeiten > Stimmt das?
Beitrag von: Hansadel am 10. November 2016, 16:48
Genau, aber Leute die nicht zahlen können, die nicht kämpfen wollen vor Gericht oder es einfach ignorieren.
Müssten dann später auch sowas bekommen, wie ich. Also so Bescheid vom Amtsgericht wegen eine Ordnungswidrigkeit.

So habe mir vorgestellt man zahlt den Beitragsservice nicht und ich denke so bei 300€ oder mehr, sollte man doch vom Amtsgericht so Bescheid bekommen, wegen nicht Zahlung der Beträge, seit mehr als 6 Monate. Das ist ja Ordnungswidrigkeit. Weil man mehr als 6 Monate nicht gezahlt hat. Sollte hier dann gemeinnütziger Arbeit gehen. Denke ich mal. Bei der Gas Bezahlung war es so. Oder verstehe wieder, was falsches?
Titel: Re: Angeblich kann man durch gemeinnützige Arbeit abarbeiten > Stimmt das?
Beitrag von: PersonX am 10. November 2016, 18:04
 
Zitat
Ordnungswidrigkeit
  ->
 soweit bekannt nur gegen Geldzahlung. Diese kann soweit bekannt auch nicht durch etwas anderes abgeleistet werden. -> Das würde nur bei einer Strafsache gehen. Das wäre dann eine Ersatzstrafe, also absitzen statt zahlen. Aber genau das gibt es bei Ordnungswidrigkeit nicht.

 --> Also nein bei einer Ordnungswidrigkeit würde also nur ein Ordnungsgeld festgesetzt, welches zu zahlen sei.
 
 Wenn der vermeintlich die Ordnung Störende nicht zahlt, nicht zahlen will etc. gibt es noch die Erzwingungshaft, welche Ihn brechen dann soll etc. ... die Kosten dafür werden natürlich oben drauf geschlagen usw.

Das bedeutet, dass das Ordnungsgeld auch nach der Erzwingungshaft zu zahlen ist.
 
Ein externer Hinweis zum beispielhaften Umgang mit Ordnungswidrigkeiten und Folgen
 http://blog.eichhoernchen.fr/post/Der-Stachel-im-Arsch-der-Justiz (http://blog.eichhoernchen.fr/post/Der-Stachel-im-Arsch-der-Justiz)

Ein ganz kurzer Teil, des sehr lesenswerten Blog.

Zitat
... Zweck der Erzwingungshaft im rechtlichen Sinne ist nicht die „Strafe“, es ist keine strafrechtliche Sanktion. Es ist vielmehr ein „Zwangsmittel“. Die Entscheidung, ob Sie Erzwingungshaft verhängen liegt in Ihren Händen. Wenn Erzwingungshaft verhängt wird, obwohl klar ist, dass die Verhängung dieses Zwangsmittel nicht zu Erfolg führen wird, ist die Verhängung rechtswidrig.  ...
Titel: Re: Angeblich kann man durch gemeinnützige Arbeit abarbeiten > Stimmt das?
Beitrag von: Hansadel am 10. November 2016, 20:54
Gilt das hier nicht, wenn man nicht zahlen kann? Z.b für Leute die arm sind, wie ich?

https://www.caritas.de/glossare/gemeinnuetzige-arbeit-statt-strafe

Habe mal meinen alten Brief gefunden, wegen der Gas Bezahlung. 280€ Geldbuße wurde in 28 Stunden gemeinnütziger Arbeit umgewandelt. Damit ist erledigt nix mehr mit nachzahlen.

Sollte mit Beitragsservice auch gehen.

Einfach ignorieren. Später beim Amtsgericht diesen Vorschlag machen fertig.

Hat schon jemand getestet?
Titel: Re: Angeblich kann man durch gemeinnützige Arbeit abarbeiten > Stimmt das?
Beitrag von: PersonX am 11. November 2016, 00:48
Bitte verstehen, nein das geht nicht, denn das geht nur bei einer Strafe und diese gibt es nur in einem Strafverfahren. Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ist jedoch kein Strafverfahren. Es gibt nur ein Ordnungs bzw. Bußgeld und das kann maximal vollstreckt werden. Kann bzw. will der Betroffene nicht zahlen gibt es maximal das Erzwingungsverfahren mit dem Ziel den Betroffen zu brechen. Und das ist so gesehen halt rechtswidrig, wenn damit das Ziel nicht erreicht werden kann.

Es wird so gesehen immer freiwillig gezahlt, wenn bezahlt wird.
Titel: Re: Angeblich kann man durch gemeinnützige Arbeit abarbeiten > Stimmt das?
Beitrag von: Hansadel am 12. November 2016, 12:41
Ok verstehe es jetzt. Nur bei einer Straftat funktioniert es.

Kann ich ins Ausland ziehen? Aber es stimmt nicht. Irgendwann werden die herausfinden.
Hätte sehr wahrscheinlich Straftat gemacht. Erschleichung von Leistungen oder so.

Jetzt könnte man gemeinnütziger Arbeit machen.
Titel: Re: Angeblich kann man durch gemeinnützige Arbeit abarbeiten > Stimmt das?
Beitrag von: Bürger am 13. November 2016, 18:16
Genau, aber Leute die nicht zahlen können, die nicht kämpfen wollen vor Gericht oder es einfach ignorieren.
Müssten dann später auch sowas bekommen, wie ich. Also so Bescheid vom Amtsgericht wegen eine Ordnungswidrigkeit.

So habe mir vorgestellt man zahlt den Beitragsservice nicht und ich denke so bei 300€ oder mehr, sollte man doch vom Amtsgericht so Bescheid bekommen, wegen nicht Zahlung der Beträge, seit mehr als 6 Monate. Das ist ja Ordnungswidrigkeit. Weil man mehr als 6 Monate nicht gezahlt hat. Sollte hier dann gemeinnütziger Arbeit gehen. Denke ich mal. Bei der Gas Bezahlung war es so. Oder verstehe wieder, was falsches?

1) Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren müsste erst von ARD-ZDF-GEZ beantragt werden. Es ist bislang noch KEIN(!!!) Ordnungswidrigkeitsverfahren jeher bekannt - und zwar weder in Sachen der ehemaligen "Rundfunkgebühr" noch in Sachen des neuen sog. "Rundfunkbeitrags".
Diese "Hoffnung" kann man also getrost aufgeben.

2) Selbst wenn im äußerst unwahrscheinlichen Falle ein Ordnungswidrigkeitsverfahren angestrengt werden würde, würde ein Bußgeld festgesetzt werden (vermutlich aber aufgrund der geringen Schwere der "Ordnungswidrigkeit" eher nur im oberen einstelligen oder maximal unteren zweistelligen Bereich) - jedoch wohl unabhängig von der eigentlichen Forderung - sozusagen als "Strafzoll" obendrauf.
Ein "Abarbeiten" des Bußgeldes würde die eigentliche Forderung also wohl nicht tangieren.

3) Alles, was ARD-ZDF-GEZ sehen und haben wollen ist GELD, GELD, GELD und nochmals GELD.
"Gemeinnützigkeit" interessiert die nicht die Bohne. Davon können die nicht "leben".

FAZIT:
Abarbeiten durch gemeinnützige Arbeit sehr wahrscheinlich nicht möglich.


Person A könnte dies ungeachtet dessen umfänglich gegenüber ARD-ZDF-GEZ darlegen und dies anbieten - und sich eine "verbindliche" Antwort von der "gemeinnützigen Anstalt des öffentlichen Rechts" einholen.

Warum nicht die Anstalten regelmäßig damit konfrontieren...? ;)

In diesem Zusammenhang könnte Person A gleich mal nachfragen, worin genau die "Gemeinnützigkeit" der Rundfunkanstalt bestehen soll, die ihr per Gesetz "verliehen" wurde - siehe u.a. auch unter
ARD,ZDF: Darf Gemeinnützigkeit das Erschaffen von Multi-Millionären finanzieren?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20573.0.html
Finanzamt bestreitet Gemeinnützigkeit von ATTAC > Querbezug zu ARD-ZDF-GEZ?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11704.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11704.msg132781.html#msg132781
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11704.msg132893.html#msg132893
Titel: Re: Angeblich kann man durch gemeinnützige Arbeit abarbeiten > Stimmt das?
Beitrag von: Hansadel am 14. November 2016, 13:36
@Bürger
Was wäre wenn ich alles fake? Also falscher meldebescheid usw..? Damit man denkt ich wäre im Ausland.

Aber es stimmt nicht. Ich versuche es zu einer Straftat umzuwandeln damit gemeinnütziger Arbeit erlaubt sind.

Ordnungswidrigkeit funktioniert nicht. Es muss Strafverfahren kommen, wie die user hier sagten.
Titel: Re: Angeblich kann man durch gemeinnützige Arbeit abarbeiten > Stimmt das?
Beitrag von: Roggi am 14. November 2016, 13:57
Es sollte genügen, wenn die Straftaten von den Rundfunkanstalten kommen. Da gibt es reichlich Beweise, die jedoch von den Gerichten ignoriert werden. Zudem der Rundfunkbeitrag durch eine Straftat immer noch nicht abgearbeitet werden kann, sondern nur die darauf folgende Strafe.
Titel: Re: Angeblich kann man durch gemeinnützige Arbeit abarbeiten > Stimmt das?
Beitrag von: PersonX am 14. November 2016, 14:17
@Bürger
 Was wäre wenn ich alles fake? Also falscher meldebescheid usw..? Damit man denkt ich wäre im Ausland.

Auch wenn PersonX nicht der Bürger ist, so ist dieses beschriebene Anliegen wahrscheinlich auch nur eine Ordnungswidrigkeit nach § 54 Bundesmeldegesetz (BMG, Artikel 1 des MeldFortG (Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesen)).
 
§ 54 kann nachfolgend nachgelesen werden in

 BMG in der Fassung vom 03.05.2013
 http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/media/3D61E8536F2C6320238EE82997C7E753/bgbl113s1084_56185.pdf (http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/media/3D61E8536F2C6320238EE82997C7E753/bgbl113s1084_56185.pdf)
 
 Änderung welche nach dem 03.05.2016, also danach erfolgten sind weiteren Gesetzesblättern zu entnehmen, welche nicht verlinkt sind.
 
Eine nicht amtliche Fassung ist zu finden im nachfolgendem Link.
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__54.html (https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__54.html)

 Bitte beachten, das Gesetze fortlaufend geändert werden. Diese Änderungen werden im jeweiligen Gesetzesblatt veröffentlicht. Ein Gesamttext ergibt sich teilweise nur, wenn diese Änderungen auch mit verfolgt werden oder eine jeweilige gültige Gesamtfassung vorliegt. Maßgeblich sind immer der jeweilige amtliche Abdruck und die amtlich abgedruckten Änderungen.
Teilweise gibt es bei Gesetzen noch einen Mantel drum herum und die Gesetze selbst sind dann eigentlich Artikel in diesem Mantel.
 
 Das kann man vergleichen mit Büchern, jedes Buch ist dabei so gesehen ein Gesetz und hat selbst Artiekl. Ein Buchband würde dann der Mantel sein.
Titel: Re: Angeblich kann man durch gemeinnützige Arbeit abarbeiten > Stimmt das?
Beitrag von: seppl am 14. November 2016, 14:28
Ich möchte zwischendurch mal etwas warnend darauf hinweisen, dass dieses Forum in erster Linie nicht dazu gedacht ist, irgendwelche Gesetze zu umgehen, sondern eine Änderung des verfassungswidrigen Zustands herbeizuführen. Um Politik und Rundfunkanstalten dazu zu bringen, umzudenken ist natürlich ein probates Mittel, möglichst Zahlungen zurückzuhalten oder zu vermeiden. Dies soll aber nur Mittel zum Zweck darstellen. Ziel ist es, den unerträglichen Rundfunkbeitrag in seiner jetzigen Form abzuschaffen.
- seppl
Titel: Re: Angeblich kann man durch gemeinnützige Arbeit abarbeiten > Stimmt das?
Beitrag von: abtuten am 14. November 2016, 16:32
Das Thema ist doch durch, geht nicht! Laut Satzung und Rbstv ist unbar zu zahlen und fertig. Nix Bargeld und Nix Feudeln der Korridore im Gebäude oder Laubkehren im Pausenpark des Fernsehgartens.
Mods, haut doch bitte mal ein paar Nägel in den Deckel dieses Sarges!


Edit "Bürger":
Danke für die beherzten Worte. Wie dieser und der Vorkommentar zeigen, ist mit "Abarbeiten" - ebenso wie mit Zahlung - nichts am grundsätzlichen Problem geändert.
Aus Kapazitätsgründen, Gründen der Übersicht sowie da derzeit eine Vielzahl wesentlich akuterer Probleme zu behandeln sind, bleibt dieser Thread mindestens vorübergehend geschlossen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.