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Autor Thema: Gibt es Anspruch, Regionalradio von Berlin in NRW über Antenne zu empfangen?  (Gelesen 19444 mal)

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  • Beiträge: 764
Wahrscheinlich gibts es in Berlin diesen Anspruch nicht.
Aber in Belgien hat man flächendeckend über alle Plattformen die Empfangsmöglichkeit von ARD und ZDF.
ARD und ZDF haben für belgische Fernsehkunden aktiv gekämpft und Blockade wurde erfolgreich ab 14.03.2014 überwunden.

Ein entscheidender Unterschied: der belgische Fernsehkunde hat ein Vertrag, zahlt, und hat dementsprechend Anspruch auf Lieferung.
Der deutsche Zwangsbeitragsschuldner muss (auch) für das Angebot für belgische Fernsehkunden aufkommen.  Die internationale Verträge sind ja da. Und die müssen vom deutschen Beitragsschuldner erfüllt werden.

Zitat
ARD und ZDF ab sofort wieder bei Belgacom
Ab Freitag, den 14. März 2014 werden Das Erste und das ZDF wieder über den belgischen Kabelnetzbetreiber Belgacom verbreitet. Nach etwa zehn Monaten Unterbrechung stehen sie damit insbesondere der internationalen Gemeinschaft in Brüssel und den deutschsprachigen Bürgern in Belgien flächendeckend zur Verfügung. Vor zwei Wochen haben sich die öffentlich-rechtlichen Sender mit Belgacom auf die vertraglichen Konditionen für eine Wiedereinspeisung verständigt.

ARD und ZDF begrüßen Einigung

ARD und ZDF begrüßen die Einigung mit dem belgischen Telekommunikationskonzern. Der ARD-Vorsitzende Lutz Ma***or: "Das ist eine gute Nachricht für die Deutschen in Belgien, die unsere Programme vermisst haben. Ich danke allen, die mitgeholfen haben, die Blockade zu überwinden."

ZDF-Intendant Dr. Thomas Bellut: "Ich freue mich über die Einigung mit Belgacom, mit der unsere Programme auch in Brüssel wieder über alle Plattformen empfangbar sind."
http://www.ard.de/home/intern/presse/pressearchiv/ARD_und_ZDF_ab_sofort_wieder_bei_Belgacom/844116/index.html


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e
  • Beiträge: 811
Zitat
[...] Vor zwei Wochen haben sich die öffentlich-rechtlichen Sender mit Belgacom auf die vertraglichen Konditionen für eine Wiedereinspeisung verständigt.
[...]
http://www.ard.de/home/intern/presse/pressearchiv/ARD_und_ZDF_ab_sofort_wieder_bei_Belgacom/844116/index.html

Das heisst wohl, dass da auch wieder Geld geflossen ist? Der belgische Vertragskunde zahlt der Belgacom, damit er belgisches Fernsehen hat. Und die deutschen öfrech kassieren Geld von der Belgacom, damit der Belgier deutsches Fernsehen hat. So sollten  Vertragsgestaltungen zwischen Sendern und Nutzern aussehen, Herr Bellut und Herr Ma***or, nur uns versucht man zu erzählen, das ginge nicht. Wir werden ganz schön für blöd verkauft, gell?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Dezember 2016, 22:56 von Bürger«
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Auf die Anfrage aus hiesigem Thread unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20771.msg136018.html#msg136018
bzgl. der ö.-r. R.-Empfangbarkeit
hat heute der thüringische CDU-LV geantwortet:

Zitat
Sehr geehrter Herr Markus,

bitte entschuldigen Sie die etwas verspätete Antwort, ich war einige Zeit erkrankt.

Zu Ihrer Anfrage:
Genaue Antworten kann ich Ihnen leider nicht geben und muss Sie an die Experten und den Service des Rundfunkbeitrags verweisen.
http://www.rundfunkbeitrag.de

Ich würde aber sagen, dass ein Rundfunkbeitragszahler grundsätzlich das Anrecht auf die Nutzung des gesamten Angebots des ÖRR hat und diesen auch nutzen kann. Natürlich in Anhängigkeit von den Empfangsgeräten und anderen Randbedingungen.
Es kann also durchaus sein, dass zum Beispiel in einem Tal nicht alle Sender zu empfangen sind.
Aber wie gesagt, ich würde Ihnen empfehlen sich mit Ihren konkreten Fragen direkt an den Rundfunkbeitragsservice zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Name
Referent für Grundsatzfragen und strategische Planung
CDU Landesverband Thüringen
Friedrich-Ebert-Straße 63
99096 Erfurt

Tel: 0361 34xx xxx
Fax: 0361 34xx xxx
Mail: name@cdu-thueringen.de
.....
http://www.facebook.com/CDU.Thueringen


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Dezember 2016, 18:00 von Bürger«

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Anfragen zu den gesetzlichen Regelungen sollten konkret an den Gesetzgeber gerichtet werden (insbesondere die Staatskanzleien sowie auch die Landtage - vermutlich aber nicht an "LandesVERBÄNDE" der jeweiligen Parteien).
Gern auch parallel an die Landesrundfunkanstalt - einfach, um Einblick in deren (rechtsunverbindliche) Auffassung zu erhalten.
...und dann VERGLEICHEN! ;)

Wenn ein CDU-LV auf die Idee kommt, die Mitarbeiter eines namentlich nicht bekannten/ namentlich nicht bekanntgegebenen, nicht-rechtsfähigen Etwas als "Experten" zu bezeichnen, lässt das schon tief in die offenkundig herrschende Unkenntnis blicken... ::) ::) ::)


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Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Bevor das Thema auch zur Legislative geht,

noch ein paar Gedanken ( Helft mir mal bitte auf die Sprünge,
falls ich da irgendwas falsch sehe: )



Für obligatorische 17, 50 € monatlich
->   soll es also folgende Gegenleistung geben:
ein Anrecht auf Empfang des gesamten vollständigen ARDZDFDR-„Angebotes“ (lt. CDU Thüringen) .

D. h. die zugesicherte Empfangbarkeit
aller TV- und Radiosender sowie Websites
von denen.

Woher weiß eine Beitragsverpflichtete Person wie viele Sender und welche
Webseiten
es genau gibt
und
wie genau diese alle zu empfangen sind?

Jede Beitragsverpflichtete Person müsste doch ein Anrecht auf diese Informationen haben?

Markus


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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Jetzt ein Versuch, Legislativ-Antworten zu bekommen.

Die Adressen der 16 Staatskanzleien habe ich von der Seite
https://www.lsvd.de/adressen-staatskanzleien-der-laender-ministerpraesident-innen.html .

Den Anfrage-Text habe ich nochmal etwas modifiziert:
Zitat
Hat ein zur Rundfunkbeitragszahlung Verpflichteter ein Anrecht darauf,
die Gesamtheit aller
öffentlich-rechtlichen TV-Sender, Radiosender und webbasierten Angebote zu empfangen?

Hat ein zur Rundfunkbeitragszahlung Verpflichteter ein Anrecht darauf,
eine Übersicht
über das gesamte empfangbare Angebot von ARDZDFDR (TV, Radio, Webseiten),
über die einzelnen Empfangsmöglichkeiten
und über sämtliche zur Nutzung notwendigen Empfangsgeräte
zu erhalten?

Falls es von diesen Staatskanzleien Antworten dazu geben sollte,
veröffentliche ich das dann hier.

Markus


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Nach Meinug von Person X existieren 25 überregionale Sender, d.h. Grenzüberschreitend des sendenen Bundeslandes. Wie weit diese Grenzüberschreitung gehen muss wird wohl nicht festgelegt sein.
Daher interessante Frage.
Angenommen Person X empfängt mit normaler Zimmerantenne noch nicht 1 TV Sender?
Und soll trotzdem zahlen?
Person X geht rein fiktiv davon aus, dass z.B. in Berlin mehr örr - Programme mit einfacher Antenne zu empfangen sind als z.b irgendwo im kleinen Saarland. Wäre der Sarländer dann nicht benachteiligt gegenüber Berliner?


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P
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Zitat
Wäre der Saarländer dann nicht benachteiligt gegenüber Berliner?

Um es mal mit der Logik der bisherigen Begründungen zu versuchen. Nein ...
 
<Das ist bereits Ironie>
Nein, eine Benachteiligung können wir nicht erkennen. Der Berliner hat die theoretische Möglichkeit ins Saarland zu ziehen. Ebenso besteht diese theoretische Möglichkeit für den Saarländer nach Berlin zu ziehen. Beitragspflichtig ist nur die Möglichkeit des Rundfunkempfangs. Durch die Umzugsmöglichkeit sehen wir diese als gegeben an.
<Ironie Ende>


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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Auf die Empfangsanrechtsproblematik antwortete heute die Bremische SPD.

Allerdings nun völlig gegenteilig zur Sichtweise der CDU Thüringen (v. 12/12/16).

Zwischenstand b.
Gibt es einen Anspruch auf Empfang des Gesamt"angebotes" ?
1x Ja   :   1x Nein

Zitat
Sehr geehrter Herr Markus,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 3. Dezember 2016, auf die wir Ihnen gerne antworten.

Das öffentliche Rundfunksystem in Deutschland ist föderal strukturiert – im Falle der ARD gegliedert in neun regionale Landesrundfunkanstalten mit Hörfunksendern, regionalem und bundesweitem Fernsehen und Programmangeboten im Internet, dies spiegelt sich in den unterschiedlichen Rundfunkstaatsverträgen wieder und soll die Unabhängigkeit und Individualität des Programmprofils sicherstellen.

Daraus ergibt sich kein Anspruch, die Gesamtheit aller regionalen Angebote deutschlandweit zu empfangen.

Wenn Sie Interesse und/oder mehr Fragen zum Angebot, der Aufgabe und der Funktion des öffentlich rechtlichen Rundfunks haben, wenden Sie sich bitte an die Landesfunkanstalten bzw. das für die Medienpolitik in Sachsen-Anhalt zuständige Ministerium.

Mit freundlichen Grüßen

Name

SPD-Landesorganisation Bremen/Landesbüro
Obernstraße 39-43, 28195 Bremen
mailto: xxx.xxx@spd.de
www.spd-land-bremen.de


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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Die sächsische CDU hat sich heute auch dazu geäußert.
( Allerdings so unnötig weit ausholend, dass es für die bessere Übersicht etwas gekürzt werden musste. )

Bzgl. des Komplett-Empfangsrechtes, glaube ich aus den leicht ungeschickten Formulieren herauszulesen, dass sie es bejahen ( ? )

Gibt es einen Anspruch auf Empfang des Gesamt"angebotes" ?
2x Ja   :   1x Nein


Zitat
Sehr geehrter Herr Markus,

haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift, auf die ich Ihnen – leider etwas verspätet – gern antworten möchte.

….. 2013 wurde …. Modell geändert…… Staatsvertrag  zwischen …..16 …..Ländern….bla bla…. Rundfunkgebührenstaatsvertrages …..

…… alle 16 Bundesländer…. bla bla ….zugestimmt, …. einheitliche Regelung…bla bla...


Zuletzt noch zu der Frage, ob es ein Recht darauf gibt, alle Programme empfangen zu können. Sie haben unbestritten das Recht, die Programme von ARD, ZDF und Deutschlandfunk zu empfangen, denn das kann Ihnen schließlich niemand verbieten. Dass es hinsichtlich der Empfangbarkeit von einzelnen Programmen zu räumlichen, zeitlichen oder technischen Einschränkungen kommen kann, ist allerdings möglich.

Ich erlaube mir, Ihnen im Anhang* den Rundfunkstaatsvertrag in seiner derzeit geltenden Fassung beizufügen, in welchem Sie auch im zweiten Abschnitt (ab §11) eine Übersicht der bereitgestellten Programme finden.
(* Anm.: Meint den Achtzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der in .pdf mitgesendet wurde)

In der Hoffnung, Ihnen ein wenig weitergeholfen zu haben, und mit den besten Wünschen für die Weihnachtszeit verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
Name
CDU Landesverband Sachsen
Fetscherstraße 32/34
 01307 Dresden

www.cdu-sachsen.de
www.facebook.com/CDU.Sachsen


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  • Beiträge: 203
Zitat
Dass es hinsichtlich der Empfangbarkeit von einzelnen Programmen zu räumlichen, zeitlichen oder technischen Einschränkungen kommen kann, ist allerdings möglich.

Ist nach Ansicht einer fiktiven Person so ausgelegt wie es die "Führer dieser Diktatur" durchsetzen wollen. Sendebereich von Regionalsender sind nur bzw zumindest Regional empfangbar, nicht verpflichtet überregional zu senden.  Defininition Überregional : Hamburger Sender in Berlin empfangbar - wäre überregional! Dieser Hamburger Sender aber nicht in Bayern empfangbar
Zwar nicht Deutschlandweit aber  trotzdem überregional weil Hamburger Sender in Berlin empfangbar !! 

Manchmal verliert man - manchmal Gewinnt man nicht   >:D


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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Da bzgl. des Empfangsanspruchs-Problems
bisher noch keine Landes-Staatskanzlei antworten wollte (oder konnte?)

nun

dazu ein zusätzliches Experiment.
Soeben angeschrieben ***@dr-buchert.de von www.dr-buchert.de
mit
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

laut
https://www.rundfunkbeitrag.de/der_rundfunkbeitrag/beitragsservice/ombudsmann/index_ger.html
nehmen Sie u. a. Hinweise auf Unregelmäßigkeiten in Verbindung mit dem Geschäftsbetrieb
des Beitragsservice ARDZDFDR, 50829 Köln, entgegen.

Es geht um das Vorenthalten wichtiger Informationen.
Hiermit bitte ich Sie um Prüfung, ob Sie zu dem nachfolgenden Sachverhalt Auskunft geben können:

Hat ein zur Rundfunkbeitragszahlung Verpflichteter ein Anrecht darauf,
die Gesamtheit aller
öffentlich-rechtlichen TV-Sender, Radiosender und webbasierten Angebote zu empfangen?

Hat ein zur Rundfunkbeitragszahlung Verpflichteter ein Anrecht darauf,
eine Übersicht
über das gesamte empfangbare Angebot von ARDZDFDR (TV, Radio, Webseiten),
über die einzelnen Empfangsmöglichkeiten
und über sämtliche zur Nutzung notwendigen Empfangsgeräte
zu erhalten?


Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Falls die antworten sollten, stelle ich es hier rein.

Markus


***Edit "Bürger":
Namen entfernt, da das Forum eine Überprüfung der Authorisierung zur Veröffentlich nicht gewährleisten kann.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


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  • Beiträge: 1.334
  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
....ein zusätzliches Experiment.
Soeben angeschrieben ***@dr-buchert.de von .......
https://www.rundfunkbeitrag.de/der_rundfunkbeitrag/beitragsservice/ombudsmann/index_ger.html

Oh, das ging ja sehr schnell.
Nach nur 77 Min. erging ein Nichtannahmebeschluss:
Zitat
Sehr geehrter Herr,

Ihre Frage fällt nicht in meine Zuständigkeit und Aufgabestellung.

Bitte wenden Sie sich an den Beitragsservice oder an einen Anwalt Ihres Vertrauens.

Mit freundlichen Grüßen/kind regards

Name                 
Rechtsanwalt/attorney-at-law
________________________________________________________________________

Dr. Buchert & Partner Rechtsanwälte – Partnerschaftsgesellschaft mbB,
Bleidenstraße 1, 60311 Frankfurt am Main. Telefon 069-xxx xx xx 0, Fax 069-xxx xx xx 4,
E-Mail ***@dr-buchert.de. Internet www.dr-buchert.de


Ich werde aber nach wie vor weiterhin noch nach neuen Gesprächspartnern für das
Empfangsanrechts-Problem suchen.

Markus


***Edit "Bürger":
Namen entfernt, da das Forum eine Überprüfung der Authorisierung zur Veröffentlich nicht gewährleisten kann.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Januar 2017, 07:38 von Bürger«

  • Beiträge: 7.255
Wie kann eine juristisch gebildete Person auf die Aussage einer nicht-rechtsfähigen Person verweisen, deren Aussagen auf Grund ihrer Nichtrechtsfähigkeit, (mindestens), gar keine rechtswirksame Bedeutung haben kann?


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

a

azdb-opfer

....ein zusätzliches Experiment.
Soeben angeschrieben ***@dr-buchert.de

Die Kanzlei ist auf Strafverteidigung spezialisiert. Das passt ja "wie die Faust aus Auge". Da hat der Beitragsservice schon einen passenden Ansprechpartner, wenn die Verantwortlichen dieser nicht rechtsfähigen "Behörde" sich irgendwann vor Gericht verteidigen müssen.


Ich werde aber nach wie vor weiterhin noch nach neuen Gesprächspartnern für das
Empfangsanrechts-Problem suchen.

Gern auch parallel an die Landesrundfunkanstalt - einfach, um Einblick in deren (rechtsunverbindliche) Auffassung zu erhalten.

Vielleicht sind der Intendant oder der Justitiar der zuständigen LRA auskunftsfreudiger?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Januar 2017, 07:40 von Bürger«

 
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