[Beispiel-Brief] Rückforderung bezahlter Beiträge, Verjährung verhindern
Begründungs-Text1. ***) Vorbehaltsbegründung muss erfolgen (und wird beigefügt).
Eine ausführliche aktuelle Vorbehaltsbegründung steht im Forum leider derzeit noch nicht zur Verfügung. [...Platzhalter für neuen link...]Alternativ kann zunächst weiterhin verwendet (und später ergänzt) werden:
a) dieser
ältere Text von Akademie.de,
https://www.akademie.de/file/135391/download
(Wichtig: rechtliche Formulierungen beibehalten!) Weitere Informationen s.:
https://www.akademie.de/wissen/gez-rundfunkbeitrag-vorbehalt-anzeige/musterbrief-vorbehaltb) Kurzfassung (ergänzbar mit aktuellen Erkenntnissen/Gutachten etc.)
*) Rückforderung unter Vorbehalt geleisteter Beiträge - Verjährung? http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19613.msg137045.html#msg137045*) Für Ergänzungen finden sich im Forum Anregungen in diversen Widerspruchs- und Klagebeispielen
Neue Klagebegründungen aufgrund Urteil des BVerwG vom 16./17. März? http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18784.msg122745.html#msg122745 Klagen und deren Inhalte im Überblick http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8416.msg59970.html#msg59970[/center]
sowie hier:
Gutachten zum Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag [gesammelte Werke] http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.msg45115.html#msg451152. Hier nicht Thema sind besondere Fälle, in denen rechtsgrundlos Beiträge bezahlt wurden (z.B. Kriterien für Beitragsbefreiung haben 2013 vorgelegen?; Befreiung aus sozialen Härtefallgründen soll nachträglich geprüft werden?; Doppelzahlung durch Mit-Wohnungs-Inhaber/in; oder ähnliche persönliche Situationen...). Auch solche Rückforderungen unterliegen der Verjährung. Für solche indiviuelle Rückforderungen müsste der obige Brief abgewandelt werden, der genaue Sachverhalt, aufgrund dessen die Rückforderung beantragt wird, müsste darin geschildert werden
- wichtig: Vorstehendes stellt keine Rechtsberatung dar, sondern nur persönliche Meinung. Alles ohne Gewähr - Die Ausführungen hier und im Forum ersetzen keine anwaltliche Beratung !