Zum Thema Inkasso gibt es derart viele Urteile, dass es schon fast lächerlich ist.
Stichwort: Schadenminderungspflicht zB. Darüber hinaus hat das AG Brandenburg schon vor längerem festgestellt, das Inkasso nicht angezeigt ist, wenn es dem beauftragenden unternehmen zumutbar ist, die Vollstreckung selbst vorzunehmen.
Wenn also der Schuldner, soweit das Inkasso erfolgreich ist, 10€ der inkassogebüren trägt und der Rest die jeweilige Anstalt, ist das wirtschaftlicher Unsinn.
Interessant dürfte auch sein, welches Gericht sich mit den Fällen beschäftigt, bei denen dem mahnbescheid widersprochen wird. Eiin AG sich mit öff-rechtl. Beiträgen befasst oder ein VerWG, das sich mit zivilrechtl. Mahnbrscheiden befasst?