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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Oktober 2016 => Thema gestartet von: mb1 am 28. Oktober 2016, 15:21

Titel: Inkassofirmen sollen Rundfunkbeitrag eintreiben
Beitrag von: mb1 am 28. Oktober 2016, 15:21
ARD und ZDF
Inkassofirmen sollen Rundfunkbeitrag eintreiben
Quelle: spiegel.de

(http://informationstechnik-duesseldorf.de/wp-content/uploads/2011/06/inkasso.png)
Quelle: informationstechnik-duesseldorf.de

Zitat
Private Schuldeneintreiber sollen demnächst die Gebühren für ARD und ZDF von zahlfaulen Zuschauern einkassieren. Offenbar verspricht man sich von deren Absender mehr Wirkung.

Es sind offenbar vor allem die Frauen unter den Rundfunkgebührenrebellen, die ihr Vorhaben bis zur letzten Konsequenz durchziehen: Eine Thüringerin rückte Anfang des Jahres für 61 Tage in die JVA Chemnitz ein, sie schuldete dem MDR 191 Euro Rundfunkbeitrag. Der Sender gab nach.

Nun hat es der Fall einer 43-Jährigen aus Berlin in die bundesweite Öffentlichkeit geschafft. Kathrin Weirauch will 309,26 Euro nicht an den RBB bezahlen, sie nutze das öffentlich-rechtliche Angebot nicht. Dem RBB blieb nur noch die Erzwingung eines Haftbefehls. Man verzichtete darauf und drückte beide Augen zu - mit der Gefahr, Nachahmer zu provozieren.

Nun erwägen nach SPIEGEL-Informationen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, zukünftig Inkassobüros einzusetzen, um den Rundfunkbeitrag einzutreiben. Damit würden Behörden entlastet, die mit steigenden Vollstreckungsersuchen der Landesrundfunkanstalten überschüttet werden. Allein 2015 gab es 1,4 Millionen säumige Rundfunkzahler, für die eine Zwangsvollstreckung beantragt wurde. 2014 waren es nur knapp 701 000. (...)

Weiterlesen:
http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/rundfunkbeitrag-bei-ard-und-zdf-private-inkassofirmen-sollen-gebuehren-eintreiben-a-1118689.html (http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/rundfunkbeitrag-bei-ard-und-zdf-private-inkassofirmen-sollen-gebuehren-eintreiben-a-1118689.html)

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Titel: Re: Inkassofirmen sollen Rundfunkbeitrag eintreiben
Beitrag von: GEiZ ist geil am 28. Oktober 2016, 15:28
Sind das vielleicht schon die Reaktionen auf den letzten Tübingenbeschluß, der den Anstalten den Behördenstatus aberkennt?
Titel: Re: Inkassofirmen sollen Rundfunkbeitrag eintreiben
Beitrag von: ellifh am 28. Oktober 2016, 15:36
Na dann mal her mit der Creditreform...haha >:D
Titel: Re: Inkassofirmen sollen Rundfunkbeitrag eintreiben
Beitrag von: Markus KA am 28. Oktober 2016, 15:44
Es erscheint mir eher wie ein letztes Aufbäumen.... >:D

Zitat
Offenbar geht man davon aus, dass Inkassounternehmen als Absender mehr Wirkung bei den Beitragsschuldnern haben als ein Brief der Sender.

Zum letzten Mal dem Bürger so richtig Angst einjagen wollen, die übliche Masche des ÖRR.
Ich befürchte nur, dass ein Inkassounternehmen den Bürgerschreck nicht unentgeldlich zur Verfügung stellt.

Zitat
Zudem kommen ARD und ZDF bei Totalverweigerern der Rundfunkgebühr, die kein Geld haben, nicht weiter.
Und wie soll ein Inkassounternehmen bei Totalverweigerern weiter kommen?..auf die klassische unkomplizierte Art und Weise, auf dem kleinen Dienstweg? (#)

Man darf gespannt sein...süßes oder saures... 8)
Titel: Re: Inkassofirmen sollen Rundfunkbeitrag eintreiben
Beitrag von: GEiZ ist geil am 28. Oktober 2016, 15:53
Zitat
Ich befürchte nur, dass ein Inkassounternehmen den Bürgerschreck nicht unentgeldlich zur Verfügung stellt.

Wenn überhaupt. Ein Inkassounternehmen hat keine Lust sich mit "Zahlungsverweigerern aus Prinzip" rumzuschlagen. Außer es gehört einem der Vettern der Rundfunkkasper, dann kann man so auch noch Beiträge rausschaffen.
Titel: Re: Inkassofirmen sollen Rundfunkbeitrag eintreiben
Beitrag von: Noppi am 28. Oktober 2016, 16:08
so ist es wirklich bei einem freund von mir gewesen erst war die Stadt da und konnte nicht vollstrecken weil nichts da war , und dann kam ein schreiben von creditreform .
na ja die bekommen auch nichts :)
Titel: Re: Inkassofirmen sollen Rundfunkbeitrag eintreiben
Beitrag von: jasonbourne am 28. Oktober 2016, 16:09
wenn es nicht so traurig waere, koennte man darueber lachen.

Die Privatisierungsverweigerer privatisieren also ihr Mahnwesen....
Titel: Re: Inkassofirmen sollen Rundfunkbeitrag eintreiben
Beitrag von: Markus KA am 28. Oktober 2016, 16:09
Sind das vielleicht schon die Reaktionen auf den letzten Tübingenbeschluß, der den Anstalten den Behördenstatus aberkennt?

Das könnte die Reaktion auf Tübinger Urteil, Sieglinde Baumert, Kathrin Weirauch, Norbert Häring und unser Widerstand in vielen Aktionen, Zahlungsverweigerung, Widersprüchen, Klagen, Verfassungsbeschwerden sein.
Titel: Re: Inkassofirmen sollen Rundfunkbeitrag eintreiben
Beitrag von: GEiZ ist geil am 28. Oktober 2016, 16:23
Die Privatisierungsverweigerer privatisieren also ihr Mahnwesen....

Stimmt. So habe ich das noch gar nicht betrachtet.
Titel: Re: Inkassofirmen sollen Rundfunkbeitrag eintreiben
Beitrag von: pjotre am 28. Oktober 2016, 16:31
Oder auch: Freind hört mit bei gez-boykott.de
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Aber ja, natürlich hört der Feind mit:

Seit 24. Oktober 2016:
Ihre Vollstreckungsstelle wird informiert, wieso Vollstreckung zu verweigern 
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20658.msg133639.html#msg133639


RBB-Intendantin: Ende September 2016 Aufgefordert, bis Ende Oktober 2016
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alle Vollstreckungen in Brandenburg und Berlin zu stoppen, soweit per Vollstreckungshilfe, Amtshilfe. 
Darin sind bereits wichtigste Argumente der Unzulässigkeit enthalten.
Kopie inklusive Begründung ging an Beitragsservice und an das Verwaltungsgericht.

Vorgesehen ab Dienstag:
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An Vollstreckungsämter per Fax: Gutachtenangebot für die jeweilige Kommune, wieso sie Vollstreckungsersuchen zurückzuweisen hat
- jedenfalls -im Juristen-Teutsch -: "nach hiesiger Rechtsauffassung".
Wir alle warten dann mit Spannung, wie dieses Jura-Pokern ausgehen wird. 

Und Verein Creditreform,
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wenn die unbedingt ihre kleinbetrieblichen zahlenden "Vereins"-"Mitglieder" verlieren wollen - nur weiter so.
Wer jeden Monat wutenbrannt die absurde verfassungswidrige Betriebsabgabe bluten muss, den kann man schwerlich besser herausekeln aus der Vertragsfortsetzung?
Einen Ruf erwerben erfordert Jahrzehnte, einen Ruf verlieren kann in einem einzigen Monat passieren.

Ein Großkunde macht keinen Sommer -
und natürlich kommt dann die Aufforderung von hier an die Sender-Anstalten, diesen für "öffentlich-rechtliche" nach "hiesiger Rechtsmeinung" unzulässigen Inkassoweg zu unterlassen.
Titel: Re: Inkassofirmen sollen Rundfunkbeitrag eintreiben
Beitrag von: faust am 28. Oktober 2016, 16:31
... bei SPON kommentierte jemand - das hat mir ausserordentlich gut  >:D gefallen - sinngemäß:

"... und wenn das mit den Inkasso - Unternehmen auch nicht klappt, dann muss man halt mal die  >Hells Angels<  fragen".

Wie gesagt: Wenn es nicht so traurig wäre ...
Titel: Re: Inkassofirmen sollen Rundfunkbeitrag eintreiben
Beitrag von: r66 am 28. Oktober 2016, 16:56
Zumindest riecht diese Nachricht offensichtlich nach einem Eingeständnis, dass es wohl Probleme gibt .... höhö
Titel: Re: Inkassofirmen sollen Rundfunkbeitrag eintreiben
Beitrag von: cleverle2009 am 28. Oktober 2016, 16:58
Ein fiktiver entfernter Bekannter eines mit mir fiktiv Verwandtem könnte ein Schreiben eines fiktiven Amtsgerichtsdirektors vorliegen, in dem dieser anführt, dass der fiktive Gerichtsvollzieher ein Beliehener ist. In unserem fiktiven Grundgesetz und in fiktiven Beamtengesetzen muss der fiktive Gerichtsvollzieher jedoch in einem fiktiven Dienst- und Treueverhältnis https://de.wikipedia.org/wiki/Dienstpflicht (https://de.wikipedia.org/wiki/Dienstpflicht) zum fiktiven Staat stehen. Wenn dem so ist, dann darf der fiktive Beamte kein fiktives Backschisch annehmen. Das fiktive Backschisch ist jedoch die Bezahlung für den fiktiven Gerichtsvollzieher zur Deckung der Kosten seines fiktiven Geschäftsbetriebes und seiner fiktiven Lebenshalungkosten samt eines fiktiven Gewinnes, weil die Alimentierung meines Wissens seit der neuen Gerichtsvollzieherordnung entfallen ist. Bitte selbst mal recherchieren. Hier würde der fiktive Beamte gegen fiktive Beamtengesetze verstoßen. Handelt der fiktive Gerichtsvollzieher jedoch nicht als fiktiver Beamter, darf der fiktive Gerichtsvollzieher jedoch nicht fiktiv hoheitlich handeln. Ein fiktiver entfernter Bekannter eines mit mir fiktiv Verwandtem hat erklärt, dass er eine fiktive Strafanzeige und einen fiktiven Strafantrag bei der fiktiven Staatsanwaltschaft eingereicht haben könnte.

Alles natürlich wie immer rein fiktiv und zur Anregung für die Synapsen gedacht.

Das könnte durchaus ein Grund sein, für die Änderung der Vorgehensweise.
Titel: Re: Inkassofirmen sollen Rundfunkbeitrag eintreiben
Beitrag von: 12121212 am 28. Oktober 2016, 16:59
Das Inkassobüro wird mehrere belanglose Briefe senden und dann den Gerichtsvollzieher beauftragen.
Um die Vermögensauskunft zu erzwingen ..( Haftbefehl ) ist wieder der Gläubiger ( Rundfunkanstalt )
ODER DESSEN BEVOLLMÄCHTIGTER ( Inkassobüro)  gefragt.. (antragsbefugt).
§ 79 Abs 2 Satz 4 ZPO
https://dejure.org/gesetze/ZPO/79.html
Titel: Re: Inkassofirmen sollen Rundfunkbeitrag eintreiben
Beitrag von: faust am 28. Oktober 2016, 17:08
... klingt, als würde das dann alles NOCH LÄNGER dauern  und NOCH UMSTÄNDLICHER sein  (#) >:D :o ?

Eine seeehr deutsche Lösung !
Titel: Re: Inkassofirmen sollen Rundfunkbeitrag eintreiben
Beitrag von: 118AO am 28. Oktober 2016, 17:12
Zum Thema Inkasso gibt es derart viele Urteile, dass es schon fast lächerlich ist.
Stichwort: Schadenminderungspflicht zB. Darüber hinaus hat das AG Brandenburg schon vor längerem festgestellt, das Inkasso nicht angezeigt ist, wenn es dem beauftragenden unternehmen zumutbar ist, die Vollstreckung selbst vorzunehmen.
Wenn also der Schuldner, soweit das Inkasso erfolgreich ist, 10€ der inkassogebüren trägt und der Rest die jeweilige Anstalt, ist das wirtschaftlicher Unsinn.
Interessant dürfte auch sein, welches Gericht sich mit den Fällen beschäftigt, bei denen dem mahnbescheid widersprochen wird. Eiin AG sich mit öff-rechtl. Beiträgen befasst oder ein VerWG, das sich mit zivilrechtl. Mahnbrscheiden befasst?
Titel: Re: Inkassofirmen sollen Rundfunkbeitrag eintreiben
Beitrag von: faust am 28. Oktober 2016, 17:18
... es gibt dieses chinesische Sprichwort:

"Wenn du deinen Gegner  :police: nicht besiegen kannst, so versuche ihn zu verwirren."

Nicht mehr nötig - er ist bereits verwirrt  (#) (#) (#) ???
Titel: Re: Inkassofirmen sollen Rundfunkbeitrag eintreiben
Beitrag von: 12121212 am 28. Oktober 2016, 17:39
118AO "bei denen dem mahnbescheid widersprochen wird."...
Welcher Mahnbescheid ...? - Festsetzungsbescheid = Titel

Um die Kosten des Inkassodienstleisters ( evtl. in seinem Interesse) gering zu halten, sollten die Stichworte
"Zahlungsunfähigkeit / Schadenminderungspflicht"  ins Auge gefasst werden um den Tatendrang gering zu halten (-:
Und immer dieser Ärger/Aufwand ( Gericht/ Erinnerung) wegen den nicht zugestellten Bescheiden ..
Titel: Re: Inkassofirmen sollen Rundfunkbeitrag eintreiben
Beitrag von: ellifh am 28. Oktober 2016, 17:47
...und Geld kriegen DIE auch nicht.... >:D
Titel: Re: Inkassofirmen sollen Rundfunkbeitrag eintreiben
Beitrag von: Markus KA am 28. Oktober 2016, 18:04
Herr Eicher meldet sich zu Wort:

Zitat
Künftig könne ein Inkassobüro schon eingeschaltet werden, bevor es zu einer Zwangsvollstreckung komme, sagte SWR-Justiziar Hermann Eicher dem epd. Eicher bezeichnete es als „Unsinn“, bereits für Beträge von 30 Euro eine Zwangsvollstreckung anzukündigen und mit einem Haftbefehl zu drohen, wie der Rundfunkstaatsvertrag es bisher vorsah...
Die neue Regelung bezeichnete Eicher als ein „milderes Mittel“. Durch die privaten Inkassobüros solle versucht werden, die Zahlungsprobleme der Beitragspflichtigen zu klären, bevor kostenintensive Zwangsmaßnahmen eingeleitet würden. Wie genau die Inkassobüros eingesetzt werden sollen, ist nach Eichers Aussage noch nicht klar.

http://www.tagesspiegel.de/medien/erst-kommt-das-inkassobuero-rundfunkbeitrag-neue-regelung-fuer-zwangsvollstreckung/14754232.html (http://www.tagesspiegel.de/medien/erst-kommt-das-inkassobuero-rundfunkbeitrag-neue-regelung-fuer-zwangsvollstreckung/14754232.html)
Titel: Re: Inkassofirmen sollen Rundfunkbeitrag eintreiben
Beitrag von: 118AO am 28. Oktober 2016, 18:31
118AO "bei denen dem mahnbescheid widersprochen wird."...
Welcher Mahnbescheid ...? - Festsetzungsbescheid = Titel

das setzt die behördeneigenschaft voraus, die ja grade massiv angezweifelt wird. sollte also tatsächlich versucht werden um den festetzungs- und/oder vollstreckungsbescheid als solchen herum zu kommen, wäre der Mahnbescheid, erlassen durch den inkassodienstleister, die zur Vollstreckung notwendige Grundlage.
Herr Eicher meldet sich zu Wort:

Zitat
Künftig könne ein Inkassobüro schon eingeschaltet werden, bevor es zu einer Zwangsvollstreckung komme, sagte SWR-Justiziar Hermann Eicher dem epd. Eicher bezeichnete es als „Unsinn“, bereits für Beträge von 30 Euro eine Zwangsvollstreckung anzukündigen und mit einem Haftbefehl zu drohen, wie der Rundfunkstaatsvertrag es bisher vorsah...
Die neue Regelung bezeichnete Eicher als ein „milderes Mittel“. Durch die privaten Inkassobüros solle versucht werden, die Zahlungsprobleme der Beitragspflichtigen zu klären, bevor kostenintensive Zwangsmaßnahmen eingeleitet würden. Wie genau die Inkassobüros eingesetzt werden sollen, ist nach Eichers Aussage noch nicht klar.

http://www.tagesspiegel.de/medien/erst-kommt-das-inkassobuero-rundfunkbeitrag-neue-regelung-fuer-zwangsvollstreckung/14754232.html (http://www.tagesspiegel.de/medien/erst-kommt-das-inkassobuero-rundfunkbeitrag-neue-regelung-fuer-zwangsvollstreckung/14754232.html)
Inkasso ist also nicht kostenintensiv? der Justiziar ist wohl der Meinung, das der "Schuldner" die inkassogebühren trägt. wenn er damit mal nicht falsch liegt...!
Titel: Re: Inkassofirmen sollen Rundfunkbeitrag eintreiben
Beitrag von: KlarSchiff am 28. Oktober 2016, 18:52
...sollte also tatsächlich versucht werden um den festetzungs- und/oder vollstreckungsbescheid als solchen herum zu kommen, wäre der Mahnbescheid, erlassen durch den inkassodienstleister, die zur Vollstreckung notwendige Grundlage.

also, Vollstreckungsgrundlage für Inkassounternehmen kann nur ein wirksamer (privatrechtlicher) Vertrag zwischen LRA und Gebührenzahler sein. In der Regel besteht ein solcher Vertrag  schon durch die freiwillige und unwidersprochene Zahlung. Wer aus einem solchen Vertragsverhältnis herauskommen will könnte das -rein fiktiv- dem Vertragspartner wegen Irrtums signalisieren.    https://dejure.org/gesetze/BGB/119.htmlmitteilen
 (https://dejure.org/gesetze/BGB/119.htmlmitteilen)
Titel: Re: Inkassofirmen sollen Rundfunkbeitrag eintreiben
Beitrag von: faust am 28. Oktober 2016, 19:00
... das ganze Ding: EIN GROSSER IRRTUM   >:D !

... wen wunderts  8) ???
Titel: Re: Inkassofirmen sollen Rundfunkbeitrag eintreiben
Beitrag von: ellifh am 28. Oktober 2016, 19:09
Zitat H. E. :
Durch die privaten Inkassobüros solle versucht werden, die Zahlungsprobleme der Beitragspflichtigen zu klären, bevor kostenintensive Zwangsmaßnahmen eingeleitet würden. Wie genau die Inkassobüros eingesetzt werden sollen, ist nach Eichers Aussage noch nicht klar.

...und es stellt sich erneut die Frage: Was ist mit den Nichtnutzern?
...und wenn es gar keine "Zahlungsprobleme" sind?
...sondern Boykotteure dieser Zwangsabzocke?

Nein, Herr Eicher, das ist AUCH keine Lösung ihres Problems >:D
Titel: Re: Inkassofirmen sollen Rundfunkbeitrag eintreiben
Beitrag von: Uwe am 28. Oktober 2016, 19:20
(http://www.markenartikel-magazin.de/fileadmin/user_upload/medien/Logos/bild.de_logo.gif)
Quelle Logo:http://www.markenartikel-magazin.de/fileadmin/user_upload/medien/Logos/bild.de_logo.gif
ARD und ZDF schicken
private Inkassofirmen los


Quelle BILD 28.10.2016


Zitat
Laut „Spiegel" soll für dafür die Beitragssatzung geändert werden

Sofort umsetzen lässt der Plan sich allerdings wohl nicht: Weil unbezahlte Beiträge bisher „hoheitlich vollstreckt“ werden, müsste für den Einsatz privater Inkassofirmen die Satzung geändert werden. Und da scheint das letzte Wort noch nicht gesprochen.

weiterlesen auf:
http://www.bild.de/politik/inland/politik/gez-gebuehren-48496702.bild.html
Titel: Re: Inkassofirmen sollen Rundfunkbeitrag eintreiben
Beitrag von: pjotre am 28. Oktober 2016, 20:32
Vorteil durch Übergang Amtsgerichte und Gerichtsvollzieher:
a) Die Menge ist nicht meisterbar für ARD-Senderanstalten wie auch Amtsgerichte und Gerichtsvollzieher.
b) Verhalten meist weniger selbstherrlich,
c) Bei Straftaten der Vorgänge: Strafanzeige-Pflicht.
d) Bei belegter Verfassungswidrigkeit der Vorgänge: Verweigerungspflicht.

Das also steht hinter dem Ansatz:
Ihre Vollstreckungsstelle wird informiert, wieso Vollstreckung zu verweigern 
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20658.msg133639.html#msg133639


"Materiell verfassungswidrig": Wohl 90 % der Vollstreckungsersuchen.
"Involvierte Straftaten": Ist etwas komplizierter - noch in Analyse befindlich.

Alle Teilnehmer (bundesweit) an der Landesverfassungsbeschwerde
erhalten Beispielbrief für Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung, soweit in verfassungswidrig belasteter Kategorie (also 90 % der von Vollstreckung Betroffenen).


Titel: Re: Inkassofirmen sollen Rundfunkbeitrag eintreiben
Beitrag von: ohmanoman am 28. Oktober 2016, 20:38
Die reinste Hetzjagd soll beginnen!  >:D
Wie sie sich winden einen Ausweg zu finden  8)
Titel: Re: Inkassofirmen sollen Rundfunkbeitrag eintreiben
Beitrag von: sparks am 28. Oktober 2016, 22:43
Die Schreiben von Creditreform, die ich bisher zu lesen bekam, waren immer sehr erheiternd. Freue mich schon darauf.
Titel: Re: Inkassofirmen sollen Rundfunkbeitrag eintreiben
Beitrag von: Sacred am 28. Oktober 2016, 23:01
Lustig wird erst einmal, vom Inkassounternehmen eine beglaubigte Vollmacht zu erhalten, dass dieses die Forderung überhaupt eintreiben darf.
Titel: Re: Inkassofirmen sollen Rundfunkbeitrag eintreiben
Beitrag von: GEiZ ist geil am 28. Oktober 2016, 23:09
Inkassounternehmen sind gut um das Geld für die von der Oma bei der Kaffeefahrt viel zu teuer gekaufte Lamahaardecke einzutreiben, bei gesunden Beitragsverweigerern machen die keinen Stich und das wissen die auch.
Titel: Re: Inkassofirmen sollen Rundfunkbeitrag eintreiben
Beitrag von: Uwe am 29. Oktober 2016, 13:22
Tipp vom WDR gegen Inkassobüros!! >:D

Was tun, wenn Inkasso-Unternehmen mit Schufa und Gerichtsvollzieher drohen? Wenn ihr solche Post bekommt: bloß nicht zahlen, bevor ihr das Video gesehen habt!

Inkasso: so haben Inkassobüros keine Chance | WDR

Video:

https://www.youtube.com/watch?v=uyoQbgs7aRE

Edit Uwe:
Ist zwar vom WDR aber sowas muss ich hier einfach zeigen!
Kann jemand das Video sichern  >:D
Titel: Re: Inkassofirmen sollen Rundfunkbeitrag eintreiben
Beitrag von: GEiZ ist geil am 29. Oktober 2016, 14:18
WDR, Veröffentlicht am 20.01.2015
Inkasso: so haben Inkassobüros keine Chance | WDR [Video, 3:30]
https://www.youtube.com/watch?v=uyoQbgs7aRE
Zitat
Was tun, wenn Inkasso-Unternehmen mit Schufa und Gerichtsvollzieher drohen? Wenn ihr solche Post bekommt: bloß nicht zahlen, bevor ihr das Video gesehen habt!
Mehr zur Sendung finden Sie hier:
http://www1.wdr.de/fernsehen/servicezeit/index.html

Am Ende des Videos:
Zitat
[...] Also wenn Ihr mal ein Schreiben von einem Inkassobüro bekommt -keine Panik- ist oft halb so wild und meistens das Papier nicht wert auf dem es steht

Dann ist schon der Versuch des privaten Inkassos durch die Kasper im Sinne der Schadensbegrenzungspflicht unzulässig, da sie selber davon überzeugt sind, dass es nichts bringt.
Titel: Re: Inkassofirmen sollen Rundfunkbeitrag eintreiben
Beitrag von: faust am 29. Oktober 2016, 14:30
... tscha - so ein Video ist manchmal besser als Fernsehen  (#) !
Titel: Re: Inkassofirmen sollen Rundfunkbeitrag eintreiben
Beitrag von: Teddybaer am 29. Oktober 2016, 15:09
O.k. ist gesichert in MP4
Titel: Re: Inkassofirmen sollen Rundfunkbeitrag eintreiben
Beitrag von: 12121212 am 29. Oktober 2016, 16:25
Das Inkasso soll vermutlich  "titulierte Forderungen " ( Verwaltungsakte/Bescheide) eintreiben ... keine strittigen Forderungen ( Mahnbescheid / Klage ).
1. Bettelbriefe .. versuch der Einigung/Ratenzahlung ( auf Deals wie 30 Prozent der Forderung und die Schuld ist beglichen ... wird sich vermutlich nicht eingelassen ... werden koennen .. )
2. Zwangsvollstreckung "Standard"
Titel: Re: Inkassofirmen sollen Rundfunkbeitrag eintreiben
Beitrag von: sparks am 29. Oktober 2016, 17:37
WDR, Veröffentlicht am 20.01.2015
Inkasso: so haben Inkassobüros keine Chance | WDR [Video, 3:30]
https://www.youtube.com/watch?v=uyoQbgs7aRE
[...]

Das trifft den Nagel auf den Kopf (aus dem Video):
Zitat
"Wenn ihr der Firma [LRA], der ihr angeblich Geld schuldet und der ihr schon mitgeteilt habt, daß ihr nicht zahlen wollt oder nicht zahlen könnt [trifft alles zu], dann darf euch die Firma auch kein Inkasso-Unternehmen auf den Hals hetzen."