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Autor Thema: „Verweigerung lohnt sich nicht“ - Gespräch mit ARD-Experte Hermann Eicher  (Gelesen 27440 mal)

  • Beiträge: 984
Öffentlichkeit hilft :)

Rundfunkbeitrags-Verweigerin muss nicht in Haft

Zitat
Sie hat sich geweigert, den Rundfunkbeitrag zu zahlen und erhielt daraufhin einen Haftbefehl. Ins Gefängnis muss die alleinerziehende Mutter nun aber doch nicht - weil der RBB die Haftanordnung zurückgezogen hat.

Es scheint, als würde es bei bundesweiten Schlagzeilen manchmal ganz schnell gehen: In der vergangenen Woche berichtete die "taz" über eine alleinerziehende Mutter, die den Rundfunkbeitrag seit 2013 nicht zahlt. Dafür drohte ihr eine Haftstrafe, der Haftbefehl war bereits ausgestellt (DWDL.de berichtete). Nun hat der zuständige RBB seinen Antrag auf Anordnung der Haft aber zurückgezogen - das Landgericht Potsdam hob den Haftbefehl danach auf, das bestätigte Gerichtssprecher Sascha Beck der dpa. ...

Quelle: http://www.dwdl.de/nachrichten/58410/rundfunkbeitragsverweigerin_muss_doch_nicht_in_haft/


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Dezember 2022, 19:25 von DumbTV«

P
  • Beiträge: 1.172
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Zitat von: PersonX
Das Grundgesetz erklärt aber, das jeder die freie ungehinderte Wahl aus allen allgemein verfügbaren Quellen hat. Einen Auftrag an die Bundesländer eine Quelle bereit zu stellen gibt es im Grundgesetz selbst nicht.

Explizit erklärt sollte der Staat sich nicht einmischen und maximal Sendeanlagen stellen.
Genauso hatte ich Art. 5 GG auch immer verstanden.


Im Übrigen darf man sich schon fragen, wie es schon wieder passieren konnte, daß ein "Beitragsschuldner" ohne Wissen und Zutun der LRA in Haft genommen werden sollte (Erster Beitrag)? Was geht da nur vor?
Soweit mir die Gesetzeslage bekannt ist, wird der Haftbefehl nur auf Wunsch des Gläubigers (LRA) gestellt. Die LRA sind dafür verantwortlich und sollen sich nicht feige hinter irgendwelchen unglaubwürdigen Ausflüchten verstecken!


Zitat von: dwdl.de
Ursprünglich ging es in dem Fall um etwas mehr als 300 Euro Rundfunkbeitrag, den die Frau 2013 nicht gezahlt hat. Ein Widerspruch beim Amtsgericht und der Versuch, sich vom Beitrag befreien zu lassen, scheiterten. Als sie schließlich keine Auskunft über ihr Vermögen abgab, ordnete das Amtsgericht Brandenburg/Havel die Haft an. Ein ähnlicher Fall sorgte schon Anfang des Jahres für Aufsehen, auch damals drohte einer Frau wegen nicht gezahlter Rundfunkbeiträge eine Haftstrafe. Und auch damals zog der zuständige Sender, der MDR, den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls zurück.
Habe ich da irgendwas nicht mitbekommen? Hier wird doch auf den Fall Sieglinde Baumert hingewiesen oder? War diese nicht 61 Tage in Haft? Der Haftbefehl war also erlassen und auch umgesetzt worden und wenn nicht die Öffentlichkeit Wind davon bekommen hätte, dann wäre sie dort wohl noch immer inhaftiert.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Oktober 2016, 23:07 von Bürger«
Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

f

faust

... schlecht recherchiert oder:

bewusst den Ball flach gehalten  >:D


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  • Beiträge: 1.172
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Gut, daß ich hier nicht Zweiteres vermute...


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M
  • Beiträge: 1
Der Haftbefehl dürfte nach meiner Auffassung unwirksam und nichtig sein, weil ihm ein schwerer materieller Mangel zugrunde liegt:

Im Rubrum Gläubigerin fehlt die richtige Angabe des alleinigen Inhabers der Vollstreckungsforderung - RBB -.

Eine beauftragte Stelle - hier die Amtskasse ist keine Gläubigerin, sondern nur ein mit der Forderungseinziehung betrauter Erfüllungsgehilfe. Und ein bloßer Formfehler/Schreibfehler ist dies nicht.

Ich gehe davon aus, daß das Landgericht Potsdam aufgrund der Beschwerde der Schuldnerin dem Amt Beetzsee vorab einen entsprechenden rechtlichen Hinweis erteilt hat.

Nicht anders kann ich diese Erklärung der Pressestelle des LG Potsdam verstehen:

http://www.focus.de/finanzen/recht/streit-mit-dem-rbb-haftbefehl-gegen-verweigerin-von-rundfunkbeitrag-aufgehoben_id_6112876.html

Zitat
Das Landgericht Potsdam habe die Anordnung von sechs Monaten Erzwingungshaft gegen die alleinerziehende Mutter aufgehoben, teilte Gerichtssprecher Sascha Beck am Dienstag mit.

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) hatte das Amt Beetzsee damit beauftragt, bei der Frau säumige Beiträge für das Jahr 2013 in Höhe von 309,26 Euro einzutreiben. Da die 43-Jährige sich weigerte, eine Erklärung über ihr Vermögen abzugeben, ordnete das Amtsgericht Brandenburg/Havel im August die Erzwingungshaft an.

Das Amt Beetzsee habe mitgeteilt, dass der RBB als Gläubiger seinen Antrag auf auf Anordnung der Haft gegenüber der Schuldnerin zurückgezogen habe, erklärte Beck. Daraufhin habe das Landgericht den Haftbefehl am Montagnachmittag aufgehoben.

Mal abwarten, ob KATHRIN WEIHRAUCH den Aufhebungsbeschluß nebst Begründung hier veröffentlicht.


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  • Beiträge: 7.255
Zitat von: dwdl.de
[...] Ein ähnlicher Fall sorgte schon Anfang des Jahres für Aufsehen, auch damals drohte einer Frau wegen nicht gezahlter Rundfunkbeiträge eine Haftstrafe. Und auch damals zog der zuständige Sender, der MDR, den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls zurück.
Habe ich da irgendwas nicht mitbekommen? Hier wird doch auf den Fall Sieglinde Baumert hingewiesen oder? War diese nicht 61 Tage in Haft? Der Haftbefehl war also erlassen und auch umgesetzt worden und wenn nicht die Öffentlichkeit Wind davon bekommen hätte, dann wäre sie dort wohl noch immer inhaftiert.
Da wird ein ordentlicher Schadensersatz fällig.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Oktober 2016, 23:17 von Bürger«
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