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Autor Thema: Bochum: Stadt soll nicht Inkassobüro für den WDR sein  (Gelesen 9024 mal)

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WAZ, 22.10.2016

Bochum
Stadt soll nicht Inkassobüro für den WDR sein

Zitat
[..] „Was den Rundfunkbeitrag betrifft, können sich die Landesrundfunkanstalten einen schmalen Fuß machen“, sagt der Fraktionsvorsitzende Felix Haltt. „Allein im letzten Jahr hat die Landesrundfunkanstalt die städtische Verwaltung in 4782 Fällen damit beauftragt, für sie den Inkassodienstleister zu spielen.“ Besonders sauer stoße auf, dass der Obolus, den der WDR für die Inkassoleistung erstattet, nicht einmal die Hälfte der tatsächlichen Kosten decke. „Auf satten 130 000 Euro blieb die Stadt im vergangenen Jahr sitzen. Ein privates Inkassounternehmen hätte da schon Insolvenz anmelden müssen“, so die Fraktion.

Die steigenden Fälle der Zahlungsverweigerung offenbarten auch „das immense Akzeptanzproblem des Rundfunkbeitrages“.

Weiterlesen auf:
https://www.derwesten.de/staedte/bochum/stadt-soll-nicht-inkassobuero-fuer-den-wdr-sein-aimp-id12296152.html

Siehe auch:
Rundfunkbeitrags-Vollstreckungsersuche nach Medienberichten 2015/2016
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19956.0.html


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„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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P
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Zitat
Die steigenden Fälle der Zahlungsverweigerung offenbarten auch „das immense Akzeptanzproblem des Rundfunkbeitrages“.

Immer mehr nehmen die rote Pille. Es dürften noch mehr werden, denn selbst wenn ein Bürger sich bisher nicht rechtlich gewehrt hat, aber trotzdem nicht zahlte, so wird er auch in Zukunft nicht zahlen, sondern rote Pillen verteilen. Die Zahlen steigen nach 4 Jahren sicherlich nicht weil so viele neue und unbekannte gefunden werden, sondern auch und das dürfte zunehmend mehr werden auch weitere Bürger die Zahlung einstellen und die Vollstreckung trotz Widerspruch, inklusive Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, gestartet wird. Fehlt der Antrag dann geht es sogar noch schneller in die Vollstreckung, das dürfte Bürger, welche zudem gar nicht zahlen können weil gar kein Budget dafür vorhanden ist noch stärker auf die Barrikaden bringen und beschleunigt die Sache mit der Pillenverteilung.
Dazu kommt dann, falls eine Konto oder Gehaltspfändung durchgeführt wird, die nächste Stufe also die totale Abwendung vom System. Die Stärke wird bei Wahlen (Demokratieabgabeveranstaltungen) deutlich durch Wahlbeteiligung und Ergebnis von Parteien, welchen vor der Wahl keine Beteiligung am Politik Karussell zugesprochen wurde.


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Wenn man Millionen Menschen (mittlerweile sicherlich die Mehrheit der Wohnungs-/Betriebsstätteninhaber Deutschlands) nötigt, 13000 Euro in lebenslangen monatlichen Raten für etwas zu zahlen, das sie nicht brauchen, darf man sich nicht wundern, wenn die Zahl der Mahnmaßnahmen unglaubliche Werte erreicht (24 Millionen ! Mahnmaßnahmen 2015). Der Rest zahlt oft zähneknirschend und ist bei dieser Zahl noch gar nicht dabei...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Oktober 2016, 19:50 von 20MillionenEuroTäglich«
21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

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Zitat
...Besonders sauer stoße auf, dass der Obolus, den der WDR für die Inkassoleistung erstattet, nicht einmal die Hälfte der tatsächlichen Kosten decke. ....
Und warum ist man dann so bescheuert und macht die ruinöse Drecksarbeit für diesen aufdringlichen Haufen ?
Dieses Draufzahlgeschäft kann man sich leider nur mit falsch verstandenem, blindem Gehorsam erklären.
Mit klarem Verstand und den sonst üblichen Regeln des freien Marktes hat dies absolut nichts gemein.
Ist Schilda neuerdings ein Vorort von Bochum und die Adresse dieser untertänigen "städtischen Verwaltung" ?



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Oktober 2016, 19:31 von tokiomotel«
Schrei nach Gerechtigkeit

b
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Zitat
Ein privates Inkassounternehmen hätte da schon Insolvenz anmelden müssen“, so die Fraktion.
Ein privates Inkassounternehmen hätte überhaupt nicht bei diesen Geschäften teilgenommen. Schließlich sind Geschäfte für Gewinne und nicht für Verluste gedacht.


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n
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Zitat
...Besonders sauer stoße auf, dass der Obolus, den der WDR für die Inkassoleistung erstattet, nicht einmal die Hälfte der tatsächlichen Kosten decke. ....
Und warum ist man dann so bescheuert und macht die ruinöse Drecksarbeit für diesen aufdringlichen Haufen ?
Dieses Draufzahlgeschäft kann man sich leider nur mit falsch verstandenem, blindem Gehorsam erklären.
Mit klarem Verstand und den sonst üblichen Regeln des freien Marktes hat dies absolut nichts gemein.
Ist Schilda neuerdings ein Vorort von Bochum und die Adresse dieser untertänigen "städtischen Verwaltung" ?

Würde mich nicht wundern, wenn die Städte gut bezahlt werden (ie Anteil an der Beute!), warum sollten die sonst für die TV Schergen tätig werden.
Ich hatte meiner Stadt dazu auch eine Frage gestellt, wurde nicht beantwortet (aber ich poche natürlich nicht darauf, solange die mich in Ruhe lassen) 8)


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.... warum sollten die sonst für die TV Schergen tätig werden.

weil es angeordnet wird über die Landräte, die regelmäßig dem selben Parteiensumpf angehören wie die Rundfunkräte.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Oktober 2016, 22:03 von Bürger«
- Omnipräsente Vielschreiber (Trolle) gebrauchen politisch motivierte Foren vielfach als Plattform um ein schon seit langer Zeit existierendes potemkinsches Dorf als funktonierenden Rechtsstaat zu propagieren.
- Horst Seehofer: "Diejenigen die entscheiden sind nicht gewählt und diejenigen die gewählt werden haben nichts zu entscheiden"
- Der deutsche Steuer- und Abgabenkuli stellt den Eliten eine Allmende bereit auf der sich jedes Rindvieh sattgrasen kann.

S
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@boykott2015
Auch mit einer nicht einbringbaren Forderung macht ein Inkassounternehmen noch Gewinn.
Diese Forderung wir dann für einen geringen Preis weiter verkauft, damit können sich größere Firmen vor Steuer klein rechnen.
(bsp. für 1€ ne Forderung von 1000€ gekauft um vorn Finanzamt einen Verlust von 999€ zu haben.)

@Artikel
Finde es gut, wenn die Städte immer mehr aufmucken und sich weigern dem Müll einzutreiben, erreicht man noch mehr.
Denke mal nicht, dass denen mehr Geld zugesprochen wird - ergo läuft es auf Weigerungen oder halbherzige Umsetzungen hinaus.


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...Und warum ist man dann so bescheuert und macht die ruinöse Drecksarbeit für diesen aufdringlichen Haufen ?
Dieses Draufzahlgeschäft kann man sich leider nur mit falsch verstandenem, blindem Gehorsam erklären.

es dürfte in den Verwaltungsvollstreckunggesetzen (VwVG) des jeweiligen Bundeslandes stehen, welche Stelle als Vollstreckungsbehörde (hier vermutlich Stadt Bochum) zuständig ist. Diese wird dann einfach gesetzlich dazu verpflichtet sein, die Vollstreckungsersuchen der Rundfunkanstalt zu vollziehen.


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m

mb1

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Zitat von: Sacred
(bsp. für 1€ ne Forderung von 1000€ gekauft um vorn Finanzamt einen Verlust von 999€ zu haben.)
Diese Bemerkung ist inhaltlich einfach komplett falsch.

Was ich nicht ganz verstehe:
Bochum kann doch problemlos die tatsächlichen Kosten vom WDR fordern. Reicht die Pauschale nicht aus, um die Kosten zu decken, so hat der WDR die tatsächlichen Kosten zu erstatten. Man muss halt eine Rechnung dazu aufmachen ...


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Klage 2 eingereicht (03/2017)
Rundfunkbeitrag Zahlung: 01/2013 - heute: 339,64 €
Klage 1 rechtskräftig abgewiesen (01/2016)

c
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das klingt interessant. Kannst du deine Meinung jeweils irgendwie begründen oder belegen? Danke.


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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
...vielleicht etwas "off-topic", aber irgendwie klingt das alles nach einem "perpetuum mobile":

- Akzeptanz verschlechtern und somit
- Zahlungs"moral" torpedieren und somit
- Mehraufwand bei der Eintreibung generieren und somit
- Beitragszahler (Kosten des "Beitrgsservice") und/oder Steuerzahler (Kosten der Vollstreckungsstellen) für diese Mehrkosten aufkommen lassen

Normalerweise sollte aufgrund dieser Umstände jeder NOCHnutzer und NOCHzahler die Zahlungen ebenfalls einstellen, weil dieser an Akzeptanzschwäche kaum noch zu unterbietende, unausgegorene Rundfunkbeitrags-Käse, der selbst NICHTnutzer zur Zahlung verdonnert, für einen irrsinnigen Verwaltungsaufwand sorgt, der bei etwas "sensiblerer" Ausgestaltung (und eben nicht kategorischer Ignoranz der Einschränkungen gem. Kirchhof-Gutachten) vermeidbar wäre.

Der pure Wahnsinn... :o ::) >:(


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... irgendwie klingt das alles nach einem "perpetuum mobile":

- Akzeptanz verschlechtern und somit
- Zahlungs"moral" torpedieren und somit
- Mehraufwand bei der Eintreibung generieren und somit
- Beitragszahler (Kosten des "Beitrgsservice") und/oder Steuerzahler (Kosten der Vollstreckungsstellen) für diese Mehrkosten aufkommen lassen

du meinst, der Beitragservice könnte sich selbst gewinnbringend mit Arbeit versorgen, indem er

- z.B. rechtswidrige Vollstreckungen (ohne rechtskräftigen Bescheid) anleiert 
- z.B. Befreiungsanträge nicht bearbeitet, systematisch "nicht erhält", nicht bewilligt, dafür aber bei Betroffenen vollstreckt 
- z.B. einzelne Haftbefehle beantragt, was das Ansehen und die Akzeptanz des örR weiter absenkt, was weitere Verweigerungen und Vollstreckungen bewirkt,
 
... welche er sich von den Rundfunkanstalten teuer bezahlen lässt, was ihn selbst in höhere Gewinnzonen bringt?

PERFIDE - ein möglicher und nicht von der Hand zu weisender Mechanismus >:D ('perpetuum mobile' eben)   

"GEZ" ist INKASSO-FIRMA - und gehört für mich damit zur dubioseren Spezies. Wer kontrolliert den Verein?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Oktober 2016, 03:15 von cecil«
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Anträge bei "Beitragsservice" / GEZ...
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Zitat von: cecil
das klingt interessant. Kannst du deine Meinung jeweils irgendwie begründen oder belegen? Danke.
Na klar.

Siehe u.a. unter
kl. Anfrage (FDP): Vollstreckung v. Forderungen d. Rundfunkanst. durch Kommunen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19918.msg130293.html#msg130293
Eine Antwort auf die kleine Anfrage liegt ja inzwischen vor. Im letzten Jahr hat der "Beitragsservice" fast 318.000 Vollstreckungsersuchen raus geschickt - allein für den WDR in NRW.
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMD16/12793&quelle=alle

Daraus:
Zitat
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode
Drucksache 16/12793
31.08.2016
Datum des Originals: 30.08.2016/Ausgegeben: 05.09.2016

[...]
4. In welcher Höhe bzw. nach welchen Grundsätzen erstatten die Landesrundfunkanstalten den Vollstreckungsbehörden die Vollstreckungskosten (bitte nach Landesrundfunkanstalten getrennt auflisten)?

Dazu hat der WDR Folgendes mitgeteilt:

„Der WDR zahlt Vorabkosten in Höhe von 23 € pro Ersuchen an die Vollstreckungsbehörden gemäß § 5 Abs. 1 Verordnung zur Ausführung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (VOVwVG NRW). Der Betrag ist als Beitrag des Gläubigers, also des WDR, zu den Sach- und Personalkosten der Vollstreckungsbehörde anzusehen. Diese Kosten können daher nicht dem säumigen Beitragsschuldner als Kosten der Vollstreckung angelastet werden, sind also immer von der Gemeinschaft der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler zu tragen. Auf die Festlegung der Höhe der Vorabkosten hat der WDR keinen Einfluss, da dies eine landesrechtliche Regelung ist.

Weitere Kosten, die für konkrete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen anfallen (§ 77 VwVG NRW), sind vom Beitragsschuldner zu zahlen. Dies ergibt sich aus § 20 Abs. 1 VwVG NRW:

„Die Kosten der Mahnung und der Zwangsvollstreckung fallen dem Schuldner zur Last; sie sind mit dem Anspruch beizutreiben." Können diese Kosten nicht beigetrieben werden, sind sie nicht von der Vollstreckungsbehörde, sondern vom WDR zu tragen. Wird die Vollstreckungsbehörde für den WDR tätig, der selbst keine Vollstreckung durchführt, so hat dieser der Vollstreckungsbehörde Ersatz der Kosten zu leisten, die beim Beitragsschuldner nicht beigetrieben werden können (§ 20 Abs. 2 VwVG NRW). In diesen Fällen wird von der Vollstreckungsbehörde eine Kostenrechnung erstellt und dem Gläubiger übermittelt.

Somit ist festzuhalten, dass die Vollstreckungsbehörden in jedem Fall die Vorabkosten sowie die Kosten der von ihnen durchgeführten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erhalten. Die Vorabkosten erhalten sie vom WDR als Gläubiger. Die Kosten für die Zwangsvollstreckungsmaßnamen trägt der betroffene Beitragsschuldner, soweit diese von ihm beigetrieben werden können; andernfalls der WDR.

Der WDR hat im Jahr 2015 zusätzlich zu den Vorabkosten weitere Kosten für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in Höhe von 2,2 Mio. € erstattet. In Summe ergibt das durchschnittliche Kosten von rd. 30 € pro Ersuchen (und nicht nur die stets ausgewiesenen 23 € Vorabkosten).“
[...]

Ok, das gilt nur, wenn die Mehrkosten nicht vom Schuldner eingetrieben werden können.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Oktober 2016, 18:44 von Bürger«
Klage 2 eingereicht (03/2017)
Rundfunkbeitrag Zahlung: 01/2013 - heute: 339,64 €
Klage 1 rechtskräftig abgewiesen (01/2016)

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  • Beiträge: 1.025
Es handelt sich also um ganz normale Abläufe. Für einzelne Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden gemeinhin Gebühren fällig, die sich der Höhe nach an der einzutreibenden Schuld orientiert, glaube ich. Bei erfolgloser Pfändung zahlt zunächst der Gläubiger diese Kosten Beauftragungsprinzip. Frage ich mich, von was für tatsächlichen (Mehr-)Kosten die Vollstreckungsbehörde da spricht (außer dass die Gebührensätze evtl. zu niedrig angesetzt sein könnten?).

"GEZ" ist INKASSO-FIRMA - und gehört für mich damit zur dubioseren Spezies. Wer kontrolliert den Verein?

Wenn ich die "Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug" http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17447.msg114739.html#msg114739 richtig verstehe, ist laut § 3 (Abs. 1 sowie Abs. 6 a) der sogenannte Verwaltungsrat (Einzelpersonen aus einzelnen RA) aufsichtsführend? Der örR kontrolliert also den Beitragsservice?

Zitat
§ 3 Verwaltungsrat
1. Bei der Steuerung und Überwachung der Aufgabenerfüllung durch den Zentralen Beitragsservice arbeiten die Rundfunkanstalten in einem Verwaltungsrat zusammen.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich (OFF_Topic) mal wieder darauf hinweisen, dass die Beobachtung des Social Web erklärte Aufgabe des Beitragsservice ist (s. Abschnitt 4 § 8 C 1 Verw.Vereinb.)... - ebenso wie die gezielte Ansprache von Multiplikatoren und Betroffenenorganisationen, Verbänden, Gremien


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