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Umfrage

Zur Ermittlung des Aktionszeitpunktes für das Einreichen einer Gemeinschaftsklage.

Ich bin bereit mich mit 10 € an einer Gemeinschaftsklage zu beteiligen.
7 (17.5%)
Ich bin bereit mich mit 25 € an einer Gemeinschaftsklage zu beteiligen.
11 (27.5%)
Ich bin bereit mich mit 50 € an einer Gemeinschaftsklage zu beteiligen.
9 (22.5%)
Ich bin bereit mich mit 100 € an einer Gemeinschaftsklage zu beteiligen.
5 (12.5%)
Ich bin bereit mich mit <100 € an einer Gemeinschaftsklage zu beteiligen.
2 (5%)
Ich bin bereit mich mit >100 € an einer Gemeinschaftsklage zu beteiligen.
6 (15%)

Stimmen insgesamt: 32

Autor Thema: Klägergemeinschaft Europäischer Gerichtshof, wer ist dabei?  (Gelesen 12923 mal)

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Hallo liebe Mitstreiter,
da ich ja "viele" von Euch persönlich kenne, weiss ich, dass ihr jeweils von einander JWD seit.

Nun gut. Vorschlag.

Ein Treffen dafür, an einem Sonntag Mittag, mittig in Deutschland für einen persönlichen von Angesicht
zu Angesicht-Austausch.
Hat bislang die besten Ergebnisse erzielt.

Weiterer Vorschlag:
Essen, in der Nähe des Bahnhofes für alle so gegen 13 Uhr erreichbar?

Man kann durchaus auch mal den Wecker etwas früher stellen und zur Not im Zug weiterschlafen.

Na, was meint ihr, wäre nach Möglichkeit auch dabei :) ;D 8)


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

  • Moderator
  • Beiträge: 11.744
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Dringende Empfehlung:

...vorab(!) zumindest die
- Zulässigkeit (bzw. deren Voraussetzungen) und
- Zuständigkeit (des EuGH)
zu prüfen und verbindlich anwaltlich zu klären.

Denn wäre eines von beiden nicht gegeben, würde sich die Aktion und aller damit verbundener Aufwand erübrigen.

Grund meines Hinweises:
Es gibt voneinander abweichende, mglw. aber nicht zwingend verbindliche Meinungen (auch von mit dem Thema sehr vertrauten Rechtsanwälten, die hier im Forum auch bekannt sind), dass eine Klage am EuGH in diesem Zusammenhang und in dieser Form gar nicht möglich/ zulässig/ zielführend sei (oder ggf. doch eher der EGMR, allerdings mit seinen eigenen Voraussetzungen und mglw. Ausschöpfung des Rechtswegs).
Es mag wohl auch schon in der Vergangenheit solche Versuche gegeben haben, deren Ergebnis aber wohl kein Erfolg war, denn sonst hätte man darüber sicher schon erfahren.


Zusatz-Hinweis zu Äußerungen wie dieser:
Klage verloren ohne die Möglichkeit der Berufung, somit ist bei mir der Rechtweg ausgeschöpft.
Wenn in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren die Berufung nicht zugelassen wird, so ist damit noch nicht zwangsweise der "Rechtsweg ausgeschöpft" DENN:
- es gibt noch den Antrag auf "Zulassung der Berufung"
Sollte dieser ebenfalls abgelehnt werden, so wäre dann der Weg frei zur
- Verfassungsbeschwerde
Es gibt schon mehrere Fälle, bei denen es so gelaufen ist.
Erst nach Behandlung der Verfassungsbeschwerde wäre mglw. der Rechtsweg "ausgeschöpft".
Inwiefern dies tatsächlich relevant wäre, wäre eben Gegenstand der Zulässigkeits-Prüfung.

Es wäre jedenfalls sehr unglücklich, wenn schon wegen solch formaler Gründe eine Aktion wie diese ins Schlingern käme.


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  • Sparquote 2013...2025: 13x(~210)=~2700€
Wie "Bürger" zu Recht sagt, das ist alles nicht so einfach.
------------------------------------------------------
Es ist immer wieder bedauerlich, wie Bürger mit ihrem richtigen Rechtsempfinden meinen, höhere Gerichte müssten doch nun wirklich die unten versagte Gerechtigkeit als Ware liefern. Nur eine intensive strategische Vorbereitung bietet Aussicht auf Erfolg gegen die eingespielte Übermacht der Sender-Anstalten. Das haben wir auch gemeinsam für konkret geplante Verfahren geleistet - siehe Linksammlung u.a. unter
ARD,ZDF: Darf Gemeinnützigkeit das Erschaffen von Multi-Millionären finanzieren?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20573.msg132917.html#msg132917

Sodann kommt die strategische Vorbereitung gegenüber dem Gegner, um die Vorgänge abgelehnt und also entscheidungsreif zu bekommen - siehe u.a. unter
Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20542.msg133386.html#msg133386

Sodann kommen 2 Monate Vollzeit-Arbeit für in dieser Sache 200 Seiten eines komplexen Schriftsatzes.
200 Seiten, wo jede Zeile überdacht sein will, fundiert sein muss, durch Verweise auf Rechtsprechung und Fakten belegt werden muss.

Dann ist auch der richtige Zeitpunkt, gemeinsame Finanzierung für diese viele Arbeit zu sammeln. Das wiederum hat das Problem der erwarteten Erfolgsgarantie im Fall von Verbrauchern:
Siehe wiederum unter
Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20542.msg133386.html#msg133386
und den übernächsten Beitrag gleich dahinter:
Wirklich aussichtsreiche Wege sind derart komplex, dass man sie in einem Verbraucher-Kontext nicht vermitteln kann/will.
Also verzichtet der Streiter lieber auf zu leicht gemeinte Mitfinanzierung, weil die Erwartungen von Verbrauchern auf simple mühelose Erfolgsgarantie gerichtet sind und nicht auf eine lange schwierige Rechtsschlacht.


Alles Vorstehende muss den Planungen für ein Verfahren beim EuGH vorausgehen
-----------------------------------------------------------
Einfach zu sagen "Unrecht war in Deutschland - jetzt hole ich mir mein Recht bei der EU", das ist zu einfach gedacht.

"Aber ich nehme doch einen Anwalt."
Na und? Laien haben (nicht zuletzt durch das Staatsfernsehen ARD, ZDF) völlig verkehrte absurde Vorsteillungen über die wundersamen totalen göttlichen Siegesgarantien "durch einen Rechtsanwalt". Das ist leider alles viel komplexer.

Praktisch 100 % der von Anwälten geführten Verfahren bezüglich Rundfunkgebühr sind verloren worden. Das hat je nach Vorgang eine Reihe unterschiedlicher Gründe. Nur eines belegt es: "Das ist alles nicht so einfach" - auch nicht für Anwälte. Während der übermächtige Gegner zig-Millionen-Euro in die Manipulation der Rechtsprechung investierte, was kann da ein Einzelanwalt ausrichten mit einem Einzelschriftsatz für maximal rund 2000 Euro Honorar-Zahlungswille der Kläger?

Wenn in der Wirtschaft über Wichtiges gestritten wird - bei der Rundfunkabgabe ja letztlich über rund 30 Milliarden Euro, so viel wie der gesamte Haushalt des Bundeslandes  Berlin - ,
dann fahren beide Seiten auf mit Anwaltskanzleien, die nicht unter 200 000 bis 400 000 Euro überhaupt ein Mandat entgegennehmen.

Also, weiter machen, ich will nicht entmutigen,
----------------------------------------------
aber bitte mit der nötigen Perfektion, sonst hat es wenig Sinn.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Oktober 2016, 21:29 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

  • Beiträge: 7.386
Nicht ohne Grund muß mit nicht beachtetem oder nicht hinreichend beachtetem europäischen Recht argumentiert werden;

nicht ohne Grund wurde die Charta der EU in 2009 rechtsverbindlich bei der Anwendung europäischen Rechts;

nicht ohne Grund ist die gültige EU-Datenschutzgrundverordnung eine Verordnung, die jede nationale staatliche Stelle in Eigenverantwortung umzusetzen hat, und nicht bloß eine weitere Richtlinie, für die zur unmittelbaren nationalen Gültigkeit erst der Bund als EU-Mitglied aktiv werden müsste;

Rundfunk agiert im EU-Binnenmarkt;
im EU-Binnenmarkt ist alleine die EU regelungsbefugt;
im EU-Binnenmarkt gilt die EU-Datenschutzgrundverordnung;
ergo gilt im EU-Binnenmarkt die Charta der Grundrechte der EU, die auf Grund des Verordnungscharakters der EU-Datenschutzgrundverordnung im Verbund mit dieser EU-Datenschutzgrundverordnung von jeder nationalen Stelle eigenverantwortlich einzuhalten ist.

Als Anwalt sollte nur jemand ausgewählt werden, der nicht nur fachlich begabt ist, sondern auch rhetorisch mit der deutschen Sprache im Sinne der nationalen wie europäischen Grundrechte umzugehen weiß; nicht verkehrt sein kann es, wenn der auszuerwählende Anwalt zudem auch die am EuGH übliche Sprache versteht, mit der sich hausintern Mitarbeiter unterhalten.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

S
  • Beiträge: 89
Hallo liebe Mitstreiter,

ich habe nun folgende Infos:

1.  Die Klägergemeinschaft ist ein Vertrag zwischen Klägern, die dann einen Vertretungsberechtigten bestimmen und der wird dann im Namen der Klägergemeinschaft einen RA bestellen.

Zunächst muss also ein Vertetungsberechtigter bestimmt werden. Da ich kein Jurist bin, gibt es bestimmt qualifizietere Mitglieder als mich dafür.

2. Die Kosten: Vertretung 250 € Netto  pro Stunde zzg. MwSt. und Auslagen.
Das hilft uns erst einmal nicht weiter, da wir die gesamte Zeitinvestion nicht abschätzen können. Gibt es denn in diesem Forum keinen einzigen Anwalt mit Zulassung für den EG, der zwar nicht umsonst arbeiten soll, aber aus idellen Gründen sagt, o.k. ich vertrete die Klägermeinschaft für ein Festhonorar von XXXX €. Denn nur so können die Kosten abgeschätzt und auf die Mitglieder der Klägergemeinschaft verteilt werden. Denkbar wäre auch ein Fundraising. Dafür gibt es Webseiten. Unternehmen wie Rossmann, etc. könnte man anzuschreiben und um eine Spende und /oder Mitgliedschaft in der Klägergeminschaft zu bitten.

3. Für ein Treffen in der Mitte von Deutschland habe ich keine Zeit. Wie wäre statt dessen ein Videokonferenz via Skype an einem Sonntag? 


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a

azdb-opfer

3. Für ein Treffen in der Mitte von Deutschland habe ich keine Zeit. Wie wäre statt dessen ein Videokonferenz via Skype an einem Sonntag? 

Videokonferenzen sind für sowas nicht geeignet. Ich glaube, viele interessierte Mitstreiter werden auch Fragen/Ideen zum Verfahren haben. Sowas sollte man persönlich klären. Vielleicht brauchen wir dafür auch einen Moderator?

Ich finde die Idee von karlsruhe gut: ein Treffen in der Mitte. Mein Ortsvorschlag ist Kassel. Ist per Bahn in ca. 4 Stunden von Hamburg oder München zu erreichen.


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Nochmal, bevor hier schon erste Treffen anvisiert werden:

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Z
  • Beiträge: 1.564
Ich wäre auch bereit, die Aktion nur mit Geld zu unterstützen, so wie ich es auch mit Kleinspenden für andere Verfahren gemacht habe.
Eine seriöse Kostenschätzung wäre natürlich Grundvoraussetzung für die Umsetzung.

Zum Thema Rossmann als Sponsor gewinnen: Leider wissen wir gar nichts über die Sache mit der Betriebsabgabe, keine Presseerklärungen, keine Urteile, meine Anfrage bei der Presseabteilung Rossmann war leider nur mit Allgemeinantworten ohne Substanz geklärt, ich nehme an, daß bei den Hausjuristen und externen Anwälten die Köpfe rauchen und man sich taktisch auch nicht in die Karten sehen lassen will, wir sollten die Presse darauf drängen, dort zu recherchieren.

Ich vermute, daß die Betriebsabgabe leichter in unserem Sinne zu knacken wäre und dann ein Dominoeffekt eintreten würde, wenn 20% der "benötigten" Beiträge schlagartig fehlten.
Dazu müßte man aber auch rausfinden, ob die klagenden Unternehmen (EDEKA, Rossmann, Sixt) aktuell überhaupt Beiträge in geforderter oder früherer Höhe oder gar nicht bezahlen.


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S
  • Beiträge: 89
Hallo liebe Mitstreiter,

vielen Dank für eure Anregungen und Kommentare.

1. Bezüglich anwaltlicher Prüfung der Zuständigkeit und Zulässigkeit: Das kostet Geld und deshalb ist die Bildung einer Klägermeinschaft und Wahl eines Vertreters derselben unablässig und dringend.
Es kommt doch auf die Anträge an.

.... " fällt der Gerichtshof Urteile in Vertragsverletzungsverfahren, die sich gegen einen Mitgliedstaat richten, der gegen das europäische Vertragsrecht verstößt, oder bei Nichtigkeitsklagen, die sich gegen EU-Rechtsvorschriften richten. Darüber hinaus befasst das Gericht sich mit Untätigkeitsklagen, falls die EU-Organe nicht tun, was sie sollen, und steht Privatpersonen oder Unternehmen und Organisationen als Gericht zur Verfügung, wenn diese sich von Maßnahmen der EU ungerecht behandelt fühlen." Quelle: www.bpb.de

2. Zum Thema Treffen: Vielleicht ginge ja beides. Ein Treffen vor Ort und für alle, die nicht persönlich teilnehmen können, eine Zuschaltung via Skype. Jemand müsste nur ein Notebook mitnehmen und dafür sorgen, dass es eine gute W-WAN Verbindung an dem Ort des Treffens gibt.

3. Ich möchte alle auffordern mögliche Anwälte anzuschreiben und zur Abgabe eines Angebotes für die Prüfung der Zulässigkeit und Zuständigkeit und /oder der Mandatsübernahme aufzufordern.   


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  • BVerfG Beschwerde 2017 nicht angenommen (Feb 2018)
Hallo

Person A hatte beim VG Trier eine Klage eingereicht die aus zwei Teilen bestand:
a.   Verletzung des GG
b.   Verletzung der Europäische Richtlinien & Co
Nachdem Tübingen 16.09.2016 bekannt würde hatte Person A einen Zusatzantrag gestellt mit
c.   Zuständigkeitsprüfung des VG

Wie erwartet wurde alles abgewiesen – eine anonymisiertes Urteil kann wenn gewünscht nachgereicht werden.
Nach Person A´s Meinung ist das Urteil an anfechtbare  Argumenten kaum zu überbieten und überlegt Person A z.Zt. um formal in Berufung zu gehen – ist aber wegen der Anwaltszwang bei OVG ein nicht unerheblichen Kostenpunkt.

Da es nun bekannt wurde, dass man/frau u.U. direkt nach Europa gehen kann für
1.   Klage wegen Verletzung der Datenschutz (Zwangsanmeldung) zum EuGH
2.   Klage wegen Verletzung der Richtlinien mit den Beitragshandhabung zum EuGH
3.   Beschwerde bei der Kommission
und weil Person A ein in Deutschland ansässigen EU-Rentner mit eine relativ niedrige Deutsche Rente (unter die pfändbare Grenze) ist, wäre auch noch zu überlegen ob für den Gang zum EuGH Prozesskostenbeihilfe beantragt werden könnte.

Person A schriebt dies als Vorschlag hin um zusammen den Europäische Weg zu gehen mit einem übersichtlichen Kostenfaktor.

Unter diese Umstände würde Person A gerne mitmachen.

Was denken die Mitstreiter von diesem Vorschlag?  Alles kann bei dem avisiertem Treffen dokumentiert werden.



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S
  • Beiträge: 89
Hallo Lieven,

vielen Dank für deinen Beitrag. Es wäre schön, wenn du das Urteil, wegen der Argumentation darin veröffentlichen würdest.
Wir müssen zunächst die Anträge auf ihre Erfolgsaussicht prüfen, da ist jedes Urteil eine Hilfe.
Wie kann vor dem EuGh argumentiert werden? Welche Vorschläge gibt es? Ideen bitte hier veröffentlichen und zur Diskussion stellen.

z.B. Verletzung des Wettbewerbsrecht. Gibt es dazu überhaupt ein EU-Gesetz oder Norm?

PS. Wenn dir Prozesskostenhilfe zusteht, beantrage diese unbedingt!

@ admin: Ich habe nachträglich entdeckt, dass es zum Thema Klage vor dem EuGh schon einen Thread gibt. Kann man diesen dahin verschieben? Das Forum ist so unübersichtlich. Könnte man die Beiträge evt. nicht Gerichtsbarkeiten zuordnen? Also alle Beitäge den Kategorien Amtgerichtsverfahren, Landesgerichtsverfahren, Verwaltungsgerichtsverfahren, etc. unterordene?n


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  • BVerfG Beschwerde 2017 nicht angenommen (Feb 2018)
Hallo Spartacus,

gerne schließe ich sowohl die Klagen als die Urteile ein. Es wird durch die 200KB Grenze wird es leider in 5 Antworten kommen.

Falls Du Dich in sowohl die Klage als dem Urteil vertiefst wirst Du sehen, dass das Gericht Antworten gegeben hat auf „Einwände“ die Person A gar nicht in seine Klage angebracht.  Machen die genau wie der Betragsservice fleißig „Kopie und Einfügen“? Die Vermutung liegt auf jeden Fall sehr nahe.

Meine Klage habe ich zusammenge- „bastelt“ aus bestehenden Inhalten im Forum.  Mein Dank geht auch an Roggi.

Auf Deine Frage nach dem Wettbewerb findest Du wahrscheinliche eine Antwort in Person A seine Klage und Anhang.

Morgen spricht Person A mit einen RA (Spezialität Verwaltungsrecht) wegen eventuelle Berufung.

ich hatte einen Fehler gemacht beim anonymisieren.  Nun sollte alles in Ordnung sein.

Insgesamt kommen folgende Dokumente:
1.   Die Klage von Person A Teil1 (Klage Person A vs XSWRX anonymisiert Teil1.doc = 150KB)
2.   Ein Addendum zu Klage (Addendum zu der Klage Person A vs XSWRX anonymisiert.doc = 29KB)
3.   Die Klage von Person a Teil 2 (Klage Person A vs XSWRX anonymisiert Teil2.doc = 125KB)
4.   Den Zusatzantrag nach Tubingen 16.09.2016 (Person A vs XSWRX Zusatzantrag anonymisiert.docx = 39KB)
5.   Das VG Urteil scan (Urteil VG anonymisiert 75dpi.pdf = 114KB)

1 und 2 untenstehend, 3 und 4 im nächsten Posting und 5 im Übermächsten.

Einen schönen Grüß

Edit "ChrisLPZ":
Posting angepasst.


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  • BVerfG Beschwerde 2017 nicht angenommen (Feb 2018)
Hier kommt 3 und 4


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  • BVerfG Beschwerde 2017 nicht angenommen (Feb 2018)
Und hier ist Nr 5


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  • BVerfG Beschwerde 2017 nicht angenommen (Feb 2018)
Um eine Antwort zu finden auf Roggis Frage 6
Nähere Informationen wären wichtig.
[...]
6) Wer ist der Anwalt?
[...]
habe ich ein Gesuch auf einPortal für Rechtsanwälte gestellt.

Hier die Antwort - vielleicht ist es hilfreich:
Zitat
Sehr geehrter Herr XXXX,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Nach unserem Wissen gibt es in Deutschland kein Portal, dass als Auswahlparameter die Zulassung beim EuGH anbietet.
Jedoch vielen Dank für Ihre interessante Anmerkung hinsichtlich dieser Funktion.
Um zu bestimmen welcher Rechtsanwalt die von Ihnen gewünschte Zulassung aufweist, ist eine Orientierung an der BGH-Zulassung hilfreich. Da alle Rechtsanwälte, die beim BGH zugelassen sind auch eine EuGH-Zulassung aufweisen: http://www.rak-bgh.de/


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. November 2016, 19:45 von Bürger«
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