Bei mir war der Zahlungstermin
2014!Nur in einem Nebensatz in anderer Angelegenheit der Hauptsache (Meine Klage) ans Gericht wurden
zuletzt im Januar 2015 noch einmal die 20 Euro erwähnt:
Aktenzeichen xx K xxxx/xx
In der Verwaltungsrechtssache
xxx ./. Norddeutscher Rundfunk
wurde versehentlich die Mahnaussetzung ausgesetzt. Dies ist zwischenzeitlich rückgängig gemacht worden, so dass der Beklagte auf die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsachverfahrens verzichtet.
Davon unberührt bleiben jedoch die durch rechtskräftigen Kostenfestsetzungsbeschluss vom 23.05.2014 (xx E xxxx/xx) vom Kläger an den Beklagten zu erstattenden Kosten in Höhe von EUR 20,00.
NORDDEUTSCHER RUNDFUNK
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)