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Autor Thema: 10 Jahre lang Beitrag doppelt abgebucht > Rückforderung/Verrechnung möglich?  (Gelesen 4445 mal)

h
  • Beiträge: 3
Hallo liebes Forum.

Ich möchte hier keinen Fall schildern, sondern einfach eine fiktive Erfahrung an das Forum weiter geben.

Als mein Opa 2006 verstorben ist und meine liebe Oma darauf hin die Wohnung im selben Jahr gewechselt hat, bucht der BS seit diesem Jahr immer doppelt den Beitrag ab. Sie bekommt leider nur die letzten drei Jahre erstattet. Soviel zu den Machenschaften der GEZ bzw. des BS.

Viele Grüße,


Edit "Bürger":
Thread-Betreff präzisiert sowie Beitrag "fiktiviert" - um zu vermeiden, dass nachfolgende Antworten als "Rechtsberatung" gewertet werden könnten.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Oktober 2016, 20:45 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.275
Danke dafür!
Ich bin sowieso der Meinung, alte Menschen sollten vom Rundfunkbeitrag generell befreit sein. Sie haben ihr Lebenswerk geleistet, der öffentliche Rundfunk sollte ihnen frei zur Verfügung stehen.

Dann passieren auch solche Sachen nicht. Warum soll sich ein alter Mensch noch mit An-und Abmeldungen für so einen Sch... beschäftigen???

In GB müssen Rentner nicht zahlen. Respekt des Staatsapparates vor dem Alter seiner Bürger wünsche ich mir als Zeichen für die gesamte Bevölkerung auch hier.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Oktober 2016, 20:45 von Bürger«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

G
  • Beiträge: 1.548
Sie bekommt leider nur die letzten drei Jahre erstattet. Soviel zu den Machenschaften der GEZ bzw. des BS.

Dann sollte Sie klagen.

§199 BGB
Zitat
(1) Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem
   1.    der Anspruch entstanden ist und
   2.    der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

Die Verjährungsfrist beginnt nicht, wie die Rundfunkkasper behaupten 2006, sondern erst nach §199 BGB, Absatz 2.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Oktober 2016, 20:45 von Bürger«

c
  • Beiträge: 1.025
§199 BGB
Zitat
(1) Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem
   1.    der Anspruch entstanden ist und
   2.    der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen
und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

fragt sich allerdings, warum die Seniorin die doppelte Abbuchung nicht bemerkte. Das sollte man irgendwie schlüssig erklären können. Nicht dass sie "grob fahrlässig" handelte. Wenn sie die späte "Kenntnis" gut erklären kann, beginnt die Verjährungsfrist erst danach. 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Oktober 2016, 20:45 von Bürger«
Aktion (Kommunal-)Politik - aktiv gegen den Rundfunkbeitrag!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22747.0
Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24635.0
Anträge bei "Beitragsservice" / GEZ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0

v
  • Beiträge: 1.203
Da sieht man mal, wie mit Menschen umgegangen wird!

Ich kenne jemanden, der hat 10 Jahre lang fälschlicherweise Kindergeld doppelt erhalten. (Die Umstände die dazu führten erspare ich mir mal, Verschulden lag aber ganz sicher nicht beim Empfänger)
Mit Mühe und Not konnte der beauftragte Rechtsanwalt die Rückzahlung auf 5 Jahre begrenzen. Da war nichts mit Verjährung.
Obendrauf noch eine Strafanzeige wegen Betrug und natürlich die Anwaltkosten...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Oktober 2016, 20:45 von Bürger«
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

c
  • Beiträge: 873
Dann müsste ihr "Konto" ja ein positives Guthaben ausweisen, das nach der Handhabung des BS mit künftigen Forderungen verrechnet wird. Oder wo ist das Geld hingebucht worden??


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Oktober 2016, 20:45 von Bürger«

G
  • Beiträge: 1.548
Re: 10 Jahre lang Beitrag doppelt abgebucht.
#6: 21. Oktober 2016, 19:32
Dann müsste ihr "Konto" ja ein positives Guthaben ausweisen, das nach der Handhabung des BS mit künftigen Forderungen verrechnet wird. Oder wo ist das Geld hingebucht worden??

So sehe ich das auch. Guten Anwalt nehmen und mit aller Gewalt dagegen gehen. Der Vorteil hier ist, dass man einen Anwalt findet, weil es hier um mehr Geld geht.


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  • IP logged

K
  • Beiträge: 2.247
@herb86er:

Zitat
Sie bekommt leider nur die letzten drei Jahre erstattet.

Wer hat das erzählt bzw. "beschieden"? Die Nichtsnutze in Köln (BS)? > "knicken".

Schreibe er/sie einen netten Brief an den Intendanten seiner/ ihrer LRA und schildere den Fall.

Bringe er/ sie seine/ihre persönliche Betroffenheit zum Ausdruck; lasse auch ruhig etwas wie "gesunder Menschenverstand", "Menschlichkeit" usw. einfliessen.

Beharre er/sie mit Nachdruck auf einer vollständigen Rückerstattung (die Zinsen erlässt Du ihnen gönnerhaft).

Weise er/ sie freundlich - aber bestimmt - darauf hin - sollte die komplette Rückerstattung nicht vorgenommen werden - er/ sie diese Geschichte Rundfunk, Presse und TV  >:D zukommen lässt und auch im Internet verbreitet.

Sollte dies nicht fruchten ist immer noch Zeit mit einem Anwalt gegen die LRA vorzugehen.

Gruß
Kurt

PS: um welche bürger- und menschenfreundliche (eventuell sogar gemein nützig e) Landesrundfunkanstalt handelt es sich?

PPS: ohne jemand zu nahetreten zu wollen: Hat Person A die Oma mal gefragt, wie sie denn ihre finanziellen Dinge regelt/kontrolliert? Oder schaut sie ihre Kontoauzüge etc. nicht durch? Vielleicht sollte sie das dringlichst mal tun...regelmässig so alle 4 Wochen?!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Oktober 2016, 20:56 von Kurt«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

K
  • Beiträge: 215
Beharre er/sie mit Nachdruck auf einer vollständigen Rückerstattung (die Zinsen erlässt Du ihnen gönnerhaft).
[...]
Sollte dies nicht fruchten ist immer noch Zeit mit einem Anwalt gegen die LRA vorzugehen.

Rückerstatten werden die gar nichts da es keine Rechtsgrundlage hierzu gibt. Deswegen ist das Beitragskonto
zu kündigen und weitere Zahlungen sind einzustellen. Auf die dann kommenden Mahnungen die Aufrechnung erklären.
Die Strategie muss sein, dass nicht Du sondern die GEZ klagen muss wenn sie Geld will.

Immer daran denken, dass wir hier nicht in einem Gebührenzahler- sondern Verweigererforum sind !


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Oktober 2016, 20:50 von Bürger«
- Omnipräsente Vielschreiber (Trolle) gebrauchen politisch motivierte Foren vielfach als Plattform um ein schon seit langer Zeit existierendes potemkinsches Dorf als funktonierenden Rechtsstaat zu propagieren.
- Horst Seehofer: "Diejenigen die entscheiden sind nicht gewählt und diejenigen die gewählt werden haben nichts zu entscheiden"
- Der deutsche Steuer- und Abgabenkuli stellt den Eliten eine Allmende bereit auf der sich jedes Rindvieh sattgrasen kann.

 
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