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Autor Thema: "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" vom Beitragsservice nach verlorener Klage  (Gelesen 7988 mal)

K
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...und diese An-/Verrechnung ist im RBStV geregelt:
Zitat
§ 13
Verrechnung
Zahlungen werden vorbehaltlich der Regelung in § 17 Abs. 4 jeweils mit der ältesten Rundfunkbeitragsschuld verrechnet.
Ansprüche der Rundfunkanstalt
1. auf Erstattung von Vollstreckungskosten,
2. auf Erstattung von Kosten nach § 10 Abs. 3,
3. auf Erstattung von Kosten nach § 11 Abs. 2,
4. auf Mahngebühren,
5. auf Säumniszuschläge,
6. auf Zinsen
werden jeweils dem Beitragszeitraum nach § 7 Abs. 3 Satz 2 RBStV zugeordnet und in der genannten Reihenfolge jeweils im Rang vor der jeweiligen Rundfunkbeitragsschuld verrechnet.
Die Sätze 1 und 2 gelten auch dann, wenn der Beitragsschuldner eine andere Bestimmung trifft.

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

g
  • Beiträge: 860
- Person A ist ausserdem das Schreiben, das vom 1.10. 2016 datiert ist, erst am Abend des 10.10. zugegangen

Das liegt im grünen Bereich. Ist also normal. Bei Mr.X kommen (kamen) die immer so am 12. . Die werden
zu Postdienstleistern gegeben und das dauert.

Nach Möglichkeit alles korrekt und sauber abwickeln, so dass man mir nicht an die Karre kann.

Nur mal so. man könnte z.B. , da man nicht richtig mit dem Schreiben etwas anzufangen weiß, nachfragen:
- wer ist wir?
- was ist ihr Beitragskonto,,, (ich hab da keines, was mir gehört)
- wann war zuletzt?
- wer ist unser?

usw. usf.

Es ist nichts Konkretes diesem Schreiben zu entnehmen. Das kommt wie alles vom BS.
Den ignoriert Mr.X mittlerweile.

Mr.X wendet sich damit dann an die LRA und in Kopie zur Kenntnisnahme an den BS mit dem Hinweis, dass Mr.X keinen Wert auf Kommunikation mit dem BS legt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Oktober 2016, 22:18 von Bürger«

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Nur schon mal schnell zur Info...

Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

Dort findet sich dann u.a. auch dies...
Ablauf +2 "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" v. "Beitragsservice"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74836.html#msg74836

...woraus u.a. hervorgeht, dass es gegen Schreiben wie dieses keine Rechtsmittel gibt, es sich aber - je nach den Umständen - ggf. doch "lohnen" könnte, auf ein solches Schreiben zu reagieren.

Wie dies allerdings im Falle der hier behandelten Konstellation einer
"Ankündigung der Zwangsvollstreckung nach verlorener Klage"
sinnvoll zu gestalten wäre, wäre noch zu prüfen.

In obiger Fallbeschreibung steht, dass Person A keine "Festsetzungsbescheide" erhalten habe.
Dem Zeitraum (Bescheid vom Mai 2014) dürfte es sich
- um "Gebühren-/ Beitragsbescheide" älterer Machart (vor Sep 2014) handeln und
- nicht um "Festsetzungsbescheide" der neueren Machart (seit Sep 2014)
Siehe u.a. unter
Festsetzungsbescheide im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11015.0.html

Ein "fehlendes Leistungsgebot" im Bescheid könnte Person A somit vermutlich nicht wirksam geltend machen, da in den ehemaligen "Gebühren-/Beitragsbescheiden" ein solches "Leistungsgebot" durchaus noch gegeben war. Siehe hierzu auch noch mal den Vergleich unter
Festsetzungsbescheide im Überblick
Vergleich des "Leistungsgebots"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11015.msg127507.html#msg127507


Da die Klage verloren ist und die angefochteten Bescheide somit nunmehr prinzipiell rechtskräftig und vollstreckbar wären, müsste Person A schon sehr intensiv ins Vollstreckungsrecht abtauchen, um hier noch sinnvolle Gegenmaßnahmen vorzunehmen.

Ob damit mehr als nur ein Aufschub zu erreichen ist, bliebe jedoch äußerst fraglich, denn sobald das Vollstreckungsersuchen einmal erstellt und an die örtliche Vollstreckungsstelle gerichtet ist, bleiben nicht mehr viele Chancen, die Angelegenheit noch wirksam aufzuhalten oder gar abzuwenden.

Den beeindruckenden Beschluss des LG Tübingen vom 16.09.2016
LG Tübingen 16.9.2016, 5 T 232/16 spricht Klartext zum Behördenstatus des SWR
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20296.0.html
ins Felde zu führen, könnte ggf. noch für etwas "Geplänkel" sorgen (unrechtmäßige Satzung, Kontoführun, etc.).

Ebenso könnte die Einforderung einer mehrkostenfreien Barzahlung nach "Methode Norbert Häring" noch für etwas "Stimmung" sorgen... ;)
Gerichtsurteil/ neuer Festsetzungsbescheid/Beitragshinterlegung beim Amtsgericht
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17153.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17153.msg130308.html#msg130308
VG Ffm: mündliche Verhandlung Verfahren Häring vs. HR - 1 K 2903/15.F (31. Oktober 2016)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20168.0.html

Zudem könnte Person A prüfen, inwiefern ein P-Konto sie über die Zeit der noch (ungewiss lange) geltenden (Un-)Rechtslage hinweghelfen könnte - allerdings scheint auch dies mglw. die "Kreditwürdigkeit" einzuschränken.

WICHTIG:
Bei Vollstreckungsbeträgen ab 500€ (nicht die Gesamtsumme, sondern nur die Summe der vollstreckungsgegenständlichen Bescheide) machen ARD-ZDF-GEZ von ihren erweiterten Auskunftsrechten bei Dritten Gebrauch. Eine Verweigerung Vermögensauskunft ist dann ziemlich wirkungslos, weil die gewünschten Auskünfte dann einfach über Dritte eingeholt werden - unter Umgehung des "Widerständlers". Und sobald Bank o.ä. bekannt sind, wird gnaden- und emotionslos gepfändet.



Zu all dem siehe bitte die Suchfunktion des Forums mit den entsprechend sinnfälligen Begriffen/ Kombinationen sowie Filtern und Einstellungen.

Diese könnte u.a. auch diesen Thread liefern...
Klage abgewiesen/ Vollstr./ Erinn. 766ZPO/ Ablehnungsbeschl. AG > rüder Ton
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20051.msg131419.html#msg131419
...in welchem ein recht ähnlich klingender Fall einer Vollstreckung nach abgewiesener Klage behandelt wird.


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In der Klage wird der Widerspruchbescheid angefochten. Die Summe daraus  wird vor Gericht als Streitwert genommen und ist das, was nach verlorener Klage bezahlt werden muss. Dann dürfte auch der Passus der Verrechnung mit der ältesten Schuld hinfällig sein, denn der angefochtene Zeitraum wird genau angegeben.


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B
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Nun, dass gezahlt werden muss, ist Person A durchaus klar. Es geht Person A nur darum, möglichst wenig zu bezahlen, um zumindest mehr Ärger machen zu können.
Person A ist nicht unbedingt scharf drauf, sich nun auch noch die Bonität zu ruinieren. Kollateralschäden dieser Art ist der Kampf nicht wert. Person A hat diesen Krieg zwar nicht angefangen, aber blöd anstellen mit aller Gewalt muss dann auch nicht sein. Auch ein Weiterführen der Klage hätte wahrscheinlich nur mehr Geld gekostet - mit Argumenten kommt Person A eh nicht weiter, da sie entweder ignoriert werden oder mit dem Kommentar "das ist nicht so" erklärungs- und begründungslos beiseite gewischt werden.

Was Person A halt stinkt, ist die Tatsache, dass nach 2 Bescheiden nun pauschal der gesamte ausstehende Betrag einkassiert werden soll. Dies gilt es nun noch zu vermeiden, der Rest ist schön langsam SO albern, dass es Person A irgendwann auch echt zu blöd wird.

@Roggi: gibt es irgendeine Möglichkeit, den passenden Zettel zu bekommen, wo dieser Betrag nun auch draufsteht? Kann ich mich vertrauensvoll an das zuständige Verwaltungsgericht wenden und "petzen", dass die zuviel wollen? Oder vom Gericht eine "Rechnung" anfordern?


Abdriftende Nebengedanken
(Edit "Bürger": Der Thementerue und zielgerichteten Diskussion wegen bitte nicht weiter kommentieren!)
Mir selbst bleibt nur noch, ein wenig traurig zu sein. Ich bin oft in Fernost unterwegs, wo es keineswegs immer demokratisch zugeht - alleine die allgegenwärtie Korruption mit viel "Under-the-table-money" und einer Ehrfurcht vor Uniformen, zusammen mit dem Schafspferch schon bei der Einreise stimmt mich sehr, sehr nachdenklich - vor allem, wenn ich die neu entstandenen Grenzkontrollen in diesem Land sehe. Bevor das losging, war ich sehr stolz auf die Errungenschaften dieses Landes - vor hundert Jahren haben wir unsere Nachbarn noch abgeschlachtet, und bevor die Kontrollen kamen, schien es, als ob wir zusammen ein demokratisches Europa aufgebaut hatten, und mit diesem Stolz dachte ich jedesmal immer an das kritische Beäugtwerden der chinesischen Grenz- und Zollbeamten, mein wertvollster Besitz der Reisepass, wenn ich über den Inn fuhr, einst eine Staatsgrenze, nun einfach nur ein schöner Fluss.
Dies ist nun hinfällig - auf der Rückreise gibt es nun nur Stau, wirkliche Kontrollen, die etwa eine "Sicherheitslage" oder sonstiges Abstraktes verbessern könnten, finden eh nicht statt, dort steht 2 von 3mal vorbeifahren eh keiner. Zusammen mit beispielsweise der Elektroautoidiotie, wo angeblich emissionslose Fahrzeuge mit Strom fahren, der aus der Steckdose kommt, und in Batterien geladen wird, die soviel Energie alleine zur Herstellung benötigen, dass ein normales Auto bereits 150 tkm damit fahren könnte, und die bei einem Unfall 2000° heisse Flammenstrahlen erzeugen können, die mühelos durch sitzende Personen schneiden können, deucht mich dies wie ein weiterer Schritt hin zu einer Demokratie der Ignoranz. So viel haben wir erreicht - und nun schmeissen wirs wieder alles weg, nur weil Halbwissen, Gier und Dummheit regieren dürfen, solange nur Abends die Wärme der Glotze gesucht werden kann. Hatte da nicht mal jemand gesagt, "wehret den Anfängen"?


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Zitat
@Roggi: gibt es irgendeine Möglichkeit, den passenden Zettel zu bekommen, wo dieser Betrag nun auch draufsteht? Kann ich mich vertrauensvoll an das zuständige Verwaltungsgericht wenden und "petzen", dass die zuviel wollen? Oder vom Gericht eine "Rechnung" anfordern?
Der passende "Zettel" ist der Widerspruchbescheid und der Streitwert der Klage. Wenn dann noch Fragen sind, kann das Gericht gefragt werden. Es sollte schon Klarheit herschen, was genau bezahlt werden muss. Auch das Justiziariat des WDR kann befragt werden, deren Antworten sind sicherlich "rechtsverbindlich".


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B
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Auf dem Widerspruchsbescheid, den Person A erhalten hat, steht kein Streitwert! Lediglich am Ende des Schreibens steht, dass man mir davon unabhängig den aktuellen Kontostand mitteilt:
http://www.des-k.com/tigerbilder/gez/01.pdf


Die beiden in der Klage angefochtenen Bescheide enthalten auch für Person A  schwer verständliche Zahlen (siehe Anhang):



Der erste Bescheid berechnet vom 1.8.13 bis 31.1.14 den Betrag von 115,88 EUR, soweit klar. Aber was soll das mit dem akutellen Kontostand? Ist das der Beitrag für das nächste Quartal, das lediglich dem Kontostand angerechnet wird, aber noch nicht angemahnt?

Der zweite Bescheid ist genauso (siehe Anhang):



Wenn Person A das recht versteht, ist das der Bescheid fürs nächste Quartal, das im ersten Bescheid lediglich erwähnt wurde - korrekt?

Nachdem der Widerspruchsbescheid "unabhängig von dem festgesetzten Betrag" über meinen Kontostand informiert, so müsste diese Information doch eine reine Solche sein - der tatsächliche beklagte Wert ist dann Bescheid 1 + Bescheid 2 + 2 x 8 EUR Säumniszuschläge, korrekt? Wäre demnach 53,94 + 53,94 + 8 (erster Bescheid) + 53,94 + 8 (zweiter Bescheid) = 177,82 EUR. Ist das nun der tatsächlich mit den erwirkten Titeln einziehbare Betrag?

Der Streitwert wurde vom Gericht auf 500 EUR festgelegt - macht das irgendwas? Person A kennt sich nun hinten und vorne nicht mehr aus... und auf dem Widerspruchsbescheid ist keine Säumniszulage vermerkt...

@Bürger: Dein Beitrag weiter unten betont, dass es bei Person A um eine verlorene Klage und das weitere Vorgehen ginge - hat denn jemand seine Klage schonmal gewonnen?
Wäre das hier dann nicht totaler Usus?


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@Bürger: Dein Beitrag weiter unten betont, dass es bei Person A um eine verlorene Klage und das weitere Vorgehen ginge - hat denn jemand seine Klage schonmal gewonnen?
Wäre das hier dann nicht totaler Usus?
Nein "gewonnen" hat noch keiner. Und eine Klage in der ersten Instanz zu verlieren, bedeutet ja bei vielen noch nicht, dass dies schon das Ende der Fahnenstange ist. Ist das Verfahren noch nicht beendet, wird i.d.R. auch nicht vollstreckt.
Insofern: Nein, "Usus" sind "Vollstreckungen nach verlorenen Klagen" noch nicht so sehr, da die Bescheide aus (abschließend) verlorenen Klagen erst seit einiger Zeit sukzessive vollstreckt werden. Aus diesem Grunde und da solche Vollstreckungen ("nachweislich") rechtskräftig gewordener Bescheide kaum bzw. nur mit äußerster Anstrengung (siehe meine Ausführungen weiter oben) aufzuhalten jedoch kaum wirklich abzuwenden sein dürften, sind die uns allen verbleibenden Kapazitäten derzeit nötiger eingesetzt bei den akuten und ggf. noch abwendbaren, flächendeckenden "Vollstreckungen ohne Bescheide" sowie auch "Vollstreckungen trotz Widerspruch/ ohne Wiederspruchsbescheid" sowie auch beim "porentiefen Nachbohren" in den Untiefen des "öffentlich-rechtlichen" Rundfunk-Staat-im-Staates, um soviele Unrechtmäßigkeiten wie nur möglich ans Tageslicht zu befördern.

Dies nur "kurz" zur Erklärung.

Ab hier bitte weiter zum eigentlichen Vorgang.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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b
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Auf dem Widerspruchsbescheid, den Person A erhalten hat, steht kein Streitwert! Lediglich am Ende des Schreibens steht, dass man mir davon unabhängig den aktuellen Kontostand mitteilt:
http://www.des-k.com/tigerbilder/gez/01.pdf

Zitat:
Zitat
Widerspruchsbescheid des Westdeutschen Rundfunks Köln

Sehr geehrte ...
Ihren Widersprüchen gegen die Gebühren-/Beitragsbescheide des Westdeutschen Rundfunks Köln vom [...], weisen wir zurück.

Gründe:

Frage in die Runde: wurden die Widersprüche nicht bearbeitet, sondern einfach zurückgewiesen? Es schaut so aus.
Seit wann packt eine "Behörde" eine Zurückweisung in den Widerspruchsbescheid?


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  • Beiträge: 210
  • Status: Klage am VG seit 5/2016
Frage in die Runde: wurden die Widersprüche nicht bearbeitet, sondern einfach zurückgewiesen? Es schaut so aus.
Seit wann packt eine "Behörde" eine Zurückweisung in den Widerspruchsbescheid?

"Widerpruch zurückweisen" ist die gängige Formulierung für den Fall, dass der Widerpruch erfolglos bleibt. Das behördliche Gegenstück: "Widerspruch abhelfen" - oder ich stehe auf dem Schlauch und weiss nicht, auf was Du hinauswillst.


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