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Autor Thema: Neuer (19.) Rundfunkstaatsvertrag seit dem 1. Oktober 2016 in Kraft  (Gelesen 22505 mal)

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Die bei diesem Thema übermittelten Gesichtspunkte werden in einer Landesverfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof Berlin Berücksichtigung finden. Terminplan nun: Anfang Dezember 2016.

Der Hinweis auf die Stellungnahme des Berliner Zuständigen für Datenschutz ist von besonderer Wichtigkeit, ferner die Abstimmung per Handzeichen, weil hier "geheim" geboten gewesen wäre wegen erkennbarer Beeinträchtigung der Unabhängigkeit der Stimmabgabe.

Die Verlängerung bis 2020 zeigt, das System wird nervös und hofft, die Transformierung von Intendanten zu Multi-Millionären wenigstens noch bis 2020 durchziehen zu können. Wohl Irrtum - Verfassungsrecht dominiert über Einzelgesetz.

Und in welchen Parlamenten hat die AfD in welcher Weise abgestimmt? Abgelehnt wie den Wählern versprochen?

Und der Jugendkanal - betrifft das "FUNK"? "FUNK" ist wohl außer Einklang sogar einmal wirklich mit  Bundesverfassungsrecht.
(Wobei die meisten Entscheide des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Staatsfernsehen wohl Kompetenzenüberschreitung sind, weil Länder-Kulturhoheit betreffend.)


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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

K
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Und in welchen Parlamenten hat die AfD in welcher Weise abgestimmt? Abgelehnt wie den Wählern versprochen?
Achtung: die Abstimmungen waren (welches Bundesland - wann?) in 2015/2016. Es wäre demnach zusammenzustellen in welchem Landesparlament in der entspr. Wahlperiode welche Partei überhaupt Sitze hatte!

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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In Berlin wurde unter Forumsteilnehmern im mündlichen Gespräch die Information übermittelt, die AfD habe in Parlamenten, in denen sie bereits mit abzustimmen Gelegenheit hatte, den Änderungsverträgen immer zugestimmt oder allenfalls sich enthalten.
Alle anderen Parteien hätten wie auf Befehl zu 100 % der anwesenden Parlamentarier zugestimmt.

Sind das die Fakten? Und es kommt ja auch darauf an, was im jeweiligen Änderungsvertrag drin stand. Nicht alle enthalten Negatives.

Parteien-Politik ist hier nicht unser Thema. Aber alle regierenden Parteien ignorieren bisher, dass die Teil-Illegalität der Rundfunkabgabe sie insgesamt wohl 3 bis 5 % der Wählerstimmen kosten dürfte. Das ist eines unserer effizientesten Argumente.


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E

Emge Phil

Sachsen
Plenarprotokoll 6/34 vom 26.05.2016
http://ws.landtag.sachsen.de/images/6_PlPr_34_201_1_1_.pdf
S. 2762

Hier ist nur die Rede von "zahlreichen Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen".

Thüringen
Plenarprotokoll 6/54 vom 24.06.2016
http://www.parldok.thueringen.de/ParlDok/dokument/58791/54-plenarsitzung.pdf#page=72

S. 4630
Zitat
Wir haben ein Ergebnis: anwesende Abgeordnete 89, 85 abgegebene Stimmen, 77 Jastimmen, 8 Neinstimmen (namentliche Abstimmung siehe Anlage 2). Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung mit Mehrheit angenommen.

Namentliche Abstimmung
S. 4660 (Anlage 2)
Nur die AfD-Abgeordneten haben dagegen gestimmt.

Brandenburg
Plenarprotokoll 6/27 vom 27.04.2016
https://www.parldok.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w6/plpr/27.pdf#page=45
S. 2493
Zitat
Wir stimmen über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Hauptausschusses in der Drucksache 6/3942, Gesetz zum Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, ab. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen ist der Beschlussempfehlung und dem Bericht mehrheitlich zugestimmt worden.

Im Hauptausschuss wurde mit 7 (Ja) : 1 (Nein) : 2 (Enthaltung) abgestimmt (https://www.parldok.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w6/apr/HA/16-004.pdf). Die Nein-Stimme könnte vom einzigen AfD-Vertreter stammen (https://www.landtag.brandenburg.de/de/parlament/ausschuesse_und_gremien/hauptausschuss_a1/396372?_referer=395948).

Hamburg
https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/vorgang/47672
Zitat
Beschluss: Annahme; am 16.06.2016 in 1. und 2. Lesung mehrheitlich mit den Stimmen der SPD, CDU, GRÜNEN und AfD gegen die Stimmen der FDP bei Enthaltung der LINKEN

Allerdings muss man hier in Rechnung stellen, dass der Hamburgische Landesverband der AfD noch besetzt ist mit den Parteigängern des ehemaligen Luckeflügels (siehe unten ALFA in Bremen).

Bremen
Plenarprotokoll 19/17 vom 17.03.2016
http://www.bremische-buergerschaft.de/dokumente/wp19/land/protokoll/P19L0017.pdf
S. 87
Zitat
Wer das Gesetz zum Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag (Drucksache 19/306) in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.
(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, ALFA)
Ich bitte um die Gegenprobe!
(Dagegen FDP, Abg. Timke [BIW], Abg. Tassis [AfD])
Stimmenthaltungen?
(DIE LINKE)

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

Plenarprotokoll der zweiten Lesung liegt noch nicht vor (http://www.bremische-buergerschaft.de/dokumente/wp19/land/protokoll/P19L0027.pdf).
Im zugehörigen Beschlussprotokoll (http://www.bremische-buergerschaft.de/dokumente/wp19/land/protokoll/b19l0027.pdf, S. 3) heißt es nur:
Zitat
2. Gesetz zum Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Mitteilung des Senats vom 23. Februar 2016 (Drucksache 19/306)
2. Lesung

Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in zweiter Lesung.


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M
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Hessen:
19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag - 23.06.2016 - 77. Plenarsitzung
TOP 10: 2.Lesung
https://www.youtube.com/watch?v=a2k1ys-xsFk
http://starweb.hessen.de/cache/DRS/19/5/03445.pdf

Angenommen mit den Stimmen der Fraktionen CDU und Bündnis90/Die Grünen.
Ablehnung: Fraktionen FDP und Die Linken
Enthaltung: Fraktion SPD


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Danke für diese Fakten.
Die rechtliche Schlussfolgerung lautet:

(1) Die Druckausübung ist bewiesen: Vielfältige AfD-Benachteiligung durch die Sender-Anstalten, obgleich 15 Prozent der Bürger vertretend. Egal, wem das missfällt, das Berücksichtigen ist Teil der Demokratie und also Senderpflicht ARD, ZDF.

(2) Da Druckausübung belegt ist, hätte in allen Bundesländern geheim abgestimmt werden müssen.

(3) Da dies nicht erfolgte, sind die Beschlüsse jedenfalls mit einem Demokratie-Mangel belastet, können also nicht für eine "breite Akzeptanz der Politik" vorgetragen werden.

(4) Dies allein dürfte keine Anfechtbarkeit bewirken. Jedoch können diese Entscheide nicht den besonderen richterlichen Schutz von parlamentarischer Willensbildung genießen, weil sie nicht die Beweiskraft von parlamentarischer Willensbildung tragen.

(5) Eine klare Abweichung der AfD vom Wahlversprechen ist nicht erkennbar. Einhaltung ist erkennbar. Interessant ist, dass auch in anderen Parteien Zweifel zum Tragen kamen.

(6) Die in den Parlamenten zustimmenden Parteien haben zu überlegen:
----------------------------------------------------------------------
a) Wie viele Wählerstimmen bringt es der eigenen Partei, den Sender-Anstalten Rechtsfehler zu ermöglichen?
. "Rechtsfehler", um die Verbalinjurien zu vermeiden, die mir auf der Zunge liegen.
b) Wie viele Wählerstimmen verliert die eigene Partei hierdurch?

Die AfD war mit ihrer Verweigerung bisher eindeutig taktisch intelligenter
- und meines Erachtens mindestens insoweit auch eindeutig rechtsstaatlicher.
Wie immer: Politik ist hier nicht unser Thema - dies ist Analyse, nicht Meinungsbekundung über Parteien.


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Axel Wintermeyer, Minister und Chef der Hessischen Staatskanzlei

Zitat
"Aber wiegen wir uns nicht in zu großer Sicherheit. Dieses Privileg ist nämlich keineswegs ungefährdet. Im Zuge der anbrechenden  Debatte  über  die  künftige  Entwicklung  des Rundfunkbeitrags  wird  die  Landespolitik,  also  wir  alle, möglicherweise  durchaus  für  den  Erhalt  des  Hessischen Rundfunks zu kämpfen haben. Ich kann Ihnen versichern, dass ich als Medienminister des Landes das mir Mögliche für  den  Fortbestand  des  Senders  tun  werde.  Auch  der  hr selbst wird dauerhaft gefordert bleiben, sich über Güte und Attraktivität seiner Landesprogramme die Nutzerakzeptanz und die Beitragslegitimation zu erhalten und sogar auszubauen."
Quelle: http://hessischer-landtag.de/sites/default/files/scald/files/077_PL.pdf


Aha... für den "Erhalt"  >:D des Hessischen Rundfunks.

Und noch was, ca ab Seite 5420:
Zitat
"Die EU-Kommission hat vor drei Wochen einen Vorschlag zur  Revision  der  Richtlinie  über  audiovisuelle  Mediendienste vorgelegt, der vorsieht, dass die mitgliedstaatlichen Regulierungsstellen künftig generell als separate juristische Personen ausgestattet sein sollen. Würde dieser Vorschlag der EU-Kommission Wirklichkeit werden, könnte dies das Ende der anstaltsinternen Gremienkontrolle bedeuten.
Hier  besteht  aus  meiner  Sicht  dringender  länderseitiger Handlungsbedarf. Die Länder  werden in den Beratungen auf EU-Ratsebene ebenso wie über den Bundesrat die Wahrung der nationalen Rundfunkordnung einfordern, wie sie durch zahlreiche Urteile des Bundesverfassungsgerichts und sämtliche Landesrundfunkgesetze vorgeprägt ist – auch durch unseres, über das wir gerade reden."

Was heißt das nun wieder?


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K
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Fundstück aus Dezember 2015:


Bildquelle: http://www.medienkorrespondenz.de/assets/Resources/Public/Images/mk-logo.png

28.12.2015 – vn/MK
Zitat
Landtage stimmen über Vertragspaket ab
[...]
Aus den Landtagen wurde zuletzt keine signifikante Kritik am 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag laut, auch nicht an der Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags, dessen Überarbeitung im Jahr 2010 im nordrhein-westfälischen Landtag gescheitert war.
[...]
Im Rahmen des nun eingeleiteten Ratifizierungsverfahrens ist es den Landtagen nicht möglich, einzeln über die insgesamt fünf zu ändernden Staatsverträge abzustimmen.
Zur Verabschiedung steht nur das gesamte Vertragspaket.
[...]
Würde diesmal ein Landtag dem 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht zustimmen, etwa weil er die JMStV-Novelle ablehnt, dann hätte dies gravierendere Auswirkungen als vor fünf Jahren. Eine solche Ablehnung hätte dann zugleich zur Folge, dass es ARD und ZDF zunächst nicht erlaubt würde, ihr gemeinsames Internet-Jugendangebot zu starten. Auch die Korrekturen am Rundfunkbeitrag könnten bis auf weiteres nicht wirksam werden. Um diese beide Vorhaben umzusetzen, müssten die Ministerpräsidenten einen neuen Staatsvertrag unterzeichnen und den Landtagen abermals zur Verabschiedung vorlegen – was mindestens neun Monate Verzögerung bedeuten würde.
Dass ein solches Szenario eintritt, halten die Staats- und Senatskanzleien der Länder indes für ausgeschlossen.
[...]

Weiterlesen auf: http://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/ministerpraesidenten-unterzeichnen-novelle-zum-rundfunkstaatsvertrag.html


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

E

Emge Phil

Bemerkenswert ist die dem Hauptausschussdokument (Brandenburg) angehängte Anlage der Datenschutzbeauftragten. Dort heißt es u. a.:

Zitat
Leider wurde jedoch, trotz der in § 14 Abs. 9 RBStV ausdrücklich normierten Einmaligkeit im 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, in § 14 Abs. 9a erneut ein Vollabgleich der Meldedaten aller volljährigen Personen in den 19. RÄndStV aufgenommen. Die erheblichen datenschutzrechtlichen Bedenken der Datenschutzbehörden gegen die Norm, die anlässlich des Abgleichs 2013 geäußert wurden, waren maßgeblich mit Hinweis auf die Einmaligkeit des Abgleichs zurückgestellt worden. Auch das seinerzeit durch den ehemaligen Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Herrn Prof, Dr. Bull, für die Rundfunkanstalten erstellten Gutachten, sowie die Ausführungen des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (BayVerfGH, Urteil vom 15. Mai 2014, Vf. 8-VII-12) in derselben Frage stellten maßgeblich auf die Einmaligkeit des Vorgangs als Voraussetzung der Verfassungsmäßigkeit ab.

Da der Datenabgleich alle volljährigen im Melderegister geführten Personen trifft, wird bereits der Natur nach ein Großteil von Nichtschuldnern hiervon miterfasst, womit der datenschutz- wie verfassungsrechtliche Grundsatz der Erforderlichkeit in Frage steht. Dieser Grundrechtseingriff gegenüber einer Vielzahl an Unbeteiligten wird nach Überzeugung der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern durch den Nutzen des Abgleichs nicht kompensiert.

Der entscheidende Zweck des Vollabgleichs vom 2013 bestand nach dem Wortlaut von § 14 Abs. 9 in der „Bestands- und Ersterfassung" anlässlich der Umstellung vom Gebühren- auf das Beitragsmodell. Dieser Zweck ist, nun da der Datenbestand vorliegt und nach drei Jahren beinahe vollständig gesichtet ist, erreicht worden und kann deswegen einem zweiten Abgleich nicht mehr als Begründung zugrunde gelegt werden.

Soweit der neuerliche Vollabgleich damit begründet wird, der natürlichen Erosion des Datenbestands entgegenwirken zu wollen, halten die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern dieses Vorhaben für nicht erforderlich und den damit verbundenen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung daher für unverhältnismäßig.

Es ist davon auszugehen, dass nach dem ersten Vollabgleich ein Großteil der verbleibenden Beitragsschuldner deswegen bisher unbekannt ist, weil sie ihrer Meldepflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen sind. Für die Auffindung dieser Beitragsschuldner ist jedoch der Vollabgleich ungeeignet. Dieser würde vielmehr überdurchschnittlich viele bereits gesetzeskonform handelnde Personen betreffen.

Die Rundfunkkommission hat überdies in ihrem Bericht vom 17. Juni 2015 nicht einmal selbst eindeutig die Geeignetheit und Erforderlichkeit des Meldedatenabgleichs zur Sicherung der Beitragsgerechtigkeit und Einnahmenstabilisierung feststellen können, sondern im Wesentlichen nur angekündigt, dass der erneute Abgleich zur Grundlage der Evaluierung der Möglichkeiten einer dauerhaften Verankerung im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag dienen solle.

Es steht daher einerseits zu befürchten, dass das Konzept eines einmaligen Abgleichs endgültig zugunsten einer wiederkehrenden Lösung fallengelassen wird, womit die Datenerhebung dauerhaft von der Erforderlichkeit entkoppelt und ein Kernpunkt der ursprünglichen verfassungsrechtlichen Rechtfertigung wegfallen wird. Andererseits ist es nicht akzeptabel, einen derart weitgehenden Grundrechtseingriff gleichsam zu Testzwecken durchzuführen, ohne vorher ausgelotet zu haben, ob nicht die nunmehr geschaffene Datenbasis in Zusammenwirken mit den übrigen rechtlichen Befugnissen zur Datenerhebung eine ausreichende Grundlage bildet.

Ich erinnere ferner daran, dass, soweit Beitragsschuldner dem Melderegister zu entnehmen sind, den Rundfunkanstalten nach § 8 der Meldedaten-Übermittlungsverordnung (MeIdDÜV) seit jeher Daten über relevante Veränderungen des Meldestatus (An- und Abmeldung, Tod) automatisch übermittelt werden. Dass eine nennenswerte Anzahl von neuen Schuldnern bei regelmäßigen Übermittlungen nicht, wohl aber bei einem erneuten Vollabgleich zutage gefördert werden soll, erschließt sich nicht.

https://www.parldok.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w6/apr/HA/16-004.pdf


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19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag verfassungswidrig?
Veröffentlicht: 23. Juni 2016
Zitat
[...]
Neben allen anderen inhaltlichen Problemen mit dem 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag – vor allem beim Jugendangebot und Jugendmedienschutz – ist der erneute Meldedatenregisterabgleich das Hauptproblem. Der hessische Datenschutzbeauftragte Prof. Michael Ronellenfitsch hat in einer Anhörung klipp und klar gesagt, dass der erneute Meldedatenregisterabgleich gegen den Grundsatz der Datensparsamkeit verstößt, das Änderungsgesetz somit nicht verfassungskonform und mit Erfolg beklagbar sei.

Dies habe er für alle Länderdatenschutzbeauftragten ausgesprochen, so Wilken.
[...]
Quelle: http://www.ulrichwilken.de/site/landtag/pressemitteilungen/2016/459-19-rundfunk%C3%A4nderungsstaatsvertrag-verfassungswidrig.html


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Sachsen
Plenarprotokoll 6/34 vom 26.05.2016
http://ws.landtag.sachsen.de/images/6_PlPr_34_201_1_1_.pdf
S. 2762

Hier ist nur die Rede von "zahlreichen Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen".

Ergänzung: S. 2759:
Zitat
Die AfD-Fraktion wird das Gesetz zum Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag ablehnen.


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19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag mit erneutem bundesweiten Meldedatenabgleich soll am 1. Oktober in Kraft treten

Zitat
[...]
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) Schleswig-Holstein stellt in einer Stellungnahme vom 29.04.2016 dazu fest: „Nach der Gesetzesbegründung soll der erneute vollständige Abgleich von Meldedaten zur Sicherung der Aktualität des Datenbestandes dienen. Dies wird damit begründet, dass vor dem Hintergrund einer größtmöglichen Beitragsgerechtigkeit und der Vermeidung von Vollzugsdefiziten der Datenbestand in seiner Qualität erhalten werden solle. Zur Legitimation des beabsichtigten Meldedatenabgleichs wird vor allem auf die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15.05.2014, Az.: Vf. 8-VII-12, Vf. 24-VII-12 verwiesen…
Bereits im Zuge der Umstellung des Rundfunkbeitrags im Jahre 2013 wurde ein vollständiger Meldedatenabgleich vorgenommen. Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hatte mit Beschluss vom 11.10.2010 hiergegen datenschutzrechtliche Bedenken vorgetragen. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hatte den Meldedatenabgleich im Hinblick auf den Zweck der ‚Bestands- und Ersterfassung‘ geprüft und dabei auf seine Einmaligkeit abgestellt. Nur diese Zwecksetzung wurde als zulässig befunden. Mit dem erneuten Meldedatenabgleich wird durch die ‚Sicherstellung der Aktualität des Datenbestandes‘ ein anderer Zweck verfolgt. Über diesen hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof keine Entscheidung getroffen. Aus der gerichtlichen Entscheidung kann gerade nicht abgeleitet werden, dass der Eingriff in das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht auf informationelle Selbstbestimmung so geringfügig ist, dass solche Datenabgleiche beliebig oft wiederholt werden dürfen…“

Der 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag soll zum 01.10.2016 in Kraft treten. Bleibt zu hoffen, dass sich KlägerInnen finden, die den erneuten bundesweiten Meldedatenabgleich daraufhin überprüfen lassen, ob Grundrechte der BürgerInnen dieses Landes dadurch verletzt werden.
[...]

Weiterlesen auf: http://ddrm.de/19-rundfunkaenderungsstaatsvertrag-mit-erneutem-bundesweiten-meldedatenabgleich-soll-am-1-oktober-in-kraft-treten/


Stellungnahme vom 29.04.2016 des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) Schleswig-Holstein: http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/umdrucke/6000/umdruck-18-6050.pdf


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a

azdb-opfer

Und noch was, ca ab Seite 5420:

Zitat
Die EU-Kommission hat vor drei Wochen einen Vorschlag zur Revision der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste vorgelegt, der vorsieht, dass die mitgliedstaatlichen Regulierungsstellen künftig generell als separate juristische Personen ausgestattet sein sollen. Würde dieser Vorschlag der EU-Kommission Wirklichkeit werden, könnte dies das Ende der anstaltsinternen Gremienkontrolle bedeuten.
Hier besteht aus meiner Sicht dringender länderseitiger Handlungsbedarf. Die Länder werden in den Beratungen auf EU-Ratsebene ebenso wie über den Bundesrat die Wahrung der nationalen Rundfunkordnung einfordern, wie sie durch zahlreiche Urteile des Bundesverfassungsgerichts und sämtliche Landesrundfunkgesetze vorgeprägt ist – auch durch unseres, über das wir gerade reden.

Was heißt das nun wieder?

Die Sätze im vorigen Absatz erklären es:
Zitat
Der private Rundfunk wird durch externe Institutionen, nämlich die Landesmedienanstalten, beaufsichtigt. Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk erfolgt die Kontrolle anstaltsintern, nämlich über die Organe, über die wir gerade geredet haben: Rundfunkrat und Verwaltungsrat.

Wenn der Vorschlag der EU-Kommission umgesetzt wird, ist die "anstaltsinterne" Nicht-Kontrolle rechtswidrig. Dann müssen die Sender extern beaufsichtigt werden. Das will natürlich kein Politik- oder Rundfunkfunktionär.

Das Dokument ist eine echte Goldgrube:

S. 5421
Zitat
Florian Rentsch (FDP):

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Gerade noch habe ich mit dem Kollegen Frömmrich über den Rundfunkänderungsstaatsvertrag gesprochen. Normalerweise ist es so, dass wir das hier nur durchwinken. Deshalb müsste man sich einmal grundsätzlich fragen, ob es überhaupt einen Sinn ergibt, dass man die Länder beteiligt.
[...]
Ich glaube, der Datenschutzbeauftragte hat selten eine so klare Aussage zu den vorgelegten Regelungen abgegeben wie in diesem Fall.
(Beifall bei der FDP)
Herr Kollege Frömmrich, er hat nicht nur deutlich gemacht, dass die Datenschutzbeauftragten der Länder gesagt hätten, es handele sich um eine verfassungswidrige Grundlage, sondern auch, dass er, sollte das Land dem Rundfunkstaatsvertrag in dieser Form zustimmen, davon ausgeht, dass dieser Vertrag vom Bundesverfassungsgericht gekippt wird.
Ich habe gedacht, dass gerade wir, GRÜNE und FDP, in Sachen Datenschutz auf einer Seite stehen.
[... ]
Ich sage ganz offen – auch um ein Angebot zu machen –: Das Mindeste wäre gewesen, dass wir gemeinsam eine Resolution verabschiedet hätten, in der wir klarmachen, dass wir das nicht für richtig halten, und unsere Position darstellen. Einfach zu sagen: „Da kommt ein Staatsvertrag, den können wir halt nicht ändern“, widerspricht meinem Selbstverständnis als Parlamentarier und sollte eigentlich auch dem grünen Selbstverständnis als Parlamentarier widersprechen.
Insofern sage ich, wir können diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht zustimmen. Ich glaube, dass es gute Gründe gibt, dagegen zu stimmen. Das, was der Datenschutzbeauftragte in – glaube ich – noch nicht da gewesener Klarheit zu diesem Punkt gesagt hat, sollte uns alle ein bisschen sensibel machen.
Wir können gern das Protokoll noch einmal auswerten. Ich jedenfalls war bei dieser Sitzung dabei. Ich weiß auch, dass viele Kollegen dabei waren. Lassen Sie sich keinen Druck von der Landesregierung machen. Sie sind unabhängige Abgeordnete und nicht Stimmvieh für einen Rundfunkänderungsstaatsvertrag.
– Vielen Dank.
(Beifall bei der FDP)

Endlich mal ein verantwortungsbewusster Politiker, der nicht widerspruchslos alles abnickt, was ihm vorgelegt wird.


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Zur Mitteilung über Landtag Hessen:
-------------------------------------------------
Unklar, was als Gefährdung des Gebührensystems gemeint ist.
Es wird immerhin jedenfalls hier zur Zeit heftigst gestritten.
Befristete Aufforderungen ergingen, die Rechtswidrigkeiten gegen 10 % der Bürger binnen 1 Monat weitgehend zu unterlassen und die behauptete Manipulation der Rechtsprechung durch bestimmte Maßnahmen gegenüber den Gerichten zu heilen. Vorwurf Justizskandal.
Ferner Vorwurf  Massen-Nichtigkeit der Vorgänge beim Beitragsservice.
Und... und... viele Seiten Liste und Nachweis.
Wo man hingreift bei diesem System, da wird Recht verletzt? Jahrzehntelang hat man sich in Gutsherrenart daran gewöhnt "wir sind das Gesetz" - "uns kann keiner"? 
Die gemeinsame Arbeit des Forums war besonders hilfreich, die Rechtsfehler belegbar zu machen. Das juristisch basierte Erzwingen der Neuordnung des Systems ist erklärtes Ziel.

Der neue Staatsvertrag wird auf jeden Fall einem Normenkontroll-Antrag unterworfen werden.
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Auf jeden Fall für Berlin und ziemlich sicher ist auch ein Beschwerdeführer da für Brandenburg.
Mit den hier erarbeiteten Datenschutz-Gesichtspunkten - unser Dank geht an die Ermittler für diese einzigartigen Nachweise - wird das Gesetz kaum halten können. Eine einzige Fehlstelle genügt für bundesweite Wirkung (richtiger: "Ent-Wirkung").

Schön, von berufener Quelle zu erfahren, dass damit auch der "Jugendsender FUNK.net" entfallen könnte. Es ist ja nicht weit zu der Vermutung, der total verfehlte Name "FUNK" soll das Rund-FUNK-Gebührenprivileg der Multi-Millionäre des Staatsfernsehens durch die Wortgleichheit der Rund-FUNK-Gesetze nun gesetzgeberisch zukunftfest machen für das Internet-Zeitalter.
Das ist ja "Klasse"... Da man das Gesetz nicht ändern kann, ändert man die Sprache. "Wir benennen das INTERnet um in FUNK.net in der deutschen Sprache", man erzwingt das dann am liebsten auch noch im Duden, und dann ist der Name stimmig für die Fortsetzung der Multimillionär-Privilegien im Internet-Zeitalter - sorry, ich meinte im Funknet-Zeitalter.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Oktober 2016, 18:25 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

b
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Infos vom Landtag NRW

Verhandlungspunkt: Neunzehnter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Neunzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) 3
Ausschussprotokoll
APr 16/1266
28.04.2016


Zitat
Daniela Beaujean (VPRT)
Die ersten Begrenzungen, die damals aus dem VPRT-Beihilfekompromiss in den Rundfunkstaatsvertrag überführt worden sind – zum Beispiel das Abrufverbot für Fremdproduktionen oder gewisse Verweildauern –, sind jetzt durch die Beauftragung des Jugendangebots gekippt worden.

Zitat
Dr. Hermann Eicher (Jugendangebot ARD / ZDF; SWR)
Als im Oktober durch die Ministerpräsidenten die Entscheidung für das Junge Angebot als ein Online-only-Angebot gefallen war, gab es bei uns einen Moment Schockstarre. Damit haben wir ehrlich gesagt nicht gerechnet. Diese Schockstarre hat sich sehr schnell aufgelöst. Ich würde sagen, wir sind heute fast froh darüber, dass wir kein Fernsehangebot machen, das sehr viel Geld schluckt, sondern uns komplett auf ein Online-only-Angebot einstellen. [...] Wir haben dazu ein Gutachten von Goldmedia eingeholt. Danach werden bei kommerziellen Wettbewerbern nur sehr geringe Auswirkungen auftreten.[...] Der Gesetzgeber hat den Weg der direkten Beauftragung gewählt. Diese Form ist aus unserer Sicht absolut EU-konform. Es wird immer wieder behauptet, das sei mit dem Beihilfekompromiss nicht vereinbar. [...] Es wird keine Werbung haben. Wir bemühen uns sehr, der Anforderung im Staatsvertrag gerecht zu werden, auch auf Drittplattformen keine Werbung zu machen. Wir haben gerade mit Google für YouTube einen neuen Vertrag geschlossen, in dem uns das zugesagt wird. Die Macher auf dem Markt haben ein sehr großes Interesse daran, mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zusammenzuarbeiten, weil die privaten Player mittlerweile sehr eindeutige Vorgaben machen und wirtschaftliche Interessen haben, die Macher in bestimmte Richtungen zu lenken. [...] Wenn man den Bogen zum Rundfunkbeitrag schlägt, spielt die Akzeptanz eine immer größere Rolle. Es kann nicht sein, dass unsere privaten Wettbewerber auf Dauer für die Jugend zuständig sind und der öffentlich-rechtliche Rundfunk für die älteren Semester. Das wird auf Dauer nicht funktionieren, was die Akzeptanz des Rundfunkbeitrags angeht.[...]  Der neue Geschäftsführer des Jungen Angebots wird kein eigenes Büro mehr haben.

Zitat
Dr. Jürgen Brautmeier (Landesanstalt für Medien NRW)
Ich habe in meiner Zeit als Vorsitzender der Landesmedienanstalten keinen Hehl daraus gemacht, dass ich es grundsätzlich für einen Irrtum halte, in deutscher Gründlichkeit gesetzlich durch Gebote und Verbote vorzuschreiben, was der Jugend gefallen soll. Das passt nicht in die digitale Welt. Aber die Debatte ist abgeschlossen und ein Staatsvertrag liegt vor. [...] Die Bund-Länder-AG, die an dieser Stelle gearbeitet hat, sollte weiterarbeiten. Bei dem, was der Bund jetzt macht, müssen die Länder aufpassen, damit das Verhältnis zueinander stimmt. Die Verzahnung und Vernetzung dieser beiden Ebenen ist dringend überfällig.

Zitat
Dr. Hermann Eicher (Jugendangebot ARD / ZDF; SWR)
Dass ein Erwachsener in Deutschland derzeit täglich immer noch mehr als drei Stunden fernsieht, ist eine Vorstellung, die mir nur schwer eingeht. Wenn ich das mit meinem Nutzungsverhalten abgleiche, leuchtet mir das nicht ein. Aber wir haben zu konstatieren, dass es so ist.


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