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Autor Thema: Neuer (19.) Rundfunkstaatsvertrag seit dem 1. Oktober 2016 in Kraft  (Gelesen 22504 mal)

Uwe

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Neuer Rundfunkstaatsvertrag seit dem 1. Oktober in Kraft

Quelle: medienkorrespondenz.de 14.10.2016

Zitat
Am 1. Oktober ist der 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Kraft getreten. Alle 16 Landtage haben die Novelle fristgerecht bis Ende September verabschiedet und damit ratifiziert.

Das nun in Kraft getretene Vertragswerk beinhaltet Änderungen in mehreren Bereichen. Zentraler Bestandteil ist die Neufassung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV)

Der 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag enthält außerdem die Regelungen für das Online-Jugendangebot von ARD und ZDF sowie Modifikationen beim Rundfunkbeitrag, über den die öffentlich-rechtlichen Sender finanziert werden. Insgesamt werden durch die Novelle fünf medienrechtliche Staatsverträge geändert.

weiterlesen auf:
http://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/neuer-rundfunkstaatsvertrag-seit-dem-1nbspoktober-innbspkraft.html


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K
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Kann man gegen einen Rundfunkänderungsstaatsvertrag Verfassungsklage erheben ?
Eine Verfassungsklage muss binnen eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes erfolgen.

Diesmal ist es bekannt.  8)

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

P
  • Beiträge: 3.997
Zitat
Verankert wurde in der jetzigen Staatsvertragsnovelle darüber hinaus, dass es zum 1. Januar 2018 einen zweiten Meldedatenabgleich geben wird. Dadurch soll es dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio – der in Köln ansässigen Nachfolgeeinrichtung der früheren Gebühreneinzugszentrale (GEZ) – ermöglicht werden, seinen Datenbestand zu beitragspflichtigen Wohnungsinhabern erneut zu überprüfen.

Das kommt dabei heraus, wenn die Demokratie Abgabe durch die Art und Weise der Wahlsysteme in Deutschland möglich und praktiziert wird.


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Kann man gegegn einen Rundfunkänderungsstaatsvertrag Verfassungsklage erheben ?

probier´s halt einfach mal .......


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- Omnipräsente Vielschreiber (Trolle) gebrauchen politisch motivierte Foren vielfach als Plattform um ein schon seit langer Zeit existierendes potemkinsches Dorf als funktonierenden Rechtsstaat zu propagieren.
- Horst Seehofer: "Diejenigen die entscheiden sind nicht gewählt und diejenigen die gewählt werden haben nichts zu entscheiden"
- Der deutsche Steuer- und Abgabenkuli stellt den Eliten eine Allmende bereit auf der sich jedes Rindvieh sattgrasen kann.

f

fox

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Zitat
Verankert wurde in der jetzigen Staatsvertragsnovelle darüber hinaus, dass es zum 1. Januar 2018 einen zweiten Meldedatenabgleich geben wird. Dadurch soll es dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio – der in Köln ansässigen Nachfolgeeinrichtung der früheren Gebühreneinzugszentrale (GEZ) – ermöglicht werden, seinen Datenbestand zu beitragspflichtigen Wohnungsinhabern erneut zu überprüfen.

Das bedeutet auch, daß (nach dem Urteil von Tübingen) die Daten an ein Unternehmen weitergegeben gegeben werden.
Ist das überhaupt erlaubt? ???


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Das bedeutet auch, daß (nach dem Urteil von Tübingen) die Daten an ein Unternehmen weitergegeben gegeben werden.
Ist das überhaupt erlaubt? ???

aber selbstverständlich - alle Unternehmen sind gleich, doch manche sind gleicher -


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Hessischer Landtag 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag - 23.06.2016 - 77. Plenarsitzung

ab 01:21 Florian Rentsch, FDP-Fraktion: da geht's zur Sache - aber vergebens:

http://www.youtube.com/watch?v=a2k1ys-xsFk

Zitat
[...]
Ich glaube, der Datenschutzbeauftragte hat selten eine so klare Aussage zu den vorgelegten Regelungen abgegeben wie in diesem Fall.
[...]
er  hat  nicht  nur  deutlich  gemacht, dass die Datenschutzbeauftragten der Länder gesagt hätten, es handele sich um eine verfassungswidrige Grundlage, sondern  auch,  dass  er,  sollte  das  Land  dem  Rundfunkstaatsvertrag  in  dieser  Form  zustimmen,  davon  ausgeht,  dass  dieser  Vertrag  vom Bundesverfassungsgericht gekippt wird.
Ich  habe  gedacht,  dass  gerade  wir,  GRÜNE  und  FDP,  in Sachen  Datenschutz  auf  einer  Seite  stehen.  Ich  will  auch versuchen,  mit  Ihrem  Argument,  das  alles  sei  nicht  so schlimm, ein bisschen umzugehen; denn ich bin der Auffassung, dass man in einer Debatte im Rahmen der Umstellung auf ein neues Gebührensystem einmal darauf schauen sollte, was damals gesagt worden ist.

Mit dieser Argumentation kommen wir von der einmaligen Regelung,  die  damals  nur  unter  Vorbehalt  getroffen  worden  ist  –  dass  man  einmal  einen ordentlichen  Datenabgleich macht –, zu einer Regelung, die einen solchen Abgleich regelmäßig vorsieht, womit das das Regel-Ausnahme-Verhältnis  ins  Gegenteil  verkehrt  wird.  Das  ist  nicht mehr die Ausnahme, sondern es wird hier zur Regel.

Herr Kollege Frömmrich, ich habe eine Bitte: Erklären Sie mir, wenn Sie nachher am Pult stehen, wie man das Argument,  dass  sich  der  Datenbestand  verschlechtert,  bei  der nächsten  Änderung  des  Rundfunkstaatsvertrags  –  beim Zwanzigsten  oder  auch  beim  Einundzwanzigsten  Rundfunkänderungsstaatsvertrag  –  zurücknehmen  will.  Auch dann wird wieder ein Meldedatenabgleich über die Meldeämter gemacht werden.
Das kann mit Sicherheit nicht der richtige Weg sein. Der Datenschutzbeauftragte hat recht: Es ist im Sinne der Datensparsamkeit und der Frage, wie man mit Daten umgeht, der völlig falsche Weg, den die Länder hier gehen.
[...]
Quelle: http://hessischer-landtag.de/sites/default/files/scald/files/077_PL.pdf


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Aus dem 15. Datenschutzbericht der Berliner Datenschutzbeauftragten (S.177):

Zitat
[..] Entgegen unserer Empfehlung hat der Regierende Bürgermeister dem Änderungsentwurf zwischenzeitlich zugestimmt. Geplant ist, dass der 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in den einzelnen Bundesländern 2016 ratifziert und im Oktober bzw. Januar 2017 in Kraft tritt. Es bleibt zu hoffen, dass die Landesparlamente die Kritik der Datenschutzbeauftragten ernst nehmen und die Änderungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages nur verabschieden, wenn auf den erneuten Meldedatenabgleich verzichtet wird.

Mit der Änderung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags wird der Weg geebnet, den einmaligen Totalabgleich mit den Meldedaten aller meldepflichtigen Personen in Deutschland zu einem regelmäßigen Verfahren auszubauen. Damit würde beim Beitragsservice ein zentrales „Schattenmelderegister“ entstehen, das mit dem Recht der Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung nicht zu vereinbaren ist.
https://datenschutz-berlin.de/attachments/1200/Jahresbericht_2015_Inhalt_Web.pdf?1458651780


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„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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Landtag Rheinland-Pfalz - 16. Wahlperiode - 111. Sitzung, 27.01.2016
Zitat
Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:
Landesgesetz zu dem Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag (19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag)
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/6078 –
Erste Beratung
Es ist vereinbart worden, dass dieser Tagesordnungspunkt ohne Aussprache behandelt wird. Vorgeschlagen wird, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Medien und Netzpolitik – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch, dann werden wir so verfahren.
Quelle: http://www.landtag.rlp.de/landtag/plenarprotokolle/PLPR-Sitzung-16-111-2.pdf

Ausschuss für Medien und Netzpolitik 33. Sitzung am 11.02.2016 –Öffentliche Sitzung–
Zitat
Frau  Staatssekretärin  Raab trägt  vor,  in  der  kommenden  Plenarsitzung  stehe  die  zweite  und  dritte Lesung  zum  19.  Rundfunkänderungsstaatsvertrag  auf  der  Tagesordnung.  Es  handele  sich  um  den umfangreichsten Änderungsstaatsvertrag seit 1991, der nun von den 16 Bundesländern auf den Weg
gebracht worden sei.
[...]
Eine Zustimmung vonseiten des rheinland-pfälzischen Landtages zum 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag würde begrüßt.
Frau Vors. Abg. Dr. Machalet bedankt sich für den Bericht.
Der Ausschuss beschließt einstimmig, dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 16/6078 – zu empfehlen.
Quelle: http://www.landtag.rlp.de/landtag/ausschuesse/mediena-33-16.pdf#page=4


54. Sitzung des Rechtsausschusses am 23.02.2016 –Öffentliche Sitzung – – Teil 1 –
Zitat
Der mitberatende Rechtsausschuss schließt sich einstimmig der Empfehlung des federführenden Ausschusses für Medien und Netzpolitik, dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 16/6078 – zu empfehlen, an.
Quelle: http://www.landtag.rlp.de/landtag/ausschuesse/rechtsa-54-1-16.pdf#page=9


Landtag Rheinland-Pfalz - 16. Wahlperiode - 114. Sitzung, 25.02.2016
Zitat
[...]
Vizepräsidentin Barbara Schleicher-Rothmund:
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung  –  Drucksache  16/6078  –  zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen?  – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Punkt 15 der Tagesordnung wird abgesetzt.
Quelle: http://www.landtag.rlp.de/landtag/plenarprotokolle/PLPR-Sitzung-16-114.pdf#page=42


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Vizepräsidentin Barbara Schleicher-Rothmund:
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung  –  Drucksache  16/6078  –  zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen?  – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Quelle: http://www.landtag.rlp.de/landtag/plenarprotokolle/PLPR-Sitzung-16-114.pdf#page=42

unsere Volksvertreter haben  mit ihrer einstimmigen Annahme des Gesetzentwurfs dem Wähler die A...karte gezeigt, obwohl man in Abgeordnetenkreisen sehr wohl den Unwillen im Volk gegen die "Demokratieabgabe" registriert.

Dieser Begriff ist schon an sich verfänglich, denn in der Tat gibt man die Demokratie mit solchem Verhalten ab.


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- Horst Seehofer: "Diejenigen die entscheiden sind nicht gewählt und diejenigen die gewählt werden haben nichts zu entscheiden"
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  • Beiträge: 28
unsere Volksvertreter haben  mit ihrer einstimmigen Annahme des Gesetzentwurfs dem Wähler die A...karte gezeigt, obwohl man in Abgeordnetenkreisen
sehr wohl den Unwillen im Volk gegen die "Demokratieabgabe" registriert.

Deshalb gibt es auch immer mehr »Nichtwähler«. - Mit diesem System wollen die Menschen nichts mehr zu tun haben. - Problem dabei: Wie können die Bürgerinnen und Bürger dennoch ihre Interessen in der Gesellschaft vertreten, wenn sich der »alte Weg«, die Parlamentarische Demokratie, als nicht mehr wirksam erweist?

Es wird wohl so kommen müssen, dass sich die Menschen »außerparlamentarisch« organisieren. Das ist nicht einfach, aber wir müssen das leisten. - Dazu gehören Demos, Runde Tische und Infostände.   :)


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rhadamanthys

E

Emge Phil

Ein wichtiger Punkt sei hier noch einmal besonders hervorgehoben.

In Artikel 4 Nr. 9 des 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrags (abrufbar z. B. unter http://www.dokumentation.landtag-mv.de/Parldok/dokument/38103/gesetz-und-verordnungsblatt-12-2016.pdf#page=21, S. 455) heißt es:

Zitat
In § 15 Satz 3 wird das Datum „31. Dezember 2014“ durch das Datum „31. Dezember 2020“ ersetzt.

§ 15 Satz 1-3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag lautet:

Zitat
Dieser Staatsvertrag gilt für unbestimmte Zeit. Er kann von jedem der vertragsschließenden Länder zum Schluss des Kalenderjahres mit einer Frist von einem Jahr gekündigt werden. Die Kündigung kann erstmals zum 31. Dezember 2014 erfolgen.

Die Änderung durch den 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag sorgt also dafür, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag auf politischem Wege (Kündigung ist ja durch jede Landesregierung möglich) frühestens 2020 erledigt werden kann, es sei denn, alle Ministerpräsidenten verständigten sich vorher auf einen neuen Staatsvertrag.


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K
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zur Vervollständigung ab 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag:

16., 17. und 18. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, was ist mit denen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16527.msg109289.html

Gruß
Kurt


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  • Beiträge: 7.255
Haben denn bis zum 20. September 2016 alle Ratifizierungsurkunden vorgelegen? Wenn "Nein", dann trat dieser 19. Änderungsvertrag bereits am 1. Oktober 2016 außer Kraft.

Siehe: Artikel 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
aus http://www.dokumentation.landtag-mv.de/Parldok/dokument/38103/gesetz-und-verordnungsblatt-12-2016.pdf#page=21


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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  • Beiträge: 2.239
Zitat
Sind bis zum 30. September 2016 nicht alle Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt, wird der Staatsvertrag gegenstandslos.
Quelle: http://www.dokumentation.landtag-mv.de/Parldok/dokument/38103/gesetz-und-verordnungsblatt-12-2016.pdf#page=21

Zitat
Als letztes Plenum hatte der Landtag von Schleswig-Holstein am 21. September 2016 die Ratifizierung des Staatsvertrages beschlossen. Die Ratifizierungsurkunden der Bundesländer liegen inzwischen alle im Bremer Senat vor, welcher derzeit noch bis Ende des Monats den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz inne hat.
Quelle: http://www.vprt.de/thema/medienordnung/rechtsgrundlagen/l%C3%A4nder/staatsvertr%C3%A4ge/rundfunkstaatsvertrag-rstv/19-rundfunk%C3%A4-1?page=1&c=0


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