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Autor Thema: Ablehnenden Widerspruchsbescheid erhalten, aktuelle Urteile für Klage relevant?  (Gelesen 5072 mal)

A
  • Beiträge: 9
Guten Tag,

Person A hatte am 23.07.2015 schriftlich Widerspruch eingelegt. Mit Schreiben vom 22.09.2016 kam dann der ablehnende Bescheid. (Über 1 Jahr hatte der BS nichts mehr von sich hören lassen und die Hoffnung war groß, dass sie es hätten sein lassen können Person A weiterhin anzuschreiben. Aber dem war wohl nicht so.)

Widerspruchsbescheid 22.09.16
Seite 1 http://fs5.directupload.net/images/161014/m7qp6j4i.jpg
Seite 2 http://fs5.directupload.net/images/161014/i38lquzi.jpg
Seite 3 http://fs5.directupload.net/images/161014/w9p5xocv.jpg
Seite 4 http://fs5.directupload.net/images/161014/8gdyf4gp.jpg



Zeitnah hinterher kam dann noch zusätzlich das altbekannte unwichtige Infoschreiben zur Zahlungsaufforderung. Warum auch immer, als wenn der Bescheid nicht allein gereicht hätte?
Zahlungsaufforderung 01.10.16
http://fs5.directupload.net/images/161014/94zf9zuo.jpg



Person A hatte eigentlich nicht gehofft, dass der BS nochmal antwortet, da er nicht sicher ist ob er wirklich den Klageweg jetzt gehen will.

- Der Bescheid hat leider eine Rechtsbehelfsbelehrung, daher müsste ja auf jeden Fall reagiert werden, quasi jetzt Klage beim VG Potsdam erhoben werden oder?
- Inhaltlich wurde zum Teil auf den Widerspruch von Person A eingegangen. Da der BS aber eine Menge geschrieben hat, weiß Person A nicht wie deren Inhalte zu bewerten sind, quasi ob das jetzt größtenteils nur die üblichen Standardtexte sind oder nicht.

Ich habe mich hier im Forum zwar auch belesen wie so ein Klageverfahren aussehen würde und was grob in einer Klage erwähnt wird.  Aber gerade was die neueren Urteile für und gegen die Beitragszahler betrifft (z.B. Tübingen oder BVerfG), möchte Person A gern wissen wie er vorgehen sollte.

Vielen Dank


Edit "DumbTV":
Thema präzisiert.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Oktober 2016, 18:40 von DumbTV«

P
  • Beiträge: 3.997
Zitat
- Der Bescheid hat leider eine Rechtsbehelfsbelehrung, daher müsste ja auf jeden Fall reagiert werden, quasi jetzt Klage beim VG Potsdam erhoben werden oder?
- Inhaltlich wurde zum Teil auf den Widerspruch von Person A eingegangen. Da der BS aber eine Menge geschrieben hat, weiß Person A nicht wie deren Inhalte zu bewerten sind, quasi ob das jetzt größtenteils nur die üblichen Standardtexte sind oder nicht.

Ja, müsste könnte oder sollte. Vor dem VG Potsdam, in der Klage könnte natürlich die Zuständigkeit des VG Potsdams in Frage gestellt werden, also in der Art eines Auskunftsersuchens mit Verweise auf aktuelle Urteile, denn schließlich könnte die Rechtsbelehrung falsch sein.

Möglicherweise ist dort auch der falsche Klagegegner benannt. Das kann aktuell keiner wirklich 100% beantworten. Jedoch kann es passieren, dass solche Fragestellungen zunächst als 2te Klage ausgeklammert würden durch den Richter. Deshalb ist dabei wahrscheinlich sehr auf die Formulierung zu achten.

Der Widerspruchsbescheid sieht auf den ersten Blick aus, wie zurzeit versendete Widerspruchsbescheide, welche in etwa meist nur 5 Seiten stark sind.
In fast allen stehen ähnliche Sätze (welche deutlich als Textbausteine zu erkennen sind) auch mit den Verweisen auf die Entscheidungen aus März 2016 und sonstige ältere Urteile aus Bayern und Rheinland-Pfalz.

Meist ist noch so ein Satz vorhanden zum Inhaber der Wohnung und das dieses nicht bestritten wurde, diese finden sich dabei fast überall, wenn es 5 Seiten sind, bisher habe ich diesen nicht gesehen, steht aber wahrscheinlich auf Seite 3.

Der Hauptunterschied ist in den verschiedenen Sätzen zum vorhergehenden Ablauf wobei auch dort verschiedene Muster Textbausteine mit den Datumswerten befüllt werden.


PersonX würde erklären, dass ein Person A sich die Audios vom 03.10.2016 Nummer 3 und 6 anhört, diese stehen auch als Text bereit.
Siehe
Diskussionsportal für den Aktionstag in Karlsruhe am 03.10.16
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18917.msg131990.html#msg131990

oder
Aktionstag Karlsruhe 03.10.2016 > Mediathek (Audio- & Videoaufzeichnung)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20425.msg131989.html#msg131989



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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Es ist unverkennbar, dass ARD-ZDF-GEZ mit aller Macht nun vermehrt Widerspruchsbescheide ausstellen, die nicht selten schon ein Jahr oder länger überfällig sind.

Dass ARD-ZDF-GEZ dabei nicht sonderlich auf Inhalt achten, dürfte nach allem, was man über dieses System bislang weiß, nicht weiter verwundern. Ihnen ist es schlichtweg vollkommen egal, ob die Begründung zum Widerspruch passt oder nicht: Hauptsache raus damit und vom Tisch - der Betroffene soll doch einfach klagen.

Als Anregung zur Eingangsfrage bitte auch beachten:
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
Hinweis:
Aus aktuellem Anlass der aufgrund der Bundesverwaltungsgerichts-Entscheidungen vom März und Juni 2016 von ARD-ZDF-GEZ augenscheinlich im Akkord ausgestellten WiderspruchsBESCHEIDe sowie auch von den Gerichten wieder aufgenommenen, bislang ruhendgestellten oder "liegengebliebenen" Verfahren siehe bitte u.a. auch unter

Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19787.0.html

[...]


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Oktober 2016, 23:15 von Bürger«
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A
  • Beiträge: 9
Person A hat sich Nummer 3 und 6 des Audios "Diskussionsportal für den Aktionstag in Karlsruhe am 03.10.16" angehört.

Soweit Person A sich das richtig eingeprägt hat, möchte er gerne zu gesonderten Stellen was sagen, was gerne korrigiert werden kann, da Person A ein waschechter Laie ist:


Das BVerFG hat 2003 entschieden, dass unmittelbar in einem Gesetz - welches einer Abgabe seitens des Bürger bedarf, im Gegenzug als Schutz der Bevölkerung vor willkürlichen Abgabenexplizit, explizit drin stehen muss, was im Gegenzug dafür geleistet wird.
Im RStV steht allerdings nicht explizit drin, wofür etwas zu bezahlen ist, was einer Abgabe rechtfertigt. Dies wäre aus diesem Grund schon einmal ein Formeller Mangel.

Die Bundesverwaltungsgerichte und ihre Vorinstanzen gehen aber schon die zweite Stufe der materiellen Prüfung an, obwohl Stufe 1 der Formellen Prüfung noch gar nicht geklärt ist. Wenn man auf diesen Fehler hinweist, nehmen sie entweder keine Stellung dazu oder weisen nur in einem Nebensatz darauf hin, anstatt eine ernst zu nehmende, substanzielle Begründung zu liefern (BVerFG 2003).

Dass das BVerFG seine Haltung seiner Entscheidung aus dem Jahr 2003 ändert, ist aber gering.


---> Inwiefern hätte man das mit der Formellen Fehler im Widerspruch darlegen müssen bzw. sollte man sowas in die Klage schreiben?


----------------------

R.A. Bölck nimmt Stellung zur Entscheidung des L.G. Tübingen vom 16.09.16. Es wurde entschieden, dass der SWR für BW - anders als Behörden - nicht das Privileg hat zu entscheiden, dass als einfach aufgegebene Post, nach 3 Tagen den Status "zugestellt" erhält. Für diesen Status wäre eine mitgelieferte Zustellungsurkunde nötig, was aus Kostengründen nicht gemacht wird.  Diese Entscheidung ist aber noch nicht entgültig, da die Rechtsbeschwerde noch nicht zugelassen wurde.

---> Diese Entscheidung betrifft zwar erstmal nur BW, aber was wäre wenn Person A auch sagen würde, bei ihm in Brandenburg wurde der Ablehnende Bescheid niemals zugestellt? Der Bescheid tritt dann halt nicht in Kraft, solange es nicht das Gegenteil bewiesen wird.
----------------------------------

Dann ging es um die Voraussetzungen einen Beitrag erst erheben zu dürfen.

Im Grundgesetz gibt es zwar kein Beitragsgesetz im klassischen Sinn , aber die Voraussetzungen kann man den Entscheidungen und Urteile anderer Art von z.B. dem BVerFG entnehmen.

Es muss eine spezifische Beziehungen zwischen zwei Punkten geben. Z.B. zwischen Rundfunkanstalten und der Inhaber einer Wohnung.
Die Verbreitung elektromagnetischer Schwingungendes Runkfunks durch den Fernseher dient den Rundfunkanstalten als Beziehungspunkt mit dem Inhaber. Fällt dieser aber weg, weil die Wohnung keinen Fernseher hat, verbleibt allein der Inhaber ohne den genannten Beziehungspunkt.
Damit das Prinzip aber funktierniert brauch es immer auch ein verknüpfendes Element.


---> Diesen Punkt halte ich für sehr einleuchtend. Gerade auch der Wortlaut mit den elektromagnetischen Schwingungen wird § 2(1) RStV erwähnt. Aber wo keine Schwingungen sind (also auch kein Fernseher), sollte doch auch der Vertrag keine Anwendung finden oder? Sollen die mir doch das Gegenteil beweisen, dass doch Schwingungen von einem Gerät ausgeht?

Dann erklärte er das Prinzip noch sehr einleuchtend an dem imaginären "Wegebenutzungsbeitrag" oder dem "Strombeitrag". Erklärungen spare ich mir hier mal dazu, mit dem Fazit: "Man kann nicht alles bebeitragen".

Eine weitere Voraussetzung für eine Erhebung war, dass Tatsachenannahmen der Realität entsprechen müssen. Die Annahme, dass jeder ein Fernsehgerät besitzen KANN, rechtfertigt aus sicht der Rundfunktanbieter die Maßnahme, dass jeder den gleichen Beitrag zahlen soll. Tatsachenannahmen erheben Statistikbehörden. Diese aber meist nur auf Bundes- und nicht auf Länderebene. Daher kommen auch verschiedene Zahlen heraus über diejenigen die einen Fernseher haben oder nicht (Berlin 90%?, Bundesweit aber 96%?) Es wird also mit der Erhebung auf Bundesebene typisiert was nicht sein soll.

Das BVerFG hat am 25.06.14 im Zuge von Straßenausbaubeiträgen erklärt, dass die "Nicht-beitragspflichtige Allgemeinheit" dafür nicht bebeitragt werden darf.
Dagegen sagte ein SWR Justiziar das allerdings so die Finanzlast auf alle Bürgerinnen und Bürger gleichmäßig verteilt wäre. Er sprach demnach gegen das Urteil des BVerFG.

--------------

Ich mir die Audios interessiert angehört. Entschuldigt wenn ich vielleicht was falsch formuliert oder geschrieben habe. Kurz vor Mitternacht könnte ich gleich an der Tastatur einpennen. Ich wollte das aber noch loswerden, auch wegen der eventuellen Klage, welche Person A die nächsten Tage einreichen müsste.

Denn so gut die Audios auch sind, bräuchte Person A Hilfe, was sie in ihrer 1. Klage reinschreiben müsste und was besser erst im späteren Nachtrag.
Das, was in den Audios gesagt wurde, wäre doch eher was für einen früheren Widerspruch besser gewesen oder?

Soll die 1. Klage nur kurz oder länger sein?

Ich würde mir gerne ein paar Klageschriften aus 1. Instanz hier durchlesen, finde aber keine größere Auswahl aus aktuellen Beiträgen. Ich komme auch mit den ganzen visuellen Formatierungen nicht klar. Da bekomm ich schnell Kopfschmerzen. ^^
Vielleicht wäre ja jemand so nett und verlinkt mir einen Thread zu Klagebeispielen von anderen Leuten als Inspiration für die fiktive Person A.


Edit "Bürger":
Beitrag musste zum Ende hin leider angepasst werden. Ich schiebe es mal der späten Stunde und der Verfassung der fiktiven Person A zu... ;)
Bitte aber immer (und konsequent) die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Oktober 2016, 01:24 von Bürger«

f

faust

... ichsachmaso:

Der Widerspruchsbescheid datiert vom 22.09. 2016, und er war ein paar Tage unterwegs ( ... er ist doch sicher nicht VOR dem Wochenende 24./25.09. angekommen?).

Nichtsdestotrotz läuft die Vier - Wochen - Frist gegen Ende dieses Monats ab.
Es geht zunächst darum, a) Zeit zu gewinnen und b) unseren >Freunden<  ordentlich Arbeit zu machen.

Reichen tut vorerst ein einfacher, ichsachma formloser, Klageantrag - eine A4 - Seite, Vorlage findet sich hier im Forum.
Dann ist erst mal die Frist gewahrt, und der Ball ist auf der anderen Seite.

Dann muss das Gericht was tun, der Beitragsservice/ die LRA muss was tun, aber das alles dauert.
Diese Zeit (mindestens 8 Wochen, nach meiner Erfahrung) kann für die Klageformulierung genutzt werden.
Viel Erfolg!


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  • IP logged

s
  • Beiträge: 106
Soll die 1. Klage nur kurz oder länger sein?

Ich würde mir gerne ein paar Klageschriften aus 1. Instanz hier durchlesen, finde aber keine größere Auswahl aus aktuellen Beiträgen. Ich komme auch mit den ganzen visuellen Formatierungen nicht klar. Da bekomm ich schnell Kopfschmerzen. ^^
Vielleicht wäre ja jemand so nett und verlinkt mir einen Thread zu Klagebeispielen von anderen Leuten als Inspiration für die fiktive Person A.

Schau mal hier:
Klagen und deren Inhalte im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8416.0.html

Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19787.0.html

Wir sind hier alle nur mehr oder weniger fiktive "waschechte Laien". Niemand ist im Forum zur Rechtsberatung fähig oder dazu befugt. :)


Edit "Bürger":
Für allgemeine Fragen bzgl. Klage/ KlageANTRAG siehe bitte insbesondere auch unter
Ablauf 5a KLAGE ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74424.html#msg74424
Da Mehrfachdiskussionen bereits ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, hier bitte keine diesbezüglichen allgemeinen Diskussionen, sondern allenfalls spezielle Diskussionen zu etwaigen Besonderheiten des hiesigen Kern-Themas
Ablehnenden Widerspruchsbescheid erhalten, aktuelle Urteile für Klage relevant?
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Oktober 2016, 01:32 von Bürger«
Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann rufe nicht die Menschen zusammen, um Holz zu sammeln, Aufgaben zu verteilen, und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem großen, weiten Meer.
Antoine de Saint-Exupéry

A
  • Beiträge: 9
Person A hat einen formlosen Klageantrag erstellt um erst einmal die Frist zu wahren und den Ball wieder von sich weg zu schieben.

http://fs5.directupload.net/images/161018/v5jb9zgt.png

  • Reicht das an dieser Stelle erst einmal aus und könnte Person A das so absenden?
  • Person A legt als Anlage den Widerspruchsbescheid in Kopie mit bei.
  • Soll Person A ggf. auch seinen damaligen Widerspruch beifügen bzw. und/oder den damaligen Festsetzungsbescheid?

Fehlt noch was ?


Edit "DumbTV":
Formatierung angepasst / korrigiert



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Oktober 2016, 14:21 von DumbTV«

D
  • Administrator
  • Beiträge: 1.455
Person Y denkt das es grundsätzlich in Ordnung ist.

Siehe auch:

KLAGEANTRAG (minimale Version)
unter
Ablauf 5a KLAGE ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74424.html#msg74424

Und jetzt auch fristgerecht mit Nachweis einreichen!

Viel Erfolg.


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Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
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A
  • Beiträge: 9
Bekommt Person A als nächstes ein Schreiben vom VG Potsdam zurück, wo drin steht das Person A die Klagegründe einreichen möchte mit Frist oder muss Person A sich selbst kümmern und unaufgefordert die Klage einreichen?

Und soll Person A den damaligen Widerspruch ebenfalls als Anhang mitsenden?

Der Streitwert liegt bei grob 800 €. Die ersten Prozesskosten würde Person A ja erst ab dem Zeitpunkt zahlen müssen, wo die richtige Klage mit Begründungen einschicke? Also jetzt nicht nur wegen dem Klageantrag hier.
Wie ist das eigentlich mit den Prozesskosten. In 1. Instanz sind ohne RA ja grob 105 € fällig. Bekommt man eine Überweisung zugeschickt das man jetzt was zahlen soll oder wie kann Person A sich das vorstellen?


Edit "DumbTV":
Beitrag musste leider umfangreich angepasst werden.
Bitte immer und überall die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten...
[...] Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen. [...] Alles hypothetisch beschreiben. [...]
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


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  • Beiträge: 1.455
Da Mehrfachdiskussionen bereits ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind und sich außerdem die Diskussion abschweifend vom Kern-Thema entwickelt hat, bleibt dieser Thread mindestens vorübergehend geschlossen.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


Für die offenen Punkte auch mal die Suche nutzen!

Weitere Informationen:

Ablauf 5a KLAGE ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74424.html#msg74424

einschl. Infos zum Klageweg, Klageantrag, Klagebegründungen usw.

Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
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Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

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