Denn für die Thüringer Bürger kann in deren lokalen Belangen (Wohnung!) ja nur der Staat Thüringen zuständig sein und nicht Sachsen oder sonst wer. Eine Behörde in Sachsen kann wohl schlecht die zuständige Behörde für das thüringische Ausführungsgesetz des Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sein. Ich denke, dass steht auch nicht zur Disposition des Landes.
Reine Ansichtssache von Mr.X, mehr nicht:
Es gibt ein Verwaltungsgebiet Thüringen mit einem Ministerpräsidenten und entsprechenden Behörden mit hoheitlichen Rechten nur auf diesem Gebiet, in dessen Grenzen.
(Dto. Sachsen, Sachsen-Anhalt.)
Ein Verwaltungsgebiet Mitteldeutschland als eigenständiges Land mit entsprechenden Behörden ist Mr.X nicht bekannt.
Mitteldeutschland ist eine Region.
Der MDR soll aber hoheitliches Recht über alle drei Länder haben? Wie das?
Welcher der Ministerpräsidenten wäre dann für den MDR zuständig?
16 Mann haben den Vertrag unterzeichnet, jeder nur für sein Hoheitsgebiet. Ansonsten bräuchte man die 16 Mann ja nicht.
(Ironie: dann könnte es gleich der BS entsenden)
Der MDR ist lt. Mr.X im Grunde nicht anders als ARD eine Zweckgemeinschaft, wobei die ARD nicht rechtsfähig ist.
Das dürfte dann beim MDR nicht anders sein.
Im jeweiligen Lande hat der dortige Funk das Sagen.