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  • Bundesverwaltungsgericht Leipzig mit RA Bölck 25. Januar 2017 AZ.: 6C18.16: 25. Januar 2017

Autor Thema: Verhandlung Bundesverwaltungsgericht Leipzig mit RA Bölck 25. Januar 2017  (Gelesen 34277 mal)

  • Moderator
  • Beiträge: 3.182
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
fds05 vielen herzlichen Dank für deine super Beschreibung. Zusammenfassend entsprechen deine Aussagen meinen Vermutungen. Die Richter sind so langsam genervt und persönlich nicht unbedingt erfreut über das Zwangsbeitragssystem. Ihr Urteil ist nur ein unbedeutender Meilenstein auf dem Weg der Kläger zum Bundesverfassungsgericht. Dies könnte auch so Person M in einer fiktiven Klagebegründung zum Thema "Aussetzung des Verfahrens" dem zuständigen Verwaltungsgericht, mit dem Hinweis bereits eingereichter Verfassungsbeschwerden, mitgeteilt haben. Möglicherweise könnte das VG der selben Meinung wie der Kläger sein.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Mai 2018, 23:37 von DumbTV«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

D
  • Administrator
  • Beiträge: 1.456
Noch ein Hinweis zur Klarstellung:

Etwas einschränkend muss ich mitteilen, dass Smartphones mit UKW Empfangsteil eben doch die Rundfunkempfangsmöglichkeit haben. Allerdings werden die Geräte nicht dafür produziert und gekauft.

Hervorzuheben ist, das der Trend zu Smartphones ohne "Radioteil" geht. Insbesondere bei neueren Smartphones ist es nicht mehr enthalten!

So hat keines der Smartphones mit dem angeknabbertem Obst eines enthalten. Auch die letzten Generationen der Topgeräte "aus einer nahegelegenen Galaxy" des Stückzahlmarktführes aus Korea besitzen kein solches mehr.

Und auch früher gab es genügend Mobiltelefone ohne Radio. Es konnte frei entschieden werden ob mit oder ohne... ...siehe analog das Folgende...

Die PC-Gebühr ist meiner Meinung nach damals deswegen eingeführt worden, weil es zu der Zeit TV-Karten (mit Antenne für terrestrischen Empfang) für Computer gab und man davon ausging, dass sich diese Entwicklung verfeinern und verallgemeinern würde. Was nicht geschehen ist. PCs sind heutzutage keine Rundfunksempfangsgeräte mehr.

Ein PC mit TV-Karte galt und gilt als TV. Das ist ja durchaus noch nachvollziehbar.

Als neuartiges Rundfunkgerät gilt aber insbesondere auch ein PC ohne TV-Karte welcher lediglich "internetfähig" ist! Nicht nur darum breiten sich die öR im Internet aus um es als Legitimation für vorgenanntes zu verwenden (Stichwort: Internetsteuer). Dabei ist gerade im Netz eine Zugriffsbeschränkung problemlos umsetzbar und bei kostenpflichtigen Angeboten dort überall Standard. Und eine Zugriffsbeschränkung ist nicht das gleiche wie eine Verschlüsselung. Eine Verschlüsselung könnte bei Bedarf zusätzlich erfolgen.

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Bundesverwaltungsgericht Leipzig mit RA Bölck 25. Januar 2017 AZ.: 6C18.16


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Mai 2018, 23:42 von DumbTV«
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

C
  • Beiträge: 70
Dabei ist gerade im Netz eine Zugriffsbeschränkung problemlos umsetzbar und bei kostenpflichtigen Angeboten dort überall Standard. Und eine Zugriffsbeschränkung ist nicht das gleiche wie eine Verschlüsselung. Eine Verschlüsselung könnte bei Bedarf zusätzlich erfolgen.

Da möchte ich vom "hören sagen" wieder darauf hinweisen, dass ich hörte, dass eben nicht alle Sendungen im Internet zur Verfügung stehen. Damit ist, was im Internet veranstaltet wird, erstens von der Technik her kein Rundfunk laut Definition, noch könnte man es als wirkliche 1:1 live Übertragung ansehen.

Wozu eine Verschlüsselung, wenn einfach bestimmte Teile des Programms einfach im Internet unterschlagen werden kann, das ist doch einfacher und viel kostengünstiger...

Eine mir bekannte Person versucht schon seit Klagebegin Januar 2016 vom RBB zu erfahren, nach welchen Kriterien vereinzelte Sendungen nicht ausgestrahlt werden und mit welcher Begründung.

Selbst nach der 3. Aufforderung, das letzte Mal vor 6 Monaten hat er keine Antwort vom RBB oder dem Gericht erhalten, dabei war das die einzigste Frage die dem RBB gestellt wurde und übers Gericht mehrfach zugestellt wurde.

Er ist grade dabei zu überlegen, dem Gericht eine Aufforderung zur Mitwirkung zu schicken, wie es die Arbeitsagenturen gerne formulierten... :)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Mai 2018, 23:46 von DumbTV«

V
  • Moderator
  • Beiträge: 5.038
Viele Richter behaupten, dass fehlende "Geräte" auf Grund des niedrigen Anschaffungspreises keine Hinderung für den Empfang darstellen.

Erstens spielen die Multifunktionsgeräte nach dem neuen Gesetz keine Rolle mehr, sondern die Inhaberschaft der Wohnung.

Zweitens - wieso soll eine sichere Zugangskarte (auch ein Gerät) von einmalig 10 € dann doch eine Rolle spielen? Die Geräte sind für den Empfang unumgänglich.

Die Richter widersprechen sich in ihren Argumentationsversuchen gewaltig.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Januar 2017, 18:59 von Viktor7«

b
  • Beiträge: 765
Man muss auch unterscheiden zwischen:
- öffentlich-rechtlichem Rundfunk als demokratiefördernd
- und Teilnahme an diesem öffentlich-rechtlichem demokratieförderndem Rundfunk

Obwohl der öffentlich-rechtlicher Rundfunk als demokratiefördernd angesehen wird, wird die Teilnahme an diesem öffentlich-rechtlichem demokratieförderndem Rundfunk als eine ganz normale Teilnahme wie bei jedem Privatrundfunk angesehen.

- So zahlt der öffentlich-rechtlicher Rundfunk keine Steuern, die Rundfunksemfangsgeräte zum Empfang dieses Rundfunks werden dagegen ganz normal besteuert.
- Strom zum Beitreiben der Rundfunksemfangsgeräte - normal besteuert.
- und und und.

Fazit: die Teilnahme am deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist keine Besonderheit für den Staat. Auch bei Teilnahme wird keine Demokratie gefördert, sonst hätte es z.B. bei Steuern bemerkbar gemacht. Auch sonst hätte die Teilnahme am deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunk deutlich höheren Wert, als die Teilnahme an anderem Rundfunk. Deutscher öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist ganz normaler Wirtschaftszweig für BRD.


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  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Verhandlungsprotokoll Teil 1/5

Ok, dann will ich mal meine Mitschriebe zu „Papier“ bringen.
Da es sehr lang geworden ist, werde ich es wegen der besseren Lesbarkeit in mehrere „Portionen“ einstellen.

Regulär sitzen ja alle bei Gericht in einer Reihe, das war hier aber nicht möglich, sondern es waren 3 Reihen und der vorsitzende Richter fragte auch extra, ob dies so ginge.

Vom SWR waren 3 Vertreter anwesend.
Daneben soweit es ging die RAs und dahinter dann gemischt Kläger und ihr RA.

Jetzt bringe ich einfach mal die Notizen ohne sie zuordnen zu können, da ich ja nur RA Bölck und Prof. Dr. Koblenzer kannte.

Wenn ich das richtig verstanden habe, waren alle heutigen Klagen am 03.03.16 beim VGH Mannheim gescheitert.

Einige Rechtsanwälte stellen u.a. gleich zu Anfang den Antrag:
  • den Rechtsstreit auszusetzen und das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes abzuwarten
  • eine Vorabentscheidung des europäischen Gerichtshofes einzuholen
  • den Rechtsstreit dem europäischen Gerichtshof vorzulegen, hilfsweise auszusetzen
bis der Rechtsstreit vor dem europäischen Gerichtshof entschieden ist.

Der SWR äußerte sich dahingehend, die Revisionen abzuweisen.
Zitat
Die Revision ist ein Rechtsmittel gegen eine gerichtliche Entscheidung. Dabei werden grundsätzlich nicht noch einmal die tatsächlichen Umstände des Falles untersucht, sondern lediglich das Urteil der vorherigen Instanz auf Rechtsfehler überprüft.

Der Berichterstatter trägt vor, dass der Staatsvertrag formell und materiell verfassungsgemäß sei.

Das weitere nur Stichwortartig:
  • Bestands- und Entwicklungsgarantie gemäß Art. 5 Abs.1 GG
  • Staatsferne
  • der Senat ist an die Karlsruher Rechtsprechung gebunden, er kann hier nicht frei entscheiden
(warum wurde dann nie nach Art 100 GG dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt?)
  • nur durch das Bundesverfassungsgericht kann etwas geändert werden (?)
  • Finanzierungsanspruch/garantie
  • Abgabenarten
  • Gegenleistung – Rundfunkempfangsmöglichkeit, durch Wohnung erfassbar (?)
  • die Bezeichnung: „Wohnungsinhaber“ sei unglücklich gewählt, besser wäre Bewohner
  • für Nichtnutzer gäbe es keine Befreiungsmöglichkeiten.
  • zur Situation der 2. Wohnung wurde schon 2x geurteilt
  • Frage, ob noch Erörterungsbedarf bestünde


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Januar 2017, 18:43 von DumbTV«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Verhandlungsprotokoll Teil 2/5

Prof. Dr. Koblenzer bestätigte, dass noch Erörterungsbedarf bestünde.

Die finanzverfassungsrechtliche Kernfrage sei noch nicht geklärt
Dies müsste man systematisch aufdröseln, indem man ein 2 stufiges Prüfungssystem abarbeitet.
- Prüfung der formellen Voraussetzung (Abgabe – Steuer)
- Prüfung der materiellen Voraussetzung (sachliche Rechtfertigungsgründe)
Zu dieser Fragestellung ist von ihm ein Musterverfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig
(das habe ich mir so notiert, ich denke gemeint ist eine Verfassungsbeschwerde?)


Hier bediene ich mich der Darstellung damals am 3.10.16 in Karlsruhe

Diskussionsportal für den Aktionstag in Karlsruhe am 03.10.16
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18917.msg132017.html#msg132017

Prof. Dr. Koblenzer:
Zitat
Man muss allerdings einen Schritt weiter vor gucken. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung und zwar in der Kernrechtsprechung aus dem Jahr 2003 einmal festgelegt und gesagt, damit der Bürger geschützt wird muss schon unmittelbar aus dem Gesetz selbst hervor gehen für was tatsächlich etwas geleistet wird.

Das Bundesverfassungsgericht formuliert das etwa so, dass es sagt es muss eine tatbestandliche Anknüpfung des finanziellen Beitrags den der Bürger zu leisten hat mit der öffentliche Leistung aus dem Gesetz unmittelbar ableitbar sein und damit ist nichts anderes gemeint als dass im Gesetz klar drin stehen muss. Wofür bezahle ich eigentlich?

Und jetzt werden sie sich wahrscheinlich den entsprechenden Rundfunkstaatsvertrag nicht genau angesehen haben, aber wenn man sich den mal ansieht, da steht nirgendswo an einer Stelle wofür eigentlich was bezahlt werden muss.

Das ist ein formeller Mangel. Den könnte man mal ganz lapidar als Lapsus bezeichnen.
Der Gesetzgeber hat das schlicht und ergreifend vergessen hineinzuschreiben und da ist schon Ende der Fahnenstange.

Denn in der ersten Stufe muss zunächst Formel rein Formel geklärt werden ist es eine Abgabe oder ist eine Steuer. Und nur dann ausdrücklich, wenn im Gesetz selbst drin steht wofür etwas zu leisten ist, nur dann komme ich überhaupt in den Bereich der Abgabe.

Und wenn ich dann in dem Bereich der Abgabe bin, dann ist in einer zweiten Stufe, wir Juristen nennen das dann die materielle Prüfung, also unter dem Unterschied zu der formellen Frage die materielle Prüfung zu stellen ob überhaupt diese Abgabe sachlich gerechtfertigt ist.

Und unsere Argumentation die wir bisher vorgetragen haben ist, dass wir bereits auf der formellen Prüfungsebene schon am Ende sind, denn im Gesetz steht nirgends wo drin wofür etwas zu leisten ist.
 


Das ganze sei eher als Abfolge eines Indizienbeweises zu verstehen, in dem nur Rückschlüsse möglich sind

- Innehaben einer Wohnung
- Empfangsmöglichkeiten


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Januar 2017, 14:34 von karlsruhe«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Verhandlungsprotokoll Teil 3/5


Folgendes wurde, glaube ich, von einem anderen Rechtsanwalt vorgetragen.

Bebeitragung der Allgemeinheit ist nicht zulässig.
Es ist keine Gruppenabgrenzung möglich (Wohnungsinhaber)
Mit Mühe kann man eine andere Gruppe als Obdachlose definieren.
Es muss aber eine Unterscheidung möglich sein
Allgemeinheit versus individuelle Gruppenabgrenzung

Typisierung
Es wurden Zahlen des Statistischen Bundesamt zugrunde gelegt (2010/2011)
Für die Wertung als Landesgesetz müssen aber die jeweiligen Landeszahlen zugrunde
gelegt werden. Da es erhebliche Unterschiede gibt. (Verstoß Art 70 Abs 1 GG)

Angemessenheit der Verhältnismäßigkeit: Einnahmen – Kosten
(exorbitante Überschüsse in Milliardenhöhe wurden eingenommen, die jetzt auf einem Sperrkonto
„lagern“)

Hinweis, dass Martin Pagenkopf, deutscher Jurist und ehemaliger Richter am Bundesverwaltungsgericht, sich mit den ergangenen Urteilen kritisch in einem Artikel auseinander gesetzt hat.

Rechtsanwalt Bölck:
Verweist auf seine Gehörsrüge und der Verfassungsbeschwerde.
Ein wichtiger zentraler Punkt wurde noch überhaupt nicht „geurteilt“
die spezifische Beziehung
Rundfunk sind elektromagnetische Strahlen (also eine physikalisch Erscheinung)
diese treffen auf die Wohnung und können von dieser nicht umgesetzt werden.
Es ist also zwingend auch ein Empfangsgerät notwendig!
Direkte Frage an die Richter: Schweigen

RA Bölck berichtet noch ergänzend von einer Veranstaltung des sächsischen Landtages vom 17.01.17, an der er auch teilgenommen hatte und die Möglichkeit wahr nahm mit den Abgeordneten über die Inhalte des Staatsvertrages zu sprechen und feststellen musste, dass die Abgeordneten nicht wirklich wissen, was sie beschließen.

- Verstoß gegen das Willkürverbot nach Art 3 GG: es müsste dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden.

Der Rundfunkbeitrag ist eine Menschseinsabgabe!

Typisierung – dem Grund nach hier nur eine Tatsachenannahme
- Sie muss aber der Realität entprechen.
- in den Urteilen wird auf die ARD-Quelle: Media Perspektiven Bezug genommen, es werden also
die eigenen Zahlen der Beklagtenseite zugrunde gelegt.
http://www.ard-werbung.de/media-perspektiven/

In den Südwestgebieten (sprich Ba-Wü) wurde 2013 ermittelt, dass 332 000 Haushalte über
keine Geräte verfügen. (Verstoß Art 3 (1) GG)


- nur Einzelfälle, geringfügige, besondere Fälle dürfen aus dem Rahmen fallen
die quantitativen Kriterien sind bei der vorgenommenen „Typisierung“ eindeutig überschritten.

- der Vorteil muss genannt werden (als Prüfkriterium)
- fehlende Abgabehöhe: die abgabenbegründende Tatsache muss nachrechenbar sein (Kontrollfunktion)

- es gibt eine Verfassungsbeschwerde mit diesem Punkt


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Verhandlungsprotokoll Teil 4/5

Der vorsitzende Richter beantwortet die Punkte mit den Randnummern der ergangenen Urteilen
RN 26: Frage der Gegenleistung, Regeln der Auslegungsmethoden,
Wohnung reicht nicht um den Rundfunk zu empfangen
RN 33: in nahezu allen Wohnungen, lückenloser Besitz von Rundfunkempfangsgeräten

Belegt durch die Quelle: Media Perspektiven (siehe oben)

(kurzer Einwand von SWR-Seite, dass auch Zahlen des Stat. Bundesamt zugrunde gelegt wurden)

Hier mein Einwand: Wir brauchen hier aber die spezifischen Landeszahlen!

Auch wenn die Zahlen der Media Perspektiven versus Stat. Bundesamt um 3,8 % abweichen,
bekräftige die SWR-Vertreterin, warum sollten die Zahlen manipuliert sein, schließlich werden diese auch für die Vermarktung von Werbezeiten !! benutzt.

Dann wurde darüber diskutiert, dass vom Stat. Bundesamt Zahlen von 2009/2010
zugrunde gelegt wurden, die 6 Mio ohne Fernseher ausweisen.

Der vorsitzende Richter gibt zu, dass die Gruppe der Nichtnutzer ein heikler Punkt ist.
Da es sich dabei um eine so geringe Gruppe handele, könnte man dies als geringeres
Übel einfach hinnehmen, diese auch zu bebeitragen.

Die Nichtnutzer fallen halt durch das Raster, dafür ist jetzt auch kein Eingriff in die
Privatsphäre mehr notwendig, um nachzusehen, ob Geräte vorhanden sind.

Hier werden wieder die Media Perspektiven 2016 angeführt, in denen mit einer Zahl von
99,4 % ab 14 Jahren als Nutzer belegt wird!!

Die ehrlichen Leute werden jetzt herangezogen und ihnen die negative Rundfunkfreiheit genommen. Nutzungszwang, keine Gerechtigkeit

Rundfunkflucht: Es habe das Verhalten zugenommen, die Geräte nicht mehr anzumelden.
Die Richter wollen diese Punkte allerdings nochmal überdenken und beraten.

Es wurde dann tatsächlich von der Möglichkeit gesprochen, die Wohnung einfach nicht
mehr anzumelden, um der Beitragspflicht zu entgehen.

Es ist wichtig, dass der ÖRR nicht dem Markt ausgeliefert sein soll.
Das System des ÖRR stammt aus den 50/60 er Jahren mit der damaligen technischen Grundlage mit nur einem Programm.
Es erfolgte aber eine massive Änderung: Audio- und Videoangebote, youtube etc.
Damit ist eine ungeheuere Meinungsvielfalt entstanden.


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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Verhandlungsprotokoll Teil 5/5


Thema: exorbitante Überschüsse

Freudestrahlend und mit einem Siegerlächeln brachte die SWR-Vertreterin folgendes Statement:

(„Whow“) die Anzahl der Schwarzseher haben wir total unterschätzt (grins)

(Wir konnten die ungerechte Flucht aus der Zahlungspflicht stoppen)

RA Bölck:
Stichworte zum Begriff: neuartige Empfangsgeräte
nur eine Schlussfolgerung/Denkanstoß ist nicht zulässig
ebenso: hinreichende Erkenntnisse
Der Gesetzgeber verlangt als Basis Fakten!! Tatsachen!!

Dann macht RA Bölck den Einwand, dass er sich auch an das Publikum wenden möchte
und wollte dann etwas mitteilen.
Es ginge um den email-Verkehr mit Herrn Eicher auf online-b……….

Genau an dieser Stelle, damit meiner Meinung nach das schreckliche Wort online-boykott
nicht ausgesprochen wird, unterbrach der vorsitzende Richter RA Bölck.
Die Vorträge seien schließlich nicht für das Publikum gedacht, sondern als Rechtsgepräch
unter „Fachleuten“. Außerdem sei dieser Punkt schon ausführlich im Schriftsatz behandelt
worden.


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Ganz herzlichen Dank an "fds05" und nun an "karlsruhe" für die beträchtliche Arbeit
a) am Termin teilzunehmen
b) und uns zu berichten. 

Alles erbringt die Mosaiksteine, aus denen etwas entstehen wird,
was eine Neuordnung rechtlich juristisch und politisch unabwerndbar machen dürfte. Diese Protokolle werden hier gesammelt und werden verknüpft mit den anderen Informationen. Sodann wird daraus dasjenige  abgeleitet, was hier als vorgesehener Angriff auf der Planungsliste steht und teils bereits in die Streite eingebracht wurde.
Zum Geplanten muss man man sich im öffentlichen Forum leider ein wenig bedeckt halten (anders im direkten Kontakt). Denn sicherlich, der "Feind liest mit".

Es geht für die Planungsdauer von 10 Jahren um 20 Milliarden Euro rechtswidrig haben wie geplant, oder nicht haben,
wenn die hier teils bereits eingeleiteten Maßnahmen greifen werden. Es geht also um den eventuellen Wegfall von 25 % der Einnahmen, dies mit der Gefahr der Rückwirkung ab 1. 1. 2013.
Zum Vergleich, die Gesamtsteuereinnahme des Bundeslands Berlin ist rund 15 Milliarden Euro pro Jahr.
Bei derart viel Geld wird kaum ein Mittel gescheut, wie wir wissen. Immerhin werden gewisse Grenzen gewahrt. Bisher ist keinem von uns Streitern gegen den in dieser Sache "punktuell ins Rechtswidrige abgedrifteten Staat" die  physische Folter oder Schlimmeres angedroht worden.

Ob man das, was geschieht, als psychische Folter bezeichnen darf,
dafür genügt ein Besuch der Runden Tische und anzuhören, wie die finanziell Schwächsten im Land darunter leiden, was ihnen angetan wird und wogegen sie keine effiziente Abwehr wissen können.
Zu rund einem Viertel betreffen die Verfahren alleinerziehende Mütter, denen die letzten paar frei verfügbaren Euros des Monatsendes weg gepfändet werden, also sogar ganz unmittelbar und unerträglich dem Kindeswohl entzogen werden, um die werdenden Multimillionäre der Frauen und Männer an den Senderspitzen zu alimentieren.

Also Dank durch uns an diejenigen, die beitragen, die Fakten-Munition für den nötigen politisch-juristischen Waffengang aufzubereiten.
Wir tun es stellvertretend für rund 4 Millionen Mitbürger - so die geschätzte Unrechtsziffer allein für die Wohnungseinheiten-Besteuerung (Tarnbezeichnung Haushalts-"Rundfunkbeitrag").
 
Und nun etwas Konkretes: "Der berichterstattende Richter".
Er ist das zentrale Analyse-Objekt hier. Sofern er namentlich ermittelbar ist, ist das hilfreich. Es dürfte der gleiche sein wie auch bei allen früheren Verfahren des Bundesverwaltungsgerichts. Falls nicht identisch, so wäre auch das eine wichtige Information. 
Ein Urteil schreibt nun einmal oft oder meist oder so gut wie immer eigentlich der "berichterstattende Richter", kurz der "Berichterstatter". Deshalb ist er die Hauptfigur des Analyse-Interesses.
Sodann ist im Hintergrund oft ähnlich bedeutsam ein zuständiger wissenschaftlicher Mitarbeiter. Der sitzt dann aber nicht auf der Richterbank und nimmt möglicherweise auch nicht als Zuschauer teil.


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C
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Herzlichen Dank für die Protokolle auch von mir.

Zitat
Rechtsanwalt Bölck:
Verweist auf seine Gehörsrüge und der Verfassungsbeschwerde.
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Rundfunk sind elektromagnetische Strahlen (also eine physikalisch Erscheinung)
diese treffen auf die Wohnung und können von dieser nicht umgesetzt werden.
Es ist also zwingend auch ein Empfangsgerät notwendig!
Direkte Frage an die Richter: Schweigen
Diese Frage/Feststellung blieb auch bei den Verhandlungen im März 2016 unbeantwortet.

Zitat
RA Bölck berichtet noch ergänzend von einer Veranstaltung des sächsischen Landtages
vom 17.01.17, an der er auch teilgenommen hatte und die Möglichkeit wahr nahm
mit den Abgeordneten über die Inhalte des Staatsvertrages zu sprechen und feststellen
musste, dass die Abgeordneten nicht wirklich wissen, was sie beschließen.
Gut, dass dies auch einmal vor Gericht aufgezeigt wird.
Die zahlreichen Aussagen der Abgeordneten in den Medien und den Online-Plattformen, wie fraagdenstaat.de, sowie auch die auf youtube (https://www.youtube.com/playlist?list=PLdA14Qu1QAVg4HJXqZYtBn9V-nLEtuEcv)  einsehbaren Landtagsdebatten spiegeln diesen Eindruck nur all zu gut wieder.
Es ist für jeden von uns deshalb um so wichtiger, die Abgeordneten "aufzuklären", z.B. im Rahmen eines Gesprächs bei den Bürgersprechstunden. Die Politiker werden nur durch einseitige Informationen von Seiten des örRs gefüttert. Da kann nichts Gutes dabei rauskommen. (siehe z.B. Intendant Boudgoust beim Neujahrsempfang des SPD-Ortsvereins. Ein ahnliches Bild zeigte sich ja auch vor der Abstimmung zum europäischen Rettungschirm, zu dem die (Bundestags-)abgeordneten befragt wurde, aber kaum (bekannte)Details nennen konnten. Sie hatten ihre Hausaufgaben folglich nicht gemacht. Die Abstimmung lag trotzdem in ihren Händen.

Zitat
Dann wurde darüber diskutiert, dass vom Stat. Bundesamt Zahlen von 2009/2010
zugrunde gelegt wurden, die 6 Mio ohne Fernseher ausweisen.
Dies wären immerhin 15% der 40 Millionen herangezogenen Haushalte.
Diese mit den Gründen der Verwaltungsvereinfachung zu pauschalisieren ist eine Frechheit ohne Gleichen.
Und genau aus diesem Grunde verteidigen die örR-Justitiare die ehemalige Anknüpfung auch an "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" mit allen zur Verfügung stehenden Waffen, da ohne diese bald das Licht aus wäre.
Zudem sollte man auch bedenken, dass die Frage Rundfunkempfangsempfänger oder nicht zu einer erheblichen Benachteiligung der privaten Rundfunkanstalten und Streamingdienstleistern führen könnte.
Besser sollte man fragen: örR-Nutzer oder nicht. Deshalb steuerfinanzierte genau zu definierende Grundversorgung, für alles andere Verschlüsselung.


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Thema Funkwellen / Elektrosmog:
Die Intendantin des RBB wurde durch mich aufgefordert, die Verseuchung meiner Wohnung durch ARD-ZDF-Elektrosmog zur Unterbindung zu veranlassen. Nicht das Opfer einer Störung, sondern der Störer sei zur Beseitigung der Störung rechtlich verpflichtet. Anheimgestellt wurde, Gegensender zur Neutralisierung des Smogs im Außenbereich aufzustellen, allerdings unter Berücksichtigung durch Ausrichung der Gegensender, weil es hier im Haus doch noch den einen oder anderen Senior gibt, der sich den Kram immer noch ansieht.
Die Installation der Gegensender war bisher nicht feststellbar. Eigentlich komisch? Die sind doch sonst immer so fix, jedenfalls, wenn es um Inkasso geht...

Die Manipulation der Landesparlamente
ist bereits vorbereiteter wichtiger Streitpunkt. Protokolle über ganz beträchtliche Mängel des unzulässigen "Durchpeitschens" im Landesparlamente liegt vor. Dies wird bei der noch zeitlich zulässigen Normenklage eingebracht werden:
Antrag auf Erklärung der Nichtigkeit, als Zwang der erneuten Beschlussfassung (zu der es wegen der Datenschutz-Verletzungen dann aber eigentllch nicht kommen kann). 


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
karlsruhe vielen herzlichen Dank für deine super Beschreibung. Den Richtern muss es ganz schön warm geworden sein, was bei den kalten Temperaturen im Moment zumindest ein Vorteil sein könnte.
Möglicherweise kann es von Vorteil sein, wenn bei Gerichten die Initiative online-boykott oder gez-boykott noch mehr bekannter wird. Auf die Punkte "finanzverfassungsrechtliche Kernfrage" und "Landesrecht erfordert Landesstatistik" sollten die VG in Form von Klagebegründungen hingewiesen werden. Man will ja schließlich, dass Richterinnen und Richter vorbereitet und informiert über seine Klage entscheiden...es ist anGerichtet!!! 8)


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

K
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Off Topic - aber das muss auch mal sein:

Zitat
RA Bölck berichtet noch ergänzend von einer Veranstaltung des sächsischen Landtages vom 17.01.17, an der er auch teilgenommen hatte und die Möglichkeit wahr nahm mit den Abgeordneten über die Inhalte des Staatsvertrages zu sprechen und feststellen musste, dass die Abgeordneten nicht wirklich wissen, was sie beschließen.
Gut, dass dies auch einmal vor Gericht aufgezeigt wird.
Die zahlreichen Aussagen der Abgeordneten in den Medien und den Online-Plattformen, wie fraagdenstaat.de, sowie auch die auf youtube (https://www.youtube.com/playlist?list=PLdA14Qu1QAVg4HJXqZYtBn9V-nLEtuEcv)  einsehbaren Landtagsdebatten spiegeln diesen Eindruck nur all zu gut wieder.
Es ist für jeden von uns deshalb um so wichtiger, die Abgeordneten "aufzuklären", z.B. im Rahmen eines Gesprächs bei den Bürgersprechstunden. Die Politiker werden nur durch einseitige Informationen von Seiten des örRs gefüttert. Da kann nichts Gutes dabei rauskommen. (siehe z.B. Intendant Boudgoust beim Neujahrsempfang des SPD-Ortsvereins. Ein ahnliches Bild zeigte sich ja auch vor der Abstimmung zum europäischen Rettungschirm, zu dem die (Bundestags-)abgeordneten befragt wurde, aber kaum (bekannte)Details nennen konnten. Sie hatten ihre Hausaufgaben folglich nicht gemacht. Die Abstimmung lag trotzdem in ihren Händen.

Wie wichtig es ist dass wir direkt mit unseren Gemeinderäten, Landtagsabgeordneten etc. in direkten Kontakt - in's direkte Gespräch - treten zeigt (vielleicht?) dieses Video mit der Fragestellung:
"Klaas Butenschön fragt Bundestagsabgeordnete: Was machen wir eigentlich in Syrien?"
siehe, höre und staune: https://youtu.be/0vfAdFuR6uM
[Video ~2:50min, veröffentlicht 22.01.2016]

Off Topic? - Ende

Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Januar 2017, 17:39 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

 
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