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  • Bundesverwaltungsgericht Leipzig mit RA Bölck 25. Januar 2017 AZ.: 6C18.16: 25. Januar 2017

Autor Thema: Verhandlung Bundesverwaltungsgericht Leipzig mit RA Bölck 25. Januar 2017  (Gelesen 34526 mal)

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Im anderen Thread in dieser Sache ist ein Beitrag zur nächsten Aufgabe.

Bundesverwaltungsgericht: Rundfunkbeitrag für Zweitwohnung rechtens
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21818.msg139310.html#msg139310

Für die Einzelheiten sei dorthin verwiesen. Hier nur einmal, was jetzt besonders wichtig ist:

Zitat
Wer war dort und opfert Zeit und kann ein Gedächtnisprotokoll liefern?
Wir benötigen möglichst viele Details. Auch die Sitzordnung der Gegner und ihrer Anwälte besagt viel. Denn im Krieg gehen die befreundeten Soldaten immer gemeinsam in Stellung und die Richter wissen auch bereits, "wer mit wem".
Auch müssen wir festhalten, wer die Rechtsvertreter der Senderanstalten waren, ob Herr Eicher auch dort war, ob die Vertreterin der Bayerischen Anwaltschaft wieder da war.


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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

V
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Ein staatsabhängiges Bundesverwaltungsgericht (Bezahlung der Richter, Aufstiegschancen -> BVerfG, Dienstaufsicht) entscheidet über die Belange des Staatsfunks:

Staatsfunk:
Verflechtungen mit der Politik über die politisch besetzten Räte, die KEF (Wahl der Mitglieder durch die Ministerpräsidenten) und die Annäherung an Politiker durch gemeinsame Treffen, Flüge und Veranstaltungen).

Dienstaufsicht des BVerwG
Zitat
https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesverwaltungsgericht_(Deutschland)
Als Behörde ist das Bundesverwaltungsgericht wie der Bundesfinanzhof und der Bundesgerichtshof dem Portefeuille des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) unterstellt und unterliegt dessen allgemeiner Dienstaufsicht.

Lieber wird das nächste Willkür-Urteil gesprochen, als sich mit den Verfassungs-Argumenten der Kläger zu befassen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Januar 2017, 18:09 von Viktor7«

c
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Gibt es inzwischen weitere Informationen? Außer der dpa-Meldung zum Ausgang ist ja nichts bekannt. Das BVerwG ist inzwischen schon zu faul für eine Pressemitteilung. Von Urteilsveröffentlichungen ganz zu schweigen (das Dezember-Urteil ist immer noch nicht da). Die Erörterung zum EU-Recht interessieren besonders.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Mai 2018, 23:31 von DumbTV«

I
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Leider kann ich nichts zur Erhellung beitragen, da ich in Leipzig nicht dabei war. Die Verhandlung war wohl etwas lebendiger als die erste in 2016 und dauerte drei Stunden. Die fünf? Richter wollten noch beraten und am Nachmittag ihren Beschluß bekannt geben. RA Bölck war da schon auf der Rückreise. Über kurz oder lang wird das Protokoll zugesandt.
Überraschungen werden wir eher nicht zu Lesen kriegen...
Änderungen sind nur aus Karlsruhe zu erwarten  oder  falls sich eine politische Partei auf die Seite der Bürger schlägt und 50% Stimmen gewinnt. Dann gewinnen wir alle.

Herr Eicher war nicht anwesend.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Januar 2017, 18:26 von Inge«

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Es ist nicht nötig, dass eine einzelne Partei über 50 % der Stimmen hat.
Im Berliner Landesparlament sind zur Zeit rund 40 % der Abgeordneten im Prinzip überzeugbar, gegen die Missstände der Rundfunkabgabe zu stimmen. Es ist also nicht abwegig, über 50 % nachzudenken. Da es in Berlin nur 40 % sind, lohnt es kaum, diese 40 % überzeugen zu wollen, zu handeln.

Also bleibt meines Erachtens nur die Option, mit juristischen Hebelwirkungen die Illegalität zu zerbrechen.
Dies geht nur über eine juristisch-politisch-wirtschaftswissenschaftliche Schlammschlacht. Diese Streitform ist unvereinbar mit der juristischen Ausbildung und unvereinbar mit anwaltlichem Standesrecht.
Diese Auseinandersetzung wird bereits geführt, aber immer ein Schritt hinter dem anderen und unter Ausschluss der Öffentlichkeit, damit der Gegner einen Rückzieher machen kann, ohne sein Gesicht zu verlieren.
Erste kleine Rückzieher wurden bereits vollzogen - nur ein Bruchteil des nötigen. Bis zur rechtlich erzwingbaren völligen Neuordnung ist noch viel Streit nötig.

Irgendein Gedächtnis-Protokoll der Verhandlung?
Wenn etwas durch einen der Anwesenden in Vorbereitung ist, so wäre es wunderbar. Vielleicht sollte es hier oder über das Nachrichtensystem angekündigt werden, weil ja keine Doppelarbeit sein soll.
Das Gericht sendet da wohl nichts. Das Gericht sendet später das Urteil. Das bekommen wir dann ja auf jeden Fall. Schön wäre, wenn wir es hätten, bevor die bundesweite Serie der Landesverfassungsbeschwerden eingeleitet wird - nach jetzigem Stand wohl etwa Mitte März 2017,

Wichtig schon einmal: Herr Eicher war nicht dort.
Das kann X Y Z Gründe haben. Ein möglicher Grund ist aber auch, dass das vorgesehene Urteil bereits erkennbar war. Das ist Richtern keineswegs verboten, weil es ja allein aus den richterlichen Rückfragen vor dem Termin bereits ablesbar ist und deshalb gar nicht verbietbar ist. Es genügt, dass ein Richter seine Meinung bis zum Urteilsspruch je nach neuem Befund ändern kann. Nur falls er sich bei komplexen Sachen vorher dennoch verbindlich festlegt, wird das problematisch.

Zu Forumsbeiträgen, wer die Vorgesetzten der Richter sind:
Das richterliche System hat keine Vorgesetzten für die richterlichen Entscheide. Insoweit hat der Bundesjustizminister glücklicherweise kein Eingriffsrecht.
Für die Fälle von Richter-Unrecht sind die Rechtsmittel des Verfahrensrechts ja gedacht.
Das klappt natürlich nicht, sofern die Obersten Bundesrichter durch manipulierte Jura-Kommentare des Rundfunkrechts zu Opfern von Rechtsprechungsquellen-Manipulation wurden. Das muss man aber dann präzis nachweisen und auch durchzufechten wagen. Das ist komplex und ist ja bereits eingeleitet. 

Feigheit ist nicht erlaubt.

Es werden bei rund einer Million finanzknappen allein erziehenden Müttern die letzten paar frei verfügbaren Euros des Monatsendes weg gepfändet, um Intendanten zu Multi-Millionären zu verwandeln. Diese rechtsverletzende Ausbeutung zu Lasten des Kindeswohls erlaubt es uns Bürgern nicht, tatenlos zuzusehen. Es gibt uns das Recht der schonungslosen Anklage. Angst vor dieser Sorte von staatsnahen Großen ist uns nicht erlaubt.

Die Richter des Bundesverwaltungsgerichts werden sich damit abzufinden haben, dass Ihnen ihre eindeutigen Urteilsfehler im Klartext nachgewiesen werden unter Hinweis auf dies (klienbetragliche) Massenunrecht, dass sie zu verantworten haben - und das vermutlich einfach aus Missmut, sich mit 500-Euro-Klagen intensiver zu befassen.

In der Summe geht es um rund 20 Milliarden Euro für 10 Jahre - Unrechts-"Bagatelle"? Zum Vergleich: Die Summe der Steuereinnahmen des Bundeslands Berlin liegt niedriger. 20 Milliarden Euro - eine Unrechts-"Bagatelle"?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Januar 2017, 22:11 von pjotre«
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Irgendein Gedächtnis-Protokoll der Verhandlung?
Wenn etwas durch einen der Anwesenden in Vorbereitung ist, so wäre es wunderbar. Vielleicht sollte es hier oder über das Nachrichtensystem angekündigt werden, weil ja keine Doppelarbeit sein soll.
Das Gericht sendet da wohl nichts. Das Gericht sendet später das Urteil. Das bekommen wir dann ja auf jeden Fall. Schön wäre, wenn wir es hätten, bevor die bundesweite Serie der Landesverfassungsbeschwerden eingeleitet wird - nach jetzigem Stand wohl etwa Mitte März 2017,

Wichtig schon einmal: Herr Eicher war nicht dort.


Zu Punkt 1:
ich war ja dabei, zumindestens die ersten 2,5 Stunden, habe mal meine Mitschriebe gesichtet (hmm) werde versuchen, dies
zu "Papier" bzw. hier ins Forum zu bringen, kann aber noch etwas dauern.

Zu Punkt 2:
Nein einen Herrn Eicher konnte ich weit und breit nicht ausmachen.
Aber es waren 3 Mitarbeiter des SWRs da (genaue "Berufsbezeichnung" weiss ich nicht mehr, aber 2 kannte ich schon
von verschiedenen Verhandlungen in Ba-Wü, Namen ? (habe ich nicht genau verstanden ???)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Januar 2017, 12:12 von karlsruhe«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

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Herzlichen Dank an "karlsruhe" für die Teilnahme und für kommende Bearbeitung!


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Es ist zu übertrieben von Vorgesetzten der Richter bei der Dienstaufsicht zu sprechen. Gleichwohl reicht eine Dienstaufsicht durch das Bundesministeriums der Justiz aus, um über Disziplinarverfahren, Versetzungen und Entscheidungen zum beruflichen und finanziellen Aufstieg für Urteile im Sinne der Politik zu sorgen. Das Ganze ist subtil aufgebaut und erinnert an die Zwänge und Abhängigkeiten der Journalisten.


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Also, bei der Urteilsfindung sind Richter hübsch frei - oder auch nicht...

Die Obersten Bundesrichter werden letztlich durch die Gunst der regierenden politischen Parteien gewählt und die Parteien kämpfen dann recht gern verbissen um die Benennung, sicherlich nicht ohne Grund.

An sich müssten diese Richter sich bei politischen Themen deshalb wegen Befangenheit enthalten. Dann hätten wir nur noch 0 Richter ganz oben. Gerichte, aber ohne "Spruchkörper". Wir sind hier im Grenzbereich der Logik der Staatstheorie, des Staatsrechts, des Rechtsstaats.
Für Näheres sei auf die wissenschaftliche Literatur der letzten 3 Jahrtausende zu dieser Problematik verwiesen.

Unser Thema "Infosteuer" steckt genau in dieser Falle mittendrin. Wir haben aber in gemeinsamer Arbeit in diesem Forum bereits die rechtlichen Hebelwirkungen erarbeitet, um diese Falle auszuhebeln. Doch das braucht für die Durchführungsfristen so seine Zeit.

Wenn alles abläuft wie es könnte, ist der jahrzehntelange Spuk in 1 bis 2 Jahren vorüber. Aber Prognosen sollte man nicht fest vertrauen, jedenfalls nicht, soweit sie die Zukunft betreffen. 
 


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Hallo Leute,

kurzer Eindrucksbericht von meinem Besuch beim Bundesverwaltungsgericht 25.01.2017.

Zusammengefasst:
Sachlich, Oberflächlich, Fair, zu kurz, Problembeschreibungsorientiert.

Die Verhandlung habe ich vom Richter als relativ fair und ausgeglichen moderiert erlebt. Ich denke, das war kein leichter Job - und diesen hat er in seiner Funktion als Moderator, die ja seine Rolle als Gesprächsleiter im Richteramt verlangt, gut gemacht.

Was ich vermisst habe ist das scharfe Schwert der Justiz, das in Person dieser Richter selbst hätte schärfer nachfragen können, was auf der Hand liegt. In der Verhandlung war das z.B. der Punkt "Ermittlungsaufwand von Zweitwohnungen" bei der Besprechung der Zulässigkeit der Typisierung. Darauf kann der Richter auch gleich selbst eingehen, wenn das schon als Argument genommen wird dafür, dass der Gesetzgeber möglicherweise nicht die Mittel hat, um gerechter zu typisieren. Da muss ich nicht erst auf die Klägerpartei (Gegenpartei von GEZ) warten, bis diese das tut.

Des weiteren war der Richter zwischen den Zeilen sehr ehrlich. Das Gericht bzw. der Senat hat weder den Handlungsspielraum, sich über die Bundesverfassungsrechtssprechung in Bezug auf Finanzierungsrechtssprechung hinweg zu setzen, noch sieht er sich in der Lage, Fragen der Einstufung, ob es eine Steuer ist oder ein Beitrag, hier lösen zu können. Das bedeutet nicht, dass er es prinzipiell nicht könnte, allerdings war klar heraus zu hören, dass er dies in der Kürze der Verhandlung nicht tuen würde. Ebenfalls auffällig ist die Klarstellung dass nur Argumente, die in der Vorinstanz vorgetragen wurden, in dieser Revision auch behandelt werden können. Gerade dass verschiedene Punkte eben nicht laut Kläger in Vorinstanzen behandelt wurden, ist doch mit ein Grund, weshalb in Revision gegangen wurde. Insofern widerspricht das dem Revisionsgedanken, wenn man es nicht als Nachprüfungsverfahren über vorinstanzliche Urteile versteht.

Der Richter hat bisweilen einen genervten Eindruck gemacht - "Thema Zweitwohnung zum 15ten mal 3-Fachvorträge" und auch bei der Finanzierungsfrage teils genervt dreingeschaut bei der 5ten Frage selben Inhalts. Gleichwohl hat er jeden ausreden lassen, die entsprechenden Fragen dazu gestellt und zu jedem noch so oft wiederholten Einwand nochmals seine Sichtweise dargelegt. Auch wenn das menschlich nicht immer so einladend wirkte, fand ich es vom Verhandlungsablauf sehr respektvoll und würdig. Kenn ich aus eigener Erfahrung auch ganz anders.

Was dem Gericht aus meiner Sicht nicht würdig steht, ist das Zurücklehnen in allen Fragen der Verhandlung zu der technischen und praktischen Machbarkeit der Gestaltung der GEZ. Was nämlich auch sehr ehrlich meiner Meinung nach vorgeführt wurde ist folgendes:
Das Gericht würde ja gerne die von ihm selbst als hochproblematisch erkannten Dinge lösen. Dazu zählt die Ungleichheit der Pro-Kopf-Belastung, verursacht durch Zweitwohnung und verschiedene Anzahl Bewohner pro Beitragseinheit "Wohnung". Dazu zählt die problematische Erhebung des Beitrags in einer staatsfernen Form. Dieser sollte gerade nicht als Steuer erhoben werden und darf auch nicht der öffentlichen Hand zur Verwaltung überlassen werden. Das Verknüpfen der Wohnung mit einer Beitragspflicht wird ebenfalls als sehr problematisch vom Senat betrachtet.
Soweit sind sich alle Parteien einig.

Was nun passiert vor Gericht ist, dass genau dort, wo es um die Fragen ging, welche angemeldet waren, umgeschwenkt wird auf die zentrale Bedeutung des Gesamt-Konstrukts:
Der Erhalt der GEZ
(GezielterEnteignungsZwang - die Umbenennung des Vereins spielt keine Rolle)
Das Gericht lässt an der Stelle, wo es feststellt, dass eine staatsferne Finanzierung schwer zu gestallten ist, die Frage der Gerechtigkeit einfach im Raum stehen. Die Typisierung wird als Übel angesehen, das eine definierbare Gruppe benachteiligt. Dieses Übel wird aber dem Erhalt des Systems ausdrücklich geopfert mit der Begründung, dass es eine vermutlich unerhebliche Anzahl Personen betrifft.

Die Frage der Vertragsformulierung (Es steht nirgends der ?Zweck? (bin mir unsicher welcher genau hier gemeint war) und die Höhe des Beitrags im Staatenvertrag im juristischen Sinne) ist aus diesem Grunde genauso von untergeordneter Bedeutung, weil sich aus dem Gesamtkonstrukt dieser ja erschließe. Dazu sieht das Gericht die Verknüpfung einer vermutlich zutreffenden Verknüpfung mit einer weiteren vermuteten Verknüpfung als zutreffend an. Um die Flucht aus dem System zu stoppen, sei es demnach zulässig gewesen, zum damaligen Zeitpunkt das Gerät für den Rundfunk mit der Wohnung zu verknüpfen. So wurde auch die immer wieder erläutertete Aussage "Wohnung in der mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ein Beitragspflichtiges Gerät steht" wiedergegeben. Davon losgelöst kam immer wieder die Aussage vom Gericht, dass es um die Bewohner, sprich: potentiellen Nutzer geht, nicht die Wohnung - diese sei nur eine Hilfskrücke.

Um es kurz zu machen - alle Beteiligten sind sich der Unrechtstatsache bewusst:
Es wird willkürlich allen Wohnungsinhabern eine Schuld zugesprochen, ohne dass dafür ein individueller Vorteil für dies entstehen muss.

Das sieht der Senat durch die Blume gesprochen auch so. Warum er dennoch so wenig darauf eingeht, liegt daran, dass es vermutlich manigfaltige Möglichkeiten gegeben hat dem unbequemen Druck auszuweichen - und das letzten Endes auch nicht klar stellen möchte.
Es wurden alle (auch richtigen) Gründe aufgefahren, weswegen der Senat nur eingeschränkt handeln kann. Das Bundesverfassungsgericht schränkt die Methode der Bedarfsdeckung klar ein. Die Gesetze zu Privatsphäre und ökonomischen Regeln, welche Massenverarbeitungsverfahren nötig machen, schränken die Informationsbeschaffung über Nutzer und Nichtnutzer ein. Und alles das ist auf einmal so schwierig, dass der Maßstab der Verhältnismäßigkeit beliebig verbogen werden kann. Tiefgehende Lösungsorientierung ist da gar nicht erwünscht! Das Gericht - im Spannungsfeld der Pole zwischen dem Druck der Kläger (Bevölkerung) und anderen Mächten - möchte da wohl einfach nicht nachgeben. Ein anderer Pol drückt da wohl stärker!

Die GEZ-Partei mit ihrer U35 Gruppe als Verteidiger hat im übrigen wenig nennenswertes zur Verhandlung beigetragen und auch maximal eine Frage direkt beantwortet, sonst abgeschweift und bedauert, wie ungerecht und unfähig das System ist. Natürlich leider nicht zu ändern.

Diese Gericht konnte und wollte bereits vor der Verhandlung nicht helfen. In einem Akt der Güte und Höflichkeit hat es die Kläger empfangen, gehört und meiner Meinung nach auch wirklich verstanden. Einzig den Handlungsspielraum, den es hat, die Beitragsform für unzulässig zu erklären, hat es mit Absicht nicht genutzt - wohl auch nicht nutzen wollen. Den Vertrag mangels exakter Zweckbeschreibung zu zerreißen, die Verknüpfung der Wohnung mit einer Rundfunknutzung aus unkausal festzustellen, die Typisierung als wegen ungleicher Wohngemeinschaften und Zweitwohnungen unzulässig zu erachten - dafür hat es selbst genügend logische Schlüsse vorgetragen. Nur es will nicht! Vielleicht wartet es auf Rechtspechung von oben, wie in der Verhandlung bereits mehrfach erwähnt! Darum der EUGH kaum Thema dort ;-)

Das ganze ein natürlich sehr persönlicher Bericht von mir, der keinesfalls der Wahrheit entsprechen muss.

Einzelne Erinnerungsfetzen aus dem Saal:
- 4er-WG: 52,50€/Jahr vs. 1er-WG+2.WG 420€/Jahr
- Statistisches Bundesamt 96,X % Rundfunkempfangsmöglichkeit + nicht belegbare Tatsachenbehauptung des Gerichts 3,X % Empfang über Handy
- Single-Haushalte mit Zweitwohnung ca. 130 000 ???  (zahl nicht mehr exakt im Kopf)
- 6 Millionen Radiohörer den Fernsehnutzern zugeordnet
- Technische Möglichkeit der Nutzungserfassung zu komliziert
- Wohnung Hilfsmittel, es geht immer um Nutzer


Denkanstöße:
Gericht versteckt sich hinter der Hürde "Erfassbarkeit der Nutzer". Auch wenn das Gericht bewusst pauschal den Diebstahl an Einzelpersonen zwecks Erfüllung der Staatspflicht billigt, kann es der eigenen Argumentation, dass sie - wenn es denn möglich wäre, auch gerechter typisieren zu lassen - entsprechend Recht sprechen würden, nicht so einfach entkommen.

Damit kann man aber vielleicht höhere Gerichte zur Prüfung beauftragen, denn:
Das BVerwG sagt selbst, es geht um den Nutzer. Dieser kann nicht in zwei Wohnungen zeitgleich sein. Und die mündliche Befragung ergab, dass Erst- und Zweit-Wohnungen unterschiedlich gemeldet werden. Und es behauptet, aufgrund der schwierigen Informationsbeschaffung sei es gerechtfertigt, pauschal zu typisieren. Weiter ausführend, dass es wegen der Bekämpfung der Beitragsflucht abwegig ist, seine Wohnung nicht anzumelden, da an dieser noch weitreichendere Verantwortlichkeiten dran hängen, sich eine praktikable Lösung hier doch aufdrängt. Es liegt ihm doch selbst die Information im Mund, dass genau in diesem Fall das nicht stimmt, dass nur schwer typisierbar sei. Unabhängig von sinnfreien Geschwafel des SWR vor Ort, kommt die Information über Zweitwohnungen an, können verarbeitet werden und sind gesetzlich einfachst regelbar. Vor dem Hintergrund, dass dem Gericht selbst bekannt sei, dass die Vereinfachung der Daten mit Meldedatenabgleich alles andere als verfahrenskostensparend im Ablauf waren, ist das geradezu eine Vorlage, die Richter darauf festzunageln, dass Sie mit Absicht kein gerechtes Urteil fällen wollten in diesem speziellen Einzelfall.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Januar 2017, 00:57 von Bürger«

I
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Einen kleinen Nachtrag habe ich noch, der mir soeben zugemailt wurde:
(die Namen habe ich entfernt)

Zitat
Ein Aspekt ist bemerkenswert: Es kam zur Sprache das Vorhandensein neuartiger RdfEmpfGeräte (also keine Fernseher). Das BVwG meint, eine Schlussfolgerung tätigen zu können, dass diese Geräte derart weit verbreitet seien, dass davon auszugehen sei, (fast) jeder Haushalt habe eines. Dass hier lediglich eine Schlussfolgerung getätigt wird, wurde von RA R...... kritisiert. Der Vorsitzende Dr. H..... sagte dazu : "es ist nicht statistisch belegt". Der Umstand, dass es nicht statistisch belegt ist, besagt, dass keine hinreichenden Erkenntnisse dafür gewonnen wurden, dass es so ist. Das BVfG verlangt aber für eine Typisierung, dass es eine Gewinnung hinreichender Erkenntnisse dafür geben muss, dass dasjenige, was als Tatsache angenommen wird (hier: Vorhandensein neuartiger RdfEmpfGeräte) , der Realität entspricht. Eine solche Gewinnung hinreichender Erkenntnisse tätigt man dadurch, dass man statistische Zahlen heranzieht. Das ist hier nicht erfolgt. Es wird also ohne ein statistisches Belegtsein etwas unterstellt bzw. fingiert. Das verstößt gg. VfssR. Diesen Verstoß gg. VfssR hat der Vorsitzende durch seine Äußerung zugegeben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Januar 2017, 00:32 von Bürger«

n
  • Beiträge: 1.452
Internet ist kein Rundfunk  sondern Telemedien nach der Definition.
Handy und Computer sind somit keine Rundfunkempfangsgeraete.
Insofern ist die Diskussion ueber die Statistik sinnfrei.

Allerdings muessen unsere Gerichte noch davon ueberzeugt werden,
im ganzen Ausland wissen sie das schon.


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

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Etwas einschränkend muss ich mitteilen, dass Smartphones mit UKW Empfangsteil eben doch die Rundfunkempfangsmöglichkeit haben. Allerdings werden die Geräte nicht dafür produziert und gekauft.

Die PC- Gebühr ist meiner Meinung nach damals deswegen eingeführt worden, weil es zu der Zeit TV-Karten (mit Antenne für terrestrischen Empfang) für Computer gab und man davon ausging, dass sich diese Entwicklung verfeinern und verallgemeinern würde. Was nicht geschehen ist. PCs sind heutzutage keine Rundfunksempfangsgeräte mehr.

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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

C
  • Beiträge: 70
Dazu möchte ich ebenfalls gerne bemerken:
Es gibt auch Smartphones ohne UKW Empfangsteil, das kann man beim Kauf bewusst als Kaufkriterium mit einbeziehen, wie es bei mir der Fall gewesen ist.

Da würde ich auf jeden Fall nicht so überzeugt sein, dass alle Smartphones von Hause aus UKW empfangen können.

Cali


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  • Moderator
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Das war von mir auch so gemeint. Ich hatte geschrieben: Smartphones mit UKW Empfangsteil. (Im Gegensatz zu denen ohne...) Danke für die Verdeutlichung!

- und zurück zum Thema  ;)


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

 
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