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Verlinkte Ereignisse

  • Bundesverwaltungsgericht Leipzig mit RA Bölck 25. Januar 2017 AZ.: 6C18.16: 25. Januar 2017

Autor Thema: Verhandlung Bundesverwaltungsgericht Leipzig mit RA Bölck 25. Januar 2017  (Gelesen 34070 mal)

I
  • Beiträge: 46
Verhandlung Bundesverwaltungsgericht Leipzig mit RA Bölck 25. Januar 2017
25. Januar 2017 10 Uhr
AZ.: 6C18.16

in
04107 Leipzig
Simsonplatz 1
Sitzungssaal  III   1. OG
Zimmer 1.034

Edit karlsruhe:
Ergänzung allgemein:


Von einem SEHR engagierten Mitstreiter mir zugeschickt.
Vielen lieben Dank dafür

Zitat
Hallo Karlsruhe,
 
es gibt 8 Verfahren am 25-01-2017 beim BVerwG.
 
http://www.bverwg.de/presse/termine/termine.php
 
Mit besten Weihnachtlichen Grüßen!
H…..

Hier nun die ausführliche Übersicht:

BVerwG 6 C 7.16; (VGH Mannheim 2 S 1943/14; VG Freiburg 2 K 1446/13)

BVerwG 6 C 11.16; (VGH Mannheim 2 S 386/15; VG Stuttgart 3 K 1773/14)

BVerwG 6 C 12.16; (VGH Mannheim 2 S 584/15; VG Stuttgart 3 K 3489/14)

BVerwG 6 C 14.16; (VGH Mannheim 2 S 583/15; VG Stuttgart 3 K 3320/14)

BVerwG 6 C 15.16; (VGH Mannheim 2 S 1629/15; VG Stuttgart 3 K 4017/14)

BVerwG 6 C 18.16; (VGH Mannheim 2 S 896/15; VG Stuttgart 3 K 4451/14)

BVerwG 6 C 23.16; (VGH Mannheim 2 S 439/15; VG Stuttgart 3 K 1941/14)

BVerwG 6 C 31.16 (VGH Mannheim 2 S 312/15; VG Stuttgart 3 K 3737/14)

Verhandlungen

Bundesverwaltungsgericht Leipzig

Mittwoch

25.01.2017

10:00 Uhr


Link in google-maps:
https://www.google.de/maps/place/Bundesverwaltungsgericht/@51.3335294,12.3695863,15z/data=!4m5!3m4!1s0x0:0xb41b7984f6895f9e!8m2!3d51.3335294!4d12.3695863

Dr. med. B. - RA Prof. Dr. jur. Thomas Koblenzer, Düsseldorf - ./. Südwestrundfunk

A. - RA Wohlfahrth, Gutmann, Pitterle u.a., Stuttgart - ./. Südwestrundfunk

B. - RA Wohlfahrth, Gutmann, Pitterle u.a., Stuttgart - ./. Südwestrundfunk

W. - RA Wohlfahrth, Gutmann, Pitterle u.a., Stuttgart - ./. Südwestrundfunk

W. - RA Dr. Lewalder & Partner mbB, Bonn - ./. Südwestrundfunk

P. - RA Thorsten Bölck, Quickborn - ./. Südwestrundfunk

R. - RA Dr. jur. Sven Rugullis, Berlin - ./. Südwestrundfunk

M. - RA Jakob Heinrich Tschuschke, Nürnberg - ./. Südwestrundfunk

Heranziehung von Wohnungsinhabern zum Rundfunkbeitrag
Die Kläger sind Inhaber einer Wohnung, einige von ihnen auch Inhaber einer Zweitwohnung. Sie machen überwiegend geltend, nur ein Radiogerät, aber kein Fernsehgerät oder nur ein neuartiges Rundfunkempfangsgerät zu besitzen. Sie wurden nach der früheren Rechtslage lediglich zu einem ermäßigten Satz der Rundfunkgebühr herangezogen, der bei Halten nur eines Radiogeräts oder neuartigen Empfangsgeräts geschuldet wurde. Seit dem 1. Januar 2013 werden sie aufgrund des von den Bundesländern geschlossenen Rundfunkbeitragsstaatsvertrags in voller Höhe zum Rundfunkbeitrag herangezogen. Er knüpft nicht mehr an das Halten eines Rundfunkempfangsgeräts an, sondern an das Innehaben einer Wohnung. Er differenziert anders als die Rundfunkgebühr in der Höhe nicht mehr zwischen Fernsehgeräten und anderen Empfangsgeräten wie Radiogeräten. Die Kläger haben gegen ihre Heranziehung zum Rundfunkbeitrag als Wohnungsinhaber beziehungsweise als Inhaber einer Zweitwohnung Klage erhoben, die in den Vorinstanzen erfolglos geblieben ist.
Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass die Beitragspflicht für Wohnungsinhaber mit dem Grundgesetz vereinbar ist. In den Revisionsverfahren ist - soweit entscheidungserheblich - insbesondere noch die Frage zu klären, ob die Rundfunkbeitragspflicht des Inhabers einer Zweitwohnung ebenfalls mit den Grundrechten, namentlich dem Gleichbehandlungsgebot, vereinbar ist.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Dezember 2016, 21:54 von karlsruhe«

c
  • Beiträge: 873
Gibt es dazu weitere Informationen? (Wohnung oder Betrieb; Begründung)?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Oktober 2016, 14:50 von Uwe«

  • Beiträge: 3.234
Ein Aktenzeichen?

Edit: da oben steht es ja in verlinkte Ereignisse : AZ.: 6C18.16: 25. Januar 2017


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Oktober 2016, 14:50 von Uwe«

K
  • Beiträge: 2.239
Hallo zusammen,

Die erste Klage am VG Stuttgart - siehe Kalendereintrag
VG Stuttgart: 03. März 2015
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13303.msg90008.html#msg90008

In Leipzig geht es dann um die Fortsetzung eine dieser Klagen die vom VGH Mannheim abgeschmettert wurden: http://vghmannheim.de/pb/,Lde/Rundfunkbeitraege+im+privaten+Bereich+sind+verfassungsgemaess/?LISTPAGE=1213200

Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juni 2017, 01:50 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Moderator
  • Beiträge: 3.172
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
In den Verfahren am VGH Baden-Württemberg 2 S 312/15 und 2 S 896/15 wurde Revision eingelegt. Diese sind unter dem Az. 6 C 31.16 und 6 C 18.16 beim BVerwG in Leipzig anhängig.

siehe auch Pressemeldung vom 08.03.2016 VGH Baden-Württemberg
http://vghmannheim.de/pb/,Lde/Startseite/Medien/Rundfunkbeitraege+im+privaten+Bereich+sind+verfassungsgemaess/?LISTPAGE=1213200

In den Verfahren BVerwG 6 C 18.16 und 6 C 31.16 ist Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 25. Januar 2017, 10.00 Uhr bestimmt worden.

Möglicherweise werden die Verwaltungsgerichte in Baden-Württemberg die Urteile der beiden Klagen abwarten, bevor sie tätig werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. November 2016, 00:56 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Na so etwas, habe auch zum selbigen Tag und Uhrzeit auch eine Verhandlung einzustellen.

Verhandlung

Mittwoch, 25. Januar 2017

10:00 Uhr


Bundesverwaltungsgericht Leipzig

Simonsplatz 1

04107 Leipzig

Sitzungssaal III

(es geht um eine private Klage gegen den Rundfunkbeitrag von einem Mitstreiter der Runden Tische Stuttgart)


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  • IP logged
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Von einem SEHR engagierten Mitstreiter mir zugeschickt.
Vielen lieben Dank dafür :) ;D 8)

Zitat
Hallo Karlsruhe,
 
es gibt 8 Verfahren am 25-01-2017 beim BVerwG.
 
http://www.bverwg.de/presse/termine/termine.php
 
Mit besten Weihnachtlichen Grüßen!
H…..

Hier nun die ausführliche Übersicht:

BVerwG 6 C 7.16; (VGH Mannheim 2 S 1943/14; VG Freiburg 2 K 1446/13)

BVerwG 6 C 11.16; (VGH Mannheim 2 S 386/15; VG Stuttgart 3 K 1773/14)

BVerwG 6 C 12.16; (VGH Mannheim 2 S 584/15; VG Stuttgart 3 K 3489/14)

BVerwG 6 C 14.16; (VGH Mannheim 2 S 583/15; VG Stuttgart 3 K 3320/14)

BVerwG 6 C 15.16; (VGH Mannheim 2 S 1629/15; VG Stuttgart 3 K 4017/14)

BVerwG 6 C 18.16; (VGH Mannheim 2 S 896/15; VG Stuttgart 3 K 4451/14)

BVerwG 6 C 23.16; (VGH Mannheim 2 S 439/15; VG Stuttgart 3 K 1941/14)

BVerwG 6 C 31.16 (VGH Mannheim 2 S 312/15; VG Stuttgart 3 K 3737/14)

Verhandlungen

Bundesverwaltungsgericht Leipzig

Mittwoch

25.01.2017

10:00 Uhr


Link in google-maps:
https://www.google.de/maps/place/Bundesverwaltungsgericht/@51.3335294,12.3695863,15z/data=!4m5!3m4!1s0x0:0xb41b7984f6895f9e!8m2!3d51.3335294!4d12.3695863

Dr. med. B. - RA Prof. Dr. jur. Thomas Koblenzer, Düsseldorf - ./. Südwestrundfunk

A. - RA Wohlfahrth, Gutmann, Pitterle u.a., Stuttgart - ./. Südwestrundfunk

B. - RA Wohlfahrth, Gutmann, Pitterle u.a., Stuttgart - ./. Südwestrundfunk

W. - RA Wohlfahrth, Gutmann, Pitterle u.a., Stuttgart - ./. Südwestrundfunk

W. - RA Dr. Lewalder & Partner mbB, Bonn - ./. Südwestrundfunk

P. - RA Thorsten Bölck, Quickborn - ./. Südwestrundfunk

R. - RA Dr. jur. Sven Rugullis, Berlin - ./. Südwestrundfunk

M. - RA Jakob Heinrich Tschuschke, Nürnberg - ./. Südwestrundfunk


Heranziehung von Wohnungsinhabern zum Rundfunkbeitrag
Die Kläger sind Inhaber einer Wohnung, einige von ihnen auch Inhaber einer Zweitwohnung. Sie machen überwiegend geltend, nur ein Radiogerät, aber kein Fernsehgerät oder nur ein neuartiges Rundfunkempfangsgerät zu besitzen. Sie wurden nach der früheren Rechtslage lediglich zu einem ermäßigten Satz der Rundfunkgebühr herangezogen, der bei Halten nur eines Radiogeräts oder neuartigen Empfangsgeräts geschuldet wurde. Seit dem 1. Januar 2013 werden sie aufgrund des von den Bundesländern geschlossenen Rundfunkbeitragsstaatsvertrags in voller Höhe zum Rundfunkbeitrag herangezogen. Er knüpft nicht mehr an das Halten eines Rundfunkempfangsgeräts an, sondern an das Innehaben einer Wohnung. Er differenziert anders als die Rundfunkgebühr in der Höhe nicht mehr zwischen Fernsehgeräten und anderen Empfangsgeräten wie Radiogeräten. Die Kläger haben gegen ihre Heranziehung zum Rundfunkbeitrag als Wohnungsinhaber beziehungsweise als Inhaber einer Zweitwohnung Klage erhoben, die in den Vorinstanzen erfolglos geblieben ist.
Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass die Beitragspflicht für Wohnungsinhaber mit dem Grundgesetz vereinbar ist. In den Revisionsverfahren ist - soweit entscheidungserheblich - insbesondere noch die Frage zu klären, ob die Rundfunkbeitragspflicht des Inhabers einer Zweitwohnung ebenfalls mit den Grundrechten, namentlich dem Gleichbehandlungsgebot, vereinbar ist.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Dezember 2016, 12:04 von DumbTV«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Das wird wohl auf acht weitere Verfassungsbeschwerden rauslaufen, dann wären wir 2017 bei ca. 50 Verfassungsbeschwerden gegen den Rundfunkbeitrag. 8)


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
@Markus KA,

bist du etwa auch Hellseher.

Schöne Feiertage noch nachträglich bis dann mal irgendwann.

Viele Grüße

karlsruhe


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Dezember 2016, 09:25 von karlsruhe«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

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  • Sparquote 2013...2024: 12x(~210)=~2500€
Was immer etwas untergeht zwischen allen offiziellen Daten und Fakten, ist die Kernfrage:
----------------------------------------------------------------------------------
Welche Anspruchsgrundlagen tragen die einzelnen Kläger vor? Beispiel:
- bin arm, aber will keinen Antrag auf Geld anderer Leute stellen
- habe keinen Fernseher
- schaue diese Sender nie
- ist verkappte Steuer
- Verwaltunsgerichte nicht zuständig
- (noch andere Grundlagen?)
 
Betriebsstättenabgabe:
- ist illegal, weil... - (diverse Gründe)
- ebenso Kfz-Abgabe, weil...

Vorher klar bekommen werden wir das kaum. Nachher ablesen kann man es in den Anfangszeilen der Urteile.

Wichtig ist diesmal: Kanzlei PWB nicht vertreten.
---------------------------------------------------
Bei der ersten Serie März 2016 war PWB mit rund 80 % der rund 10 Klagen vertreten. RA Giller soll gut vorgetragen haben, wird berichtet. Aber das Mandanten-Marketing von PWB ist heftig umstritten. Eigentlich sollte dies allerdings ein Gericht nicht in der Urteilsfindung in irgendeinem Sinn beeinflussen.

Wo finde ich vielleicht im Forum, welche Anwälte im Juni 2016 beim BVerwG damals, also in der zweiten Serie, vertreten hatten?

Die Fehler der Urteile 2016 BVerwG
------------------------------------------------
sind offenkundig und rechtsstaatlich gesehen unerträglich - so hier die Meinung, die nicht verwehrt werden kann.
Die Fehler werden nun bald Punkt für Punkt seziert werden in der kommenden Landesverfassungsbeschwerde Berlin.
Schön, dass wir noch vorher eine Serie weiterer Urteile haben werden, die dann auch ins Seziertwerden einbezogen werden können.

Diesmal sind unter den Anwälten solche, die unseren Zorn über Unrecht teilen.
-------------------------------------------------------
Und die perfekte Kenner von allem sind.
Mal sehen, was nun passieren wird. Wir werden dann ja wohl wieder unseren Undercover-Berichterstatter vor Ort haben, hoffe ich. Der Bericht ist diesmal besonders wichtig.
Wer erwartet noch Gutes von unserer Justiz? Auf dieser Ebene kaum zu erwarten - aber wir haben nun alle Analyse-Mittel erarbeitet und werden uns sehr genau ansehen, was passieren wird.



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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Leider führt die bisherige Rechtsprechung (nicht nur) in Sachen "GEZ" dazu, dass wir, einfache Leute, das Vertrauen in Politik, Justiz und Medien verlieren. Es geht mittlerweile soweit, dass viele zu Randparteien abwandern und mancher sich sogar radikalisiert. Die Politik sieht die Fehler allerdings woanders und verkennt die wahren Gründe, was die Kluft zwischen Regierenden und Regierten immer tiefer macht.

Unsere Gesellschaft wird zurzeit vorwiegend vom wirtschaftlichen Erfolg gegenüber anderen Volkswirtschaften zusammengehalten – ein sehr fragiler Zusammenhalt. Der Unmut und die Unzufriedenheit der Leute lässt sich aber nicht ewig weiter durch Verblendung im Zaun halten.

Hoffen wir, dass weitere Richter sich den Tübinger Richtern anschließen und endlich Recht im Namen des Volkes sprechen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Dezember 2016, 00:22 von René«

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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Wo finde ich vielleicht im Forum, welche Anwälte im Juni 2016 beim BVerwG damals, also in der zweiten Serie, vertreten hatten?

Es war Prof. Dr. Koblenzer dabei! :)

Wie ich in den letzen von mir dannach besuchten Verhandlungen der Verwaltungsgerichte mitbekommen habe,
zählen nur noch 3 Kriterien:

1. über 18
2. Inhaber einer Wohnung
3. befreit oder nicht befreit
(für eine Befreiung muss ein amtliches Schreiben vorliegen, z.B. Bafög-Bezug etc.)

Mein Bericht zu den Verhandlungen in Freiburg

Verhandlung, VG Freiburg, Fr. 16.12.16, ab 9.30 Uhr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20920.msg137078.html#msg137078

Aber es geht auch anders:

Zitat
Mir wurde der orginale Bescheid soeben zugeschickt.

Nachdem die Richter beim Verwaltungsgericht Frankfurt dazu „kein Recht sprechen konnten“ 
hier die Antwort vom HR: Datum: 07.12.16

Zitat
Sehr geehrt….
Hiermit wird der Widerspruchsbescheid vom….aufgehoben. Des Weiteren werden sie aufgrund
des Vorliegens eines Härtefalls unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls nach § 4 Abs. 6 Rundfunkbeitragsstaatsvertag (Härtefall) für die Zeit vom 01.01.13  bis 31.12.15 sowie für die Zeit vom 01.01.16 – 31.12.18 von der Rundfunkbeitragspflicht befreit.

Sogar 2 Unterschriften von Personen des Hessischen Rundfunks!

Also auch ohne irgendeinen offiziellen Bescheid von irgendeinem Amt.

Damit ist zwar die Problematik dieses Zwangsbeitrages nicht behoben, aber für diesen 1 Fall eben erst einmal entschärft. Deshalb das Dankes“konzert“. 

Aktion mit Till Stepping ab 9.00 vor dem HR/ Bertram Strasse 8. Mit Live Musik

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21378.msg137411.html#msg137411


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  • Moderator
  • Beiträge: 3.172
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Das wird ja heute wieder ein sehr interessanter Tag für den SWR ...es ist anGerichtet!  8)


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  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Hallo liebe Mitstreiter,
puh, nach 2,5 Stunden bin ich gegangen, geht sicher noch mind. 1 Stunde weiter aber ich muss ja noch nach Berlin zum Runden Tisch wegen dem 29.04.17.
Da aber fast alle Mitstreiter vom Runden Tisch in Leipzig gestern auch da sind und noch die weitere Verhandlung anhören, werden wir darüber auch noch was erfahren.

Ich glaube, dass diesmal nicht per Copy&Paste die Urteile nur abgeschrieben werden können, da speziell auf dieses indirekt eingegangen wurde und durch die intensiven Diskussionen und dem Versprechen des vorsitzenden Richter dies nochmal ausführlich zu beraten wohl anders geschrieben werden muss (Aber man weiß ja nie, vielleicht werden einfach nur die Randnummern anders sortieren.)

Gleich in der ersten Stunde kristallisierte sich ein weiterer Schwerpunkt heraus, nämlich die Vorlage, bzw. der Einbezug des europäischen Gerichtshofes. Da der vorsitzende Richter die Vortragenden aber bat, dies erst einmal auszuklammern da er daraus einen Extra-Diskussionspunkt machen wollte, verspricht es spannend zu werden.

Ich war ja bei 3 Verhandlungen in Leipzig dabei.
Interessant, wie sich der Verhandlungsstil verändert hat.

Bei der 1. Verhandlung im März 2016 war alles neu, interessant, es wurde intensiv diskutiert etc.

Bei der 2. Verhandlung im Juni 2016 spürte man die Unlust der Richter, da sie ja schon wussten, dass
sie Copy&Paste machen werden. (diese Verhandlung dauerte ja noch nicht einmal 1 Stunde)

Bei der 3. Verhandlung heute war auch gleich die Grundstimmung ganz anders.
Auch war es außer der Reihe möglich, dass ein Kläger selber vortrug, da seine Rechtsanwältin kurzfristig
erkrankte, sein „Laien“-Sachvortrag war sehr professionell.


Der vorsitzende Richter war sichtlich überfordert. Er betonte immer wieder, dass es sich hier nur um
eine Revision und nicht um eine "Tatsachenverhandlung" handele.
Darauf Bölck, aber wenn in vorangegangenen "Tatsachenverhandlungen" seine vorgebrachten Argumente
nicht Einzug in die jeweiligen Urteile gefunden haben, muss er sie halt hier und heute nochmals präzisieren. (Gehörsrüge, Verfassungsbeschwerde) ::)

Alles in allem, eine sehr gelungene "K......"-veranstaltung.
Werde später mehr berichten.

Kleine Kostprobe  schon mal vorab von den Erwiderungen der 3 SWR-Vertretern:

Thema: exorbitante Überschüsse


Freudestrahlend und mit einem Siegerlächeln brachte die SWR-Vertreterin folgendes Statement:

(„Whow“) die Anzahl der Schwarzseher haben wir total unterschätzt (grins)

(Wir konnten die ungerechte Flucht aus der Zahlungspflicht stoppen)


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

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G
  • Beiträge: 1.548
Zitat
die Anzahl der Schwarzseher haben wir total unterschätzt

Mit "Schwarzseher" meint die SWR-Tante ja alle die nicht freiwillig zahlen, insbesondere Nichtnutzer. Dabei gibt sie offen zu, daß es überhaupt keine gesicherten Erkenntnisse zu der Anzahl der Nichtnutzern gibt, denn der SWR hat ja nur geschätzt. Somit ist auch die Typisierung nicht zulässig.


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