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Autor Thema: Vollstreckungsersuchen LRA/ Vermögensauskunft GV > widersprüchl. Aussage zu Haft  (Gelesen 1671 mal)

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gez

  • Beiträge: 2
Person Y hat mal wieder die alljaehrliche Vorladung zur Vermögensauskunft erhalten.

Letztes Jahr war es ihr gar nicht aufgefallen, offensichtlich ist der Wortlaut aber identisch:

Zitat von: Vollstreckungsersuchen Rundfunkanstalt
Kommt der/die Beitragsschuldner(in) der Pflicht zur Abgabe der Vermoegensauskunft nicht nach und betraegt unsere Forderung mindestens 500,00 EUR, beantragen wir, bei den Traegern der gesetzlichen Rentenversicherung und dem Bundeszentralamt fuer Steuern die in §802l Abs. Satz 1 Nr. 1 und 2 ZPO bestimmten Daten zu erheben bzw. abzurufen. Ein Haftbefehl gem. §802g Abs. 1 ZPO wird vorerst nicht beantragt.

Zitat von: Termin zur Vermögensauskunft (von Gerichtsvollzieher)
Falls Sie zu dem Termin nicht erscheinen oder wenn Sie sich grundlos weigern, die Vermoegensauskunft abzugeben, wird auf Antrag d. Glaeubig. Haftbefehl gegen Sie erlassen.

Was ist davon zu halten?

Ist das normal?
Einfach schlampige Arbeit des GV?
Macht es die Vorladung ungueltig?


Person Y hat letztes Jahr nur zaehneknirschend erstmalig gezahlt und so langsam reicht es wirklich.


Edit "Bürger":
Ursprünglicher nicht aussagekräftiger Betreff "Vermoegensauskunft - Widerspruch zw. GV / BR" musste präzisiert werden.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Oktober 2016, 02:23 von Bürger«
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Genau Einer Zuviel

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Zitat von: Termin zur Vermögensauskunft (von Gerichtsvollzieher)
[...] wird auf Antrag d. Glaeubig. Haftbefehl gegen Sie erlassen.
Das ist eine übliche und lange bekannte Formulierung, die aber nichts weiter aussagt, als dass eben "auf Antrag des Gläubigers Haftbefehl [...] erlassen [wird]" - aber eben ("nur") auf ANTRAG.

Dass eben dieser "Antrag" aber offensichtlich (zumindest "vorerst") nicht gestellt wurde, geht ja aber offenkundig aus dem Vollstreckungsersuchen hervor:
Zitat von: Vollstreckungsersuchen Rundfunkanstalt
[...] Ein Haftbefehl gem. §802g Abs. 1 ZPO wird vorerst nicht beantragt.

Bitte mal das vollständig anonymisierte Vollstreckungsersuchen hier hochladen!
Beachte: Dateien anhängen, wie Urteile, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16150.msg124690.html#msg124690

Diese explizite Formulierung ist - zumindest mir - so jedenfalls bislang noch nicht bekannt.

Es könnte sich mglw. aufgrund dieser Sachlage
Für den Rundfunkbeitrag muss keiner mehr ins Gefängnis
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20203.0.html
um eine Modifizierung der Vollstreckungsersuchen handeln, die von großem Interesse auch für vergleichbare Fälle wäre.

Danke also schon vorab für die Bereitstellung des fiktiven, anonymisierten Vollstreckungsersuchens ;)


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