Ist das überhaupt zulässig? Person A hat mal irgendwo gelesen, dass jeder einzelne Widerspruch separat beantwortet werden muss?!
Sehr wahrscheinlich ja. Zumindest kommt es etwas auf die Umstände und Begründungen an. Ebenso auf die Anträge auf Aussetzung der Vollziehung. Wurde mit jedem Widerspruch einzeln ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach § 80 VwGO gestellt, so ist dabei auch jeder Antrag zu bescheiden. In wie weit das zusammen erfolgen darf ist nicht bekannt. Wird ein Antrag nicht beschieden und droht Vollstreckung, kann eine Person A vor Gericht Rechtsschutz suchen.
(Wobei suchen wörtlich zu nehmen ist, denn leider können die meisten Gerichte keine Fehler erkennen. Würden Sie mal richtig 2 Stufig prüfen, dann wäre bereits in der ersten Stufe Ende, siehe dazu Audio 3 vom 03.10.2016
Diskussionsportal für den Aktionstag in Karlsruhe am 03.10.16
Audio-Aufzeichnung der Vorträge und Publikumsdiskussion (mp3)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18917.msg131990.html#msg131990Es ist jedenfalls nicht so, dass jeweils ein eigener Widerspruchsbescheid notwendig werden würde, sofern alle Punkte in einem Bescheid ordentlich behandelt und auch bedacht werden. Ob es tatsächlich anders sein muss ist unbekannt.
Es kann dabei passieren, dass Gründe welche zur Entscheidung mit heranzuziehen wären missachtet werden. Es gibt jedoch kein "Recht auf Reklamation" des Widerspruchbescheids, sondern nur eine Anfechtungsmöglichkeit mittels Klage.
Ob weitere andere Weg sinnvoll sind kann dabei nicht beurteilt werden. Schließlich könnte eine Person A auch sehr überzeugt davon sein, dass gilt, dass jedes Gesetz zunächst formell gültig sein muss und die Gegenseite den Nachweis kostenfrei darüber zu erbringen habe, dass dem so sei. Jedoch hilft das nicht unmittelbar, weil würde keine Anfechtungs- Klage erhoben, so gleich ein Vollstrecker losgeschickt würde.
Am besten also die Audios Nummer 3 und 6 anhören gegebenenfalls auch die ersten Transkripte lesen, diese sind noch nicht vollständig.
Und aus dem Gehörten und hier in anderen Beispielklagen und Begründungen gefundenes eine Klage aufbauen. Zunächst reicht es jedoch aus, eine kurz unbegründete Klage innerhalb der Frist zu tätigen.
Der Widerspruchsbescheid, sieht im Groben anderen 5 Seiten langen Widerspruchsbescheiden ähnlich. Eine Einzelfallbehandlung ist außer bei den Angaben zur Person und den Zeiträumen und den Sätzen zur Gestaltung der Rechtsbelehrung und Erkennbarkeit der Behörde nicht erkennbar, sofern Person A noch andere Gründe aufgeführt habe.
Zudem wird die Behauptung aufgestellt, dass eine Vollziehung keine über die bloße Zahlung des Betrags hinausgehenden Nachteile birgt und auch keine unbillige Härte zur Folge hätte.
Hat die Person A nicht ausreichend dargelegt warum Sie sich den Rundfunkbeitrag nicht leisten kann? Oder wurde dieses Vortragen einfach ignoriert?
Vgl. dazu z.B.
Widerspruchsbescheid 8 Seiten, 8 Seite PDF Teil B
2te Zurückweisung und hilfsweisem Widerspruch auch wieder Formfreihttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.msg101179.html#msg101179 und gegebenenfalls im gleichen Thema, ganz am Anfang den Text der Zurückweisung.